Abkürzung a. a. O. (am angegebenen Ort)
Die Abkürzung „a. a. O.“ steht für „am angegebenen Ort“ und wird vor allem in juristischen und geisteswissenschaftlichen Fußnoten verwendet. Sie verweist auf eine Quelle, die zuvor bereits vollständig genannt wurde, z. B. „Meier, a. a. O., S. 91“. Voraussetzung ist eine eindeutige Erstnennung, damit die Quelle später nachvollziehbar bleibt. Abzugrenzen ist „a. a. O.“ von „ebd.“, das nur für die unmittelbar vorherige Quelle genutzt wird. Häufige Fehler entstehen durch fehlendes Vollzitat, Verwechslung mit „ebd.“ und falsche Schreibweisen wie „a.a.O“ oder „aaO“. Sparsame Verwendung erhöht die Klarheit.
Bedeutung
„a. a. O.“ Abkürzung – Bedeutung
„a. a. O.“ ist die Abkürzung für „am angegebenen Ort“. Sie wird genutzt, um in Fußnoten oder Endnoten auf eine bereits vollständig zitierte Quelle zu verweisen, insbesondere dann, wenn zwischenzeitlich andere Literaturquellen genannt wurden.
Abkürzung: a. a. O.
Bedeutung: am angegebenen Ort
Kontext: Fußnoten, Endnoten, juristische Zitierweise und geisteswissenschaftliche Nachweissysteme
Die Abkürzung zeigt an, dass auf dasselbe Werk wie zuvor Bezug genommen wird. Häufig wird dabei eine andere Seitenzahl angegeben.
Beispiel:
1. Vollzitat:
Müller, Hans: Vertragsrecht im Wandel, München 2020, S. 45.
2. Später im Text:
Müller, a. a. O., S. 90.
Verwende „a. a. O.“ nur, wenn die ursprüngliche Quelle eindeutig identifizierbar ist. Bei mehreren Werken desselben Autors kann eine verkürzte Titelangabe oft klarer sein als ein bloßer Rückverweis.
Anwendung
Anwendung von „a. a. O.“ in der juristischen Zitierweise
Die Abkürzung „a. a. O.“ ist ein Bestandteil fußnotenbasierter Zitierweisen. Sie wird verwendet, um Wiederholungen zu vermeiden und den Fußnotenapparat kompakt zu halten, ohne auf Genauigkeit zu verzichten.
Typische Einsatzbereiche
- Fußnoten juristischer Hausarbeiten und Dissertationen
- Kommentare und Urteilsbegründungen
- Fachliteratur, Lehrbücher und Kommentare
- geisteswissenschaftliche Arbeiten mit traditionellem Nachweissystem
Abgrenzung zu anderen juristischen Abkürzungen
| Abkürzung | Bedeutung | Verwendung |
|---|---|---|
| a. a. O. | am angegebenen Ort | Verweis auf eine zuvor vollständig zitierte Quelle |
| ebd. | ebenda | Verweis auf die unmittelbar vorherige Quelle |
| op. cit. | im genannten Werk | Internationale Entsprechung zu „a. a. O.“ |
| vgl. | vergleiche | Hinweis auf einen sinngemäßen Bezug |
„a. a. O.“ sollte nur verwendet werden, wenn die ursprüngliche Quelle eindeutig identifizierbar ist, zum Beispiel durch denselben Autorennamen in der Fußnote.
Typisches Beispiel in juristischen Arbeiten
Fußnote 5:
Meier, Klaus: Grundzüge des Verwaltungsrechts, 4. Aufl., Heidelberg 2019, S. 76.
Fußnote 12:
Meier, a. a. O., S. 91.
Fußnote 12 verweist auf das Werk von Meier, das in Fußnote 5 bereits vollständig genannt wurde.
Fehler vermeiden
Häufige Fehler bei der Verwendung von „a. a. O.“
Bei der Quellenangabe mit „a. a. O.“ treten in wissenschaftlichen Texten häufig Fehler bei der Erstnennung, Verwechslungen mit ähnlichen Abkürzungen und formale Schreibfehler auf.
Fehlende vollständige Erstnennung der Quelle
„a. a. O.“ setzt voraus, dass die Quelle zuvor vollständig zitiert wurde. Bei erstmaliger Erwähnung ist deshalb die vollständige Quellenangabe erforderlich, damit eine eindeutige Zuordnung möglich bleibt.
Richtig
Zuerst vollständige Quellenangabe, danach „a. a. O.“ verwenden.
Falsch
„Schulze, a. a. O., S. 34.“ verwenden, obwohl Schulze zuvor noch nicht vollständig zitiert wurde.
Verwechslung mit „ebd.“
„a. a. O.“ darf nicht mit „ebd.“ verwechselt werden. „ebd.“ bezieht sich auf die unmittelbar vorherige Quelle. „a. a. O.“ wird dagegen für spätere Rückverweise auf eine bereits genannte Quelle verwendet.
Richtig
„ebd.“ für direkten Folgebezug und „a. a. O.“ für spätere Verweise verwenden.
Falsch
„a. a. O.“ für die direkt vorhergehende Quelle verwenden.
Falsche Schreibweise
Die korrekte Schreibweise von „a. a. O.“ erfordert Punkte und Zwischenräume. Fehlerhafte Varianten wie „a.a.O“ oder „aaO“ entsprechen nicht den gängigen akademischen Standards.
Richtig
„a. a. O.“ mit Zwischenräumen und Punkten.
Falsch
„a.a.O“ oder „aaO“.
Abkürzungsverzeichnis
a. a. O. Beispiel im Abkürzungsverzeichnis
Wenn „a. a. O.“ in einer wissenschaftlichen Arbeit verwendet wird, kann die Abkürzung im Abkürzungsverzeichnis aufgenommen werden. Das ist besonders sinnvoll, wenn mehrere juristische oder geisteswissenschaftliche Nachweisabkürzungen genutzt werden.
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| a. a. O. | am angegebenen Ort |
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Studiengänge
Hierzu passende Studiengänge
Folgende Studiengänge verwenden die Abkürzung „a. a. O.“ vorwiegend in fußnotenbasierten Zitierstilen, um auf zuvor vollständig angegebene Quellen präzise zu verweisen.
Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
Regelmäßige Nutzung in Gutachten, Hausarbeiten, Urteilsanmerkungen und Kommentaren zur Vermeidung von Wiederholungen.
Wirtschaftsrecht
Einsatz in rechtswissenschaftlich ausgerichteten Abschlussarbeiten und Fachtexten mit juristischem Fußnotenstil.
Öffentliches Recht / Verwaltungswissenschaft
Verweise in verwaltungsrechtlicher Literatur und Fallanalysen zur eindeutigen Bezugnahme auf zuvor zitierte Werke.
Rechtsgeschichte / Rechtstheorie
Häufige Verwendung in historisch-rechtlichen Studien, Monografien und theoriebezogenen Abhandlungen.
Geschichtswissenschaft
Konsequente Anwendung in Archivalstudien, Editionen und monografischen Arbeiten mit umfassendem Fußnotenapparat.
Germanistik / Literaturwissenschaft
Verwendung in textkritischen Editionen, Kommentaren und interpretativen Studien mit traditionellem Nachweissystem.
Philosophie
Bezugnahmen in argumentationsnahen Arbeiten mit dichter Fußnotierung und Rückverweisen.
Theologie / Religionswissenschaft
Einbindung in exegetischen Studien, historischen Analysen und kirchenrechtlichen Arbeiten.
Kunstgeschichte
Nachweise in Katalogen, Werkverzeichnissen und ikonografischen Studien mit umfangreichen Quellenapparaten.
Klassische Philologie / Altertumswissenschaften
Rückverweise in Quelleneditionen, Kommentaren und philologischen Untersuchungen.
Medien- und Kulturwissenschaften
Verwendung je nach Institutstradition in geisteswissenschaftlich ausgerichteten Projekten mit Fußnotenstil.
Rechtsvergleichung / Europarecht
Nutzung in deutschsprachigen Publikationen zur klaren Referenz bereits eingeführter Literaturstellen.
Reflexion
Kritische Reflexion
Die Abkürzung „a. a. O.“ erleichtert den Verweis auf bereits zitierte Quellen und trägt zur Straffung des Textflusses bei. Zugleich birgt sie erhebliche Risiken für Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Ohne sorgfältige Erstnennung und eindeutige Kontextangabe bleibt für Leser oft unklar, auf welche Quelle sich der Verweis konkret bezieht. Dieses Problem verschärft sich, wenn mehrere Werke desselben Autors genannt wurden.
Zudem besteht eine hohe Verwechslungsgefahr mit „ebd.“, was zu fehlerhaften Quellenzuordnungen führen kann. Auch die Schreibweise ist fehleranfällig, da Punkte und Abstände exakt gesetzt werden müssen, um akademischen Standards zu genügen.
In internationalen Publikationen wird „a. a. O.“ kaum verwendet, sodass die Verständlichkeit dort eingeschränkt bleibt. Für eine konsistente wissenschaftliche Praxis empfiehlt sich deshalb eine sparsame und präzise Anwendung, die jederzeit eine eindeutige Rückverfolgung der Quelle ermöglicht.
„a. a. O.“ sollte nur verwendet werden, wenn die zuvor zitierte Quelle eindeutig bestimmbar bleibt. Bei mehreren Werken desselben Autors oder bei größerem Abstand zur Erstnennung ist eine Kurzform mit Titel häufig verständlicher.
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