Abkürzung Rn. (Randnummer)
Die Abkürzung „Rn.“ steht für „Randnummer“ und wird vor allem in juristischen Quellenangaben verwendet. Sie verweist auf nummerierte Abschnitte in Kommentaren, Urteilen, Lehrbüchern oder Fachliteratur und ermöglicht eine genauere Fundstelle als Seitenzahlen. Typische Form ist „Palandt, BGB, § 823 Rn. 5“ oder „BGH, Urt. v. 12.01.2023 – III ZR 123/22, Rn. 31“. Die Schreibweise erfolgt mit großem „R“, kleinem „n“ und Punkt. Häufige Fehler entstehen durch fehlenden Punkt, Verwechslung mit Seitenangaben oder uneinheitliche Nutzung von „Rn.“ und „S.“ in juristischen Fußnoten.
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Bedeutung
Rn. Abkürzung – Bedeutung
Die Abkürzung „Rn.“ steht für „Randnummer“. Sie wird vor allem in der juristischen Zitierweise verwendet, um genaue Fundstellen innerhalb von Kommentaren, Lehrbüchern, Urteilsbegründungen und juristischer Fachliteratur anzugeben.
Abkürzung: Rn.
Bedeutung: Randnummer
Kontext: juristische Fußnoten, Kommentare, Urteile, Fachliteratur und genaue Fundstellenangaben
Eine Randnummer ist eine fortlaufend nummerierte Gliederungseinheit innerhalb eines juristischen Textes. Sie ermöglicht eine präzisere Fundstellenangabe als eine allgemeine Seitenzahl, sofern die zitierte Quelle Randnummern enthält.
Beispiele für die Verwendung:
„Grüneberg, BGB, § 823 Rn. 5“
„BVerfG, NJW 2021, 456, Rn. 78“
„BGH, Urt. v. 12.01.2023 – III ZR 123/22, Rn. 31“
Verwende „Rn.“ immer dann, wenn die juristische Quelle Randnummern enthält. Bei Quellen ohne Randnummern bleibt die Seitenangabe mit „S.“ erforderlich.
Anwendung
Was bedeutet „Rn.“ in Jura?
In juristischen Arbeiten verweist „Rn.“ auf eine konkrete Randnummer innerhalb einer Quelle. Dadurch lässt sich eine Aussage zielgenau belegen, ohne ausschließlich auf Seitenzahlen angewiesen zu sein.
Warum wird „Rn.“ verwendet?
- Randnummern erleichtern das Auffinden konkreter Argumente in juristischen Kommentaren.
- Sie ermöglichen präzise Verweise auf Urteilsbegründungen und Fachliteratur.
- Sie sind bei digitalen juristischen Datenbanken häufig besser nutzbar als Seitenzahlen.
- Sie unterstützen eine einheitliche Zitierweise in Fußnoten, Urteilen und Gutachten.
Zitierweise mit „Rn.“ in juristischen Arbeiten
Die Angabe der Randnummer erfolgt mit „Rn.“ und der entsprechenden Ziffer. Häufig steht die Randnummer nach dem Werk, dem Paragrafen oder der Entscheidung.
Typisches Format:
Autor, Werk, § X Rn. Y
Beispiel:
Grüneberg, BGB, § 242 Rn. 15
Rn. bei Gerichtsurteilen
Auch Entscheidungen werden häufig mit Randnummern zitiert. Das ist besonders bei Entscheidungen aus juristischen Datenbanken oder Online-Fassungen sinnvoll.
„BGH, Urt. v. 12.01.2023 – III ZR 123/22, Rn. 31“
„BVerfG, Beschl. v. 10.10.2021 – 1 BvR 1234/20, Rn. 78“
Abgrenzung zu anderen juristischen Abkürzungen
| Abkürzung | Bedeutung | Verwendung |
|---|---|---|
| Rn. | Randnummer | juristische Kommentare, Urteile und Fachliteratur |
| S. | Seite | allgemeine Literaturverweise oder Quellen ohne Randnummern |
| § | Paragraf | Gesetzesverweise |
| Abs. | Absatz | Untergliederung innerhalb eines Paragrafen |
| Satz | Satz | weiterer Untergliederungspunkt innerhalb einer Norm |
Abkürzung „RN“ im Englischen
Im englischsprachigen Raum hat „RN“ andere Bedeutungen. In juristischen deutschen Arbeiten steht „Rn.“ ausschließlich für „Randnummer“.
| Abkürzung | Bedeutung | Fachgebiet |
|---|---|---|
| RN | Registered Nurse | Medizin / Pflege |
| RN | Royal Navy | Militär / Großbritannien |
| RN | Right Now | Umgangssprache / Chat |
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- juristische Fußnoten
- Kommentare und Rechtsprechung
- Randnummern und Seitenangaben
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Fehler vermeiden
Häufige Fehler bei der Verwendung von „Rn.“
Bei der Verwendung von „Rn.“ entstehen häufig Fehler durch fehlende Punkte, falsche Zeichensetzung, Verwechslung mit Seitenangaben oder uneinheitliche Fundstellenangaben.
Falsche oder fehlende Abkürzung
„Rn.“ wird mit Punkt geschrieben. Zwischen Abkürzung und Zahl steht ein Leerzeichen.
Richtig
Palandt, § 823 Rn. 5
Falsch
Palandt § 823, Rn 5
Verwechslung mit Seitenangaben
Wenn eine juristische Quelle Randnummern enthält, sollte die genaue Randnummer angegeben werden. Seitenzahlen sind dann oft weniger präzise.
Richtig
Grüneberg, BGB, § 823 Rn. 5
Falsch
Grüneberg, BGB, S. 5
Rn. verwenden, obwohl keine Randnummer existiert
„Rn.“ darf nur genutzt werden, wenn die Quelle tatsächlich Randnummern enthält. Bei Quellen ohne Randnummern ist eine Seitenzahl oder ein anderer Lokator erforderlich.
Richtig
Bei Quellen mit Randnummern „Rn.“ verwenden.
Falsch
„Rn.“ bei einem Aufsatz ohne Randnummern erfinden.
Verwechslung mit „RN“ aus dem Englischen
In deutschen juristischen Arbeiten steht „Rn.“ für Randnummer. Die englische Großschreibung „RN“ hat andere Bedeutungen und sollte nicht übernommen werden.
Richtig
„Rn.“ als juristische Abkürzung für Randnummer verwenden.
Falsch
„RN“ in einer deutschen juristischen Fußnote verwenden.
Uneinheitliche Zitierweise
Eine juristische Arbeit sollte Randnummern, Seitenzahlen und Paragrafenangaben nicht ohne System mischen. Maßgeblich sind die Hochschulrichtlinien und die jeweilige Quellenart.
Richtig
Kommentare mit „Rn.“, Aufsätze ohne Randnummern mit „S.“ zitieren.
Falsch
Dieselbe Quellenart einmal mit „Rn.“ und einmal mit „S.“ zitieren.
Abkürzungsverzeichnis
Rn. Beispiel im Abkürzungsverzeichnis
Wenn „Rn.“ in einer juristischen oder wissenschaftlichen Arbeit verwendet wird, sollte die Abkürzung im Abkürzungsverzeichnis aufgenommen werden. Das ist besonders sinnvoll, wenn weitere juristische Abkürzungen wie „Abs.“, „Rspr.“, „Lit.“ oder „h. M.“ vorkommen.
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| Rn. | Randnummer |
| Rz. | Randziffer |
| S. | Seite |
| Abs. | Absatz |
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Studiengänge
Hierzu passende Studiengänge
Die Abkürzung „Rn.“ ist besonders in juristischen und rechtsnahen Studiengängen relevant, in denen präzise Fundstellen in Kommentaren, Urteilen und Fachliteratur nachgewiesen werden müssen.
Rechtswissenschaft
„Rn.“ ist zentral für juristische Fußnoten, Kommentare, Gutachten und die genaue Zitierung von Rechtsprechung.
Wirtschaftsrecht
In wirtschaftsrechtlichen Arbeiten werden Kommentare und Entscheidungen häufig mit Randnummern zitiert.
Öffentliches Recht
Randnummern helfen bei der exakten Fundstellenangabe in verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen.
Zivilrecht
Kommentare zum BGB und zivilrechtliche Entscheidungen werden häufig mit Paragraf und Randnummer zitiert.
Strafrecht
Strafrechtliche Kommentarliteratur und Urteilsbegründungen werden mit Randnummern präzise nachgewiesen.
Steuerrecht / Taxation
In steuerrechtlichen Kommentaren, Verwaltungsanweisungen und Entscheidungen sind Randnummern für genaue Nachweise besonders wichtig.
Reflexion
Kritische Reflexion
Die Abkürzung „Rn.“ ist für juristische Arbeiten besonders wichtig, weil sie eine präzise Fundstellenangabe ermöglicht. Randnummern erleichtern das Auffinden konkreter Aussagen in Kommentaren, Urteilen und juristischer Fachliteratur.
Gleichzeitig darf „Rn.“ nicht schematisch verwendet werden. Nicht jede Quelle enthält Randnummern. Wenn eine Quelle keine Randnummern besitzt, muss eine Seitenangabe oder ein anderer geeigneter Lokator genutzt werden.
Besonders relevant ist die Unterscheidung zwischen Kommentarliteratur, Urteilen und allgemeiner Fachliteratur. Bei Kommentaren ist „Rn.“ häufig der Standard, bei Aufsätzen oder Monografien kann dagegen eine Seitenangabe erforderlich sein.
Wissenschaftlich überzeugend ist eine Quellenangabe dann, wenn sie präzise, einheitlich und richtlinienkonform ist. „Rn.“ sollte deshalb immer passend zur Quellenart und zu den Vorgaben der Hochschule eingesetzt werden.
„Rn.“ steht für „Randnummer“ und dient der präzisen Fundstellenangabe in juristischen Quellen. Die Abkürzung sollte immer mit Punkt, Leerzeichen und konkreter Ziffer verwendet werden. Bei Quellen ohne Randnummern bleibt die Seitenangabe erforderlich.
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