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Abkürzungsverzeichnis in deiner Arbeit

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Studi Lexikon

Abkürzung a. a. O. (am angegebenen Ort)

Die Abkürzung „a. a. O.“ steht für das lateinische „am angegebenen Ort“ (lateinisch: ad aliquem locum; deutsch: am angeführten Ort) und wird vor allem in der juristischen Fachsprache sowie in wissenschaftlichen Texten verwendet. Diese dient dazu, bereits zuvor zitierte Quellen erneut anzuführen, ohne die vollständige Angabe zu wiederholen.

„a. a. O.“ Abkürzung – Bedeutung

„a. a. O.“ ist die Abkürzung für „am angegebenen Ort“ und wird genutzt, um in Fußnoten oder Endnoten auf eine bereits vollständig zitierte Quelle zu verweisen, insbesondere dann, wenn zwischenzeitlich andere Literaturquellen genannt wurden.

Beispiel:

1. Vollzitat:
Müller, Hans: Vertragsrecht im Wandel, München 2020, S. 45.
2. Später im Text:
Müller, a. a. O., S. 90.

Dadurch wird deutlich, dass auf dasselbe Werk wie zuvor Bezug genommen wird – jedoch mit einer anderen Seitenzahl.

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Anwendung von „a. a. O.“ in der juristischen Zitierweise

Die Abkürzung „a. a. O.“ ist ein fester Bestandteil juristischer Zitierweise – insbesondere in:

  • Fußnoten juristischer Hausarbeiten und Dissertationen
  • Kommentaren und Urteilsbegründungen
  • Fachliteratur, Lehrbüchern und Kommentaren

Diese wird dort verwendet, um Wiederholungen zu vermeiden und den Textfluss kompakt zu halten, ohne auf Genauigkeit zu verzichten.

Abgrenzung zu anderen juristischen Abkürzungen

Abkürzung Bedeutung Verwendung
a. a. O. am angegebenen Ort Verweis auf zuvor zitierte Quelle
ebd. ebenda Direkt auf vorherige Quelle, gleiche Seite
op. cit. im genannten Werk (engl./lat.) Internationale Entsprechung zu „a. a. O.“
vgl. vergleiche Hinweis auf sinngemäßen Bezug

Hinweis: „a. a. O.“ sollte nur verwendet werden, wenn die ursprüngliche Quelle eindeutig identifizierbar ist, z. B. durch denselben Autorennamen in der Fußnote.

Häufige Fehler bei der Verwendung von „a. a. O.“

Bei der Quellenangabe mit der Abkürzung „a. a. O.“ („am angegebenen Ort“) treten in wissenschaftlichen Texten häufig Fehler bezüglich Erstnennung, Verwechslung mit ähnlichen Abkürzungen und korrekter Schreibweise auf. Die nachfolgenden Kategorien erläutern diese häufigen Fehler und zeigen die korrekte Verwendung auf.

Fehlende vollständige Erstnennung der Quelle

„a. a. O.“ setzt voraus, dass die Quelle zuvor vollständig zitiert wurde. Bei erstmaliger Erwähnung ist deshalb die vollständige Quellenangabe erforderlich, um Lesenden eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

✅ Richtig

Zuerst vollständige Quellenangabe, dann „a. a. O.“ verwenden.

❌ Falsch

„Schulze, a. a. O., S. 34.“ (wenn Schulze zuvor noch nicht vollständig zitiert wurde)

Verwechslung mit „ebd.“

Die Abkürzung „a. a. O.“ darf nicht mit der Abkürzung „ebd.“ („ebenda“) verwechselt werden. Während „ebd.“ ausschließlich für eine unmittelbar zuvor zitierte Quelle genutzt wird, ist „a. a. O.“ für spätere Verweise vorgesehen.

✅ Richtig

„ebd.“ für direkten Folgebezug, „a. a. O.“ für spätere Verweise.

❌ Falsch

Verwechslung: „a. a. O.“ für direkt vorhergehende Quelle verwenden.

Falsche Schreibweise

Die korrekte Schreibweise der Abkürzung „a. a. O.“ erfordert eine exakte Setzung der Punkte und Leerzeichen. Fehlerhafte Varianten wie „a.a.O“ oder „aaO“ entsprechen nicht den gängigen akademischen Standards.

✅ Richtig

„a. a. O.“ (mit Zwischenräumen und Punkten)

❌ Falsch

„a.a.O“ oder „aaO“ (falsche Schreibweise)

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Hierzu passende Studiengänge

Folgende Studiengänge verwenden die Abkürzung „a. a. O.“ vorwiegend in fußnotenbasierten Zitierstilen, um auf zuvor vollständig angegebene Quellen präzise zu verweisen:

Rechtswissenschaft (Staatsexamen)

Regelmäßige Nutzung in Gutachten, Hausarbeiten, Urteilsanmerkungen und Kommentaren zur Vermeidung von Wiederholungen.

Wirtschaftsrecht

Einsatz in rechtswissenschaftlich ausgerichteten Abschlussarbeiten und Fachtexten mit juristischem Fußnotenstil.

Öffentliches Recht / Verwaltungswissenschaft

Verweise in verwaltungsrechtlicher Literatur und Fallanalysen zur eindeutigen Bezugnahme auf zuvor zitierte Werke.

Rechtsgeschichte / Rechtstheorie

Häufige Verwendung in historisch-rechtlichen Studien, Monografien und theoriebezogenen Abhandlungen.

Geschichtswissenschaft

Konsequente Anwendung in Archivalstudien, Editionen und monografischen Arbeiten mit umfassendem Fußnotenapparat.

Germanistik / Literaturwissenschaft

Verwendung in textkritischen Editionen, Kommentaren und interpretativen Studien mit traditionellem Nachweissystem.

Philosophie

Bezugnahmen in argumentationsnahen Arbeiten mit dichter Fußnotierung und Rückverweisen.

Theologie / Religionswissenschaft

Einbindung in exegetischen Studien, historischen Analysen und kirchenrechtlichen Arbeiten.

Kunstgeschichte

Nachweise in Katalogen, Werkverzeichnissen und ikonografischen Studien mit umfangreichen Quellenapparaten.

Klassische Philologie / Altertumswissenschaften

Rückverweise in Quelleneditionen, Kommentaren und philologischen Untersuchungen.

Medien- und Kulturwissenschaften

Verwendung je nach Institutstradition in geisteswissenschaftlich ausgerichteten Projekten mit Fußnotenstil.

Rechtsvergleichung / Europarecht

Nutzung in deutschsprachigen Publikationen zur klaren Referenz bereits eingeführter Literaturstellen.

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