Abkürzung a. a. O. (am angegebenen Ort)
Die Abkürzung „a. a. O.“ steht für das lateinische „am angegebenen Ort“ (lateinisch: ad aliquem locum; deutsch: am angeführten Ort) und wird vor allem in der juristischen Fachsprache sowie in wissenschaftlichen Texten verwendet. Diese dient dazu, bereits zuvor zitierte Quellen erneut anzuführen, ohne die vollständige Angabe zu wiederholen.
„a. a. O.“ Abkürzung – Bedeutung
„a. a. O.“ ist die Abkürzung für „am angegebenen Ort“ und wird genutzt, um in Fußnoten oder Endnoten auf eine bereits vollständig zitierte Quelle zu verweisen, insbesondere dann, wenn zwischenzeitlich andere Literaturquellen genannt wurden.
Beispiel:
1. Vollzitat:
Müller, Hans: Vertragsrecht im Wandel, München 2020, S. 45.
2. Später im Text:
Müller, a. a. O., S. 90.
Dadurch wird deutlich, dass auf dasselbe Werk wie zuvor Bezug genommen wird – jedoch mit einer anderen Seitenzahl.
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Anwendung von „a. a. O.“ in der juristischen Zitierweise
Die Abkürzung „a. a. O.“ ist ein fester Bestandteil juristischer Zitierweise – insbesondere in:
- Fußnoten juristischer Hausarbeiten und Dissertationen
- Kommentaren und Urteilsbegründungen
- Fachliteratur, Lehrbüchern und Kommentaren
Diese wird dort verwendet, um Wiederholungen zu vermeiden und den Textfluss kompakt zu halten, ohne auf Genauigkeit zu verzichten.
Abgrenzung zu anderen juristischen Abkürzungen
| Abkürzung | Bedeutung | Verwendung |
|---|---|---|
| a. a. O. | am angegebenen Ort | Verweis auf zuvor zitierte Quelle |
| ebd. | ebenda | Direkt auf vorherige Quelle, gleiche Seite |
| op. cit. | im genannten Werk (engl./lat.) | Internationale Entsprechung zu „a. a. O.“ |
| vgl. | vergleiche | Hinweis auf sinngemäßen Bezug |
Hinweis: „a. a. O.“ sollte nur verwendet werden, wenn die ursprüngliche Quelle eindeutig identifizierbar ist, z. B. durch denselben Autorennamen in der Fußnote.
Häufige Fehler bei der Verwendung von „a. a. O.“
Bei der Quellenangabe mit der Abkürzung „a. a. O.“ („am angegebenen Ort“) treten in wissenschaftlichen Texten häufig Fehler bezüglich Erstnennung, Verwechslung mit ähnlichen Abkürzungen und korrekter Schreibweise auf. Die nachfolgenden Kategorien erläutern diese häufigen Fehler und zeigen die korrekte Verwendung auf.
Fehlende vollständige Erstnennung der Quelle
„a. a. O.“ setzt voraus, dass die Quelle zuvor vollständig zitiert wurde. Bei erstmaliger Erwähnung ist deshalb die vollständige Quellenangabe erforderlich, um Lesenden eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.
Zuerst vollständige Quellenangabe, dann „a. a. O.“ verwenden.
„Schulze, a. a. O., S. 34.“ (wenn Schulze zuvor noch nicht vollständig zitiert wurde)
Verwechslung mit „ebd.“
Die Abkürzung „a. a. O.“ darf nicht mit der Abkürzung „ebd.“ („ebenda“) verwechselt werden. Während „ebd.“ ausschließlich für eine unmittelbar zuvor zitierte Quelle genutzt wird, ist „a. a. O.“ für spätere Verweise vorgesehen.
„ebd.“ für direkten Folgebezug, „a. a. O.“ für spätere Verweise.
Verwechslung: „a. a. O.“ für direkt vorhergehende Quelle verwenden.
Falsche Schreibweise
Die korrekte Schreibweise der Abkürzung „a. a. O.“ erfordert eine exakte Setzung der Punkte und Leerzeichen. Fehlerhafte Varianten wie „a.a.O“ oder „aaO“ entsprechen nicht den gängigen akademischen Standards.
„a. a. O.“ (mit Zwischenräumen und Punkten)
„a.a.O“ oder „aaO“ (falsche Schreibweise)
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Hierzu passende Studiengänge
Folgende Studiengänge verwenden die Abkürzung „a. a. O.“ vorwiegend in fußnotenbasierten Zitierstilen, um auf zuvor vollständig angegebene Quellen präzise zu verweisen:
Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
Regelmäßige Nutzung in Gutachten, Hausarbeiten, Urteilsanmerkungen und Kommentaren zur Vermeidung von Wiederholungen.
Wirtschaftsrecht
Einsatz in rechtswissenschaftlich ausgerichteten Abschlussarbeiten und Fachtexten mit juristischem Fußnotenstil.
Öffentliches Recht / Verwaltungswissenschaft
Verweise in verwaltungsrechtlicher Literatur und Fallanalysen zur eindeutigen Bezugnahme auf zuvor zitierte Werke.
Rechtsgeschichte / Rechtstheorie
Häufige Verwendung in historisch-rechtlichen Studien, Monografien und theoriebezogenen Abhandlungen.
Geschichtswissenschaft
Konsequente Anwendung in Archivalstudien, Editionen und monografischen Arbeiten mit umfassendem Fußnotenapparat.
Germanistik / Literaturwissenschaft
Verwendung in textkritischen Editionen, Kommentaren und interpretativen Studien mit traditionellem Nachweissystem.
Philosophie
Bezugnahmen in argumentationsnahen Arbeiten mit dichter Fußnotierung und Rückverweisen.
Theologie / Religionswissenschaft
Einbindung in exegetischen Studien, historischen Analysen und kirchenrechtlichen Arbeiten.
Kunstgeschichte
Nachweise in Katalogen, Werkverzeichnissen und ikonografischen Studien mit umfangreichen Quellenapparaten.
Klassische Philologie / Altertumswissenschaften
Rückverweise in Quelleneditionen, Kommentaren und philologischen Untersuchungen.
Medien- und Kulturwissenschaften
Verwendung je nach Institutstradition in geisteswissenschaftlich ausgerichteten Projekten mit Fußnotenstil.
Rechtsvergleichung / Europarecht
Nutzung in deutschsprachigen Publikationen zur klaren Referenz bereits eingeführter Literaturstellen.
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- p. p. a. (per procura autoritate)
- p. a. (per annum)
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