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Abkürzungsverzeichnis in deiner Arbeit

1a-Studi arbeitet für dich die Abkürzungen in deinem Text aus, korrigiert diese und erstellt ein vollständiges Abkürzungsverzeichnis.

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Studi Lexikon

Abkürzung a. F. (alte Fassung)

Die Abkürzung „a. F.“ steht für „alte Fassung“ und wird vor allem in juristischen, verwaltungsrechtlichen und normbezogenen Texten verwendet. Diese verweist auf eine frühere Version eines Gesetzes, Vertrags oder einer Vorschrift, die durch eine neue ersetzt wurde. In juristischen Arbeiten ist es wichtig, auf die richtige Fassung einer Norm hinzuweisen. 1a-Studi hilft dir dabei, alle Abkürzungen korrekt in dein Abkürzungsverzeichnis aufzunehmen.

Abkürzung „a. F.“ – Bedeutung im juristischen Kontext

Die Abkürzung „a. F.“ bezeichnet die „alte Fassung“ eines Gesetzes oder einer Norm und dient dazu, zeitliche Änderungen in Gesetzestexten eindeutig kenntlich zu machen.

Beispiele für die Verwendung

• „§ 613a BGB a. F.“ → Gemeint ist der § 613a in seiner alten Version, z. B. vor einer Gesetzesnovelle.
• „Gemäß § 20 Abs. 1 a. F. war die Regelung strenger formuliert.“

Diese Abgrenzung ist besonders wichtig bei Rechtsvergleichen, der Anwendung von Übergangsregelungen und der Auslegung historischer Urteile oder Kommentare.

Typische Einsatzbereiche

  • Kommentare zum BGB, StGB, VwGO usw.
  • Gerichtsurteile mit Bezug auf früheres Recht
  • Rechtsvergleichende Analysen
  • Übergangsregelungen in neuen Gesetzesfassungen

Schreibweise und Abgrenzung

Abkürzung Bedeutung Verwendung
a. F. alte Fassung Juristische Texte, Normverweise
n. F. neue Fassung Bei aktueller Rechtslage
i. d. F. in der Fassung Bei konkretem Stand eines Gesetzes

Hinweis: „a. F.“ wird immer mit Punkten geschrieben. In Fließtexten steht „a. F.“ häufig nach der Paragrafenangabe.

Häufige Fehler bei der Verwendung von „AF“

Bei der Abkürzung „AF“ treten in Praxis und Fachtexten häufig Missverständnisse auf, weil die Bedeutung kontextabhängig ist und nicht immer klar kenntlich gemacht wird. Typische Fehler sind:

Unklare Kontextangabe

Die Abkürzung „AF“ wird ohne Erläuterung verwendet, sodass nicht eindeutig ist, ob die „alte Fassung“ (a. F.) eines Gesetzes oder die „Atemfrequenz“ gemeint ist.

✅ Richtig

„AF (Atemfrequenz): 18/min, stabil“

❌ Falsch

„AF: 18/min“ (ohne Kontext, kann rechtlich oder medizinisch gelesen werden)

Fehlende Erklärung beim ersten Auftretenm

In wissenschaftlichen Arbeiten wird „AF“ oft verwendet, ohne beim ersten Auftreten die ausgeschriebene Bedeutung anzugeben. Dadurch entstehen Verständnisschwierigkeiten, insbesondere bei interdisziplinären Texten.

✅ Richtig

„§ 613a BGB a. F. (alte Fassung) regelte die Norm strenger.“

❌ Falsch

„§ 613a BGB AF war strenger formuliert.“

Vermischung unterschiedlicher Fachbedeutungen

Ein häufiger Fehler liegt in der parallelen oder unsauberen Verwendung beider Bedeutungen (juristisch und medizinisch) innerhalb desselben Dokuments. Dies führt zu inhaltlichen Unschärfen.

✅ Richtig

In juristischen Texten durchgängig „a. F.“ für alte Fassung verwenden und „AF“ als Kürzel für Atemfrequenz nur in medizinischen Kontexten.

❌ Falsch

Innerhalb eines Textes sowohl „AF“ für Atemfrequenz als auch für alte Fassung verwenden.

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Hierzu passende Studiengänge

Folgende Studiengänge nutzen die Abkürzung „AF“ vorwiegend im juristischen Sinn als „a. F.“ (alte Fassung) zur eindeutigen Kennzeichnung früherer Normstände:

Rechtswissenschaft (Jura)

Systematische Verweise auf „a. F.“ in Gesetzesauslegungen, Kommentierung und Rechtsprechungsanalyse.

Wirtschaftsrecht

Regelmäßige Nutzung von „a. F.“ bei Normvergleichen, Übergangsregelungen und Vertragsversionen.

Öffentliches Recht / Verwaltungswissenschaft

„a. F.“ in Verordnungs- und Verwaltungsvorschriften zur Abgrenzung historischer Rechtslagen.

Public Management

Bezug auf „a. F.“ in Governance- und Compliance-Dokumentationen mit rechtlicher Bindungswirkung.

Steuerrecht / Taxation

Exakte Zitierpraxis mit „a. F.“ bei Änderungen von Abgabenordnungen und Einzelsteuergesetzen.

Sozialrecht

Verwendung von „a. F.“ zur Darstellung früherer Leistungsansprüche und Übergangsvorschriften.

In den folgenden Studiengängen steht „AF“ primär für die Atemfrequenz in Diagnostik, Monitoring und Dokumentation klinischer Parameter:

Humanmedizin

„AF“ als Vitalparameter in Anamnese, Status und Verlaufsbeurteilung.

Pflegewissenschaft

Standardisierte Erfassung von „AF“ in Beobachtungs- und Pflegeberichten.

Anästhesie- und Intensivpflege

Kontinuierliches „AF“-Monitoring zur Beurteilung von Atemarbeit und Weaning-Verlauf.

Notfallmanagement / Rettungswesen

„AF“ in Ersteinschätzung, Triage und präklinischer Dokumentation.

Physiotherapie / Atemtherapie

Nutzung der „AF“ zur Evaluation respiratorischer Funktionen und Therapieeffekte.

Sportwissenschaft (Leistungsdiagnostik)

Messung der „AF“ zur Belastungssteuerung und Auswertung ergometrischer Tests.

Gesundheitsinformatik / Medizinische Dokumentation

Strukturierte Abbildung der „AF“ in elektronischen Patientenakten und Qualitätsindikatoren.

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