Abkürzungen
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Abkürzung Abs. (Absatz)
Die Abkürzung „Abs.“ steht für „Absatz“ und ist eine der am häufigsten verwendeten Abkürzungen im juristischen Sprachgebrauch. Diese dient zur genauen Verortung von Normen innerhalb von Gesetzesvorschriften und ist unverzichtbar für präzise Zitierungen in Gesetzestexten, Kommentaren, Urteilen und wissenschaftlichen Arbeiten.
1a-Studi-Tipp: Verwende die Abkürzung „Abs.“ immer korrekt mit Punkt und im Kontext der vollständigen Normverweisung, um Missverständnisse in wissenschaftlichen Arbeiten zu vermeiden.
Korrektur der Zitation & Literaturverzeichnis
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„Abs.“ Abkürzung – Bedeutung
„Abs.“ ist die offizielle Kurzform für „Absatz“ und wird verwendet, um innerhalb eines Paragrafen auf einen bestimmten Textabschnitt zu verweisen. Gesetzestexte sind in der Regel hierarchisch aufgebaut:
- Paragraf (§)
- Absatz (Abs.)
- Satz (S.)
- Nummer (Nr.)
- Buchstabe (lit.)
Beispiel aus dem BGB:
• § 823 Abs. 1 BGB → Erster Absatz des § 823 Bürgerliches Gesetzbuch
• § 242 Abs. 2 BGB → Zweiter Absatz der Norm
Verwendung von „Abs.“ als Abkürzung in der juristischen Praxis
Die Abkürzung „Abs.“ ist für das wissenschaftliche Arbeiten im juristischen Bereich unerlässlich. Diese kommt in:
- Gesetzeskommentaren
- Urteilsbegründungen
- Klausuren und Gutachten
- wissenschaftlichen Arbeiten und Dissertationen
Beispielhafte Zitationsweise:
• „Nach § 611a Abs. 1 BGB liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wenn…“
• „Gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 StGB…“
Beispiel (komplexe Normverweisung):
§ 286 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 lit. b BGB
→ Dritte Ebene des § 286 BGB: Absatz 3, Satz 2, Nummer 2, Buchstabe b
Typische Fehler bei der Verwendung von „Abs.“ als Abkürzung
Fehlender Punkt nach „Abs“:
§ 823 Abs. 1 BGB
§ 823 Abs 1 BGB
Verwechslung mit „Art.“ oder „§“:
„§“ steht für Paragraf, „Abs.“ für Absatz, „Art.“ für Artikel
„Abs.“ mit „Art.“ oder „§“ verwechseln
Nicht einheitliche Zitierweise:
Durchgehender Zitierstil im gesamten Dokument
Unterschiedliche Schreibweisen: „Abs“, „abs.“, „Abs.“
Beispiel im Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
Abs. | Absatz |
1a-Studi-Tipp: Die korrekte Zitierweise mit „Abs.“ ist Voraussetzung für das wissenschaftliche Arbeiten im juristischen Studium. 1a-Studi unterstützt dich dabei, alle juristischen Abkürzungen korrekt und einheitlich in deinem Abkürzungsverzeichnis zu integrieren.
Häufige Fragen & AntwortenDu hast noch weitere Fragen zum Thema Abkürzungen, die du nicht in diesem Artikel beantwortet bekommen hast? Dann recherchiere weiter in der Akademie bei 1a-Studi.
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