Abkürzung Abs. (Absatz)
Die Abkürzung „Abs.“ steht für „Absatz“ und ist eine der am häufigsten verwendeten Abkürzungen im juristischen Sprachgebrauch. Diese dient zur genauen Verortung von Normen innerhalb von Gesetzesvorschriften und ist unverzichtbar für präzise Zitierungen in Gesetzestexten, Kommentaren, Urteilen und wissenschaftlichen Arbeiten. Verwende die Abkürzung „Abs.“ immer korrekt mit Punkt und im Kontext der vollständigen Normverweisung, um Missverständnisse in wissenschaftlichen Arbeiten zu vermeiden.
„Abs.“ Abkürzung – Bedeutung
„Abs.“ ist die offizielle Kurzform für „Absatz“ und wird verwendet, um innerhalb eines Paragrafen auf einen bestimmten Textabschnitt zu verweisen. Gesetzestexte sind in der Regel hierarchisch aufgebaut:
- Paragraf (§)
- Absatz (Abs.)
- Satz (S.)
- Nummer (Nr.)
- Buchstabe (lit.)
Beispiel aus dem BGB:
• § 823 Abs. 1 BGB → Erster Absatz des § 823 Bürgerliches Gesetzbuch
• § 242 Abs. 2 BGB → Zweiter Absatz der Norm
Verwendung von „Abs.“ als Abkürzung in der juristischen Praxis
Die Abkürzung „Abs.“ ist für das wissenschaftliche Arbeiten im juristischen Bereich unerlässlich. Diese kommt in:
- Gesetzeskommentaren
- Urteilsbegründungen
- Klausuren und Gutachten
- wissenschaftlichen Arbeiten und Dissertationen
Beispielhafte Zitationsweise:
• „Nach § 611a Abs. 1 BGB liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wenn…“
• „Gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 StGB…“
Beispiel (komplexe Normverweisung):
§ 286 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 lit. b BGB
→ Dritte Ebene des § 286 BGB: Absatz 3, Satz 2, Nummer 2, Buchstabe b
Typische Fehler bei der Verwendung von „Abs.“ als Abkürzung
Bei der Verwendung der Abkürzung „Abs.“ („Absatz“) in juristischen und wissenschaftlichen Texten entstehen häufig Fehler, die auf eine inkorrekte Zeichensetzung, Verwechslungen mit anderen juristischen Abkürzungen sowie inkonsistente Verwendung zurückzuführen sind. Die folgenden Kategorien zeigen auf, wie „Abs.“ korrekt eingesetzt wird.
Fehlender Punkt nach „Abs“:
Die Abkürzung „Abs.“ erfordert zwingend einen Punkt. Die korrekte Schreibweise gewährleistet eine eindeutige und präzise Referenzierung juristischer Normen.
§ 823 Abs. 1 BGB
§ 823 Abs 1 BGB
Verwechslung mit „Art.“ oder „§“:
Häufig entstehen Fehler, weil die Abkürzung „Abs.“ fälschlicherweise mit ähnlichen juristischen Kürzeln („Art.“ für Artikel, „§“ für Paragraf) verwechselt wird. Jede Abkürzung hat jedoch eine spezifische Bedeutung und darf nicht austauschbar verwendet werden.
„§“ steht für Paragraf, „Abs.“ für Absatz, „Art.“ für Artikel
„Abs.“ mit „Art.“ oder „§“ verwechseln
Nicht einheitliche Zitierweise:
Eine inkonsistente Schreibweise von „Abs.“ innerhalb eines Dokuments erschwert die Verständlichkeit und wirkt unprofessionell. Ein einheitlicher Zitierstil ist daher für die Klarheit und Nachvollziehbarkeit unabdingbar.
Durchgehender Zitierstil im gesamten Dokument
Unterschiedliche Schreibweisen: „Abs“, „abs.“, „Abs.“
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Hierzu passende Studiengänge
Folgende Studiengänge verwenden die Abkürzung „Abs.“ primär für präzise Gesetzes- und Normverweise innerhalb juristisch geprägter Zitierstile:
Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
Durchgehende Absatzangaben in Gutachten, Urteilsanmerkungen und Kommentierungen zu §§ mit S., Nr. und lit.
Wirtschaftsrecht
Absatzverweise in Gesellschafts-, Handels- und Vertragsrecht zur exakten Lokalisierung von Normteilen.
Öffentliches Recht / Verwaltungswissenschaft
Systematische Nutzung von „Abs.“ in VwVfG, VwGO und Fachgesetzen für Begründungen und Tenorierungen.
Strafrecht und Kriminologie
Absatzkennzeichnungen in Tatbeständen und Rechtsfolgen des StGB sowie im Nebenstrafrecht.
Arbeitsrecht
Regelmäßige Verweise mit „Abs.“ in KSchG, BetrVG und TzBfG zur genauen Normadressierung.
Sozialrecht
„Abs.“ in SGB I–XII für Leistungs-, Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen.
Steuerrecht / Taxation
Absatzangaben in AO, EStG, UStG und FGO bei Auslegung und Anwendung steuerlicher Normen.
Europarecht
„Abs.“ in deutschen Fassungen von AEUV, Verordnungen und Richtlinien, etwa „Art. X Abs. Y“.
Medien-, IT- und Datenschutzrecht
Verweise mit „Abs.“ in TTDSG, BDSG und DSGVO-bezogenen Kommentierungen.
Rechtsgeschichte / Rechtstheorie
Konsequente Absatzzitation in historisch-systematischen Analysen und methodischen Darstellungen.
Geschichtswissenschaft (rechtsnah)
Verwendung in rechtsgeschichtlichen Studien mit fußnotenbasiertem Nachweissystem.
Public Management / Verwaltungsmanagement
Übernahme der Absatzzitation in rechtsbezogenen Modulen und Praxisberichten.
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Weitere Abkürzungen im Studi Lexikon
J
N
P
- „PISA“ (Programme for International Student Assessment)
- „Prof.“ (Professor/in)
- SWOT (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats)
- IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers)
- p. p. a. (per procura autoritate)
- p. a. (per annum)
- PDF (Portable Document Format)
- pp. & p. Englisch (page & pages)
- PhD (Doctor of Philosophy)