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Abkürzungsverzeichnis in deiner Arbeit

1a-Studi arbeitet für dich die Abkürzungen in deinem Text aus, korrigiert diese und erstellt ein vollständiges Abkürzungsverzeichnis.

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Studi Lexikon

Abkürzung Abs. (Absatz)

Die Abkürzung „Abs.“ steht für „Absatz“ und ist eine der am häufigsten verwendeten Abkürzungen im juristischen Sprachgebrauch. Diese dient zur genauen Verortung von Normen innerhalb von Gesetzesvorschriften und ist unverzichtbar für präzise Zitierungen in Gesetzestexten, Kommentaren, Urteilen und wissenschaftlichen Arbeiten. Verwende die Abkürzung „Abs.“ immer korrekt mit Punkt und im Kontext der vollständigen Normverweisung, um Missverständnisse in wissenschaftlichen Arbeiten zu vermeiden.

„Abs.“ Abkürzung – Bedeutung

„Abs.“ ist die offizielle Kurzform für „Absatz“ und wird verwendet, um innerhalb eines Paragrafen auf einen bestimmten Textabschnitt zu verweisen. Gesetzestexte sind in der Regel hierarchisch aufgebaut:

  • Paragraf (§)
  • Absatz (Abs.)
  • Satz (S.)
  • Nummer (Nr.)
  • Buchstabe (lit.)

Beispiel aus dem BGB:

• § 823 Abs. 1 BGB → Erster Absatz des § 823 Bürgerliches Gesetzbuch
• § 242 Abs. 2 BGB → Zweiter Absatz der Norm

Verwendung von „Abs.“ als Abkürzung in der juristischen Praxis

Die Abkürzung „Abs.“ ist für das wissenschaftliche Arbeiten im juristischen Bereich unerlässlich. Diese kommt in:

  • Gesetzeskommentaren
  • Urteilsbegründungen
  • Klausuren und Gutachten
  • wissenschaftlichen Arbeiten und Dissertationen

Beispielhafte Zitationsweise:

• „Nach § 611a Abs. 1 BGB liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wenn…“
• „Gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 StGB…“

Beispiel (komplexe Normverweisung):

§ 286 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 lit. b BGB
→ Dritte Ebene des § 286 BGB: Absatz 3, Satz 2, Nummer 2, Buchstabe b

Typische Fehler bei der Verwendung von „Abs.“ als Abkürzung

Bei der Verwendung der Abkürzung „Abs.“ („Absatz“) in juristischen und wissenschaftlichen Texten entstehen häufig Fehler, die auf eine inkorrekte Zeichensetzung, Verwechslungen mit anderen juristischen Abkürzungen sowie inkonsistente Verwendung zurückzuführen sind. Die folgenden Kategorien zeigen auf, wie „Abs.“ korrekt eingesetzt wird.

Fehlender Punkt nach „Abs“:

Die Abkürzung „Abs.“ erfordert zwingend einen Punkt. Die korrekte Schreibweise gewährleistet eine eindeutige und präzise Referenzierung juristischer Normen.

✅ Richtig

§ 823 Abs. 1 BGB

❌ Falsch

§ 823 Abs 1 BGB

Verwechslung mit „Art.“ oder „§“:

Häufig entstehen Fehler, weil die Abkürzung „Abs.“ fälschlicherweise mit ähnlichen juristischen Kürzeln („Art.“ für Artikel, „§“ für Paragraf) verwechselt wird. Jede Abkürzung hat jedoch eine spezifische Bedeutung und darf nicht austauschbar verwendet werden.

✅ Richtig

„§“ steht für Paragraf, „Abs.“ für Absatz, „Art.“ für Artikel

❌ Falsch

„Abs.“ mit „Art.“ oder „§“ verwechseln

Nicht einheitliche Zitierweise:

Eine inkonsistente Schreibweise von „Abs.“ innerhalb eines Dokuments erschwert die Verständlichkeit und wirkt unprofessionell. Ein einheitlicher Zitierstil ist daher für die Klarheit und Nachvollziehbarkeit unabdingbar.

✅ Richtig

Durchgehender Zitierstil im gesamten Dokument

❌ Falsch

Unterschiedliche Schreibweisen: „Abs“, „abs.“, „Abs.“

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Hierzu passende Studiengänge

Folgende Studiengänge verwenden die Abkürzung „Abs.“ primär für präzise Gesetzes- und Normverweise innerhalb juristisch geprägter Zitierstile:

Rechtswissenschaft (Staatsexamen)

Durchgehende Absatzangaben in Gutachten, Urteilsanmerkungen und Kommentierungen zu §§ mit S., Nr. und lit.

Wirtschaftsrecht

Absatzverweise in Gesellschafts-, Handels- und Vertragsrecht zur exakten Lokalisierung von Normteilen.

Öffentliches Recht / Verwaltungswissenschaft

Systematische Nutzung von „Abs.“ in VwVfG, VwGO und Fachgesetzen für Begründungen und Tenorierungen.

Strafrecht und Kriminologie

Absatzkennzeichnungen in Tatbeständen und Rechtsfolgen des StGB sowie im Nebenstrafrecht.

Arbeitsrecht

Regelmäßige Verweise mit „Abs.“ in KSchG, BetrVG und TzBfG zur genauen Normadressierung.

Sozialrecht

„Abs.“ in SGB I–XII für Leistungs-, Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen.

Steuerrecht / Taxation

Absatzangaben in AO, EStG, UStG und FGO bei Auslegung und Anwendung steuerlicher Normen.

Europarecht

„Abs.“ in deutschen Fassungen von AEUV, Verordnungen und Richtlinien, etwa „Art. X Abs. Y“.

Medien-, IT- und Datenschutzrecht

Verweise mit „Abs.“ in TTDSG, BDSG und DSGVO-bezogenen Kommentierungen.

Rechtsgeschichte / Rechtstheorie

Konsequente Absatzzitation in historisch-systematischen Analysen und methodischen Darstellungen.

Geschichtswissenschaft (rechtsnah)

Verwendung in rechtsgeschichtlichen Studien mit fußnotenbasiertem Nachweissystem.

Public Management / Verwaltungsmanagement

Übernahme der Absatzzitation in rechtsbezogenen Modulen und Praxisberichten.

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