Abkürzungen
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Abkürzung p. p. a. (per procura autoritate)
Die Abkürzung „p. p. a.“ steht für das lateinische „per procura autoritate“, was auf Deutsch „mit Prokura, in Vollmacht“ bedeutet. Diese wird insbesondere im Handels- und Wirtschaftsrecht verwendet, wenn ein Prokurist oder eine bevollmächtigte Person im Namen eines Unternehmens rechtswirksame Unterschriften leistet.
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Bedeutung der Abkürzung „p. p. a.“
Die Prokura (p. p. a.) ist eine umfangreiche geschäftliche Vertretungsvollmacht, die nach § 48 HGB (Handelsgesetzbuch) einer Person erteilt wird. Der Prokurist darf damit Rechtsgeschäfte im Namen des Unternehmens abschließen, ist jedoch an gesetzliche Einschränkungen gebunden.
Beispiele für die Verwendung von „p. p. a.“:
„Müller GmbH
p. p. a. Max Schulze“ (Max Schulze unterzeichnet mit Prokura für die Müller GmbH.)
„Die Bestellung wurde von Frau Schneider p. p. a. unterzeichnet.“
Wichtige Merkmale von „p. p. a.“:
Merkmal | Beschreibung |
---|---|
Bedeutung | „Mit Prokura, in Vollmacht“ |
Rechtsgrundlage | § 48 HGB (Handelsgesetzbuch) |
Berechtigungen | Abschluss von Verträgen, Rechtsgeschäfte im Namen des Unternehmens |
Beschränkungen | Keine Veräußerung oder Belastung von Grundstücken (ohne Sondervollmacht) |
Unterschied zwischen „p. p. a.“ und anderen Vollmachtsabkürzungen
Es gibt mehrere Abkürzungen, die in der geschäftlichen und rechtlichen Korrespondenz genutzt werden.
Abkürzung | Bedeutung | Verwendung |
---|---|---|
p. p. a. | per procura autoritate (mit Prokura) | Unterschrift von Prokuristen |
i. A. | im Auftrag | Handlungen im Namen einer anderen Person |
i. V. | in Vertretung | Stellvertretende Unterschrift ohne Prokura |
ppa. | Alternative Schreibweise von „p. p. a.“ | Meist in Deutschland üblich |
Beispiel für verschiedene Unterschriftsformen in einem Unternehmen:
p. p. a. Max Schulze (Prokurist mit umfassender Vollmacht)
i. V. Lisa Meier (Handlungsvollmacht, aber keine Prokura)
i. A. Tobias Klein (Unterzeichnung im Auftrag, keine eigene Entscheidungsbefugnis)
Häufige Fehler bei der Verwendung von „p. p. a.“
Verwechslung mit „i. V.“ oder „i. A.“:
Nur Prokuristen dürfen mit „p. p. a.“ unterschreiben.
„p. p. a.“ für eine einfache Unterschrift eines Mitarbeiters ohne Prokura.
Fehlende oder falsche Schreibweise:
„p. p. a. Max Schulze“
„ppa Max Schulze“ (ohne Punkt oder falsche Platzierung)
Falsche Anwendung in privaten Verträgen:
„p. p. a.“ darf nur im geschäftlichen Bereich mit Handelsregister-Eintrag verwendet werden.
Beispiel im Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung | Bedeutung |
p. p. a. | per procura autoritate (mit Prokura) |
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