Abkürzungen
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Rspr. Abkürzung (Rechtsprechung)
Die Abkürzung „Rspr.“ steht für „Rechtsprechung“ und wird in der Rechtswissenschaft, juristischen Gutachten und Urteilen verwendet. Diese bezeichnet die Gesamtheit der gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere der höchstrichterlichen Urteile, die zur Auslegung und Anwendung des Rechts beitragen.
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Abkürzung „Rspr.“ – Bedeutung und Funktion
Die Rechtsprechung (Rspr.) umfasst die Gerichtsentscheidungen aller Instanzen, die als Präzedenzfälle, Orientierungshilfen oder verbindliche Auslegungen für zukünftige Fälle dienen.
Beispiele für die Verwendung:
„Die Rspr. des Bundesgerichtshofs zu § 823 BGB ist gefestigt.“
„Nach neuerer Rspr. sind Mieterhöhungen bei Indexmieten nur eingeschränkt zulässig.“
Warum ist die Rechtsprechung wichtig?
- Diese konkretisiert Gesetze und unbestimmte Rechtsbegriffe.
- Diese beeinflusst die Auslegung und Anwendung von Normen.
- Diese dient als Leitlinie für Gerichte, Anwälte und Wissenschaftler.
„Rspr.“ in der juristischen Argumentation (Jura)
In juristischen Texten wird „Rspr.“ verwendet, um auf gerichtliche Urteile und Präzedenzfälle zu verweisen. Besonders wichtig ist sie in Verbindung mit der herrschenden Meinung (h. M.) oder einer abweichenden Ansicht (a. A.).
Typische juristische Abkürzungen im Zusammenhang mit „Rspr.“:
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
Rspr. | Rechtsprechung (gerichtliche Entscheidungen) |
h. M. | herrschende Meinung (mehrheitliche Auffassung in der Literatur) |
a. A. | andere Ansicht (abweichende Auffassung zur Rspr. oder h. M.) |
BGH | Bundesgerichtshof (höchstes Zivil- und Strafgericht in Deutschland) |
BVerfG | Bundesverfassungsgericht (entscheidet über Verfassungsfragen) |
Beispiel für eine juristische Argumentation:
„Die Rspr. des BGH sieht in § 823 BGB einen umfassenden Schutz der Persönlichkeitsrechte. A. A. hält dies für eine zu weite Auslegung.“
Beispiele für „Rspr.“ in Urteilen und Kommentaren
Beispiel aus einem Urteil:
„Nach gefestigter Rspr. des BGH (NJW 2020, 1234) ist die sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB restriktiv auszulegen.“
Beispiel aus einem juristischen Kommentar:
„Die Rspr. zum Thema Kündigungsschutz hat sich in den letzten Jahren gewandelt (Palandt, BGB, § 626 Rn. 12).“
Unterschied zwischen „Rspr.“ und „h. M.“
Während „Rspr.“ für Gerichtsentscheidungen steht, bezieht sich „h. M.“ auf die herrschende Meinung in der Literatur. Beide können übereinstimmen, aber es gibt Fälle, in denen die Literatur von der Rechtsprechung abweicht.
Begriff | Bedeutung | Beispiel |
---|---|---|
Rspr. | Rechtsprechung (gerichtliche Entscheidungen) | „Die Rspr. des BGH sieht in § 242 BGB eine Treuepflicht.“ |
h. M. | herrschende Meinung (juristische Literatur) | „Die h. M. geht von einer weiteren Auslegung aus.“ |
a. A. | andere Ansicht (abweichende Meinung) | „A. A. sieht keine allgemeine Treuepflicht in § 242 BGB.“ |
Häufige Fehler bei der Verwendung von „Rspr.“
Fehlende Quellenangabe zur Rechtsprechung:
„Die Rspr. des BGH (NJW 2021, 567) hält diese Ansicht für richtig.“
„Die Rspr. hält diese Ansicht für richtig.“
Verwechslung von „Rspr.“ mit „Lit.“ (Literatur):
„Die Rspr. des BGH sieht eine enge Auslegung vor, während die Lit. eine weitere Betrachtung bevorzugt.“
„Die Lit. des BGH bevorzugt eine enge Auslegung.“ (BGH gehört zur Rspr., nicht zur Literatur!)
Beispiel im Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung | Bedeutung |
Rspr. | Rechtsprechung |
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