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Berichte zitieren nach APA 7

Berichte nach APA 7 zitieren bedeutet, Reports, Jahresberichte, Geschäftsberichte, Behördenberichte oder Forschungsberichte mit Autor bzw. Organisation, Jahr, kursivem Titel, optionaler Berichtsnummer, Verlag bzw. herausgebender Stelle sowie DOI oder URL nachzuweisen. Wenn Organisation und Verlag identisch sind, wird der Verlag nicht wiederholt. Im Text gilt das Autor-Jahr-System; bei direkten Zitaten wird eine genaue Fundstelle angegeben. Die wichtigsten Unterschiede zu APA 6 findest du am Ende dieses Artikels.

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Berichte nach APA 7 zitieren

Wichtigste Regeln

Berichte nach APA 7 richtig zitieren

Berichte werden nach APA 7 ähnlich wie eigenständige Bücher zitiert. Typisch für Reports sind jedoch Organisationsautoren, Berichts- oder Dokumentnummern sowie eine digitale Veröffentlichung über DOI oder URL.

Die wichtigsten Bestandteile sind:

  • Autor oder verantwortliche Organisation,
  • Erscheinungsjahr,
  • kursiver Titel des Berichts,
  • Berichts-, Dokument- oder Reportnummer in runden Klammern, falls vorhanden,
  • Verlag oder herausgebende Stelle, sofern diese nicht mit dem Autor identisch ist,
  • DOI oder stabile URL bei digital zugänglichen Berichten.

Autor oder Organisation. (Jahr). Titel des Berichts: Untertitel (Report Nr. 123). Verlag. DOI oder URL

Verlagsorte werden nach APA 7 nicht mehr angegeben. Wenn dieselbe Organisation zugleich Autor und Verlag ist, entfällt die zweite Nennung vollständig. Ein vorhandener DOI wird als https://doi.org/... angegeben; andernfalls folgt eine stabile URL. Bei dauerhaft veröffentlichten Berichten ist normalerweise kein Abrufdatum erforderlich.

Reportnummer nicht mit einer Quellenbeschreibung verwechseln

Eine echte Berichts- oder Dokumentnummer steht nach dem kursiven Titel in runden Klammern. Eckige Klammern werden dagegen für beschreibende Angaben verwendet, zum Beispiel [White paper] oder bei bestimmten unveröffentlichten Materialien.

Im Text

Berichte im Text nach APA 7 zitieren

Der Kurzbeleg enthält den Autor bzw. die Organisation und das Jahr. Bei einem direkten Zitat wird zusätzlich die genaue Fundstelle angegeben.

Paraphrase:
(Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung, 2024)

Direktes Zitat:
(Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung, 2024, S. 52)

Organisation als Autor

Behörden, Ministerien, Forschungsinstitute, Unternehmen und Verbände treten bei Berichten häufig als Körperschaftsautoren auf. Im Literaturverzeichnis wird der vollständige Organisationsname ausgeschrieben.

Wenn eine gebräuchliche Abkürzung im Text mehrfach verwendet wird, kann sie bei der ersten Textzitation eingeführt werden:

Erste Nennung:
(Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung [BIW], 2024, S. 52)

Weitere Nennung:
(BIW, 2024, S. 52)

Bericht ohne Seitenzahlen

Bei einem direkten Zitat ohne Seitenzahlen wird ein anderer präziser Lokator verwendet, zum Beispiel eine Absatznummer oder eine Abschnittsüberschrift. Bei einer Paraphrase ist ein Lokator nicht zwingend, kann bei umfangreichen Reports aber die Nachvollziehbarkeit verbessern.

Die allgemeinen Regeln für zwei, drei oder mehr Verfasser werden nicht erneut auf dieser Quellenartseite ausgeführt. Nutze dafür mehrere Autoren nach APA sowie für die vollständigen Kurzbelegregeln APA im Text zitieren.

Im Literaturverzeichnis

Bericht, Geschäftsbericht und Behördenbericht nach APA 7 zitieren

Bericht mit einem Autor

Schmidt, L. (2019). Jahresbericht zur Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland. Institut für Sozialforschung.

Organisation als Autor und abweichender Verlag

Wenn die Organisation den Bericht verfasst hat, eine andere Stelle ihn jedoch veröffentlicht, werden beide genannt.

Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung. (2024). Jahresbericht zur digitalen Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland 2024 (BIfW-Berichtsreihe Nr. 17). Statistisches Bundesamt.

Organisation als Autor und Verlag

Sind Autor und Verlag identisch, wird die Organisation nur an der Autorenposition genannt.

Bundesministerium für Bildung und Forschung. (2021). Bildung und Forschung in Zahlen 2021.

Geschäftsbericht nach APA 7 zitieren

Bei einem Geschäfts- oder Jahresbericht eines Unternehmens steht das Unternehmen in der Regel an der Autorenposition. Ist das Unternehmen zugleich Herausgeber, wird kein zusätzlicher Verlag wiederholt. Bei einem online veröffentlichten Geschäftsbericht folgt die direkte URL.

Beispiel AG. (2025). Geschäftsbericht 2025. https://www.beispiel-ag.de/geschaeftsbericht-2025.pdf

Bericht mit Berichtsnummer

Eine vorhandene Report-, Dokument- oder Berichtsnummer wird unmittelbar nach dem Titel in runden Klammern ergänzt.

Meier, F. (2020). Soziale Ungleichheit in Europa (Report Nr. 2020-03). Springer. https://doi.org/10.1234/abc123

Behörden- und Regierungsbericht

Bei einem Behördenbericht wird die konkret verantwortliche Behörde oder Organisation als Autor verwendet. Eine übergeordnete Institution wird nur dann zusätzlich als Verlag bzw. Quelle genannt, wenn sie für die eindeutige Identifikation erforderlich und nicht mit dem Autor identisch ist.

Internationale Berichte

Berichte internationaler Organisationen folgen derselben Grundlogik. Für Besonderheiten bei WHO, OECD, EU, UN und vergleichbaren Institutionen besteht die eigene Anleitung internationale Berichte nach APA 7 zitieren.

Bericht mit DOI oder URL

Ein DOI hat Vorrang vor einer URL. Wenn kein DOI existiert, wird die stabile URL verwendet. Hinter DOI oder URL steht kein abschließender Punkt.

Keller, S. (2018). Inklusion an deutschen Schulen. Institut für Pädagogik. https://www.ifp-muenchen.de/inklusion2018

Sonderregeln

Sonderfälle bei Berichten nach APA 7

Unveröffentlichter, aber nachprüfbarer Bericht

Ist ein Bericht formal unveröffentlicht, aber für die relevante Leserschaft nachprüfbar, kann der Veröffentlichungsstatus nach dem Titel beschrieben werden. Die verantwortliche Institution wird genannt, sofern sie nicht bereits als Autor erscheint.

Müller, T. (2017). Qualitätsmanagement im Mittelstand [Unveröffentlichter Bericht]. Unternehmensgruppe Müller.

Nicht nachprüfbarer interner oder vertraulicher Bericht

Kann die Quelle von Lesern oder Prüfenden nicht abgerufen werden, ist zu prüfen, ob sie nach den APA-Regeln als nicht wiederauffindbare persönliche Kommunikation behandelt werden muss. Solche Quellen gehören nicht automatisch in das Literaturverzeichnis. Maßgeblich sind zusätzlich die Vorgaben deiner Hochschule und die tatsächliche Zugänglichkeit des Dokuments.

Dynamisch aktualisierter Bericht

Bei laufend veränderten Berichten oder „lebenden Dokumenten“ sollte die verwendete Version bzw. der Aktualisierungsstand eindeutig erkennbar sein. Ein Abrufdatum wird ergänzt, wenn sich der Inhalt fortlaufend verändert.

Statistisches Bundesamt. (2025). Preisbericht Energie 2025 (Version 2.1). https://www.destatis.de/energie2025

Mehrere verantwortliche Organisationen

Wenn mehrere Körperschaften gemeinsam als Autoren ausgewiesen sind, werden die verantwortlichen Organisationen in der Reihenfolge der Quelle übernommen. Die Referenz darf nicht eigenständig auf eine einzige Institution verkürzt werden.

Übersetzter Bericht

Bei einer tatsächlich verwendeten Übersetzung wird die verwendete Fassung zitiert. Die vollständigen Regeln dazu findest du unter übersetzte Quellen nach APA 7.

Archivierte Fassung

Ist die ursprüngliche URL nicht mehr erreichbar, kann eine persistente Archivfassung sinnvoll sein. Entscheidend ist, dass exakt die verwendete Berichtsversion nachvollziehbar bleibt.

Abschlusscheck

Checkliste für Berichte nach APA 7

Autor geprüft


Person oder verantwortliche Organisation steht an der korrekten Autorenposition.

Berichtstitel übernommen


Titel und Untertitel sind vollständig angegeben und kursiv gesetzt.

Reportnummer geprüft


Eine vorhandene Berichts- oder Dokumentnummer steht nach dem Titel in runden Klammern.

Verlag nicht doppelt


Ist die Organisation zugleich Autor und Verlag, wurde die zweite Nennung weggelassen.

DOI oder URL


DOI wird bevorzugt; andernfalls ist eine stabile URL angegeben.

Fundstelle im Text


Direkte Zitate enthalten Seite oder einen anderen präzisen Lokator.

Legacy-Regeln

Berichte: APA 6 vs. APA 7

Die bisherige APA-6-Seite wird in diesen Artikel integriert. Die historische Edition bleibt damit nachvollziehbar, ohne zwei nahezu identische Seiten für denselben Bericht-Intent parallel zu führen.

Merkmal APA 6 APA 7
Verlagsort bei klassischen Printberichten Bestandteil der Publikationsangabe entfällt
Autor = Verlag in der Verlagsposition häufig „Autor“ / „Author“ Verlag vollständig weglassen
DOI ältere Form häufig doi:10.xxxx/... https://doi.org/10.xxxx/...
Online-Bericht häufig mit „Retrieved from / Abgerufen von“ stabile URL direkt
Abrufdatum bei veränderlichen Onlinequellen bzw. nach Hochschulvorgabe relevant nur bei veränderlichen Inhalten erforderlich
Mehrere Autoren im Text differenzierte Regeln für 3–5 bzw. 6+ Autoren ab 3 Autoren Erstautor + et al. ab der ersten Nennung

Für den vollständigen Editionsvergleich nutze APA 6 vs. APA 7. Dieser Abschnitt beschränkt sich bewusst auf Unterschiede, die Berichte unmittelbar betreffen.

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Häufige Fragen & Antworten

Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Regeln zum Zitieren von Berichten nach APA 7 zusammen.

Wie zitiere ich einen Bericht nach APA 7?

Die Grundform lautet: Autor oder Organisation. (Jahr). Titel des Berichts (Report Nr.). Verlag. DOI oder URL. Wenn Autor und Verlag identisch sind, wird der Verlag weggelassen.

Wie zitiere ich einen Geschäftsbericht nach APA 7?

Bei einem Geschäftsbericht steht das Unternehmen üblicherweise an der Autorenposition. Ist es zugleich Herausgeber, wird kein zusätzlicher Verlag genannt. Danach folgen Jahr, kursiver Titel und bei Online-Veröffentlichung die direkte URL.

Wo steht die Berichtsnummer nach APA 7?

Eine vorhandene Berichts-, Report- oder Dokumentnummer steht unmittelbar nach dem kursiv gesetzten Titel in runden Klammern, zum Beispiel (Report Nr. 2024-05).

Was passiert, wenn Organisation und Verlag identisch sind?

Nach APA 7 wird die Organisation nicht ein zweites Mal als Verlag genannt. Die Autorenposition reicht aus.

Brauche ich bei einem Online-Bericht ein Abrufdatum?

Bei einem stabil veröffentlichten Bericht mit DOI oder dauerhafter URL ist normalerweise kein Abrufdatum erforderlich. Ein Abrufdatum wird verwendet, wenn sich der Inhalt fortlaufend verändert.

Was unterscheidet APA 6 und APA 7 bei Berichten?

APA 7 lässt den Verlagsort weg, verwendet DOI im Format https://doi.org/... und wiederholt einen identischen Organisationsautor nicht als Verlag. APA 6 enthält bei klassischen Printberichten noch Ortsangaben und verwendet bei identischem Autor und Verlag häufig „Autor“ bzw. „Author“ in der Verlagsposition.

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