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Berichte zitieren nach APA 7

Berichte zitieren nach APA 7 bedeutet, institutionelle oder fachliche Publikationen mit Autor bzw. Organisation, Jahr, kursivem Titel, Reportnummer, Verlag bzw. Institution sowie DOI oder URL nachzuweisen. Im Text stehen Autor, Jahr und bei direkten Zitaten ein genauer Lokator. Wichtig ist: Verlagsorte entfallen, identische Autoren und Verlage werden nicht doppelt genannt.

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Berichte zitieren

Wichtigste Regeln

Berichte zitieren APA 7

Für Berichte gilt nach APA 7, dass folgende Angaben im Literaturverzeichnis erforderlich sind:

  • Autor bzw. herausgebende Organisation,
  • Erscheinungsjahr,
  • Titel des Berichts kursiv,
  • optionale Zusatzangaben nach dem Titel in eckigen Klammern, zum Beispiel [Report Nr. 2024-05] oder [Reihe, Bd. 12],
  • Verlag oder herausgebende Stelle ohne Verlagsort sowie
  • DOI als Hyperlink, falls vorhanden, ansonsten eine stabile URL.

Wenn Autor und Verlag identisch sind, entfällt der Verlagsname nach APA 7. Ein DOI hat Vorrang vor einer URL. Ein Abrufdatum wird nur ergänzt, wenn der Bericht dynamisch aktualisiert wird oder der Inhalt veränderlich ist.

Die Grundstruktur im Text lautet:

(Autor/Organisation, Jahr, S. xx)

Bei direkten Zitaten müssen Seitenzahlen oder alternative Lokatoren angegeben werden. Geeignet sind zum Beispiel Abschnittsüberschriften, Tabellen, Grafiken oder Absatzangaben, wenn der Bericht keine feste Seitenzählung besitzt.

Direktes Zitat aus einem Bericht

Bei einem direkten Zitat aus einem Bericht wird die genaue Fundstelle angegeben. Bei Organisationen kann nach der ersten vollständigen Nennung eine Abkürzung eingeführt werden.

„Die digitale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands hat sich im Vergleich zum Vorjahr gesteigert.“ (Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung [BIW], 2024, S. 52)

Weitere Nennung:
(BIW, 2024, S. 52)

Indirektes Zitat aus einem Bericht

Bei Paraphrasen ist eine Seitenangabe nach APA 7 nicht verpflichtend. Sie wird jedoch empfohlen, wenn sich die Aussage auf eine konkrete Stelle des Berichts bezieht.

Nach Angaben des Bundesinstituts für Wirtschaftsforschung (2024, S. 52) verbessert sich die digitale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

Im Text

Im Text zitieren: Berichte nach APA 7

Bei der Zitation von Berichten im Text gelten nach APA 7 dieselben Regeln wie für andere wissenschaftliche Publikationen. Der Kurzbeleg enthält Autor oder Organisation, Erscheinungsjahr und bei direkten Zitaten einen genauen Lokator, zum Beispiel Seite, Abschnitt, Tabelle oder Abbildung.

1 Autor

Bei einem Bericht mit einem Autor besteht der Kurzbeleg aus Nachname und Jahr. Bei einem direkten Zitat wird zusätzlich die genaue Fundstelle angegeben.

Im Text:
(Schmidt, 2019, S. 10)

Narrativ:
Schmidt (2019, S. 10) zeigt, dass …

2 Autoren

Bei 2 Autoren werden beide Namen in jeder Nennung vollständig angegeben. Im Klammerbeleg werden die Namen mit „&“ verbunden, im narrativen Text mit „und“.

Im Text:
(Müller & Schneider, 2020, S. 15)

Narrativ:
Müller und Schneider (2020, S. 15) führen aus, dass …

Ab 3 Autoren

Ab 3 Autoren erfolgt nach APA 7 bereits ab der ersten Nennung die Kürzung mit dem ersten Nachnamen und „et al.“.

Im Text:
(Müller et al., 2021, S. 25)

Narrativ:
Müller et al. (2021, S. 25) belegen, dass …

Organisationsautor

Berichte stammen häufig von Institutionen, Behörden, Forschungsinstituten oder Unternehmen. Bei der ersten Nennung wird die Organisation vollständig ausgeschrieben. Eine Abkürzung kann in eckigen Klammern eingeführt und danach allein verwendet werden.

Erste Nennung:
(Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung [BIW], 2024, S. 52)

Weitere Nennung:
(BIW, 2024, S. 52)

Narrativ:
Das Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung [BIW] (2024, S. 52) berichtet, dass …

Im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis: APA 7 Berichte

Berichte von Institutionen, Forschungsstellen oder Organisationen erscheinen nach APA 7 im Literaturverzeichnis als eigenständige Publikationen. Die Zitation erfolgt ähnlich wie bei Monografien, berücksichtigt jedoch Besonderheiten wie Reportnummern, Reihenangaben und den Wegfall des Verlagsortes.

Grundform nach APA 7

Die Grundform für Berichte nach APA 7 lautet:

Autor oder Organisation. (Jahr). Titel des Berichts: Untertitel (optionale Reihe und/oder Report-Nr.). Verlag. DOI oder URL

Verlagsorte entfallen nach APA 7 grundsätzlich. Wenn Autor und Verlag identisch sind, wird der Verlag nicht genannt. Ein DOI wird immer bevorzugt und als Hyperlink ohne abschließenden Punkt angegeben. Eine URL wird nur verwendet, wenn kein DOI vorhanden ist. Ein Abrufdatum ist nur bei stark dynamischen Inhalten erforderlich.

Ein Autor

Ein Bericht mit einem einzelnen Autor wird mit Nachname, Initiale, Jahr, kursivem Berichtstitel und Verlag bzw. herausgebender Stelle angegeben.

Schmidt, L. (2019). Jahresbericht zur Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland. Institut für Sozialforschung.

Organisation als Autor und abweichender Verlag

Wenn eine Organisation Autor des Berichts ist und der Verlag bzw. die herausgebende Stelle davon abweicht, werden beide Angaben genannt.

Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung. (2024). Jahresbericht zur digitalen Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland 2024 (BIfW-Berichtsreihe Nr. 17). Statistisches Bundesamt.

Organisation als Autor und Verlag

Wenn Autor und Verlag identisch sind, entfällt die Verlagsangabe nach APA 7 vollständig. Die Organisation wird nicht ein zweites Mal als Verlag wiederholt.

Bundesministerium für Bildung und Forschung. (2021). Bildung und Forschung in Zahlen 2021.

Organisation mit Abkürzung

Im Literaturverzeichnis wird der vollständige Organisationsname angegeben. Eine Abkürzung in eckigen Klammern ist optional und kann die Konsistenz mit eingeführten In-Text-Zitaten unterstützen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF]. (2021). Bildung und Forschung in Zahlen 2021.

Bericht mit DOI

Wenn ein DOI vorhanden ist, wird dieser als vollständiger Hyperlink angegeben. Der DOI hat Vorrang vor einer URL. Hinter dem DOI steht kein abschließender Punkt.

Meier, F. (2020). Soziale Ungleichheit in Europa (Report Nr. 2020-03). Springer. https://doi.org/10.1234/abc123

Bericht mit URL ohne DOI

Wenn kein DOI vorhanden ist, wird eine stabile URL angegeben. Die Formulierung „Abgerufen am …“ entfällt bei stabilen Berichten nach APA 7.

Keller, S. (2018). Inklusion an deutschen Schulen. Institut für Pädagogik. https://www.ifp-muenchen.de/inklusion2018

Sonderregeln

Sonderfälle für Berichte zitieren nach APA 7

Bei Berichten entstehen nach APA 7 Sonderfälle, wenn Berichte unveröffentlicht sind, fortlaufend aktualisiert werden, mehrere Organisationen beteiligt sind, eine Übersetzung vorliegt oder nur eine archivierte Fassung verfügbar ist. Entscheidend ist, dass Veröffentlichungsstatus, Version, Fundstelle und Zugriff eindeutig nachvollziehbar bleiben.

Unveröffentlichte Berichte

Bei unveröffentlichten Berichten erfolgt nach dem Titel eine Typkennzeichnung in eckigen Klammern. Die herausgebende Institution ersetzt den Verlag. Ein Verlagsort wird nach APA 7 nicht angegeben.

Müller, T. (2017). Qualitätsmanagement im Mittelstand [Unveröffentlichter Bericht]. Unternehmensgruppe Müller.

Loseblatt- oder fortlaufend aktualisierte Berichtswerke

Bei fortlaufend aktualisierten Berichtswerken werden Format und Aktualisierungsstand direkt nach dem Titel in eckigen Klammern angegeben.

Becker, H. (2015–2020). Handbuch zum Steuerrecht [Loseblattsammlung, Stand 06.2020]. C. H. Beck.

Internationale Organisation als Autor und Verlag

Wenn eine internationale Organisation zugleich Autor und Verlag ist, entfällt die Verlagsangabe. Ein vorhandener DOI wird bevorzugt angegeben.

World Health Organization. (2021). World health statistics 2021. https://doi.org/10.4060/whs.2021

Autor und Verlag identisch

Wenn Autor und Verlag identisch sind, wird der Verlag nach APA 7 nicht erneut angegeben. Die frühere Angabe „Autor“ als Verlag entfällt.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. (2024). Bericht zur Gesundheitskompetenz in Deutschland 2024.

Reihenangabe und Dokumentnummer

Reihenangaben, Reportnummern oder Dokumentnummern werden unmittelbar nach dem Titel in eckigen Klammern angegeben. Dadurch bleibt der Bericht innerhalb einer Berichtreihe eindeutig auffindbar.

OECD. (2023). Skills Outlook 2023 [OECD Skills Studies, Report No. 23-05]. OECD Publishing. https://doi.org/10.1787/xxxx

Mehrere herausgebende Stellen

Wenn mehrere Organisationen gemeinsam als Autoren auftreten, werden alle verantwortlichen Organisationen in der Autorenposition genannt. Die Reihenfolge folgt der Vorlage, meist dem Titelblatt.

UNICEF, & UNESCO Institute for Statistics. (2022). Global education monitoring update 2022.

Übersetzte Berichte

Bei übersetzten Berichten wird der Übersetzer nach dem Titel in runden Klammern angegeben. Maßgeblich ist die tatsächlich verwendete übersetzte Fassung.

Ministerio de Educación. (2020). Indicadores de calidad educativa (S. Vogt, Übers.). Ministerio de Educación.

Versionen, Updates und lebende Dokumente

Bei dynamischen Berichten, lebenden Dokumenten oder regelmäßig aktualisierten Online-Fassungen werden Version oder Ausgabe in eckigen Klammern ergänzt. Ein Abrufdatum ist sinnvoll, wenn sich die Quelle verändern kann.

Statistisches Bundesamt. (2025). Preisbericht Energie 2025 [Version 2.1]. Destatis. Abgerufen am 03.06.2025 von https://www.destatis.de/energie2025

Archivierte oder außer Kraft gesetzte Fassungen

Wenn die Original-URL nicht mehr verfügbar ist, wird eine persistente Archiv-URL angegeben. Dadurch bleibt die verwendete Fassung weiterhin überprüfbar.

Kaufmann, R. (2014). Digitalisierung in Kommunen. Institut für Stadtforschung. https://web.archive.org/web/20150601/https://www.stadtforschung.de/digitalisierung2014

Interne oder vertrauliche Berichte

Interne oder vertrauliche Berichte werden als unveröffentlicht gekennzeichnet. Die verantwortliche Institution wird genannt. DOI oder URL entfallen, wenn kein öffentlicher Zugriff besteht.

Alpha Consulting. (2023). Pilotprojekt Wissensbilanz [Unveröffentlichter Bericht]. Alpha Consulting.

DOI statt URL

Wenn ein DOI vorhanden ist, wird dieser bevorzugt angegeben. Der DOI steht als vollständiger Hyperlink und erhält keinen abschließenden Punkt.

Meier, F. (2020). Soziale Ungleichheit in Europa [Report No. 2020-03]. Springer. https://doi.org/10.1234/abc123

Sprach- und Schriftvarianten

Bei nicht-lateinischer Schrift wird der Originaltitel angegeben. Eine Transliteration und eine deutsche Übersetzung können in eckigen Klammern ergänzt werden.

王, 立. (2021). 高等教育质量报告 [Gāoděng jiàoyù zhìliàng bàogào] [Qualitätsbericht Hochschulbildung]. National Education Press.

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach APA 7 für die Zitation von Berichten verpflichtend und was wird empfohlen?

Zitation im Text nach APA 7

Autorennamen


Pflicht

Bei 1 bis 2 Autoren werden alle Nachnamen vollständig genannt. Ab 3 Autoren wird bereits ab der ersten Nennung mit „et al.“ gekürzt, z. B. (Müller et al., 2021).

Empfehlung

Organisationsautoren werden bei der ersten Nennung ausgeschrieben. Eine Abkürzung kann in eckigen Klammern eingeführt und danach allein verwendet werden, z. B. Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung [BIW].

Erscheinungsjahr


Pflicht

Das Jahr steht direkt nach dem Namen im Kurzbeleg, z. B. (Schmidt, 2019).

Sonderfall

Bei angenommenen, aber noch nicht erschienenen Berichten wird im Druck verwendet. Wenn kein Datum bekannt ist, steht o. D..

Lokator bei Direktzitaten


Pflicht bei Zitat

Bei direkten Zitaten muss eine genaue Fundstelle angegeben werden. Wenn Seitenzahlen vorhanden sind, wird die Seite genannt. Ohne Seitenzahlen eignen sich Abschnittsüberschriften, Tabellen- oder Abbildungsnummern.

Empfehlung

Bei umfangreichen Online-Berichten kann eine Kombination aus Abschnittsüberschrift und Absatzangabe die Fundstelle besonders präzise machen.

Paraphrase


Empfehlung

Bei Paraphrasen ist ein Lokator nach APA 7 nicht verpflichtend. Eine Seiten-, Abschnitts- oder Tabellenangabe verbessert jedoch die Nachvollziehbarkeit, wenn sich die Aussage auf eine konkrete Berichtsstelle bezieht.

Jahrbuchstaben


Pflicht

Mehrere Berichte derselben Autoren oder Organisationen aus demselben Jahr werden mit Kleinbuchstaben unterschieden, z. B. 2024a und 2024b.

Empfehlung

Die Jahrbuchstaben müssen mit den Einträgen im Literaturverzeichnis übereinstimmen.

Gleiche Nachnamen


Pflicht

Bei verschiedenen Autoren mit gleichem Nachnamen werden Initialen ergänzt, z. B. H. Keller und T. Keller. Dadurch bleibt der Kurzbeleg eindeutig.

Mehrere Quellen in einer Klammer


Empfehlung

Mehrere Quellen in einer Klammer werden alphabetisch geordnet und mit Semikolon getrennt. Mehrere Werke derselben Autoren werden innerhalb des Klammerbelegs chronologisch angeordnet.

Ambiguität bei „et al.“


Empfehlung

Wenn mehrere Kurzbelege durch „et al.“ identisch wirken, werden zusätzliche Namen aufgenommen, bis die Nachweise eindeutig unterscheidbar sind.

Anonyme oder unklare Autorenschaft


Empfehlung

Bei unklarer Autorenschaft sollte geprüft werden, ob eine Körperschaft als verantwortlicher Autor erkennbar ist. Fehlt jede Autorenschaft, kann der Berichtstitel an die Autorenposition treten und im Text in Anführungszeichen zitiert werden.

Literaturverzeichnis nach APA 7

Grundform


Pflicht

Die Grundform lautet: Autor oder Organisation. (Jahr). Titel: Untertitel [Reihe und/oder Report-Nr.]. Verlag. DOI oder URL.

Ausnahme

Wenn die Organisation zugleich Autor und Verlag ist, wird der Verlag nach APA 7 weggelassen.

Autorenzahl


Pflicht

Bis zu 20 Autoren werden vollständig genannt. Ab 21 Autoren werden die ersten 19 Autoren genannt, danach folgen Auslassungspunkte und der letzte Autor. Vor dem letzten Namen steht „&“. „et al.“ wird im Literaturverzeichnis nicht verwendet.

Empfehlung

Namensteile und diakritische Zeichen werden gemäß Quelle korrekt wiedergegeben.

Erscheinungsjahr


Pflicht

Das Erscheinungsjahr steht in runden Klammern nach Autor oder Organisation. Danach folgt ein Punkt.

Sonderfall

Jahrbuchstaben müssen mit den In-Text-Nachweisen übereinstimmen. im Druck und o. D. sind zulässig.

Titel des Berichts


Pflicht

Der Berichtstitel wird kursiv gesetzt und in Satzanfangsgroßschreibung wiedergegeben.

Empfehlung

Ein Untertitel wird nach Doppelpunkt vollständig übernommen und ebenfalls kursiv gesetzt.

Reihentitel oder Dokumentnummer


Pflicht, falls vorhanden

Reihenangaben, Berichtnummern oder Dokumentnummern werden nach dem Titel in eckigen Klammern angegeben, z. B. [BIfW-Berichtsreihe Nr. 17] oder [Report No. 2024-05].

Empfehlung

Versions- oder Editionshinweise können ergänzt werden, z. B. [Version 2.1].

Verlag oder Institution


Pflicht bei abweichendem Verlag

Der Verlagsname oder die herausgebende Institution wird genannt, wenn diese nicht identisch mit dem Autor ist.

APA-7-Regel

Bei identischen Autoren und Verlag wird der Verlag ausgelassen. Die frühere Angabe „Autor“ als Verlag wird nicht verwendet.

Verlagsort


Entfällt

Verlagsorte werden nach APA 7 nicht angegeben. Angaben wie „Berlin: Verlag“ gehören nicht in das APA-7-Literaturverzeichnis.

DOI oder URL


Pflicht bei digitalem Zugriff

Ein DOI wird als Hyperlink im Format https://doi.org/... angegeben. Wenn kein DOI vorhanden ist, wird eine URL ergänzt. Hinter DOI oder URL steht kein Punkt.

Empfehlung

DOI hat Priorität vor URL. Stabile URLs oder Permalinks sind zu bevorzugen. Ein Abrufdatum wird nur bei deutlich veränderlichen Inhalten ergänzt.

Internationale Organisationen


Pflicht

Der Organisationsname steht an der Autorenposition, wenn der Bericht von einer internationalen Organisation herausgegeben wurde.

Empfehlung

Der offizielle Sprachgebrauch der Quelle sollte übernommen werden, z. B. World Health Organization statt eigenständiger Übersetzung.

Archivierte oder ersetzte Fassung


Empfehlung

Wenn die Originalfassung nicht mehr verfügbar ist, sollte eine persistente Archiv-URL angegeben werden, sofern eine gesicherte Version existiert.

Sprache


Empfehlung

Bei nicht-deutschen Titeln kann eine deutsche Übersetzung direkt nach dem Titel in eckigen Klammern ergänzt werden. Der Originaltitel bleibt erhalten.

Zugriffsrestriktionen


Empfehlung

Hinweise wie „Login erforderlich“ oder „Paywall“ können ergänzt werden, wenn sie für die Nachvollziehbarkeit der Quelle bedeutsam sind.

Zitationsvergleich APA 6 vs. APA 7

Wähle eine Quellenart und erfahre, welche Unterschiede es zwischen APA 6 und APA 7 gibt.

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Häufige Fragen & Antworten

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Wie zitiere ich einen Bericht nach APA 7 im Text?

Ein Bericht wird im Text nach APA 7 mit Autor oder herausgebender Organisation, Erscheinungsjahr und bei direkten Zitaten mit genauer Fundstelle zitiert. Die Grundform lautet: (Autor, Jahr, S. x). Bei institutionellen Berichten steht häufig die Organisation an der Autorenposition, zum Beispiel: (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2021, S. 14). Bei Paraphrasen ist eine Seitenzahl nicht zwingend, jedoch empfehlenswert, wenn die Aussage aus einem bestimmten Abschnitt des Berichts stammt.

Welche Angaben brauche ich im Literaturverzeichnis für Berichte nach APA 7?

Im Literaturverzeichnis werden bei Berichten nach APA 7 Autor oder Organisation, Jahr, Titel des Berichts, optionale Berichtsnummer oder Reihenangabe, Verlag beziehungsweise herausgebende Stelle sowie DOI oder URL angegeben. Die Grundform lautet: Autor. (Jahr). Titel des Berichts [Report-Nr.]. Verlag. DOI/URL. Der Verlagsort entfällt nach APA 7. Wenn Autor und Verlag identisch sind, wird der Verlag nicht erneut genannt, damit keine Doppelung entsteht.

Wie zitiere ich einen Bericht einer Organisation nach APA 7?

Bei Berichten von Ministerien, Instituten, Behörden oder internationalen Organisationen steht die Organisation an der Autorenposition. Im Text wird der Organisationsname bei der ersten Nennung ausgeschrieben. Eine Abkürzung kann in eckigen Klammern eingeführt werden, zum Beispiel: (Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF], 2021, S. 8). Bei weiteren Nachweisen reicht die Abkürzung: (BMBF, 2021, S. 8). Im Literaturverzeichnis wird der vollständige Organisationsname angegeben.

Was passiert, wenn Autor und Verlag bei einem Bericht identisch sind?

Wenn die Organisation zugleich Autor und Verlag des Berichts ist, wird der Verlag im Literaturverzeichnis weggelassen. Diese Regel verhindert eine unnötige Wiederholung. Ein Beispiel lautet: Bundesministerium für Bildung und Forschung. (2021). Bildung und Forschung in Zahlen 2021. Eine zusätzliche Verlagsangabe ist nicht erforderlich, weil die Herausgeberschaft bereits über die Autorenposition erkennbar ist. Diese Regel gilt besonders häufig bei Ministerien, Behörden, Forschungsinstituten und internationalen Organisationen.

Wie gebe ich eine Berichtsnummer oder Reihe nach APA 7 an?

Eine Berichtsnummer, Dokumentnummer oder Reihenangabe wird nach APA 7 direkt nach dem Titel in eckigen Klammern angegeben. Der Titel bleibt kursiv; die Zusatzangabe kann ebenfalls in die bibliografische Beschreibung integriert werden. Ein Beispiel lautet: Jahresbericht zur digitalen Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland 2024 [BIfW-Berichtsreihe Nr. 17]. Solche Angaben sind wichtig, wenn mehrere Berichte ähnliche Titel tragen oder zu einer fortlaufenden Publikationsreihe gehören.

Muss ich bei Berichten nach APA 7 DOI oder URL angeben?

Ein DOI wird nach APA 7 bevorzugt angegeben, wenn ein Bericht einen DOI besitzt. Der DOI erscheint als Hyperlink im Format https://doi.org/… und erhält keinen abschließenden Punkt. Falls kein DOI vorhanden ist, wird eine stabile URL angegeben. Ein Abrufdatum ist nur erforderlich, wenn sich der Bericht oder die dazugehörige Webseite regelmäßig verändert. Bei abgeschlossenen PDF-Berichten mit stabiler URL ist ein Abrufdatum normalerweise nicht notwendig.

Wie zitiere ich direkte Zitate aus Berichten ohne Seitenzahlen?

Wenn ein Bericht keine Seitenzahlen enthält, wird statt der Seitenzahl ein anderer präziser Lokator verwendet. Geeignet sind Abschnittsüberschriften, Kapitelnummern, Tabellen, Abbildungen oder Absatzangaben. Ein Kurzbeleg kann beispielsweise so aussehen: (Institut für Sozialforschung, 2022, Abschnitt „Ergebnisse“) oder (OECD, 2023, Tabelle 4). Ziel ist eine eindeutige Auffindbarkeit der zitierten Stelle. Bei direkten Zitaten ist ein solcher Lokator verpflichtend.

Wie zitiere ich unveröffentlichte oder interne Berichte nach APA 7?

Unveröffentlichte oder interne Berichte werden nach APA 7 mit einer Kennzeichnung in eckigen Klammern versehen. Nach dem Titel steht beispielsweise [Unveröffentlichter Bericht] oder [Interner Bericht]. Danach folgt die Institution, sofern diese nicht bereits als Autor genannt wurde. Eine URL oder ein DOI wird nur angegeben, wenn der Bericht öffentlich zugänglich ist. Bei vertraulichen Berichten sollte kein Link ergänzt werden, weil die Quelle für Außenstehende nicht abrufbar ist.

Wie zitiere ich mehrere Berichte derselben Organisation aus demselben Jahr?

Wenn dieselbe Organisation mehrere Berichte im selben Jahr veröffentlicht hat, werden Jahrbuchstaben ergänzt. Die Nachweise lauten dann zum Beispiel (Statistisches Bundesamt, 2024a) und (Statistisches Bundesamt, 2024b). Die Buchstaben müssen im Text und im Literaturverzeichnis identisch verwendet werden. Die Reihenfolge richtet sich in der Regel alphabetisch nach dem Titel der Berichte. Dadurch bleibt eindeutig erkennbar, welcher Kurzbeleg zu welcher Quelle gehört.

Wie gehe ich mit aktualisierten oder dynamischen Berichten nach APA 7 um?

Bei aktualisierten Berichten sollte die verwendete Version möglichst genau angegeben werden. Versionsnummern, Aktualisierungsstände oder Ausgaben können nach dem Titel in eckigen Klammern stehen, zum Beispiel [Version 2.1] oder [Stand 06.2025]. Wenn der Bericht laufend verändert wird, ist zusätzlich ein Abrufdatum sinnvoll. Dadurch bleibt nachvollziehbar, welche Fassung für die wissenschaftliche Arbeit verwendet wurde. Bei archivierten Fassungen eignet sich eine persistente Archiv-URL.

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