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Gesetze zitieren nach APA 6

Gesetze zitieren nach APA 6 bedeutet, Rechtsnormen direkt im Text mit Gesetzesabkürzung, Paragraph oder Artikel und Jahr der Fassung nachzuweisen. Ein Eintrag im Literaturverzeichnis entfällt, da Gesetze als allgemein zugängliche amtliche Quellen gelten. Wichtig ist die präzise Angabe der zitierten Norm, besonders bei älteren Fassungen oder Änderungen.

Gesetze zitieren

Wichtigste Regeln

Gesetze zitieren APA 6

Für Gesetze gilt nach APA 6, dass folgende Angaben im Textnachweis erforderlich sind:

  • die Gesetzesabkürzung,
  • der Paragraph oder Artikel und
  • das Jahr der Fassung oder der Änderung.

Ein Eintrag im Literaturverzeichnis entfällt, wenn die Rechtsnorm vollständig und eindeutig im Text nachgewiesen wird.

Die Grundstruktur im Text lautet:

(§ Paragraph Abkürzung, Jahr)

Direktes Zitat eines Gesetzes

Wird eine Vorschrift wörtlich übernommen, erfolgt der Nachweis durch Paragraph, Gesetzesabkürzung und Jahr.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (§ 1 GG, 2023)

Indirektes Zitat eines Gesetzes

Bei Paraphrasen genügt die Nennung der Rechtsnorm mit Jahr. Seiten- oder Absatzangaben entfallen, da Gesetze über Paragraphen, Artikel, Absätze, Sätze oder Nummern lokalisiert werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Geschäftsfähigkeit in den §§ 104 ff. (BGB, 2023).

Nach § 433 BGB (2023) ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben.

Im Text

Im Text zitieren: Gesetze nach APA 6

Gesetze werden im Text nicht über Seitenzahlen, sondern über Paragraphen, Artikel, Absätze, Sätze oder Nummern nachgewiesen. Entscheidend ist, dass die zitierte Rechtsnorm eindeutig auffindbar bleibt.

Einzelner Paragraph

Ein einzelner Paragraph wird mit „§“, der Gesetzesabkürzung und dem Jahr angegeben.

(§ 433 BGB, 2023)

Mehrere Paragraphen

Werden mehrere Paragraphen zitiert, wird das Doppelparagraphenzeichen „§§“ verwendet. Der Bereich kann mit einem Gedankenstrich angegeben werden.

(§§ 104–106 BGB, 2023)

Artikel statt Paragraph

Bei Gesetzen oder Rechtsquellen mit Artikeln, zum Beispiel beim Grundgesetz oder bei EU-Rechtsakten, wird „Art.“ verwendet.

(Art. 20 GG, 2023)

Gesetz ohne Paragraph

Wenn ein Gesetz ohne konkrete Paragraphen- oder Artikelangabe zitiert wird, genügt die Nennung der Gesetzesabkürzung und des Jahres. Diese Form eignet sich nur, wenn auf das Gesetz insgesamt Bezug genommen wird.

(IfSG, 2023)

Amtliche Fundstelle

Die amtliche Fundstelle ist nach APA 6 nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, kann aber zur Präzisierung angegeben werden. Das ist besonders sinnvoll, wenn eine bestimmte Fassung, Änderung oder historische Norm eindeutig belegt werden soll.

(§ 15 SGB VIII, BGBl. I 1990, S. 1163)

Im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis: APA Gesetze

Gesetze erscheinen nach APA 6 nicht im Literaturverzeichnis, sondern nur im Text. Der Grund ist, dass Gesetze allgemein zugängliche Normtexte darstellen, die nicht wie Monographien oder Aufsätze bibliographisch nachgewiesen werden müssen.

Sonderregeln

Sonderfälle für Gesetze zitieren nach APA 6

Gesetze werden nach APA 6 in der Regel ausschließlich im Text zitiert. Ein Eintrag im Literaturverzeichnis ist nicht erforderlich, wenn die Rechtsnorm durch Paragraph, Artikel, Gesetzesabkürzung und Jahr eindeutig nachgewiesen wird. Sonderfälle entstehen vor allem bei Online-Fassungen, historischen Gesetzesfassungen, mehrfach geänderten Gesetzen, kommentierten Gesetzestexten und internationalen Rechtsnormen.

Gesetz im Internet

Gesetze, die über offizielle Internetportale zugänglich sind, werden nach APA 6 genauso wie Printfassungen behandelt. Die Online-Verfügbarkeit verändert die Zitationsregel nicht, da Gesetze als allgemein zugängliche amtliche Quellen gelten. Die Quelle erscheint daher nicht im Literaturverzeichnis, sondern ausschließlich im Text.

Ein Hinweis auf die Website kann ergänzt werden, wenn deutlich gemacht werden soll, über welches Portal die zitierte Fassung eingesehen wurde.

(§ 433 BGB, 2023) – gesehen auf gesetze-im-internet.de

(Art. 20 AEUV, 2012) – eingesehen über EUR-Lex

Alte Fassungen und historische Versionen

Wenn eine ältere Fassung eines Gesetzes zitiert wird, muss das Jahr dieser Fassung angegeben werden. Dadurch bleibt erkennbar, dass sich der Nachweis nicht auf die aktuelle Gesetzeslage, sondern auf eine historische Version bezieht.

(§ 218 BGB, 1900)

Mehrfach geänderte Gesetze

Bei mehrfach geänderten Gesetzen wird das Jahr der zitierten Fassung angegeben. Entscheidend ist nicht das Ursprungsjahr des Gesetzes, sondern die Fassung, auf die sich die Aussage konkret bezieht.

(§ 1 IfSG, 2021)

Kommentierte Gesetzestexte

Werden Kommentare zu Gesetzen zitiert, handelt es sich nicht mehr um den Gesetzestext selbst, sondern um wissenschaftliche Fachliteratur. Solche Werke müssen im Literaturverzeichnis erscheinen und nach dem passenden Quellentyp zitiert werden, zum Beispiel als Buch, Kommentar oder Kapitel in einem Herausgeberwerk.

Hinweis: Ein Kommentar zum BGB wird nicht wie (§ 433 BGB, 2023) zitiert, sondern als Fachquelle mit Autor, Jahr, Titel, Auflage und Verlag nachgewiesen.

Internationale Normen und EU-Recht

Internationale Rechtsnormen, EU-Rechtsakte und völkerrechtliche Verträge werden ebenfalls im Text zitiert. Der Nachweis erfolgt mit Artikel oder Paragraph, Rechtsquellenabkürzung und Jahr.

(Art. 3 Abs. 1 AEUV, 2012)

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach APA 6 für die Zitation von Gesetzen verpflichtend und was wird empfohlen?

Zitation im Text nach APA 6

Gesetzesabkürzung


Pflicht

Die Gesetzesabkürzung muss im Textnachweis angegeben werden, damit die Rechtsquelle eindeutig identifizierbar ist, z. B. BGB, GG, IfSG oder SGB VIII.

Empfehlung

Beim ersten Auftreten kann der vollständige Gesetzestitel zusätzlich genannt werden, z. B. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach genügt die eingeführte Abkürzung.

Paragraph oder Artikel


Pflicht

Wenn eine konkrete Rechtsnorm zitiert wird, muss der Paragraph oder Artikel angegeben werden. Dadurch wird die Fundstelle innerhalb des Gesetzes eindeutig.

Empfehlung

Absatz, Satz, Nummer oder Buchstabe sollten ergänzt werden, wenn die Aussage nur einen bestimmten Teil der Vorschrift betrifft, z. B. § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Jahr der Fassung


Pflicht

Das Jahr der zitierten Fassung oder des maßgeblichen Standes wird angegeben. Besonders bei geänderten oder historischen Fassungen zeigt das Jahr, auf welche Rechtslage sich der Nachweis bezieht.

Amtliche Fundstelle


Empfehlung

Die amtliche Fundstelle kann ergänzt werden, wenn eine bestimmte Gesetzesfassung, Änderung oder historische Fassung präzise belegt werden soll, z. B. BGBl. I 1990, S. 1163.

Literaturverzeichnis


Hinweis

Ein Eintrag im Literaturverzeichnis ist bei Gesetzen in der Regel nicht erforderlich, wenn die Rechtsnorm im Text vollständig und eindeutig nachgewiesen wird. Kommentierte Gesetzestexte, Lehrbücher oder juristische Fachaufsätze werden dagegen als Literaturquelle aufgenommen.

Online-Fassung


Empfehlung

Wird eine amtliche Online-Fassung genutzt, kann das Portal ergänzend erwähnt werden, z. B. gesetze-im-internet.de oder EUR-Lex. Die Zitation bleibt dennoch eine Textzitation der Rechtsnorm.

Zitationsvergleich APA 6 vs. APA 7

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Häufige Fragen & Antworten

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Wie zitiere ich ein Gesetz nach APA 6 im Text richtig?

Nach APA 6 stehen im Text Gesetzesabkürzung, Paragraph oder Artikel und das maßgebliche Jahr der Fassung oder Änderung. Ein Literaturverzeichnis-Eintrag entfällt. Grundform: (§ Paragraph Abkürzung, Jahr) bzw. (Art. Nummer Abkürzung, Jahr). Beispiele: (§ 433 BGB, 2023). (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, 2018). Dadurch wird die Norm eindeutig identifiziert und die Leserinnen und Leser erkennen, auf welche Rechtsgrundlage sich die Aussage bezieht.

Muss ein Gesetz im Literaturverzeichnis stehen oder reicht der Textnachweis?

Bei Gesetzen genügt nach APA 6 der Nachweis im Text. Ein eigener Eintrag im Literaturverzeichnis ist nicht vorgesehen. Entscheidend sind die korrekte Abkürzung der Rechtsnorm, die genaue Fundstelle über Paragraph oder Artikel sowie das Jahr der herangezogenen Fassung. Beispiel im Text: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (§ 1 GG, 2023). Für hausinterne Vorgaben einzelner Hochschulen kann eine ergänzende Darstellung verlangt werden, die Grundregel in APA 6 bleibt jedoch der Textnachweis.

Wie gehe ich vor, wenn mehrere Paragraphen aus demselben Gesetz zitiert werden?

Mehrere Paragraphen derselben Norm werden kompakt genannt. Entweder werden die einzelnen Vorschriften aufgelistet oder ein fortlaufender Bereich angegeben. Übliche Schreibweisen sind „§§ 104–110 BGB“ oder „§§ 104 ff. BGB“. Das Jahr wird einmal ergänzt. Beispiele: Die Geschäftsfähigkeit wird in §§ 104–110 BGB (2023) geregelt. Für Verweis im Fließtext möglich: Nach §§ 104 ff. BGB (2023) gelten abgestufte Regelungen zur Geschäftsfähigkeit. So bleibt die Darstellung übersichtlich und präzise.

Wie zitiere ich eine ältere Fassung oder eine Änderung eines Gesetzes korrekt?

Wird bewusst auf eine frühere Fassung Bezug genommen, erscheint das Jahr dieser Fassung im Klammerverweis. Bei Änderungen kann das Jahr der Änderungsfassung genannt werden, die für die Argumentation maßgeblich ist. Beispiele: (§ 611a BGB, 2017) für die Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung. Oder bei DSGVO-Rechtslage vor einer Novelle: (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, 2016). Dadurch wird die zeitliche Einordnung der Norm transparent gemacht und Missverständnisse werden vermieden.

Wie zitiere ich wörtlich einen Gesetzestext im Vergleich zu einer Paraphrase?

Beim direkten Zitat steht der Wortlaut in Anführungszeichen, ergänzt um Paragraph oder Artikel und das Jahr. Beispiel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (§ 1 GG, 2023). Bei Paraphrasen genügt der Normverweis mit Jahr, Seiten- oder Randnummern sind nicht erforderlich. Beispiele: Das Kaufrecht regelt die Hauptleistungspflichten in § 433 BGB (2023). Die Einwilligung bildet eine eigenständige Rechtsgrundlage, vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (2018). Der Stil bleibt präzise und konsistent.

Wie zitiere ich Gesetze mit Artikeln statt Paragraphen, etwa EU-Verordnungen?

Bei EU-Verordnungen und internationalen Rechtsakten wird mit Artikel, Absatz und Buchstabe gearbeitet. Die Struktur entspricht dem APA-6-Textnachweis: (Art. Nummer Abs. Nummer lit. Buchstabe Abkürzung, Jahr). Beispiel: Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist in Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (2018) verankert. Auch Erwägungsgründe können benannt werden, etwa: (ErwGr. 32 DSGVO, 2018). Ein Eintrag im Literaturverzeichnis entfällt, der Textnachweis genügt vollständig.

Wie wird ein Gesetz abgekürzt und darf die Abkürzung ohne Erklärung verwendet werden?

Es sollten etablierte amtliche oder wissenschaftlich gängige Abkürzungen genutzt werden, etwa BGB, StGB, GG, DSGVO, TMG. In vielen Arbeiten ist die direkte Verwendung üblich. Bei weniger bekannten Gesetzen kann bei der ersten Nennung die Langform mit Abkürzung eingeführt werden, danach genügt die Abkürzung. Beispiele: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der anschließende Textnachweis folgt dem APA-6-Muster, etwa (§ 611a BGB, 2017) oder (Art. 21 DSGVO, 2018).

Wie formuliere ich wiederholte Verweise auf dasselbe Gesetz im Text?

Wiederholte Verweise verwenden weiterhin die Kurzform mit Paragraph oder Artikel, Abkürzung und Jahr. Bei mehreren Verweisen in engem Kontext können die Paragraphen gebündelt werden. Beispiele: Nach § 433 Abs. 1 BGB (2023) trifft den Verkäufer die Übereignungspflicht. Ergänzend wird die Gewährleistung in §§ 434–435 BGB (2023) geregelt. Bei EU-Recht: Die Einwilligung ist in Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (2018) definiert und wird durch Art. 7 DSGVO (2018) präzisiert. So bleibt die Argumentation stringent.

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