Gesetze zitieren nach APA 7
Gesetze zitieren nach APA 7 bedeutet, Rechtsnormen ausschließlich im Text mit Gesetzesabkürzung, genauer Fundstelle und Jahr der verwendeten Fassung nachzuweisen. Ein Eintrag im Literaturverzeichnis entfällt. Wichtig sind präzise Angaben wie §, Art., Abs., Satz, Nr. oder lit., da Gesetzeszitate keine Seitenzahlen verwenden.
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Wichtigste Regeln
Gesetze zitieren APA 7
Nach APA 7 gilt für die Zitation von Gesetzen, dass folgende Angaben im Text erforderlich sind:
- die offizielle oder allgemein anerkannte Gesetzesabkürzung, z. B. GG, BGB oder DSGVO,
- die exakte Fundstelle, z. B. Paragraf, Artikel, Absatz, Satz, Nummer oder Buchstabe,
- das Jahr der verwendeten Gesetzesfassung.
Ein Eintrag im Literaturverzeichnis entfällt grundsätzlich, da Gesetze als Primärquellen eindeutig identifizierbar und allgemein verfügbar sind. Seitenzahlen werden bei Gesetzeszitaten nicht verwendet.
Die Grundstruktur im Text lautet:
(Art. x Abs. y Abkürzung, Jahr)
Direktes Zitat einer Vorschrift nach APA 7
Wird der genaue Wortlaut einer gesetzlichen Vorschrift zitiert, muss die Fundstelle exakt angegeben werden. Dazu gehören Artikel oder Paragraf, Absatz und bei Bedarf Satz, Nummer oder Buchstabe.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (Art. 1 Abs. 1 GG, 2023)
Indirektes Zitat einer Vorschrift nach APA 7
Bei einer Paraphrase genügt die genaue Angabe der Rechtsnorm. Anführungszeichen entfallen, da der Gesetzestext sinngemäß wiedergegeben wird.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Geschäftsfähigkeit umfassend in den
§§ 104 ff.
(BGB, 2023).
Nach § 433 Abs. 1 BGB
(2023) ist die Verkäuferseite zur Übergabe der Sache verpflichtet.
Gesetz mit Paragrafen
Gesetze mit Paragrafen werden mit dem Zeichen „§“ zitiert. Bei mehreren Paragrafen wird „§§“ verwendet.
Im Text:
Die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse sind eindeutig geregelt
(§ 622 Abs. 1 BGB, 2023).
Narrativ:
Gemäß § 622 Abs. 1 BGB
(2023) gelten klare Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse.
Gesetz mit Artikel
Rechtsquellen mit Artikeln werden mit „Art.“ zitiert. Dies betrifft zum Beispiel das Grundgesetz, EU-Recht oder internationale Abkommen.
Im Text:
Der Schutz von Ehe und Familie ist verfassungsrechtlich verankert
(Art. 6 Abs. 1 GG, 2023).
Narrativ:
Art. 6 Abs. 1 GG
(2023) garantiert den besonderen Schutz von Ehe und Familie.
Europäische Rechtsakte
Europäische Rechtsakte werden ebenfalls mit Artikel, Absatz, Buchstabe und Jahr der verwendeten Fassung angegeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt umfassenden Regeln (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO, 2016).
Gesetze ohne Absätze oder Satznummer
Wenn nur ein Paragraf oder Artikel zitiert wird und keine weitere Untergliederung erforderlich ist, genügt die Angabe der Norm mit Gesetzesabkürzung und Jahr.
Das Urheberrecht schützt Werke umfassend (§ 2 UrhG, 2021).
Internationale Gesetze oder Abkommen
Internationale Abkommen werden mit Artikel, Abkürzung des Abkommens und Jahr angegeben.
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt (Art. 19 UN-KRK, 1989).
Gesetze mit Nummerierungen
Enthält die zitierte Vorschrift Nummern oder Buchstaben, werden diese zur präzisen Fundstelle ergänzt.
Verbraucher haben ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
(§ 312g Abs. 1 Nr. 1 BGB,
2023).
Personenbezogene Daten müssen rechtmäßig verarbeitet werden
(Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO,
2016).
Unklare oder fehlende Datierung
Ist die konkrete Gesetzesfassung unklar oder das Datum nicht eindeutig ermittelbar, wird die zuletzt offiziell veröffentlichte oder geänderte Fassung genannt.
(§ 312g BGB, zuletzt geändert 2023)
Hinweise zur Praxis
Für Gesetzeszitate nach APA 7 gilt: Offizielle Abkürzungen sind zu bevorzugen. Vollständige Gesetzestitel werden im Fließtext nur dann ergänzt, wenn die Abkürzung für Leser nicht eindeutig ist. Wenn eine amtliche Online-Fassung genutzt wurde, kann eine stabile URL optional ergänzt werden. Verpflichtend ist dies bei Gesetzen jedoch nicht.
Im Text
Im Text zitieren: Gesetze nach APA 7
Gesetze werden nach APA 7 grundsätzlich im Text zitiert. Ein Eintrag im Literaturverzeichnis entfällt, sofern die Rechtsnorm im Text eindeutig durch Gesetzesabkürzung, Fundstelle und Jahr der verwendeten Fassung nachgewiesen wird.
Einzelner Paragraf
Bei einem einzelnen Paragrafen werden Gesetzesabkürzung, genaue Fundstelle mit Paragraf, Absatz und Jahr der konsultierten Fassung angegeben.
(§ 433 Abs. 1 BGB, 2023)
Narrativ:
Gemäß § 433 Abs. 1 BGB
(2023) ist die Verkäuferseite zur Übergabe verpflichtet.
Mehrere Paragrafen
Werden mehrere Paragrafen gleichzeitig genannt, erfolgt die Angabe mit dem doppelten Paragrafzeichen „§§“. Bereiche werden mit „bis“ angegeben.
(§§ 104 bis 106 BGB, 2023)
Narrativ:
Die Geschäftsunfähigkeit ist in den
§§ 104 bis 106 BGB
(2023) geregelt.
Artikel statt Paragraf
Bei Gesetzen, Verfassungen, europäischen Rechtsakten oder internationalen Abkommen mit Artikelstruktur wird „Art.“ verwendet. Zusätzlich können Absätze, Sätze, Nummern oder Buchstaben angegeben werden.
(Art. 20 Abs. 1 GG, 2023)
(Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, 2016)
Narrativ:
Art. 20 Abs. 1 GG
(2023) regelt die Prinzipien des demokratischen Staates.
Gesetz ohne Paragraf oder Artikel
Existiert ausnahmsweise keine Untergliederung durch Paragrafen oder Artikel, genügt der Kurztitel des Gesetzes mit dem Jahr der verwendeten Fassung.
(Schuldrechtsanpassungsgesetz, 2001)
Amtliche Fundstelle
Die amtliche Fundstelle, zum Beispiel das Bundesgesetzblatt, ist nach APA 7 nicht zwingend erforderlich. Sie kann jedoch ergänzt werden, wenn eine bestimmte historische Fassung oder Änderung besonders präzise nachgewiesen werden soll.
(§ 15 SGB VIII, BGBl. I 1990, S. 1163)
Hinweis zum Literaturverzeichnis
Gesetze erhalten nach APA 7 in der Regel keinen Eintrag im Literaturverzeichnis. Kommentierungen, Lehrbücher, Aufsätze oder Datenbankbeiträge zu Gesetzen sind dagegen Sekundärliteratur und werden als eigene Quellenart vollständig im Literaturverzeichnis nachgewiesen.
Im Literaturverzeichnis
Literaturverzeichnis: APA 7 Gesetze
Gesetze erscheinen nach APA 7 grundsätzlich nicht im Literaturverzeichnis. Sie werden ausschließlich im Text nachgewiesen. Der Grund liegt darin, dass Rechtsnormen amtliche, allgemein zugängliche Primärquellen sind. Die eindeutige Identifikation erfolgt bereits über Gesetzesabkürzung, exakte Fundstelle und Jahr der verwendeten Fassung im Text.
Kein Eintrag im Literaturverzeichnis
Ein bibliografischer Eintrag für Gesetze ist nach APA 7 nicht erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob die Rechtsnorm in gedruckter Form, über ein amtliches Online-Portal oder über eine juristische Datenbank eingesehen wurde.
Im Text:
(§ 433 Abs. 1 BGB, 2023)
Im Literaturverzeichnis:
Kein Eintrag erforderlich.
Keine bibliografischen Gesetzeseinträge erstellen
Einträge wie „BGB (2023). Bürgerliches Gesetzbuch. Bundesanzeiger Verlag.“ werden nach APA 7 nicht erstellt. Die Angabe im Text reicht aus, wenn Gesetzesabkürzung, Norm und Jahr eindeutig genannt werden.
Nicht korrekt:
BGB
(2023).
Bürgerliches Gesetzbuch.
Bundesanzeiger Verlag.
Nationale, europäische und internationale Rechtsakte
Die Regel gilt gleichermaßen für nationale Gesetze, europäische Rechtsakte und internationale Verträge. Auch diese Quellen werden im Text belegt und nicht als eigener Eintrag im Literaturverzeichnis aufgenommen.
Nationales Gesetz:
(Art. 1 Abs. 1 GG, 2023)
Europäischer Rechtsakt:
(Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO,
2016)
Internationales Abkommen:
(Art. 19 UN-KRK, 1989)
Abgrenzung zu juristischer Fachliteratur
Kommentierungen, Lehrbücher, Aufsätze, Rechtsdatenbankbeiträge oder wissenschaftliche Auswertungen zu Gesetzen sind keine Gesetzestexte. Solche Quellen gelten als Sekundärliteratur und werden nach ihrer jeweiligen Quellenart vollständig im Literaturverzeichnis aufgeführt.
Hinweis: Ein Gesetz erhält keinen Literaturverzeichniseintrag. Ein Kommentar, Lehrbuch oder Fachaufsatz zu diesem Gesetz wird dagegen als Literaturquelle aufgenommen.
Sonderregeln
Sonderfälle für Gesetze zitieren nach APA 7
Neben der regulären Zitation von Gesetzen gibt es nach APA 7 einige Sonderfälle. Diese betreffen insbesondere online eingesehene Gesetzesfassungen, ältere oder spezifische Fassungen, mehrfach geänderte Normen, amtliche Fundstellen, kommentierte Gesetzestexte sowie europäische und internationale Rechtsquellen.
Gesetz online eingesehen
Wenn ein Gesetz online eingesehen wurde, erfolgt die Zitation im Text grundsätzlich wie bei gedruckten Gesetzesfassungen. Die Online-Einsicht verändert die Zitierform nicht. Optional kann jedoch ergänzt werden, über welches amtliche Portal die Fassung eingesehen wurde.
(§ 433 BGB, 2023),
gesehen auf gesetze-im-internet.de
(Art. 20 AEUV, 2012),
eingesehen über EUR-Lex
Ältere oder spezifische Fassungen
Wenn eine ältere oder spezifische Fassung eines Gesetzes verwendet wird, muss das Jahr dieser konkreten Fassung angegeben werden. Falls die genaue Fassung besonders wichtig ist, kann zusätzlich der Konsolidierungsstand mit Tag, Monat und Jahr ergänzt werden.
(§ 218 BGB, 1900)
(IfSG, Fassung vom 19.05.2020)
Mehrfach geänderte Normen
Bei mehrfach geänderten Vorschriften wird das Jahr der tatsächlich verwendeten Fassung genannt. Entscheidend ist nicht das ursprüngliche Inkrafttreten des Gesetzes, sondern die Fassung, auf die sich die Aussage bezieht.
(§ 1 IfSG, 2021)
Amtliche Fundstelle zur Präzisierung
Die amtliche Fundstelle, zum Beispiel das Bundesgesetzblatt oder das Amtsblatt der Europäischen Union, ist nach APA 7 nicht verpflichtend. Sie kann jedoch ergänzt werden, wenn eine bestimmte Fassung eindeutig identifiziert werden soll.
(§ 15 SGB VIII, BGBl. I 1990, S. 1163)
Kommentierte Gesetzestexte
Gesetzeskommentare sind keine Gesetzestexte, sondern Sekundärliteratur. Sie werden im Text wie Fachliteratur zitiert und erscheinen vollständig im Literaturverzeichnis.
Im Text:
(Palandt, 2022,
§ 433 Rn. 5)
Im Literaturverzeichnis:
Palandt, O.
(2022).
Bürgerliches Gesetzbuch: Kommentar
(81. Aufl.).
C. H. Beck.
Internationale Normen und EU-Recht
Europäisches und internationales Recht wird mit Artikel, Absatz und ggf. Buchstaben sowie dem Jahr der maßgeblichen Fassung zitiert. Angaben zum Amtsblatt der Europäischen Union können optional ergänzt werden.
(Art. 3 Abs. 1 AEUV,
2012)
(Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO,
2016),
ABl. L 119, S. 1–88
Unklare Fassung oder fehlendes Datum
Wenn kein klares Jahr der verwendeten Fassung ermittelbar ist, kann auf die letzte bekannte Änderung verwiesen werden. Dadurch bleibt sichtbar, auf welchen Rechtsstand sich der Nachweis bezieht.
(§ 622 BGB, zuletzt geändert 2023)
Gesetze mit Buchstaben oder Nummerierungen
Enthält eine Norm Buchstaben oder Nummerierungen, werden diese in den Nachweis aufgenommen. Dadurch wird die zitierte Stelle genauer eingegrenzt.
(Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO,
2016)
(§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB,
2023)
Verpflichtende und empfohlene Angaben
Was ist nach APA 7 für die Zitation von Gesetzen verpflichtend und was wird empfohlen?
Die folgenden Angaben zeigen, welche Bestandteile im Textnachweis und im Literaturverzeichnis bei Gesetzen nach APA 7 erforderlich sind und welche Ergänzungen die Nachprüfbarkeit erhöhen.
Zitation im Text nach APA 7
Gesetzeskurztitel
Im Textnachweis wird die anerkannte Gesetzesabkürzung verwendet, z. B. BGB, GG, DSGVO oder SGB VIII.
Beim ersten Auftreten kann der Langtitel im Fließtext erläutert oder in einem Abkürzungsverzeichnis aufgenommen werden, wenn die Abkürzung nicht allgemein bekannt ist.
Normstelle
Die Fundstelle muss präzise angegeben werden, z. B. mit §, Art., Abs., Satz, Nr. oder lit..
Zusätzliche Untereinheiten sollten ergänzt werden, wenn sie die zitierte Aussage genauer eingrenzen, z. B. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Jahr der Fassung
Das Jahr der konsultierten Gesetzesfassung wird im Textnachweis genannt, z. B. (§ 433 Abs. 1 BGB, 2023).
Ein genauer Konsolidierungsstand kann ergänzt werden, wenn eine bestimmte Fassung relevant ist, z. B. Fassung vom 19.05.2020.
Mehrere Vorschriften
Bei mehreren Vorschriften wird das doppelte Paragrafzeichen verwendet. Bereiche werden mit „bis“ angegeben, z. B. §§ 104 bis 106 BGB.
Nicht zusammenhängende Normen sollten einzeln aufgeführt werden, damit der Nachweis eindeutig bleibt.
Direktzitat
Wird der Wortlaut einer Vorschrift übernommen, werden Normstelle und Jahr angegeben. Seitenzahlen entfallen bei Gesetzeszitaten.
Eine Satzangabe sollte ergänzt werden, wenn die zitierte Aussage nur einen bestimmten Satz der Norm betrifft, z. B. § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Paraphrase
Bei einer Paraphrase werden Normstelle und Jahr genannt. Seitenzahlen werden nicht verwendet.
Bei umfangreichen Normkomplexen sollten zusätzliche Untereinheiten ergänzt werden, damit die zitierte Rechtsgrundlage präzise erkennbar bleibt.
Gesetze ohne Paragrafen oder Artikel
Wenn ein Gesetz keine eindeutige Paragraf- oder Artikelstruktur besitzt, werden Kurztitel und Jahr der verwendeten Fassung genannt.
Beim ersten Auftreten kann der Langtitel im Fließtext genannt werden, wenn der Kurztitel nicht selbsterklärend ist.
EU-Recht und internationale Normen
Europäische und internationale Rechtsnormen werden mit Artikel, Absatz und Jahr der maßgeblichen Fassung angegeben, z. B. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Eine Amtsblattangabe kann zur Präzisierung ergänzt werden, wenn eine bestimmte Fassung eindeutig dokumentiert werden soll.
Online-Fundstelle
Eine stabile URL ist im Gesetzeszitat nicht erforderlich. Sie kann im Text ergänzt werden, wenn die Identifizierbarkeit der konkret eingesehenen Fassung dadurch erhöht wird.
Literaturverzeichnis nach APA 7
Eintrag für Gesetze
Gesetze werden nach APA 7 grundsätzlich nur im Text nachgewiesen. Ein Eintrag im Literaturverzeichnis wird nicht erstellt.
Ein separates Rechtsquellenverzeichnis kann angelegt werden, wenn die Hochschulvorgabe dies ausdrücklich verlangt.
Online-Portal oder URL
Online-Portale wie gesetze-im-internet.de oder EUR-Lex begründen keinen eigenen Literaturverzeichniseintrag für das Gesetz.
Die Einsichtsquelle kann im Text genannt werden. Hinter einer URL steht kein Punkt.
Amtliche Fundstelle
Fundstellen wie BGBl. oder ABl. EU können zur Präzisierung im Text ergänzt werden, sind aber nach APA 7 nicht zwingend erforderlich.
Historische Fassung
Bei historischen Fassungen wird das Jahr der zitierten Fassung im Text genannt.
Ein Konsolidierungsstand mit Datum kann in einem optionalen Rechtsquellenverzeichnis ergänzt werden, wenn die Hochschule dies verlangt.
Kommentierte Gesetzestexte
Gesetzeskommentare werden nicht wie Gesetze behandelt. Sie erhalten einen vollständigen Buchnachweis im Literaturverzeichnis.
Im Text sollten zusätzlich Paragraf und Randnummer angegeben werden, z. B. (Palandt, 2022, § 433 Rn. 5).
Internationale Normen
Internationale Normen und Abkommen werden wie Gesetze im Text nachgewiesen und nicht regulär in das Literaturverzeichnis aufgenommen.
Amtsblatt, Vertragsregister oder Fundstellen können in einem separaten Rechtsquellenverzeichnis genannt werden, wenn dies institutionell gefordert ist.
Zitationsvergleich APA 6 vs. APA 7
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Häufige Fragen & Antworten
Du hast noch weitere Fragen zur Zitation nach APA? Dann recherchiere weiter in der 1a-Studi Wissensdatenbank.
Muss ich Gesetze ins Literaturverzeichnis aufnehmen?
Nein, Gesetze gelten als allgemein verfügbare Primärquellen und werden nach APA 7 ausschließlich im Text zitiert. Ein Eintrag im Literaturverzeichnis entfällt vollständig.
Wie gebe ich Paragrafen bei Gesetzen richtig an?
Paragrafen werden mit „§“ angegeben, Absätze mit „Abs.“ ergänzt. Beispiel: (§ 622 Abs. 1 BGB, 2023). Mehrere Paragrafen werden mit „§§“ gekennzeichnet und mit „bis“ verbunden.
Wie zitiere ich Artikel aus Gesetzen korrekt?
Artikel werden mit „Art.“ zitiert, zusätzlich mit Absatz und ggf. Buchstabe (lit.): (Art. 6 Abs. 1 GG, 2023). Für EU-Recht z. B. (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO, 2016).
Was mache ich, wenn ich Gesetze online nachschlage?
Die Online-Fassung zitierst du wie gedruckte Versionen: (§ 433 BGB, 2023). Optional kannst du die Quelle ergänzen: „eingesehen auf gesetze-im-internet.de“.
Wie zitiere ich europäische Gesetze oder Verordnungen?
Europäische Gesetze zitierst du ähnlich wie nationale Gesetze: (Art. 6 Abs. 1 DSGVO, 2016). Die Amtsblatt-Angabe (ABl.) ist optional zur weiteren Präzisierung.
Was bedeutet „Abs.“ oder „lit.“ beim Zitieren von Gesetzen?
„Abs.“ steht für Absatz innerhalb eines Paragrafen oder Artikels, „lit.“ (lateinisch für „Buchstabe“) bezeichnet untergeordnete Punkte innerhalb eines Absatzes.
Wie zitiere ich mehrere Paragrafen gleichzeitig?
Mehrere Paragrafen zitierst du mit dem doppelten Paragrafzeichen und der Angabe „bis“: (§§ 104 bis 106 BGB, 2023).
Muss ich bei Gesetzeszitaten Seitenzahlen angeben?
Nein, bei Gesetzeszitaten entfallen Seitenzahlen vollständig. Wichtig sind nur Gesetzesabkürzung, genaue Fundstelle und Jahr der verwendeten Fassung.
Wie gehe ich vor, wenn bei Gesetzen kein Datum angegeben ist?
Fehlt ein Datum, verwendest du das Jahr der letzten offiziellen Änderung, z. B. (§ 622 BGB, zuletzt geändert 2023).
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Recherche und Korrektur der Zitation im Text nach APA, Chicago, Harvard und Hochschulrichtlinien
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