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Rechtskommentare zitieren nach APA 6

Rechtskommentare zitieren nach APA 6 bedeutet, juristische Auslegungen wie Sekundärliteratur nachzuweisen. Im Text stehen Autor oder Herausgeber, Jahr sowie Paragraph und Randnummer. Anders als Gesetze gehören Rechtskommentare ins Literaturverzeichnis, da sie veröffentlichte Fachliteratur mit Autoren, Herausgebern, Auflage, Ort und Verlag sind.

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Rechtskommentare zitieren

Wichtigste Regeln

Rechtskommentare zitieren nach APA 6

Für Rechtskommentare gilt nach APA 6, dass folgende Angaben im Literaturverzeichnis erforderlich sind:

  • die Autoren bzw. Herausgeber,
  • das Erscheinungsjahr,
  • der Titel des Kommentars,
  • die Auflage,
  • der Verlag und
  • der Erscheinungsort.

Im Text erfolgt die Zitation analog zu Büchern mit einem Kurzbeleg aus Nachname und Jahr. Wird eine spezifische Stelle im Kommentar nachgewiesen, kommt zusätzlich die Seitenzahl oder Randnummer hinzu. Bei juristischen Kommentaren ist die Randnummer besonders wichtig, weil sie die genaue Fundstelle innerhalb der Kommentierung angibt.

Die Grundstruktur im Text lautet:

(Autor, Jahr, Seite/Rn.)

Direktes Zitat aus einem Rechtskommentar

Bei einem direkten Zitat aus einem Rechtskommentar wird die genaue Fundstelle mit Paragraph, Gesetzesabkürzung und Randnummer angegeben.

„Die Geschäftsfähigkeit beginnt mit der Volljährigkeit.“ (Palandt, 2020, § 104 BGB Rn. 1)

Indirektes Zitat aus einem Rechtskommentar

Bei einem indirekten Zitat wird die Aussage sinngemäß wiedergegeben. Die Randnummer bleibt empfehlenswert, damit die konkrete Kommentierungsstelle eindeutig nachvollzogen werden kann.

Nach Palandt (2020, § 104 BGB Rn. 1) beginnt die Geschäftsfähigkeit mit dem Eintritt der Volljährigkeit.

Im Text

Im Text zitieren: Rechtskommentare nach APA 6

Rechtskommentare werden im Text nach APA 6 grundsätzlich wie Bücher oder Herausgeberwerke zitiert. Der Kurzbeleg nennt Nachname bzw. Herausgebername, Jahr und bei konkreter Bezugnahme die genaue Fundstelle. Bei juristischen Kommentaren erfolgt diese Fundstelle häufig über Paragraph, Gesetzesabkürzung und Randnummer.

1 Autor

Bei einem einbändigen Kommentar mit einem einzelnen Autor genügt der Kurzbeleg aus Nachname, Jahr und genauer Fundstelle.

(Schmidt, 2018, S. 50)

Herausgeber-Kommentar

Die meisten großen Rechtskommentare sind Herausgeberwerke, zum Beispiel Kommentare zum BGB. Nach APA 6 wird der Herausgeber im Text wie ein Autor behandelt. Im Literaturverzeichnis erscheint die Herausgeberangabe mit „(Hrsg.)“.

(Palandt, 2020, § 104 BGB Rn. 1)

Mehrere Herausgeber

Bei mehreren Herausgebern werden nach APA 6 bei der ersten Nennung alle Nachnamen angegeben, sofern es bis zu fünf Herausgeber sind. Ab der zweiten Nennung wird mit dem ersten Nachnamen und „et al.“ abgekürzt.

Erste Nennung:

(Müller, Schneider, & Weber, 2019, § 611a BGB Rn. 5)

Zweite Nennung:

(Müller et al., 2019, § 611a BGB Rn. 5)

Organisation als Herausgeber

Wenn ein Kommentar von einer Institution oder Organisation herausgegeben wird, erscheint diese im Kurzbeleg an der Stelle des Autors bzw. Herausgebers.

(Bundesrechtsanwaltskammer, 2016, Rn. 12)

Im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis: APA Rechtskommentare

Rechtskommentare gehören zu den Standardwerken der juristischen Literatur. Da sie von Autoren oder Herausgebern verfasst und in Verlagen publiziert werden, gelten Rechtskommentare nach APA 6 als Bücher oder Herausgeberwerke. Der Eintrag im Literaturverzeichnis enthält deshalb Autor oder Herausgeber, Erscheinungsjahr, Titel, Auflage, Erscheinungsort und Verlag.

Die Grundform lautet:

Autor/Herausgeber, A. (Jahr). Titel des Kommentars (Auflage). Ort: Verlag.

Einbändiger Kommentar mit einzelnem Autor

Ein einbändiger Rechtskommentar mit einem einzelnen Autor wird wie ein Fachbuch aufgeführt. Der Autor steht am Anfang des Eintrags, danach folgen Jahr, Titel, Auflage, Ort und Verlag.

Schmidt, H. (2018). Arbeitsrecht Kommentar (7. Aufl.). München: Beck.

Mehrbändiger Kommentar als Herausgeberwerk

Große Standardkommentare sind häufig Herausgeberwerke. In diesem Fall wird der Herausgeber im Literaturverzeichnis genannt und mit „(Hrsg.)“ gekennzeichnet.

Palandt, O. (Hrsg.). (2020). Bürgerliches Gesetzbuch (79. Aufl.). München: Beck.

Mehrere Herausgeber

Besteht ein Rechtskommentar aus mehreren Herausgebern, werden diese im Literaturverzeichnis vollständig aufgeführt und mit „&“ verbunden. Die Kennzeichnung „(Hrsg.)“ steht hinter den Namen.

Müller, T., & Schneider, P. (Hrsg.). (2019). Kommentar zum Arbeitsrecht (3. Aufl.). Berlin: Springer.

Organisation als Herausgeber

Wird ein Rechtskommentar von einer Institution oder Organisation herausgegeben, steht diese Organisation am Anfang des Eintrags. Eine zusätzliche Personenangabe ist nur erforderlich, wenn konkrete Herausgeber ausgewiesen sind.

Bundesrechtsanwaltskammer. (2016). BRAK-Kommentar. Berlin: Deutscher Anwaltverlag.

Sonderregeln

Sonderfälle für Rechtskommentare zitieren nach APA 6

Rechtskommentare können nach APA 6 besondere Angaben erfordern, wenn es sich um mehrbändige Werke, Loseblatt-Kommentare, Online-Kommentare oder konkrete Kommentierungsstellen mit Randnummern handelt. Entscheidend ist, dass der verwendete Kommentar eindeutig identifizierbar bleibt.

Mehrbändige Werke

Besteht ein Rechtskommentar aus mehreren Bänden, wird der verwendete Band im Literaturverzeichnis angegeben. Die Bandangabe steht zusammen mit der Auflage in Klammern nach dem Titel.

Koch, S. (Hrsg.). (2015). Kommentar zum Strafgesetzbuch (Bd. 2, 5. Aufl.). Stuttgart: Kohlhammer.

Loseblatt-Kommentare

Loseblatt-Kommentare werden als „Loseblattsammlung“ gekennzeichnet. Zusätzlich wird der Stand der verwendeten Lieferung angegeben, weil sich Loseblattwerke laufend ändern können.

Müller, T. (Hrsg.). (2010). Handbuch Sozialrecht (Loseblattsammlung, Stand: Mai 2020). München: Beck.

Randnummern im Textnachweis

Bei Rechtskommentaren werden häufig Randnummern statt Seitenzahlen verwendet. Der Textnachweis nennt dann den Kommentar, das Jahr, die kommentierte Norm und die konkrete Randnummer.

(Palandt, 2020, § 433 BGB Rn. 5)

Online-Kommentare

Wenn ein Rechtskommentar online verfügbar ist, wird der Zugriff kenntlich gemacht. Bei veränderlichen Online-Datenbanken ist ein Abrufdatum sinnvoll, damit der verwendete Stand nachvollziehbar bleibt.

Palandt, O. (Hrsg.). (2020). Bürgerliches Gesetzbuch (79. Aufl.). München: Beck. Abgerufen am 3. Juni 2025 von https://beck-online.beck.de

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach APA 6 für die Zitation von Rechtskommentaren verpflichtend und was wird empfohlen?

Zitation im Text nach APA 6

Autor oder Herausgeber


Pflicht

Im Kurzbeleg steht der Nachname des Autors oder Herausgebers. Bei institutionellen Kommentaren kann auch eine Organisation als Herausgeber erscheinen.

Optional

Eine Organisation kann nach der ersten vollständigen Nennung abgekürzt werden, wenn die Abkürzung im ersten Kurzbeleg eingeführt wurde.

Erscheinungsjahr


Pflicht

Das Erscheinungsjahr des verwendeten Kommentars steht direkt beim Autor oder Herausgeber, z. B. (Palandt, 2020).

Paragraph oder Artikel


Pflicht bei konkreter Norm

Wenn sich der Nachweis auf eine konkrete Kommentierung bezieht, wird die kommentierte Norm angegeben, z. B. § 433 BGB oder Art. 20 GG.

Seite oder Randnummer


Pflicht bei Zitat

Bei einem direkten Zitat muss die genaue Fundstelle angegeben werden. Bei Rechtskommentaren ist die Randnummer üblicher als eine Seitenzahl.

Empfehlung

Auch bei indirekten Bezügen sollte die Randnummer ergänzt werden, damit die Kommentierungsstelle eindeutig überprüfbar bleibt, z. B. (Palandt, 2020, § 433 BGB Rn. 5).

Literaturverzeichnis nach APA 6

Autor oder Herausgeber


Pflicht

Der Eintrag beginnt mit Nachname und Initialen. Bei Herausgeberwerken wird die Angabe (Hrsg.) ergänzt, z. B. Palandt, O. (Hrsg.).

Erscheinungsjahr


Pflicht

Das Erscheinungsjahr steht in runden Klammern nach dem Autor oder Herausgeber. Danach folgt ein Punkt.

Titel des Kommentars


Pflicht

Der Titel des Rechtskommentars wird kursiv gesetzt. Großgeschrieben werden der erste Buchstabe des Haupttitels, der erste Buchstabe des Untertitels und Eigennamen.

Empfehlung

Ein vorhandener Untertitel sollte vollständig übernommen werden, wenn er den Rechtsbereich oder den Umfang des Kommentars näher bestimmt.

Auflage


Pflicht ab 2. Auflage

Ab der zweiten Auflage wird die Auflage nach dem Titel in Klammern angegeben, z. B. (79. Aufl.). Die erste Auflage wird normalerweise nicht genannt.

Erscheinungsort


Pflicht

Der Erscheinungsort wird vor dem Verlag angegeben. Zwischen Ort und Verlag steht ein Doppelpunkt, z. B. München: Beck.

Verlag


Pflicht

Der Verlag wird ohne Rechtsformzusätze angegeben. Zusätze wie GmbH, AG, Inc. oder Verlag GmbH entfallen in der Regel.

Band oder Loseblattstand


Pflicht bei Bedarf

Bei mehrbändigen Kommentaren wird der verwendete Band angegeben. Bei Loseblatt-Kommentaren wird zusätzlich der Stand der Lieferung genannt, z. B. (Loseblattsammlung, Stand: Mai 2020).

Online-Zugriff


Pflicht bei digitalem Zugriff

Wenn der Kommentar ausschließlich digital zugänglich ist oder über eine Datenbank genutzt wurde, wird der Online-Zugriff angegeben.

Empfehlung

Bei dynamischen juristischen Datenbanken sollte ein Abrufdatum ergänzt werden, damit der verwendete Bearbeitungsstand nachvollziehbar bleibt.

Zitationsvergleich APA 6 vs. APA 7

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Häufige Fragen & Antworten

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Wie zitiere ich einen Rechtskommentar nach APA 6 im Literaturverzeichnis?

Rechtskommentare werden wie ein Sammelwerk behandelt: Herausgeber, Jahr, Titel (kursiv), Auflage, Verlag. Beispiel: Palandt, O. (Hrsg.). (2023). Bürgerliches Gesetzbuch (82. Aufl.). München: Beck. Wird ein bestimmter Beitrag im Kommentar genutzt, wird zusätzlich die Autorin des Beitrags genannt: Müller, K. (2023). § 433. In O. Palandt (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch (82. Aufl.). München: Beck. So bleibt klar, ob der gesamte Kommentar oder ein bestimmter Abschnitt genutzt wurde.

Wie wird im Text auf einzelne Paragraphen oder Randnummern eines Kommentars verwiesen?

Im Text genügt ein Kurzverweis mit Autor oder Herausgeber, Jahr, Paragraph und Randnummer. Beispiel: (Müller, 2023, § 433 Rn. 12). Bei bekannten Standardkommentaren wird häufig der Kommentarname verwendet: (Palandt, 2023, § 433 Rn. 12). Durch die Angabe der Randnummer wird die konkrete Fundstelle präzise belegt. Auf Seitenzahlen wird verzichtet, da Kommentare üblicherweise durch Randnummern strukturiert sind. Diese Angabe ist für die Nachvollziehbarkeit erforderlich.

Wie zitiere ich einen Kommentarband mit mehreren Herausgebenden und Autorinnen einzelner Beiträge?

Hier wird zwischen Herausgebenden und Autorinnen differenziert. Der Literaturverzeichniseintrag nennt Herausgebende, Jahr, Titel, Auflage und Verlag. Beispiel: Münch, R., & Kunz, T. (Hrsg.). (2022). Münchener Kommentar zum BGB (9. Aufl.). München: Beck. Wird ein spezifischer Beitrag genutzt, wird die Autorin zusätzlich genannt: Schuster, F. (2022). § 611a. In R. Münch & T. Kunz (Hrsg.), Münchener Kommentar zum BGB (9. Aufl.). München: Beck. Damit wird die Verantwortung für den Beitrag sichtbar.

Wie gehe ich vor, wenn ein Kommentar mehrere Auflagen hat?

Es ist immer die tatsächlich verwendete Auflage anzugeben, da sich Kommentierungen von Auflage zu Auflage stark ändern können. Die Auflage wird direkt nach dem Titel im Literaturverzeichnis ergänzt. Beispiel: Erman, W. (Hrsg.). (2021). Bürgerliches Gesetzbuch (16. Aufl.). Köln: Otto Schmidt. Im Textverweis lautet der Nachweis: (Erman, 2021, § 611a Rn. 3). Damit wird deutlich, dass die Quelle aus einer bestimmten Auflage stammt und nicht aus einer anderen Version übernommen wurde.

Muss ich bei Kommentaren immer die Randnummer angeben oder genügt der Paragraph?

In Kommentaren gilt die Randnummer als präziseste Angabe und sollte immer genutzt werden. Ein bloßer Verweis auf den Paragraphen reicht nicht aus, da die Kommentierung oft mehrere Seiten umfasst. Beispiel: (Palandt, 2023, § 433 Rn. 7). Die Randnummer ersetzt die Seitenzahl und gewährleistet, dass der genaue Standort der Aussage erkennbar ist. Fehlt eine Randnummer, wird der Paragraph mit Seitenangabe angegeben. Der Standardfall ist aber die Randnummer.

Wie zitiere ich einen Online-Kommentar, zum Beispiel aus Beck-Online, nach APA 6?

Bei Online-Kommentaren wird Autor oder Herausgeber, Jahr, Titel, Auflage, Anbieter und Abrufhinweis genannt. Beispiel: Palandt, O. (Hrsg.). (2023). Bürgerliches Gesetzbuch (82. Aufl.). München: Beck. Abgerufen am 12.08.2025, von Beck-Online. Im Text: (Palandt, 2023, § 433 Rn. 15). Wenn verfügbar, kann ein permanenter Link oder ein DOI ergänzt werden. Wichtig ist die Angabe der verwendeten Plattform, da sich Inhalte online aktualisieren können.

Wie unterscheidet sich die Zitierweise von Kommentaren im Vergleich zu Gesetzen?

Gesetze nach APA 6 werden ausschließlich im Text nachgewiesen und nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt. Kommentare hingegen gelten als wissenschaftliche Literatur und erscheinen im Literaturverzeichnis. Beispiel für Gesetz: (§ 1 GG, 2023). Beispiel für Kommentar: Palandt, O. (Hrsg.). (2023). Bürgerliches Gesetzbuch (82. Aufl.). München: Beck. Im Textnachweis: (Palandt, 2023, § 1 Rn. 2). Damit wird der Unterschied zwischen Primärquelle (Gesetz) und Sekundärquelle (Kommentar) deutlich.

Wie werden Abkürzungen von Kommentartiteln korrekt eingeführt?

Bekannte Standardkommentare wie Palandt, Erman oder MünchKomm können in der Kurzform verwendet werden. Beim ersten Nachweis empfiehlt es sich, die Langform im Literaturverzeichnis anzugeben und im Text dann mit der gängigen Abkürzung zu arbeiten. Beispiel im Literaturverzeichnis: Palandt, O. (Hrsg.). (2023). Bürgerliches Gesetzbuch (82. Aufl.). München: Beck. Im Text: (Palandt, 2023, § 823 Rn. 4). So ist die Quelle für Fachkreise eindeutig erkennbar und formell korrekt dokumentiert.

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