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Webseiten zitieren nach APA 6

Webseiten zitieren nach APA 6 bedeutet, einzelne Seiten mit Autor oder Organisation, Jahr, Seitentitel, Website-Name, Abrufdatum und URL nachzuweisen. Im Text stehen Autor bzw. Organisation und Jahr; bei direkten Zitaten ohne Seitenzahlen werden Absatz, Abschnitt oder Zeitmarke angegeben. Entscheidend ist die genaue Quellenart, etwa Webseite, Pressemitteilung, FAQ, Blogbeitrag oder gesamte Website.

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Webseiten zitieren

Wichtigste Regeln

Webseiten zitieren APA 6

Für Webseiten gilt nach APA 6, dass folgende Angaben erforderlich sind:

  • der Autor oder die Organisation,
  • das Erscheinungsjahr sowie nach Möglichkeit Monat und Tag,
  • der Titel der Seite,
  • der Name der Website kursiv sowie
  • das Abrufdatum mit URL.

Bei direkten Zitaten ohne feste Paginierung wird die Fundstelle über Absatzangaben oder Abschnittsüberschriften kenntlich gemacht. Dadurch bleibt nachvollziehbar, an welcher Stelle der Webseite die zitierte Aussage steht.

Die Grundstruktur im Text lautet:

(Autor/Organisation, Jahr, Abs. x)

Direktes Zitat von einer Webseite

Bei fehlender Paginierung wird die genaue Stelle über Absatzangaben oder Abschnittsüberschriften belegt. Die Absatzangabe ersetzt dabei die Seitenzahl.

„Digitale Grundbildung umfasst informationsbezogene, technische und reflexive Kompetenzen.“ (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2024, Abs. 4)

Indirektes Zitat von einer Webseite

Im Kurzbeleg steht ausschließlich das Jahr, auch wenn im Literaturverzeichnis ein genaueres Datum mit Tag und Monat angegeben wird.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2024) beschreibt den Kompetenzrahmen der digitalen Grundbildung.

Die Leitlinie betont den Kompetenzrahmen der digitalen Grundbildung (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2024).

Im Text

Im Text zitieren: Webseiten nach APA 6

Webseiten weisen häufig Organisationen als Urheber aus. Personenautoren sind möglich, aber seltener. Die Autorenzahl folgt den allgemeinen APA-6-Regeln, wird für Webseiten jedoch praxisnah angewendet.

1 Autor

Eine Einzelnennung bildet den Regelfall bei personenbezogenen Seiten oder redaktionellen Beiträgen innerhalb eines Webauftritts.

(Schmidt, 2023)

2 Autoren

Zwei Personen werden in jeder Nennung vollständig aufgeführt und in der Klammer mit „&“ verbunden.

(Müller & Keller, 2022)

3 bis 5 Autoren

Bei 3 bis 5 Autoren werden bei der ersten Nennung alle Nachnamen angegeben. Ab der zweiten Nennung folgt die Kurzform mit dem ersten Nachnamen und „et al.“.

Erste Nennung:

(Müller, Schneider, & Weber, 2021)

Weitere Nennung:

(Müller et al., 2021)

6 oder mehr Autoren

Ab 6 Autoren wird bereits ab der ersten Nennung mit dem ersten Nachnamen und „et al.“ zitiert. Diese Form ist bei Webseiten selten, aber regelkonform.

(Krause et al., 2020)

Organisation als Autor

Webseiten staatlicher Stellen, Verbände, Hochschulen oder Unternehmen werden unter der Organisation zitiert. Eine Abkürzung kann nach der ersten vollständigen Nennung eingeführt werden.

Erste Nennung:

(Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF], 2024)

Weitere Nennung:

(BMBF, 2024)

Kein Autor

Wenn kein Autor und keine Organisation genannt sind, wird der Titel der Webseite im Kurzbeleg verwendet. Der Titel steht in Anführungszeichen.

(„Digitale Bildung im Überblick“, 2022)

Mehrere Seiten desselben Autors im selben Jahr

Zur Unterscheidung mehrerer Webseiten desselben Autors aus demselben Jahr werden Kleinbuchstaben an das Jahr angefügt. Die Kennzeichnung muss mit dem Literaturverzeichnis übereinstimmen.

(Wasser, 2019a) und (Wasser, 2019b)

Gleiche Nachnamen

Bei unterschiedlichen Autoren mit identischem Nachnamen werden Initialen ergänzt. Dadurch bleibt eindeutig, auf welche Quelle sich der Kurzbeleg bezieht.

(H. Müller, 2021) und (T. Müller, 2021)

„Zuletzt aktualisiert“

Wird ein eindeutiges Aktualisierungsdatum ausgewiesen, kann dieses als Datumsangabe verwendet werden. Im Textnachweis bleibt es beim Jahr; das vollständige Datum erscheint im Literaturverzeichnis.

(Wikipedia, 2023)

Im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis: APA Webseiten

Im Literaturverzeichnis dokumentiert der Eintrag Autor oder Organisation, Datum, Seitentitel, Website-Name, Abrufdatum und URL. Eine Zusatzbezeichnung in eckigen Klammern kann die Art der Webseite verdeutlichen, zum Beispiel [Webseite], [Pressemitteilung], [FAQ], [Blogbeitrag] oder [Infoseite]. Bei dynamischen Inhalten ist das Abrufdatum besonders wichtig.

Die Grundform lautet:

Autor/Organisation. (Jahr, Tag. Monat). Titel der Seite. Name der Website. Abgerufen am TT. Monat JJJJ von URL

1 Autor

Eine Webseite mit einem einzelnen Autor beginnt mit Nachname und Initiale. Danach folgen Datum, Seitentitel, Quellenart, Website-Name, Abrufdatum und URL.

Schmidt, L. (2023, 5. April). Leitfaden digitale Methoden [Webseite]. BildungsCampus. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://www.bildungscampus.de/leitfaden

2 Autoren

Bei zwei Autoren werden beide Namen vollständig angegeben und mit „&“ verbunden.

Müller, T., & Keller, S. (2022, 12. Oktober). Open-Data-Ressourcen für Schulen [Webseite]. OpenData-Portal Bildung. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://opendata-bildung.de/ressourcen

Organisation als Autor

Wenn eine Organisation, Behörde, Hochschule oder Institution als Urheber der Seite auftritt, steht diese am Anfang des Eintrags. Eine eingeführte Abkürzung kann in Klammern ergänzt werden.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). (2024, 15. März). Digitale Grundbildung: Kompetenzrahmen [Webseite]. BMBF. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://www.bmbf.de/digitale-grundbildung

Kein Autor

Wenn kein Autor und keine Organisation angegeben sind, beginnt der Eintrag mit dem Titel der Webseite. Im Textnachweis wird entsprechend ebenfalls der Titel verwendet.

Digitale Bildung im Überblick. (2022, 20. Juli). [Webseite]. Bildung Online. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://www.bildung-online.de/digitale-bildung

Pressemitteilung

Pressemitteilungen werden als solche gekennzeichnet. Die Quellenart steht in eckigen Klammern nach dem Titel.

Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung. (2024, 30. Januar). Digitalindex 2024 veröffentlicht [Pressemitteilung]. BIfW. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://www.bifw.de/presse/digitalindex-2024

FAQ-Seite

FAQ-Seiten werden mit der Quellenart [FAQ] gekennzeichnet, damit die Informationsform der Webseite erkennbar bleibt.

Universität Hamburg. (2023, 9. November). FAQ: Prüfungsleistungen digital [FAQ]. Universität Hamburg. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://www.uni-hamburg.de/faq-pruefungen

Blogbeitrag im Webauftritt

Wenn eine Seite ausdrücklich als Blogbeitrag veröffentlicht wurde, wird dies nach dem Titel in eckigen Klammern angegeben.

Meier, F. (2021, 22. Juni). Digitale Tools im Seminar [Blogbeitrag]. Lehrpraxis Journal. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://www.lehrpraxis-journal.de/blog/digitale-tools

„Zuletzt aktualisiert“ statt Erstveröffentlichung

Wenn kein Erstveröffentlichungsdatum, aber ein eindeutiges Aktualisierungsdatum angegeben ist, kann dieses Datum verwendet werden. Der Aktualisierungshinweis kann zusätzlich im Eintrag erscheinen.

Wikipedia. (2023, 15. März). Künstliche Intelligenz [Webseite]. Wikipedia. Zuletzt aktualisiert am 15. März 2023. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstliche_Intelligenz

Archivierte Version

Wenn die ursprüngliche Webseite nicht mehr erreichbar ist, kann eine archivierte Version zitiert werden. Die Archiv-URL dokumentiert den verwendeten Stand.

Bildung Online. (2016, 10. Mai). E-Learning-Initiativen 2016 [Webseite]. Bildung Online. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://web.archive.org/web/20160610123456/http://www.bildung-online.de/elearning-2016

Gesamte Website

Wird nicht eine einzelne Unterseite, sondern eine gesamte Website zitiert, wird die Quellenart [Website] verwendet. Wenn kein Datum angegeben ist, steht „o. D.“.

Real Academia Española. (o. D.). Real Academia Española [Website]. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://www.rae.es

Hinweis zu PDFs

Wenn eine Webseite auf einen PDF-Bericht führt, gelten nicht die Regeln für Webseiten, sondern die Regeln für Berichte. Der Eintrag im Literaturverzeichnis erfolgt dann als Bericht mit Autor oder Organisation, Jahr, Berichtstitel, ggf. Berichtsnummer, Institution sowie DOI oder URL.

Hinweis: Ein PDF-Bericht wird nicht als einfache Webseite zitiert, sondern als Bericht nach APA 6.

Sonderregeln

Sonderfälle für Webseiten zitieren nach APA 6

Bei Webseiten entstehen nach APA 6 häufig Sonderfälle, weil Veröffentlichungsdatum, Aktualisierungsstand, Urheberstruktur oder genaue Fundstelle nicht immer eindeutig sind. Wichtig ist, dass der Eintrag im Literaturverzeichnis den verwendeten Stand nachvollziehbar macht.

Kein Datum

Fehlt die Datumsangabe vollständig, wird „o. D.“ für „ohne Datum“ verwendet. Im Textnachweis steht dann ebenfalls „o. D.“.

Open Education Lab. (o. D.). OER-Werkzeuge im Überblick [Webseite]. Open Education Lab. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://www.oelab.org/oer-werkzeuge

Nur Jahresangabe

Liegt nur ein Jahr vor, wird ausschließlich dieses Jahr angegeben. Im Textnachweis erscheint nach APA 6 ohnehin nur das Jahr.

Deutsches Institut für Schulentwicklung. (2022). Leitlinien Schulentwicklung [Webseite]. DISE. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://www.dise.de/leitlinien

Dynamische Seiten

Häufig aktualisierte Webseiten benötigen ein Abrufdatum, da sich Inhalte nach dem Zugriff verändern können. Das Abrufdatum dokumentiert den verwendeten Stand der Quelle.

Statistisches Bundesamt. (2025, 2. Februar). Aktuelle Indikatoren Bildung [Webseite]. Destatis. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://www.destatis.de/indikatoren-bildung

Hierarchische Autorenangabe

Wenn eine Unterabteilung, ein Landesverband oder ein Fachbereich als verantwortliche Stelle genannt wird, kann die Organisation hierarchisch angegeben werden. Dadurch bleibt transparent, welche Einheit für die Webseite verantwortlich ist.

Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Nordrhein. (2023, 11. August). Erste-Hilfe-Schulungen [Webseite]. DRK Nordrhein. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://www.drk-nrw.de/eh-schulungen

Zeitmarken statt Absätzen

Bei eingebetteten Videos, Audiostatements oder Medienelementen ohne Seiten- und Absatzstruktur wird die genaue Fundstelle über eine Zeitmarke angegeben. Dadurch lässt sich die zitierte Stelle innerhalb des Mediums auffinden.

(Staatskanzlei NRW, 2024, 00:45)

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach APA 6 für die Zitation von Webseiten verpflichtend und was wird empfohlen?

Zitation im Text nach APA 6

Autor oder Organisation


Pflicht

Im Kurzbeleg steht der Nachname des Autors oder der Name der Organisation. Bei Webseiten treten häufig Behörden, Hochschulen, Unternehmen oder Institutionen als Urheber auf.

Optional

Eine Organisation kann nach der ersten vollständigen Nennung abgekürzt werden, wenn die Abkürzung im ersten Kurzbeleg eingeführt wurde, z. B. Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF].

Jahr im Kurzbeleg


Pflicht

Im Textnachweis steht nur das Jahr, auch wenn im Literaturverzeichnis ein vollständiges Datum mit Tag und Monat angegeben wird, z. B. (BMBF, 2024).

Fundstelle bei direktem Zitat


Pflicht bei Zitat

Bei direkten Zitaten ohne Seitenzahlen muss die genaue Fundstelle angegeben werden. Geeignet sind Absatzangaben, Abschnittsüberschriften oder bei eingebetteten Medien Zeitmarken, z. B. Abs. 4 oder 00:45.

Fundstelle bei indirektem Zitat


Empfehlung

Bei Paraphrasen ist eine Fundstelle nach APA 6 nicht verpflichtend. Eine Absatzangabe erhöht jedoch die Nachvollziehbarkeit, besonders bei längeren Webseiten oder komplexen Informationsseiten.

Mehrere Seiten desselben Jahres


Pflicht

Wenn derselbe Autor oder dieselbe Organisation im selben Jahr mehrere Webseiten veröffentlicht hat, werden Kleinbuchstaben an das Jahr angefügt, z. B. 2024a und 2024b. Die Kennzeichnung muss mit dem Literaturverzeichnis übereinstimmen.

Gleiche Nachnamen


Pflicht

Bei verschiedenen Autoren mit identischem Nachnamen werden Initialen ergänzt, z. B. H. Müller und T. Müller. Dadurch bleibt eindeutig, welche Webseite gemeint ist.

Literaturverzeichnis nach APA 6

Autor oder Organisation


Pflicht

Der Eintrag beginnt mit dem Namen des Autors oder der Organisation. Wenn eine Behörde, Hochschule, ein Unternehmen oder Verband verantwortlich ist, steht die Organisation an der Stelle des Autors.

Empfehlung

Bei Unterabteilungen, Landesverbänden oder Fachbereichen kann die Hierarchie ausgewiesen werden, z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Nordrhein.

Datum


Pflicht

Das Datum steht in runden Klammern nach dem Autor oder der Organisation. Wenn Tag und Monat angegeben sind, werden diese übernommen, z. B. (2024, 15. März).

Sonderfall

Wenn kein Datum vorhanden ist, wird „o. D.“ verwendet. Ein klar ausgewiesener Hinweis wie „zuletzt aktualisiert am …“ kann ergänzend aufgenommen werden.

Titel der Seite


Pflicht

Der Titel der konkreten Webseite wird vollständig angegeben. Großgeschrieben werden der erste Buchstabe des Titels, der erste Buchstabe des Untertitels und Eigennamen.

Empfehlung

Die Quellenart kann in eckigen Klammern ergänzt werden, z. B. [Webseite], [Pressemitteilung], [FAQ] oder [Blogbeitrag].

Name der Website


Pflicht

Der Name der Website wird nach dem Seitentitel angegeben und im Master-Format kursiv gesetzt, z. B. BMBF oder Bildung Online.

URL


Pflicht

Die vollständige URL wird am Ende des Eintrags angegeben. Nach der URL folgt kein Punkt, damit die Webadresse nicht verfälscht wird.

Empfehlung

Wenn die Originalseite nicht mehr verfügbar ist, sollte eine archivierte URL verwendet werden, sofern eine gesicherte Version vorliegt.

Abrufdatum


Pflicht bei Webseiten ohne DOI

Bei Webseiten wird das Abrufdatum angegeben, da sich Webinhalte verändern können. Die Angabe lautet: „Abgerufen am TT. Monat JJJJ von URL“.

Zitationsvergleich APA 6 vs. APA 7

Wähle eine Quellenart und erfahre, welche Unterschiede es zwischen APA 6 und APA 7 gibt.

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Häufige Fragen & Antworten

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Wie zitiere ich eine Webseite nach APA 6 korrekt im Literaturverzeichnis?

Im Literaturverzeichnis gibst du Autor oder Organisation, Datum (Jahr, ggf. Tag und Monat), Titel der Seite, Namen der Website kursiv, Abrufdatum und URL an. Ergänze in eckigen Klammern die Art der Quelle, z. B. [Webseite]. Beispiel: Schmidt, L. (2023, 5. April). Leitfaden digitale Methoden [Webseite]. BildungsCampus. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://www.bildungscampus.de/leitfaden.

Wie sollte der Kurzbeleg im Text aussehen, wenn ich eine Webseite nach APA 6 zitiere?

Der Kurzbeleg enthält Autor oder Organisation und Erscheinungsjahr, z. B. (Müller, 2023). Bei direkten Zitaten gib Absatznummern oder Abschnittsüberschriften an: (Schmidt, 2023, Abs. 4). Bei mehreren Autoren gilt „&“ bzw. „et al.“ Organisationen kannst du nach erster Nennung abkürzen, z. B. (BMBF, 2024).

Was mache ich, wenn der Autor einer Webseite nicht angegeben ist (APA 6)?

Fehlt der Autor, zitiere den Titel der Seite: („Digitale Bildung im Überblick“, 2022). Im Literaturverzeichnis steht der Seitentitel an erster Stelle: Digitale Bildung im Überblick. (2022, 20. Juli). [Webseite]. Bildung Online. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://www.bildung-online.de/digitale-bildung.

Wie zitiere ich eine Webseite ohne Datum nach APA 6?

Ist kein Datum angegeben, verwende „o. D.“ Im Text: („Digitale Bildung“, o. D.). Beispiel für das Literaturverzeichnis: Open Education Lab. (o. D.). OER-Werkzeuge im Überblick [Webseite]. Abgerufen am 8. Juni 2025 von https://www.oelab.org/oer-werkzeuge.

Ist ein Abrufdatum bei Webseiten immer notwendig nach APA 6?

Ja, das Abrufdatum ist nach APA 6 stets erforderlich. Gib das genaue Datum des Seitenbesuchs an, da Webseiteninhalte oft geändert werden. Beispiel: Bundesministerium für Bildung und Forschung. (2024, 15. März). Digitale Grundbildung [Webseite]. Abgerufen am 8. Juni 2025 von URL.

Wie unterscheidet sich das Zitieren einer Pressemitteilung oder eines Blogbeitrags von einer normalen Webseite nach APA 6?

Der Unterschied liegt in der Zusatzbezeichnung, z. B. [Pressemitteilung] oder [Blogbeitrag]. Beispiel: Institut für Wirtschaft. (2024, 30. Januar). Digitalindex 2024 veröffentlicht [Pressemitteilung]. Abgerufen am 8. Juni 2025 von URL.

Wie zitiere ich direkte Zitate von einer Webseite ohne Seitenzahlen?

Nutze Absatznummern oder Abschnittsüberschriften: (Autor, Jahr, Abs. x) oder (Schmidt, 2023, Abschnitt „Kompetenzen“). Beispiel: „Digitale Bildung umfasst drei Kompetenzen.“ (Schmidt, 2023, Abs. 4).

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