Professionelle Zitationskorrektur

Fehlerfreie Quellenangaben und Literaturverzeichnis

Die 1a‑Studi Zitationskorrektur gewährleistet fehlerfreie Quellenangaben sowie ein formgerechtes Literaturverzeichnis + Recherche bei Lücken sowie Abgleich der Quellen.

(Geschätzte Lesezeit: 4 - 7 Minuten)

APA zitieren

Gesetze zitieren nach APA 6

Gesetze zitieren nach APA 6

Gesetze gehören zu den wichtigsten Quellen in juristischen und sozialwissenschaftlichen Abschlussarbeiten. Diese stellen Primärquellen dar, deren Zitation sich von Büchern, Aufsätzen oder Online-Artikeln unterscheidet.

Die 6. Auflage des APA-Manuals macht hierzu definierte Vorgaben: Gesetze werden nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt, sondern ausschließlich im Textnachweis genannt. Der Grund: Rechtsnormen sind allgemein zugängliche, offizielle Quellen und erfordern keine bibliographische Aufnahme im Verzeichnis. Dies gilt nach APA auch für Online-Sammlungen für Gesetze, wie beispielsweise Gesetze-im-Internet.

 

APA 7 Richtlinien
APA Manusskript in einer verständlichen Übersicht.

APA 6 & 7: Korrektur der Quellen im Text | Aufbau und Korrektur des Literaturverzeichnisses
Wichtigste Regeln

Gesetze zitieren APA 6

Für Gesetze gilt nach APA 6, dass

  • die Gesetzesabkürzung,
  • der Paragraph oder Artikel und
  • das Jahr der Fassung oder der Änderung

im Text angegeben werden. Ein Eintrag im Literaturverzeichnis entfällt.

Grundstruktur im Text:

(§ Paragraph Abkürzung, Jahr)

Direktes Zitat eines Gesetzes

Wird eine Vorschrift wörtlich übernommen, erfolgt der Nachweis durch Paragraph und Jahr.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (§ 1 GG, 2023)

Indirektes Zitat eines Gesetzes

Bei Paraphrasen genügt die Nennung der Rechtsnorm mit Jahr. Seiten- oder Absatzangaben entfallen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Geschäftsfähigkeit in den §§ 104 ff. (BGB, 2023).

Nach § 433 BGB (2023) ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben.

Fehlerfreie Zitation nach APA

Quellen und das Literaturverzeichnis nach 100 % APA 6 oder 7. 🔎 Recherche bei Lücken + Abgleich!

Studentin Box
Im Text

Im Text zitieren: Gesetze nach APA 6

Einzelner Paragraph

Ein einzelner Paragraph wird mit „§“, der Gesetzesabkürzung und dem Jahr angegeben.

(§ 433 BGB, 2023)

Mehrere Paragraphen

Werden mehrere Paragraphen zitiert, wird „§§“ verwendet.

(§§ 104–106 BGB, 2023)

Artikel statt Paragraph

Bei Gesetzen mit Artikeln (z. B. Grundgesetz, EU-Verordnungen) wird „Art.“ angegeben.

(Art. 20 GG, 2023)

Gesetz ohne Paragraph

Wenn ein Gesetz ohne Paragraphen oder Artikel zitiert wird (z. B. Titelgesetze), reicht die Nennung des Namens und Jahres.

(IfSG, 2023)

Amtliche Fundstelle

Nach APA 6 ist die amtliche Fundstelle nicht zwingend erforderlich, kann jedoch zur Präzisierung angegeben werden.

(§ 15 SGB VIII, BGBl. I 1990, S. 1163)

Im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis: APA Gesetze

Gesetze erscheinen nach APA 6 nicht im Literaturverzeichnis, sondern nur im Text. Der Grund ist, dass Gesetze allgemein zugängliche Normtexte darstellen, die nicht wie Monographien oder Aufsätze bibliographisch nachgewiesen werden müssen.

Sonderregeln

Sonderfälle für Gesetze zitieren nach APA 6

Gesetz im Internet

Gesetze, die über offizielle Internetportale zugänglich sind (z. B. gesetze-im-internet.de oder EUR-Lex), werden nach APA 6 genauso wie Printfassungen behandelt. Diese erscheinen nicht im Literaturverzeichnis, sondern ausschließlich im Text. Die Online-Verfügbarkeit verändert die Zitationsregel nicht, da Gesetze stets als allgemein zugängliche, amtliche Quellen gelten.

Wichtig: Ein Hinweis auf die Website kann ergänzt werden, wenn deutlich gemacht werden soll, dass die zitierte Fassung dort eingesehen wurde.

(§ 433 BGB, 2023) – gesehen auf gesetze-im-internet.de

(Art. 20 AEUV, 2012) – eingesehen über EUR-Lex

Alte Fassungen / historische Versionen

Wenn eine ältere Fassung eines Gesetzes zitiert wird, ist das Jahr dieser Version anzugeben.

(§ 218 BGB, 1900)

Mehrfachänderungen

Bei mehrfach geänderten Gesetzen wird das Jahr der zuletzt zitierten Fassung genannt.

(§ 1 IfSG, 2021)

Kommentierte Gesetzestexte

Werden Kommentare zu Gesetzen zitiert (z. B. Palandt zum BGB), handelt es sich nicht mehr um den Gesetzestext, sondern um ein Fachbuch. Solche Werke müssen im Literaturverzeichnis stehen.

Internationale Normen (EU-Recht, völkerrechtliche Verträge)

Auch hier gilt: Nur im Text zitieren, mit Angabe von Artikel/Paragraph und Jahr.

(Art. 3 Abs. 1 AEUV, 2012)

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach APA 6 für die Zitation von Gesetzen verpflichtend und was wird empfohlen?

Zitation im Text nach APA 6 (Gesetze)

Angabe Verpflichtend Empfehlung / fakultativ
Gesetzesabkürzung Pflicht (z. B. BGB, GG, IfSG) Vollständiger Gesetzestitel beim ersten Auftreten
Paragraph/Artikel Pflicht, wenn vorhanden Absatz oder Satz zur genaueren Präzisierung
Jahr Pflicht (Fassung oder Stand) -
Amtliche Fundstelle - Kann ergänzt werden (z. B. BGBl.)

APA 6 vs. APA 7

Gegenüberstellung: Gesetze zitieren APA 6 vs. APA 7

Für die Zitation von Gesetzen gibt es keine wesentlichen Unterscheidungen zwischen APA 6 und APA 7. Die Empfehlungen und Verpflichtungen sind für beide Versionen identisch.

Häufige Fragen & Antworten

Du hast noch weitere Fragen zur Zitation nach APA, die du nicht in diesem Artikel beantwortet bekommen hast? Dann recherchiere weiter in der Wissensdatenbank für APA Zitation hier bei 1a-Studi.

Nach APA 6 stehen im Text Gesetzesabkürzung, Paragraph oder Artikel und das maßgebliche Jahr der Fassung oder Änderung. Ein Literaturverzeichnis-Eintrag entfällt. Grundform: (§ Paragraph Abkürzung, Jahr) bzw. (Art. Nummer Abkürzung, Jahr). Beispiele: (§ 433 BGB, 2023). (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, 2018). Dadurch wird die Norm eindeutig identifiziert und die Leserinnen und Leser erkennen, auf welche Rechtsgrundlage sich die Aussage bezieht.
Bei Gesetzen genügt nach APA 6 der Nachweis im Text. Ein eigener Eintrag im Literaturverzeichnis ist nicht vorgesehen. Entscheidend sind die korrekte Abkürzung der Rechtsnorm, die genaue Fundstelle über Paragraph oder Artikel sowie das Jahr der herangezogenen Fassung. Beispiel im Text: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (§ 1 GG, 2023). Für hausinterne Vorgaben einzelner Hochschulen kann eine ergänzende Darstellung verlangt werden, die Grundregel in APA 6 bleibt jedoch der Textnachweis.
Mehrere Paragraphen derselben Norm werden kompakt genannt. Entweder werden die einzelnen Vorschriften aufgelistet oder ein fortlaufender Bereich angegeben. Übliche Schreibweisen sind „§§ 104–110 BGB“ oder „§§ 104 ff. BGB“. Das Jahr wird einmal ergänzt. Beispiele: Die Geschäftsfähigkeit wird in §§ 104–110 BGB (2023) geregelt. Für Verweis im Fließtext möglich: Nach §§ 104 ff. BGB (2023) gelten abgestufte Regelungen zur Geschäftsfähigkeit. So bleibt die Darstellung übersichtlich und präzise.
Wird bewusst auf eine frühere Fassung Bezug genommen, erscheint das Jahr dieser Fassung im Klammerverweis. Bei Änderungen kann das Jahr der Änderungsfassung genannt werden, die für die Argumentation maßgeblich ist. Beispiele: (§ 611a BGB, 2017) für die Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung. Oder bei DSGVO-Rechtslage vor einer Novelle: (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, 2016). Dadurch wird die zeitliche Einordnung der Norm transparent gemacht und Missverständnisse werden vermieden.
Beim direkten Zitat steht der Wortlaut in Anführungszeichen, ergänzt um Paragraph oder Artikel und das Jahr. Beispiel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (§ 1 GG, 2023). Bei Paraphrasen genügt der Normverweis mit Jahr, Seiten- oder Randnummern sind nicht erforderlich. Beispiele: Das Kaufrecht regelt die Hauptleistungspflichten in § 433 BGB (2023). Die Einwilligung bildet eine eigenständige Rechtsgrundlage, vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (2018). Der Stil bleibt präzise und konsistent.
Bei EU-Verordnungen und internationalen Rechtsakten wird mit Artikel, Absatz und Buchstabe gearbeitet. Die Struktur entspricht dem APA-6-Textnachweis: (Art. Nummer Abs. Nummer lit. Buchstabe Abkürzung, Jahr). Beispiel: Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist in Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (2018) verankert. Auch Erwägungsgründe können benannt werden, etwa: (ErwGr. 32 DSGVO, 2018). Ein Eintrag im Literaturverzeichnis entfällt, der Textnachweis genügt vollständig.
Es sollten etablierte amtliche oder wissenschaftlich gängige Abkürzungen genutzt werden, etwa BGB, StGB, GG, DSGVO, TMG. In vielen Arbeiten ist die direkte Verwendung üblich. Bei weniger bekannten Gesetzen kann bei der ersten Nennung die Langform mit Abkürzung eingeführt werden, danach genügt die Abkürzung. Beispiele: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der anschließende Textnachweis folgt dem APA-6-Muster, etwa (§ 611a BGB, 2017) oder (Art. 21 DSGVO, 2018).
Wiederholte Verweise verwenden weiterhin die Kurzform mit Paragraph oder Artikel, Abkürzung und Jahr. Bei mehreren Verweisen in engem Kontext können die Paragraphen gebündelt werden. Beispiele: Nach § 433 Abs. 1 BGB (2023) trifft den Verkäufer die Übereignungspflicht. Ergänzend wird die Gewährleistung in §§ 434–435 BGB (2023) geregelt. Bei EU-Recht: Die Einwilligung ist in Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (2018) definiert und wird durch Art. 7 DSGVO (2018) präzisiert. So bleibt die Argumentation stringent.
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Literaturverzeichnis

Verweis im Text

Quellen:
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