APA zitieren
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Gesetze zitieren nach APA 7
Gesetze sind normative PrimĂ€rquellen und unterscheiden sich wesentlich von Monografien, AufsĂ€tzen oder Online-Artikeln hinsichtlich Aufbau und Zitierweise. Diese stellen verbindliche Regelungen dar und werden in rechts-, sozial- oder wirtschaftswissenschaftlichen Arbeiten regelmĂ€Ăig herangezogen.
Im Folgenden wird detailliert erlÀutert, wie Gesetze nach APA 7 richtig zitiert werden.
Inhaltsverzeichnis
APA 7 Richtlinien
APA Manusskript in einer verstĂ€ndlichen Ăbersicht.
Gesetze zitieren APA 7
Nach APA 7 gilt fĂŒr die Zitation von Gesetzen:
- Die offizielle oder allgemein anerkannte GesetzesabkĂŒrzung (z. B. GG, BGB).
- Die exakte Fundstelle (z. B. §, Art., Abs., Satz, Nr.).
- Das Jahr der verwendeten Gesetzesfassung.
Ein Eintrag im Literaturverzeichnis entfĂ€llt vollstĂ€ndig, da Gesetze als PrimĂ€rquellen klar definiert und allgemein verfĂŒgbar sind.
Grundstruktur im Text (APA 7)
Die allgemeine Zitationsstruktur fĂŒr Gesetze im Text lautet:
- (§ x Abs. y AbkĂŒrzung, Jahr) fĂŒr Paragrafen (z. B. BGB).
- (Art. x Abs. y AbkĂŒrzung, Jahr) fĂŒr Artikel (z. B. GG).
Hinweis: Seitenzahlen entfallen bei Gesetzeszitaten grundsÀtzlich.
Direktes Zitat einer Vorschrift nach APA 7
Wird der genaue Wortlaut einer gesetzlichen Vorschrift zitiert, erfolgt die Angabe der exakten Fundstelle einschlieĂlich Artikel bzw. Paragraf, Absatz und ggf. Satznummer.
âDie WĂŒrde des Menschen ist unantastbar.â (Art. 1 Abs. 1 GG, 2023)
Indirektes Zitat (Paraphrase) einer Vorschrift nach APA 7
Bei einer Paraphrase genĂŒgt die genaue Angabe der zitierten Stelle, ohne AnfĂŒhrungszeichen.
Das BĂŒrgerliche Gesetzbuch regelt die GeschĂ€ftsfĂ€higkeit umfassend in den §§ 104 ff. (BGB, 2023).
Nach § 433 Abs. 1 BGB (2023) ist die VerkĂ€uferseite zur Ăbergabe der Sache verpflichtet.
Hinweise zur Praxis der Gesetzeszitation nach APA 7
- Ein Literaturverzeichniseintrag entfĂ€llt grundsĂ€tzlich fĂŒr Gesetze.
- Die Angabe der Jahreszahl ist obligatorisch und bezieht sich auf die konkret verwendete Gesetzesfassung.
- Offizielle AbkĂŒrzungen verwenden, keine vollstĂ€ndigen Gesetzestitel im Text.
- Falls ein Gesetz online eingesehen wurde und dessen Version eindeutig gekennzeichnet ist, kann optional eine stabile URL ergÀnzt werden (nicht obligatorisch).
Gesetz mit Paragrafen (§)
Im Text: Die KĂŒndigungsfristen fĂŒr ArbeitsverhĂ€ltnisse sind eindeutig geregelt (§ 622 Abs. 1 BGB, 2023).
Narrativ: GemÀà § 622 Abs. 1 BGB (2023) gelten klare KĂŒndigungsfristen fĂŒr ArbeitsverhĂ€ltnisse.
Gesetz mit Artikel (Art.)
Im Text: Der Schutz von Ehe und Familie ist verfassungsrechtlich verankert (Art. 6 Abs. 1 GG, 2023).
Narrativ: Art. 6 Abs. 1 GG (2023) garantiert den besonderen Schutz von Ehe und Familie.
EuropÀische Rechtsakte
Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt umfassenden Regeln (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO, 2016).
Gesetze ohne AbsÀtze oder Satznummer
Das Urheberrecht schĂŒtzt Werke umfassend (§ 2 UrhG, 2021).
Internationale Gesetze oder Abkommen
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt (Art. 19 UN-KRK, 1989).
Gesetze mit Nummerierungen
Verbraucher haben ein Widerrufsrecht bei FernabsatzvertrÀgen (§ 312g Abs. 1 Nr. 1 BGB, 2023).
Gesetze mit Buchstaben (lit.)
Personenbezogene Daten mĂŒssen rechtmĂ€Ăig verarbeitet werden (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, 2016).
Kein Datum oder unklare Fassung
Ist die Gesetzesfassung unklar oder das Datum nicht ermittelbar, wird die zuletzt offiziell veröffentlichte Fassung genannt.
(§ 312g BGB, zuletzt geÀndert 2023)
Fehlerfreie Zitation nach APA
Quellen und das Literaturverzeichnis nach 100 % APA 6 oder 7. đ Recherche bei LĂŒcken + Abgleich!
Im Text zitieren: Gesetze nach APA 7
Gesetze werden nach APA 7 ausschlieĂlich im Text zitiert. Ein Eintrag im Literaturverzeichnis entfĂ€llt. Im Folgenden werden die Regeln fĂŒr die korrekte Zitation von Gesetzen nach APA 7 dargestellt.
Einzelner Paragraf (§)
GesetzesabkĂŒrzung, genaue Fundstelle mit Paragraf (§), Absatz (Abs.) und Jahr der konsultierten Fassung werden angegeben.
(§ 433 Abs. 1 BGB, 2023)
Narrativ: GemÀà § 433 Abs. 1 BGB (2023) ist die VerkĂ€uferseite zur Ăbergabe verpflichtet.
Mehrere Paragrafen (§§)
Werden mehrere Paragrafen gleichzeitig genannt, erfolgt die Angabe mit doppeltem Paragrafzeichen â§§â. Bereiche werden mit âbisâ angegeben.
(§§ 104 bis 106 BGB, 2023)
Narrativ: Die GeschÀftsunfÀhigkeit ist in den §§ 104 bis 106 BGB (2023) geregelt.
Artikel statt Paragraf (Art.)
Bei Gesetzen mit Artikelstruktur wird âArt.â verwendet. ZusĂ€tzlich können AbsĂ€tze und Buchstaben (lit.) angegeben werden.
(Art. 20 Abs. 1 GG, 2023)
(Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, 2016)
Narrativ: Art. 20 Abs. 1 GG (2023) regelt die Prinzipien des demokratischen Staates.
Gesetz ohne Paragraf oder Artikel
Existiert ausnahmsweise keine Untergliederung wie Paragrafen oder Artikel, genĂŒgt der Kurztitel des Gesetzes und das Jahr der verwendeten Fassung.
(Schuldrechtsanpassungsgesetz, 2001)
Amtliche Fundstelle (optional)
Die Angabe der amtlichen Fundstelle (z. B. Bundesgesetzblatt â BGBl.) ist nach APA 7 nicht erforderlich, kann aber optional zur zusĂ€tzlichen PrĂ€zisierung ergĂ€nzt werden.
Beispiel (optional): (§ 15 SGB VIII, BGBl. I 1990, S. 1163)
Im LiteraturverzeichnisLiteraturverzeichnis: APA 7 Gesetze
Gesetze erscheinen nach APA 7 grundsĂ€tzlich nicht im Literaturverzeichnis, sondern ausschlieĂlich als Textnachweis. Der Grund hierfĂŒr liegt darin, dass Rechtsnormen amtliche, allgemein zugĂ€ngliche PrimĂ€rquellen darstellen, deren eindeutige Identifizierung bereits ĂŒber die AbkĂŒrzung und die exakte Fundstelle im Text erfolgt.
Dies gilt unabhÀngig davon, ob die Gesetze in gedruckter Form oder auf Online-Portalen eingesehen werden. Ein bibliographischer Eintrag ist daher nicht erforderlich und entfÀllt vollstÀndig.
EintrĂ€ge wie âBGB (2023). BĂŒrgerliches Gesetzbuch. Bundesanzeiger Verlag.â werden nach APA 7 nicht erstellt.
Die Regel gilt gleichermaĂen fĂŒr nationale, europĂ€ische sowie internationale Rechtsakte und VertrĂ€ge.
SonderregelnSonderfĂ€lle fĂŒr Gesetzen zitieren nach APA 7
Neben der regulÀren Zitation von Gesetzen gibt es einige SonderfÀlle, die nach APA 7 besonders behandelt werden. Diese sind im Folgenden erlÀutert und durch Beispiele ergÀnzt.
Gesetz online eingesehen
Bei online konsultierten Gesetzen erfolgt die Zitation im Text wie ĂŒblich. Optional kann eine kurze Angabe der Einsichtsquelle ergĂ€nzt werden.
(§ 433 BGB, 2023), gesehen auf gesetze-im-internet.de
(Art. 20 AEUV, 2012), eingesehen ĂŒber EUR-Lex
Ăltere oder spezifische Fassungen
Das Jahr der konkret verwendeten Gesetzesfassung wird angegeben. Falls nötig, kann der genaue Konsolidierungsstand (Tag, Monat, Jahr) ergÀnzt werden.
(§ 218 BGB, 1900)
(IfSG, Fassung vom 19.05.2020)
Mehrfach geÀnderte Normen
Bei mehrfach geÀnderten Vorschriften wird stets das Jahr der tatsÀchlich konsultierten Fassung genannt.
(§ 1 IfSG, 2021)
Amtliche Fundstelle zur PrÀzisierung (optional)
Die Angabe der amtlichen Fundstelle (z. B. Bundesgesetzblatt â BGBl.) ist nach APA 7 nicht verpflichtend, kann aber zur eindeutigen Identifizierung bei Bedarf ergĂ€nzt werden.
(§ 15 SGB VIII, BGBl. I 1990, S. 1163)
Kommentierte Gesetzestexte (SekundÀrliteratur)
Gesetzeskommentare sind SekundĂ€rliteratur und erscheinen im Literaturverzeichnis. Die Zitation erfolgt nach den normalen APA-Regeln fĂŒr BĂŒcher.
Beispiel im Text: (Palandt, 2022, § 433 Rn. 5)
Beispiel im Literaturverzeichnis:
Palandt, O. (2022). BĂŒrgerliches Gesetzbuch: Kommentar (81. Aufl.). C. H. Beck.
Internationale Normen und EU-Recht
EuropĂ€isches und internationales Recht wird mit Artikel, Absatz und ggf. Buchstaben sowie dem Jahr der maĂgeblichen Fassung zitiert. Angaben zum Amtsblatt (ABl.) der EU sind optional.
(Art. 3 Abs. 1 AEUV, 2012)
(Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, 2016), ABl. L 119, S. 1â88
Unklare Fassung oder fehlendes Datum
Ist kein klares Jahr der Fassung ermittelbar, wird auf die letzte bekannte Ănderung verwiesen.
(§ 622 BGB, zuletzt geÀndert 2023)
Gesetze mit Buchstaben oder Nummerierungen
Innerhalb von Artikeln oder Paragrafen können Buchstaben (lit.) oder Nummerierungen (Nr.) angegeben werden.
(Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, 2016)
(§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, 2023)
Verpflichtende und empfohlene Angaben
Was ist nach APA 7 fĂŒr die Zitation von Abschlussarbeiten verpflichtend und was wird empfohlen?
Die Tabellen verdeutlichen, welche Angaben im Text und im Literaturverzeichnis zwingend sind und welche ErgĂ€nzungen die NachprĂŒfbarkeit erhöhen.
Zitation im Text nach APA 7 (Gesetze)
| Angabe | Verpflichtend | Empfehlung / fakultativ |
|---|---|---|
| Gesetzeskurztitel | Anerkannte AbkĂŒrzung verwenden, z. B. BGB, GG | Beim ersten Auftreten Langtitel oder AbkĂŒrzungsverzeichnis nennen |
| Normstelle | PrÀzise Fundstelle angeben, z. B. §, Art., Abs., Satz, Nr., lit. | ZusÀtzliche Untereinheiten ergÀnzen, wenn dies die Eindeutigkeit erhöht |
| Jahr der Fassung | Jahr der konsultierten Fassung nennen | Konsolidierungsstand als Datum ergÀnzen, wenn hilfreich |
| Mehrere Vorschriften | â§§â verwenden und Bereiche mit âbisâ angeben | Nicht zusammenhĂ€ngende Normen einzeln auffĂŒhren |
| Direktzitat | Wortlaut mit Normstelle und Jahr nachweisen | Satzangabe ergÀnzen, wenn erforderlich |
| Paraphrase | Normstelle und Jahr nennen, keine Seitenzahlen | Bei umfangreichen Normkomplexen zusÀtzlich Untereinheiten angeben |
| Gesetze ohne Paragraphen oder Artikel | Kurztitel und Jahr anfĂŒhren | Beim ersten Auftreten den Langtitel nennen |
| EU-Recht und internationale Normen | Art. und Abs. angeben, Jahr der maĂgeblichen Fassung | Amtsblattangabe optional zur PrĂ€zisierung |
| Online-Fundstelle | Nicht erforderlich | Stabile URL im Text ergÀnzen, wenn dies die Identifizierbarkeit erhöht |
Literaturverzeichnis nach APA 7 (Gesetze)
| Angabe | Verpflichtend | Empfehlung / fakultativ |
|---|---|---|
| Eintrag fĂŒr Gesetze | EntfĂ€llt, Gesetze werden nur im Text nachgewiesen | Separates Rechtsquellenverzeichnis anlegen, wenn die Hochschulvorgabe dies verlangt |
| Online-Portal oder URL | Kein Eintrag im Literaturverzeichnis | Hinweis zur Einsichtsquelle im Text nennen, kein Punkt hinter der URL |
| Amtliche Fundstelle | Nicht erforderlich | BGBl., ABl. EU oder Àhnliche Fundstellen zur PrÀzisierung angeben |
| Historische Fassung | Jahr der zitierten Fassung im Text | Konsolidierungsstand mit Datum in einem optionalen Rechtsquellenverzeichnis ergÀnzen |
| Kommentierte Gesetzestexte | Nicht als Gesetz behandeln, vollstÀndiger Buchnachweis im Literaturverzeichnis | Im Text zusÀtzlich § und Randnummer angeben |
| Internationale Normen | Kein Eintrag im Literaturverzeichnis | Amtsblatt oder Vertragsregister optional in einem Rechtsquellenverzeichnis nennen |
HĂ€ufige Fragen & Antworten
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