Archivmaterialien nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Archivmaterialien nach Chicago Fußnoten & Endnoten zitieren bedeutet, unveröffentlichte Primärquellen wie Briefe, Manuskripte, Tagebücher, Akten, Fotografien, Karten oder Protokolle in Fußnoten mit Verfasser, Datum, Titel oder Beschreibung, Materialtyp, Bestand, Signatur, Archivname und Archivort nachzuweisen. Ein Literaturverzeichnis-Eintrag ist nur bei edierten, veröffentlichten oder dauerhaft digital kuratierten Archivmaterialien sinnvoll. Wichtig sind präzise Angaben zu Blatt, Folio, Box, Mappe, Signatur, Digitalisat, DOI oder URL sowie klare Regeln für Foliierung, unsichere Datierungen, Editionen, Digitalisate und Sekundärzitate.

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Archivmaterialien zitieren

Wichtigste Regeln

Archivmaterialien zitieren Chicago – Fußnoten & Endnoten

Archivmaterialien unterscheiden sich grundsätzlich von veröffentlichten Quellen, weil sie meist einzigartige Dokumente sind, die nur über ein Archiv und eine Signatur identifiziert werden können. Daher folgen sie im Chicago-Fußnotensystem eigenen Regeln, die darauf abzielen, jedes Dokument eindeutig auffindbar zu machen.

Chicago 17 fordert für Archivstücke keine einheitliche Standardform. Entscheidend ist stets die Vollständigkeit und Eindeutigkeit, angepasst an die jeweilige Archivstruktur.

Die grundlegenden Elemente, die in Fußnoten und optional im Literaturverzeichnis erscheinen, sind:

Pflichtbestandteile nach Chicago 17

Für Archivmaterialien sind nach Chicago 17, 14.232–14.236, vor allem folgende Angaben relevant:

  • Verfasser, also Person oder Institution, sofern bekannt
  • möglichst genaues Datum, also Jahr, Monat und Tag; ansonsten ca.-Datierung oder „o. D.“
  • Titel oder sachliche Beschreibung des Stücks, nicht kursiv gesetzt
  • Gattungsangabe in eckigen Klammern, z. B. [Brief], [Tagebuch], [Handschrift], [Protokoll] oder [Fotografie]
  • Signatur und Bestand
  • Archivname

Optionale Angaben

Ergänzende Angaben sind sinnvoll, wenn sie die Auffindbarkeit des Archivstücks verbessern.

  • Blatt- oder Folioangaben, z. B. Bl. 23r
  • Box- und Mappenangaben
  • URL oder DOI für Digitalisate
  • Abrufdatum bei instabilen Online-Versionen

Grundprinzip der Archivzitation

Archivmaterialien werden im Chicago-Fußnotensystem primär in Fußnoten zitiert. Ein Eintrag im Literaturverzeichnis ist fakultativ und wird vor allem empfohlen, wenn:

  • ein Archivstück mehrfach im Text erscheint,
  • es sich um ein zentrales Primärdokument handelt,
  • oder seine Auffindbarkeit nicht trivial ist.

Die Fußnote muss deshalb nicht nur den Inhalt, sondern vor allem den Aufbewahrungskontext sichtbar machen. Bei Archivquellen ersetzt die Signatur häufig die klassische Seiten- oder Verlagsangabe.

Im Text

Im Text zitieren: Archivmaterialien nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Archivmaterialien werden im Chicago-Fußnotensystem direkt in der Fußnote nachgewiesen. Entscheidend ist nicht eine klassische Verlagsangabe, sondern die eindeutige Auffindbarkeit im jeweiligen Archivbestand.

Die Fußnote muss deshalb den Urheber, das Datum, eine genaue Beschreibung des Archivstücks, die Materialart, den Bestand, die Signatur und den Archivnamen enthalten. Bei Bedarf werden Blatt-, Folio-, Box- oder Mappenangaben ergänzt.

Grundform für Archivmaterialien in der Fußnote

Form:

Vorname Nachname, „Titel oder Beschreibung des Archivstücks“ [Materialart], Datum, Bestand, Signatur, Archivname.

Brief aus einem Nachlass

Bei Briefen stehen Absender, Empfänger, Datum, Materialart, Bestand und Signatur im Mittelpunkt.

Max Keller, „Brief an Anna Meyer“ [Brief], 14. Juni 1952, Nachlass Keller, Box 3, Mappe 12, Staatsbibliothek zu Berlin.

Verwaltungsakte oder Protokoll

Bei Akten oder Protokollen tritt häufig eine Institution an die Stelle einer Einzelperson. Die Signatur und Blattangabe sichern die genaue Fundstelle.

Bundesministerium des Innern, „Vermerk zur Reform der Verwaltungsverfahren“ [Aktenvermerk], 22. Januar 1974, Bestand R 58, Signatur 12345, Bl. 7, Bundesarchiv Koblenz.

Handschrift oder Manuskript

Bei Handschriften und Manuskripten werden Codexnummer, Signatur und Blattangaben besonders wichtig. Bei mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Quellen werden häufig Recto- und Verso-Angaben verwendet.

Johann Keller, „Medizinische Aufzeichnungen“ [Handschrift], 1783, Cod. Ms. 12, Bl. 4r–5v, Universitätsbibliothek Leipzig.

Fotografie oder Bildquelle

Fotografien werden mit Fotograf, Titel oder Beschreibung, Materialart, Signatur und Archiv angegeben. Ist der Fotograf unbekannt, übernimmt die Institution oder eine sachliche Beschreibung die Autorenposition.

Claudia Meyer, „Straßenszene am Neumarkt“ [Fotografie], 1931, Signatur Bild 7, Foto Nr. 204, Stadtarchiv Köln.

Archivmaterial ohne bekannten Urheber

Fehlt eine eindeutige Urheberschaft, beginnt die Fußnote mit dem Titel oder einer präzisen Beschreibung des Archivstücks.

Unbeschriftete Fotografie, Motiv unbekannt“ [Fotografie], o. D., Signatur Bild 7, Stadtarchiv Köln.

Digitalisat aus einem Archivportal

Bei digitalisierten Archivquellen werden zusätzlich Objekt-ID, URL oder DOI und bei dynamischen Portalen ein Abrufdatum ergänzt.

Max Keller, „Brief an Anna Meyer“ [Digitalisat eines Briefs], 14. Juni 1952, Nachlass Keller, Box 3, Mappe 12, Objekt-ID A001234, Staatsbibliothek zu Berlin, https://example.org/object/A001234, abgerufen am 16. Dezember 2025.

Archivierte Audio- oder Videoquelle

Bei audiovisuellen Archivquellen ersetzen Zeitmarken die Seitenangabe. Zusätzlich werden Träger, Bandnummer oder Interviewkennung angegeben.

Laura Schmidt, „Zeitzeugeninterview zur Stadtteilentwicklung“ [Audioaufnahme], 3. Mai 1988, Interviewband 4, 00:12:30, Archiv für Sozialforschung München.

Mehrere Archivquellen in einer Fußnote

Mehrere Archivnachweise werden durch Semikola getrennt. Die Reihenfolge sollte innerhalb der Arbeit einheitlich bleiben.

Max Keller, „Brief an Anna Meyer“ [Brief], 14. Juni 1952, Nachlass Keller, Box 3, Mappe 12, Staatsbibliothek zu Berlin; Bundesministerium des Innern, „Vermerk zur Reform der Verwaltungsverfahren“ [Aktenvermerk], 22. Januar 1974, Bestand R 58, Signatur 12345, Bundesarchiv Koblenz.

Wiederholte Zitation derselben Archivquelle

Nach der ersten vollständigen Nennung genügt eine verkürzte Form mit Urheber, Kurztitel oder Beschreibung und genauer Fundstelle.

Keller, „Brief an Anna Meyer“, Bl. 2.

Im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis – Archivmaterialien nach Chicago (Notes & Bibliography)

Archivmaterialien sind in Chicago nicht automatisch Teil der Bibliografie. Sie werden nur dann im Literaturverzeichnis aufgeführt, wenn sie eine zitierfähige, veröffentlichte oder institutionell edierte Form besitzen.

Reine Archivstücke, etwa unveröffentlichte Einzelmanuskripte, erscheinen ausschließlich in der Fußnote.

Eine Aufnahme in die Bibliografie erfolgt nur, wenn:

  • das Archiv selbst eine veröffentlichte Edition bereitstellt,
  • das Stück in einer wissenschaftlichen Edition, Faksimile-Ausgabe oder kritischen Edition publiziert wurde,
  • das Archivmaterial über einen DOI oder stabilen Permalink als kuratierte digitale Edition vorliegt,
  • ein Archiv als Herausgeber eine offizielle Sammlung herausgibt.

Chicago betont (CMOS 14.232): Unveröffentlichtes Archivmaterial wird üblicherweise nicht in die Bibliografie aufgenommen.

Unveröffentlichte Archivmaterialien (Standardfall – nicht im Literaturverzeichnis)

Hier werden reine Archivstücke als Regelfall erläutert, die nicht in die Bibliografie aufgenommen werden. Solche Materialien erscheinen ausschließlich in den Fußnoten als Quellenbelege.

Unveröffentlichte Originaldokumente bleiben ausschließlich in den Fußnoten. Das Literaturverzeichnis enthält sie nicht.

Beispiele nur für die Fußnote, ohne Bibliografie:

  • Briefe, Notizen, Feldtagebücher
  • Protokolle, Memoranden, Amtsakten
  • Fotografien oder Karten ohne publizierte Edition

Archivmaterial in einer veröffentlichten wissenschaftlichen Edition

Dieses Beispiel zeigt, wie Archivmaterialien behandelt werden, wenn sie in einer wissenschaftlich edierten Buchausgabe vorliegen. Die Edition wird wie ein reguläres Buch im Literaturverzeichnis nachgewiesen.

Wenn Archivgut in einer edierten Buchausgabe veröffentlicht wurde, gehört es wie ein Buch in die Bibliografie.

Schiller, Friedrich. Sämtliche Briefe. Herausgegeben von Gunter E. Grimm. Stuttgart: Reclam, 2005.

Der Nachweis im Text würde trotzdem das Einzelstück nennen.

Faksimile-, Digital- oder kritische Editionen

Hier stehen Faksimiles, digitale Editionen und kritische Ausgaben im Fokus. Diese Formen gelten als veröffentlichte Werke und erhalten vollständige Einträge mit DOI oder URL.

Beispiel mit DOI:

Einstein, Albert. Digital Einstein Papers. Volume 8. Pasadena: California Institute of Technology, 2018. https://doi.org/10.1234/einstein.vol8.

Beispiel mit URL:

Bacon, Francis. The Manuscripts of Francis Bacon: Folio Edition. London: British Library, 2021. https://www.bl.uk/bacon/folio-edition.

Herausgegebene Archivsammlungen (gedruckt oder digital)

Dieses Beispiel erläutert Sammlungen, die von einem Archiv selbst herausgegeben werden. Das Archiv tritt als Herausgeber auf und wird im Literaturverzeichnis entsprechend genannt.

Wenn ein Archiv selbst eine Sammlung veröffentlicht, steht das Archiv als Herausgeber im Literaturverzeichnis.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Hrsg. Quellen zur Preußischen Verwaltungsgeschichte. Berlin: GStA, 2020.

Einzelstücke mit stabiler digitaler Kennung (DOI/Handle/ARK)

Hier geht es um einzelne Archivstücke, die als kuratierte digitale Edition mit stabiler Kennung vorliegen. Diese Materialien können bibliografisch aufgenommen werden, da eine dauerhafte Referenz besteht.

Wenn ein Manuskript als digitale Edition veröffentlicht wurde, kann es bibliografisch aufgenommen werden.

Planck, Max. Schreiben an die Redaktion, 19. Oktober 1900. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. https://doi.org/10.1234/bbaw.planck.1900.10.19.

Mehrbändige Editionsprojekte oder kritische Gesamtausgaben

Dieses Beispiel betrifft umfangreiche Editionsprojekte und kritische Gesamtausgaben. Chicago behandelt solche Projekte als veröffentlichte Archivmaterialien, die vollständig in der Bibliografie erscheinen.

Chicago klassifiziert diese als published archival materials. Deshalb erfolgt eine vollständige Aufnahme in die Bibliografie.

Humboldt, Wilhelm von. Werke in Fünf Bänden. Herausgegeben von Andreas Flitner und Klaus Giel. Stuttgart: Cotta, 1968–1981.

Archivierte Online-Fassungen (Internet Archive etc.)

Hier wird der Umgang mit archivierten Online-Fassungen erläutert. Aufgenommen werden nur kuratierte Editionen, nicht bloße technische Kopien einer Webseite.

Eine Aufnahme erfolgt nur, wenn die archivierte Fassung als Edition gilt, nicht als reine Reproduktion.

Berlin City Records – Municipal Papers Archive. Internet Archive. https://web.archive.org/web/20190101/http://www.berlin-archive.de/municipal-papers.

Unveröffentlichte interne Dokumente (seltene Ausnahme)

Dieses Beispiel beschreibt interne Dokumente, die normalerweise nicht in der Bibliografie stehen. Eine Aufnahme erfolgt nur in begründeten Fällen oder auf ausdrückliche fachliche Vorgabe.

Eine Aufnahme ist nur sinnvoll, wenn sie wissenschaftlich erforderlich ist oder ausdrücklich gefordert wird.

Max-Planck-Institut für Bildungsforschung. Richtlinie zur Datenverarbeitung in Forschungseinrichtungen. Berlin, 2024. [Unveröffentlichtes Dokument].

Zusammenfassung: Bibliografie nach Chicago – Archivmaterialien

Dieser Abschnitt fasst zusammen, welche Arten von Archivmaterialien bibliografisch erfasst werden und welche nicht. Entscheidend sind der Editionsstatus und der Grad der wissenschaftlichen Aufbereitung.

In die Bibliografie gehören nur:

  • wissenschaftlich edierte Veröffentlichungen
  • Faksimiles und Digitaleditionen mit DOI
  • herausgegebene Sammlungen
  • Editionen ganzer Nachlässe
  • kommentierte oder kritische Editionen

Nicht in die Bibliografie gehören:

  • Einzelmanuskripte
  • Archivgut ohne Edition
  • normale Digitalisate ohne DOI oder Permanentlink
  • interne Akten, außer eine ausdrückliche Vorgabe verlangt die Aufnahme

Sonderregeln

Sonderfälle für Archivmaterialien zitieren nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Archivmaterialien können in sehr unterschiedlichen Formen vorliegen – handschriftlich, digitalisiert, als Edition, als Faksimile oder als Teil eines größeren Editionsprojekts. Chicago erlaubt hier Flexibilität, verlangt jedoch stets die eindeutige Identifizierbarkeit des Originals oder der verwendeten Edition.

Die folgenden Sonderfälle zeigen, wie besondere Archivmaterialien korrekt zitiert werden.

Foliierung statt Paginierung

Hier wird erklärt, wie Blattangaben mit recto und verso in Fußnoten wiedergegeben werden. Die Foliierung ersetzt dabei die sonst üblichen Seitenzahlen.

Viele historische Manuskripte besitzen Blattangaben, wobei r für recto und v für verso steht. Chicago empfiehlt, diese Angaben in die Fußnote aufzunehmen.

Fußnote:

Johann Wolfgang von Goethe, „Brief an Friedrich Schiller“, 4. Mai 1800, Bl. 23r, GSA 25/B/56, Goethe- und Schiller-Archiv, Weimar.

Bibliografie: nicht erforderlich, sofern es sich um ein unveröffentlichtes Archivstück handelt.

Circa-Datierungen und ungefähre Jahresangaben

Dieses Beispiel behandelt Archivquellen mit unsicherem oder nur ungefähr bestimmtem Datum. Datierungen werden entsprechend als circa-Angaben kenntlich gemacht.

Fußnote:

Anonym, „Psalterfragment“, ca. 1470, Fragm. Hs. 9, Bayerische Staatsbibliothek, München.

Bibliografie: nur bei edierter Ausgabe.

Mehrere Hände im selben Manuskript

Hier geht es um Manuskripte mit mehreren Schreibenden. Die Quellenangabe macht deutlich, dass mehrere Hände im Dokument beteiligt sind.

Fußnote:

Philipp Melanchthon u. a., „Vorlesungsnotizen zur Rhetorik“, 1531, Cod. M 31, Universitätsbibliothek Wittenberg.

Fragmente, Palimpseste, beschädigte oder unvollständige Materialien

Dieses Beispiel zeigt den Umgang mit nur fragmentarisch erhaltenem Archivmaterial. Typus, Erhaltungszustand und Fragmentcharakter werden in der Fußnote benannt.

Fußnote:

Anonym, „Evangelienzeile“ [Pergamentfragment], 6. Jh., Fragm. 12, Biblioteca Vaticana, Rom.

Sprache, Transkription und eigene Umschrift

Hier werden Fälle behandelt, in denen eine eigene Transkription oder Umschrift benutzt wird. Die Fußnote weist sowohl die Originalsprache als auch die Art der Transkription aus.

Fußnote:

Martin Luther, „Glossen zum Römerbrief“ [Handschrift, eigene Transkription], 1522, Ms. L 8, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, Jena.

Nutzung einer Edition statt des Originals

Dieses Beispiel verdeutlicht, wie zitiert wird, wenn nicht mit dem Originalstück, sondern mit einer Edition gearbeitet wird. Der Editionsband steht bibliografisch im Vordergrund, das Original erscheint nur in der Beschreibung.

Fußnote:

Johann Wolfgang von Goethe, „Brief an Friedrich Schiller“, in Briefe 1799–1801, hrsg. von Maria Müller und Heinz Becker (Frankfurt am Main: Fischer, 2001), 202.

Bibliografie:

Goethe, Johann Wolfgang von. „Brief an Friedrich Schiller.“ In Briefe 1799–1801, herausgegeben von Maria Müller und Heinz Becker, 201–204. Frankfurt am Main: Fischer, 2001.

Veränderter Standort oder geänderte Signatur

Hier wird der Fall erläutert, dass sich Signaturen oder Aufbewahrungsorte historisch verändert haben. Die Quellenangabe dokumentiert sowohl die aktuelle als auch die frühere Signatur.

Fußnote:

Francis Bacon, „Notiz zur Methode“, 1620, Sign. Ms. 77 (früher Hs. 55), British Library, London.

Digitalisierte Archivmaterialien mit DOI / Handle / ARK

Dieses Beispiel betrifft digitalisierte Archivstücke mit stabiler Kennung. Die Kombination aus Archivsignatur und dauerhafter Kennung sichert eine eindeutige Referenz.

Fußnote:

Max Planck, „Schreiben an die Redaktion“, 19. Oktober 1900, PN/1900/10/19, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, https://doi.org/10.1234/planck.1900.10.19.

Bibliografie:

Planck, Max. Schreiben an die Redaktion. 19. Oktober 1900. PN/1900/10/19. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. https://doi.org/10.1234/planck.1900.10.19.

Archivmaterial aus kuratierten digitalen Sammlungen

Hier stehen kuratierte digitale Sammlungen im Mittelpunkt, die Archivgut in edierter Form präsentieren. Die Sammlung wird als eigenständige Publikation nachgewiesen.

Fußnote:

Einstein Papers Project, Vol. 12, 1921–1923, California Institute of Technology, Pasadena.

Bibliografie:

Einstein Papers Project. The Collected Papers of Albert Einstein. Vol. 12, 1921–1923. Pasadena: California Institute of Technology, 2018.

Archivmaterial nur vor Ort einsehbar

Dieses Beispiel behandelt Materialien, die ausschließlich im Lesesaal zugänglich sind. Die Quellenangabe weist auf die eingeschränkte Zugänglichkeit hin.

Fußnote:

Walther Krupp, „Fabrikhof Essen, Blick nach Osten“ [Fotografie], 1928, Bildarchiv Krupp (BK 1928/471), Historisches Archiv ThyssenKrupp, Essen, Benutzung nur vor Ort möglich.

Archivierte oder ersetzte Online-Versionen (Wayback Machine)

Hier geht es um online archivierte Versionen historischer Dokumente. Die Fußnote enthält sowohl die ursprüngliche Quelle als auch den Link zur archivierten Fassung.

Fußnote:

Streckenplan West“ [Karte], Deutsche Reichsbahn, 1930, Bundesarchiv, Berlin, https://web.archive.org/web/20160101/http://bundesarchiv.de/streckenplan.

Sekundärzitat aus Archivmaterial

Dieses Beispiel zeigt den Umgang mit Archivzitaten, die nur über eine Sekundärquelle zugänglich sind. Das Archivstück wird genannt, der eigentliche Nachweis erfolgt jedoch über die herangezogene Literatur.

Fußnote:

Albert Einstein, „Brief an Max Planck“, 1905, zitiert nach Peter Schneider, Einstein und die Anfänge der Quantenhypothese (Berlin: Springer, 2014), 45.

Bibliografie:

Schneider, Peter. Einstein und die Anfänge der Quantenhypothese. Berlin: Springer, 2014.

Archivmaterial in Sonderformaten (Fotos, Karten, Audio)

Hier werden besondere Materialtypen wie Fotografien, Karten oder Tonaufnahmen berücksichtigt. Die Typangabe wird in eckigen Klammern ergänzt und macht die Materialart erkennbar.

Typangabe nach Chicago 17:

  • [Fotografie]
  • [Tonaufnahme]
  • [Videoaufnahme]
  • [Karte]
  • [Skizze]

Fußnote:

Alexander von Humboldt, „Skizze der Andenregion“ [Karte], 1802, Nachlass Humboldt (NH 45/3), Staatsbibliothek zu Berlin.

Archivmaterial ohne Datum („o. D.“)

Dieses Beispiel erläutert den Nachweis von Archivstücken ohne datierbare Angabe. Das fehlende Datum wird durch eine standardisierte Kennzeichnung ersetzt.

Max Planck, „Notiz zum Austausch mit Einstein“ [Handschrift], o. D., PN/HM/37, Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.

Archivmaterial mit unsicherem Datum (Intervall)

Hier geht es um Archivquellen mit nur ungefähr einzugrenzendem Zeitraum. Die Datierung wird als Intervall angegeben, um die Unsicherheit transparent zu machen.

Anonym, „Klosterchronik“ [Handschrift], 1350–1370, Cod. A 19, Staatsarchiv Köln.

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach Chicago – Fußnoten & Endnoten für die Zitation von Archivmaterialien verpflichtend und was wird empfohlen?

Fußnoten – Archivmaterialien nach Chicago (Notes)

Autor / verfassende Person


Pflicht

Immer nennen: Person, Institution oder Anonym.

Empfehlung

Funktionshinweis oder Kontext ergänzen, z. B. Kanzlei oder Werkstatt.

Titel oder sachliche Beschreibung


Pflicht

Nicht kursiv angeben.

Empfehlung

Präzisere Beschreibungen ergänzen, etwa Empfänger, Anlass oder Dokumenttyp.

Datum


Pflicht

Möglichst vollständiges Datum nennen; sonst Jahr; sonst „o. D.“.

Empfehlung

„ca. Jahr“ oder Intervall bei unsicherer Datierung verwenden.

Gattungsangabe


Pflicht

In eckigen Klammern angeben, z. B. [Brief], [Handschrift], [Fotografie] oder [Karte].

Empfehlung

Feindifferenzierung ergänzen, z. B. [Pergamentfragment] oder [eigene Transkription].

Signatur


Pflicht

Signatur, Nummer, Mappe, Box oder vergleichbare Archivkennung angeben.

Empfehlung

Weitere Strukturangaben ergänzen, etwa Blatt, Folio, Band oder Faszikel.

Sammlung / Bestand


Pflicht, wenn vorhanden

Sammlung oder Bestand angeben, sofern diese Angabe im Archiv geführt wird.

Empfehlung

Vollständige Archivstruktur ergänzen, z. B. Seriennummern oder Regalstandorte.

Archivname


Pflicht

Archivname immer nennen.

Empfehlung

Unterabteilung des Archivs ergänzen, wenn diese für die Auffindbarkeit relevant ist.

Ort des Archivs


Pflicht

Ort des Archivs angeben.

Empfehlung

Bundesstaat oder Land bei internationalen Archiven ergänzen.

Persistent Identifier


Pflicht, falls vorhanden

DOI, Handle oder ARK angeben, wenn eine solche Kennung vorhanden ist.

URL


Pflicht, wenn digitalisiert und kein DOI existiert

URL angeben, wenn das Archivstück digital zugänglich ist und kein DOI existiert.

Empfehlung

Archivierte Version oder Hinweise wie „Benutzung vor Ort möglich“ ergänzen.

Abrufdatum


Pflicht bei dynamischen Digitalisaten

Nur bei unversionierten oder dynamischen digitalen Quellen angeben.

Blatt-/Folio-/Seitenangaben


Pflicht bei Direktzitaten

Genaue Fundstelle angeben, z. B. Blatt, Folio oder Seite.

Empfehlung

Mehrere Blätter zur Präzisierung angeben.

Hinweis auf Edition


Empfehlung / Pflicht bei Editionsnutzung

Wenn eine gedruckte oder digitale Edition benutzt wurde, wird die Edition statt des Archivzitats nachgewiesen.

Archivmaterialien – Literaturverzeichnis (Chicago 17, Bibliography System)

Archivstücke erscheinen nur dann in der Bibliografie, wenn sie als Edition veröffentlicht wurden, eine DOI-Version besitzen oder Teil eines kuratierten Editionsprojekts sind. Reine unveröffentlichte Archivmaterialien stehen nicht im Literaturverzeichnis.

Autor / Editor / Institution


Pflicht

Je nach Editionstyp Autor, Editor oder Institution angeben.

Empfehlung

Weitere Herausgeber oder Angaben wie „unter Mitarbeit von …“ ergänzen.

Titel der Edition / Sammlung


Pflicht

Titel kursiv angeben.

Empfehlung

Untertitel oder Serienname ergänzen.

Publikationsform


Pflicht

Publikationsform angeben, z. B. „herausgegeben von …“.

Empfehlung

Kommentar oder Editionstyp in eckigen Klammern ergänzen.

Auflage / Version / Stand


Pflicht bei kommentierten oder fortlaufenden Ausgaben

Auflage, Version oder Stand angeben, wenn die Edition aktualisiert oder kommentiert ist.

Empfehlung

Versionsdatum oder Aktualisierungsstand ergänzen.

Band / Teil / Abschnitt


Pflicht bei mehrbändigen Werken

Band, Teil oder Abschnitt angeben.

Empfehlung

Paragraphenbereich ergänzen, wenn die Edition danach gegliedert ist.

Erscheinungsjahr


Pflicht

Erscheinungsjahr angeben.

Empfehlung

Vollständiges Datum bei tagesaktuellen Online-Editionen ergänzen.

Verlagsort und Verlag


Pflicht bei gedruckten Editionen

Verlagsort und Verlag angeben.

DOI oder stabile URL


Pflicht, falls vorhanden

DOI oder stabile URL angeben.

Empfehlung

Permalink, Handle oder ARK ergänzen, wenn vorhanden.

Abrufdatum


Pflicht bei dynamischen Online-Editionen

Nur bei unversionierten oder dynamischen Quellen angeben.

Hinweis auf Originaljahr


Pflicht bei Nachdrucken / historischen Editionen

Originaljahr oder ursprüngliche Ausgabe angeben.

Empfehlung

Kommentar zum Editionskontext ergänzen.

Sprachhinweis / Übersetzung


Pflicht bei Übersetzungen

Übersetzerangabe ergänzen, z. B. „Übersetzt von …“.

Empfehlung

Zweisprachige Edition markieren.

Reihenangaben


Empfehlung

Seriennummer, Ausgabe oder Bandbezeichnung ergänzen.

Archivangaben


Empfehlung

Nur ergänzen, wenn die Edition ausdrücklich auf Archivmaterial basiert.

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Häufige Fragen & Antworten

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Wie werden Archivmaterialien nach Chicago in der Fußnote grundsätzlich zitiert?

Archivmaterialien werden im Chicago-Fußnotensystem als unveröffentlichte Primärquellen zitiert. Die Fußnote enthält Verfasser oder Institution (falls bekannt), Datum, eine kurze sachliche Beschreibung mit Gattungsangabe in eckigen Klammern, Signatur und Bestand sowie den vollständigen Archivnamen. Eine typische Form lautet etwa: Johann Wolfgang von Goethe, Brief an Friedrich Schiller, 4. Mai 1800 [Brief], GSA 25/B/56, Goethe- und Schiller-Archiv, Weimar.

Welche Pflichtangaben verlangt Chicago für Archivquellen in der Fußnote?

Pflichtangaben sind der Verfasser oder eine institutionelle Urheberbezeichnung (auch „Anonym“ möglich), ein möglichst genaues Datum, eine sachliche Beschreibung mit Gattungsangabe in eckigen Klammern, die Signatur mit Bestandsangabe sowie der ausgeschriebene Name des Archivs und der Archivort. Optional können Blatt-, Box- oder Mappenangaben, eine URL für Digitalisate und ein Abrufdatum ergänzt werden, wenn dies für die Auffindbarkeit erforderlich ist.

Wann bleiben Archivmaterialien nur in der Fußnote und erscheinen nicht im Literaturverzeichnis?

Unveröffentlichte Einzelstücke wie Briefe, Notizzettel, interne Akten, Tagebücher, Karten oder Fotografien werden nach Chicago ausschließlich in Fußnoten zitiert und normalerweise nicht in das Literaturverzeichnis aufgenommen. Eine Aufnahme in die Bibliografie ist nur vorgesehen, wenn es sich um eine edierte Ausgabe, eine kritisch kommentierte Edition, eine Faksimilepublikation oder ein kuratiertes Digitalprojekt mit eigenem Publikationsstatus handelt. Reines Archivgut ohne Edition bleibt damit im Literaturverzeichnis unberücksichtigt.

Wie wird ein Brief oder ähnliches Einzelstück aus einem Archiv nach Chicago zitiert?

Für Briefe und vergleichbare Dokumente enthält die Fußnote Verfasser, Adressat oder Betreff, Datum, Gattungsangabe in eckigen Klammern, Signatur, Bestand und Archiv. Ein Muster lautet: Johann Wolfgang von Goethe, Brief an Friedrich Schiller, 4. Mai 1800 [Brief], Bl. 23r, GSA 25/B/56, Goethe- und Schiller-Archiv, Weimar. Bei unklarem Adressaten kann eine neutrale Beschreibung wie „Brief an unbekannten Empfänger“ verwendet werden, solange die Identifizierbarkeit gewährleistet bleibt.

Wie werden Foliierung, Blatt- und Signaturangaben in Chicago-Fußnoten wiedergegeben?

Bei Manuskripten mit Foliierung wird das Blatt mit „Bl.“ und recto/verso mit „r“ bzw. „v“ angegeben, zum Beispiel „Bl. 23r“. Diese Blattangabe folgt auf Datum und Gattungsbezeichnung und steht unmittelbar vor Signatur und Bestandsangabe. Eine typische Reihenfolge lautet: Dokumentbeschreibung, Datum, Bl. 23r, Signatur, Bestand, Archivname, Archivort. Paginierte Dokumente können stattdessen Seitenangaben verwenden, etwa „S. 5“ oder „S. 5–6“ bei längeren Passagen.

Wie geht Chicago mit fehlenden oder unsicheren Datierungen von Archivmaterialien um?

Wenn kein genaues Datum ermittelbar ist, werden nach Chicago „o. D.“ oder approximative Datierungen genutzt. Unsichere Datierungen werden mit „ca.“ oder einem Jahresintervall gekennzeichnet, etwa „ca. 1470“ oder „1350–1370“. Die Datumsangabe folgt direkt auf den Titel oder die Beschreibung, bevor Signatur und Archivangaben notiert werden. Auf diese Weise bleibt die zeitliche Einordnung transparent, auch wenn das Entstehungsdatum nur ungefähre Angaben erlaubt.

Wie werden digitalisierte Archivstücke mit DOI oder stabiler URL nach Chicago zitiert?

Digitalisierte Archivmaterialien mit DOI oder stabiler URL erhalten zusätzlich zur normalen Archivangabe den persistenten Identifikator. Die Fußnote enthält dann Verfasser, Dokumentbeschreibung, Datum, Signatur, Archiv und abschließend DOI oder URL, etwa: Max Planck, Schreiben an die Redaktion, 19. Oktober 1900 [Handschrift], PN/1900/10/19, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, https://doi.org/10.1234/planck.1900.10.19. Im Literaturverzeichnis kann ein eigenständiger Eintrag erfolgen, wenn die digitale Edition als publizierte Ausgabe gilt.

Wie sind besondere Materialtypen wie Karten, Fotografien oder Tonaufnahmen zu kennzeichnen?

Für besondere Formate werden präzise Gattungsangaben in eckigen Klammern verwendet, etwa [Fotografie], [Karte], [Skizze], [Tonaufnahme] oder [Videoaufnahme]. Eine Fußnote kann zum Beispiel lauten: Alexander von Humboldt, Skizze der Andenregion [Karte], 1802, Nachlass Humboldt (NH 45/3), Staatsbibliothek zu Berlin. Die genaue Materialart erhöht die Transparenz der Quelle und macht deutlich, dass nicht mit einem Textdokument, sondern mit einem visuellen oder auditiven Objekt gearbeitet wurde.

Wann werden Editionen und herausgegebene Archivsammlungen statt der Originalstücke im Literaturverzeichnis erfasst?

Sobald Archivmaterial in einer wissenschaftlich edierten Ausgabe, einer kommentierten Sammlung, einer Faksimile- oder Digitaledition erscheint, wird diese Edition wie ein normales Buch im Literaturverzeichnis aufgeführt. Beispiele sind kritisch edierte Briefbände, Nachlassausgaben oder Projekte wie die „Digital Einstein Papers“. Die Fußnote kann weiterhin auf das konkrete Dokument verweisen, bibliografisch gilt jedoch die Edition als zitierfähige Veröffentlichung, nicht das unedierte Archivstück selbst.

Wie wird Archivmaterial zitiert, das nur über eine Sekundärquelle zugänglich ist?

Ist ein Archivdokument nicht direkt konsultierbar und nur über eine Sekundärquelle bekannt, verlangt Chicago einen „zitiert nach“-Hinweis. Die Fußnote nennt das archivalische Dokument kurz und schließt mit „zitiert nach …“ und der vollständigen Angabe der Sekundärquelle, zum Beispiel: Albert Einstein, Brief an Max Planck, 1905, zitiert nach Peter Schneider, Einstein und die Anfänge der Quantenhypothese (Berlin: Springer, 2014), 45. Im Literaturverzeichnis erscheint ausschließlich die Sekundärquelle, da diese tatsächlich genutzt wurde.

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