Chicago Style
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Archivmaterialien nach Chicago – Fußnoten & Endnoten
Archivmaterialien gehören zu den anspruchsvollsten Quellenarten im Chicago-Fußnotensystem, da sie häufig einzigartige, nicht veröffentlichte Einzelstücke sind – etwa Briefe, Tagebücher, Notizbücher, Urkunden, Manuskripte, Karten, Protokolle, Fotografien oder amtliche Schriftstücke. Sie folgen keinem klassischen Publikationsschema und besitzen in der Regel weder Verlag noch ISBN, sondern werden über Bestand, Signatur, Archiv und Datierung identifizierbar gemacht.
Chicago 17 (Notes & Bibliography) behandelt Archivmaterialien als Primärquellen, die ausschließlich in Fußnoten zitiert werden; ein Eintrag in der Bibliografie ist optional und wird nur dann empfohlen, wenn das Material forschungsrelevant, wiederholt genutzt oder schwer zugänglich ist.
Inhaltsverzeichnis
Archivmaterialien zitieren Chicago – Fußnoten & Endnoten
Archivmaterialien unterscheiden sich grundsätzlich von veröffentlichten Quellen, weil sie meist einzigartige Dokumente sind, die nur über ein Archiv und eine Signatur identifiziert werden können. Daher folgen sie im Chicago-Fußnotensystem eigenen Regeln, die darauf abzielen, jedes Dokument eindeutig auffindbar zu machen.
Chicago 17 fordert für Archivstücke keine einheitliche Standardform – entscheidend ist stets die Vollständigkeit und Eindeutigkeit, angepasst an die jeweilige Archivstruktur. Die grundlegenden Elemente, die in Fußnoten (und optional im Literaturverzeichnis) erscheinen, sind:
Pflichtbestandteile (Chicago 17, 14.232–14.236)
- Verfasser (Person oder Institution), wenn bekannt
- Möglichst genaues Datum (Jahr, Monat, Tag; ansonsten „ca.“-Datierung oder „o. D.“)
- Titel oder sachliche Beschreibung des Stücks (nicht kursiv)
- Gattungsangabe in eckigen Klammern, z. B. [Brief], [Tagebuch], [Handschrift], [Protokoll], [Fotografie]
- Signatur und Bestand
- Archivname
Optionale Angaben (empfohlen bei Bedarf)
- Zusatzangaben wie Blatt/Folio (Bl. 23r), Box- und Mappenangaben
- URL oder DOI für Digitalisate
- Abrufdatum bei instabilen Online-Versionen
Archivmaterialien werden im Chicago-Fußnotensystem primär in Fußnoten zitiert. Ein Eintrag im Literaturverzeichnis ist fakultativ und wird vor allem empfohlen, wenn:
- ein Archivstück mehrfach im Text erscheint,
- es sich um ein zentrales Primärdokument handelt,
- oder seine Auffindbarkeit nicht trivial ist.
Fehlerfreie Zitation nach Chicago Style
Quellen und das Literaturverzeichnis nach Chicago Style (Fußnoten/Autor-Datum). 🔎 Recherche bei Lücken + Abgleich!
Im Text zitieren: Archivmaterialien nach Chicago – Fußnoten & Endnoten
Übersetzte Werke können in unterschiedlichsten Formen erscheinen: mehrsprachig, teilweise übersetzt, historisch, digital, mit mehreren Übersetzern, ohne Autor usw. Der Chicago-Stil erlaubt hier flexible Lösungen – entscheidend bleibt stets:
- Nachgewiesen wird die tatsächlich verwendete Übersetzung.
- Die Quelle muss eindeutig identifizierbar sein.
Im Folgenden stehen alle relevanten Sonderfälle systematisch aufgeführt – jeweils mit vollständig formatierten Beispielen.
Mehrere Übersetzer
Dieses Beispiel zeigt den Nachweis eines übersetzten Werkes mit mehreren Übersetzerinnen oder Übersetzern. Alle Übersetzungsbeteiligten werden sowohl in der Fußnote als auch im Literaturverzeichnis vollständig genannt.
Fußnote:
Émile Durkheim, Regeln der soziologischen Methode, übers. von Anna Müller und Hans Becker (Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2004), 17.
Bibliografie:
Durkheim, Émile. Regeln der soziologischen Methode. Übersetzt von Anna Müller und Hans Becker. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2004. (Originalarbeit veröffentlicht 1895.)
Teilweise Übersetzungen oder Auszüge
Hier geht es um Auswahlausgaben und nur teilweise übersetzte Werke. Titel und Übersetzungsangabe machen deutlich, dass keine vollständige Übertragung des Originals vorliegt.
Fußnote:
Alexis de Tocqueville, Über die Demokratie in Amerika: Ausgewählte Kapitel, übers. von Katrin Richter (Berlin: Politik Digital, 2018), 5.
Bibliografie:
Tocqueville, Alexis de. Über die Demokratie in Amerika: Ausgewählte Kapitel. Übersetzt von Katrin Richter. Berlin: Politik Digital, 2018.
Doppeljahr (Originaljahr + Übersetzungsjahr)
Dieses Beispiel verdeutlicht die Verwendung eines Doppeljahres bei übersetzten Klassikern. Das Jahr der Übersetzung steht in der Publikationsangabe, das Originaljahr wird als historisch relevante Zusatzinformation ergänzt.
Fußnote:
Sigmund Freud, Die Traumdeutung, 1900/1953, übers. von L. König (Frankfurt am Main: Fischer, 1953), 44.
Bibliografie:
Freud, Sigmund. Die Traumdeutung. Übersetzt von L. König. Frankfurt am Main: Fischer, 1953. (Originalarbeit veröffentlicht 1900.)
Reprint, Neuausgabe oder historisch gesetzte Neuauflagen
Hier steht der Umgang mit Nachdrucken und Neuauflagen im Fokus. Der Eintrag weist sowohl die verwendete Ausgabe als auch frühere Auflagen und das ursprüngliche Erscheinungsjahr aus.
Bibliografie:
Durkheim, Émile. Regeln der soziologischen Methode. Übersetzt von Anna Müller. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2004. Nachdruck der Ausgabe von 1968. (Originalarbeit veröffentlicht 1895.)
Eigenständiger deutscher Titel / nicht wortgetreue Übersetzung
Dieses Beispiel behandelt Fälle, in denen der deutsche Titel eigenständig gestaltet ist und nicht wörtlich dem Original entspricht. Die bibliografische Form wahrt den Bezug zum Original und macht die Eigenständigkeit der Übersetzung sichtbar.
Bibliografie:
Bourdieu, Pierre. Die feinen Unterschiede. Übersetzt von Bernd Schwibs. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1982. (Originalarbeit veröffentlicht 1979.)
Nicht-lateinische Schrift + Transliteration + Übersetzung
Hier wird die Kombination von Originaltitel in nicht lateinischer Schrift mit Transliteration und deutscher Übersetzung gezeigt. Die dreifache Angabe dient der fachlich präzisen Identifikation des Werkes.
Bibliografie:
王立 (Wáng Lì). 教育中的人工智能 [Jiàoyù zhōng de réngōng zhìnéng] [Künstliche Intelligenz in der Bildung]. Übersetzt von Tobias Haas. Shanghai: University Press, 2021.
Mehrsprachige oder zweisprachige Ausgaben
Dieses Beispiel zeigt mehrsprachige Ausgaben, in denen Original und Übersetzung gemeinsam erscheinen. Beide Titel werden bibliografisch erfasst, ohne die Ausgabe zu verdoppeln.
Bibliografie:
Eco, Umberto. Das offene Kunstwerk / Opera aperta. Übersetzt von Georg Meier. Berlin: Suhrkamp, 2002. (Originalarbeit veröffentlicht 1962.)
Übersetzte Kapitel in Sammelbänden
Hier wird der Nachweis einzelner übersetzter Beiträge in Sammelbänden erläutert. Kapitelautor, Herausgeber, Übersetzer und Seitenbereich werden in einer strukturierten Form kombiniert.
Fußnote:
Max Weber, „Protestantische Ethik“, in Soziologische Grundtexte, hrsg. von Klaus Lichtblau, übers. von Jörg Schmidt (Berlin: Springer VS, 2005), 33.
Bibliografie:
Weber, Max. „Protestantische Ethik.“ In Soziologische Grundtexte, hrsg. von Klaus Lichtblau, übersetzt von Jörg Schmidt, 15–45. Berlin: Springer VS, 2005.
Übersetzte Artikel in Zeitschriften
Dieses Beispiel betrifft übersetzte Aufsätze in Fachzeitschriften. Neben Autor, Zeitschrift und Jahrgang wird die Übersetzung explizit ausgewiesen und gegebenenfalls das ursprüngliche Erscheinungsjahr genannt.
Bibliografie:
Simmel, Georg. „Die Großstädte und das Geistesleben.“ Übersetzt von Heinz Meier. Soziologische Revue 14, Nr. 3 (1992): 201–213. (Originalarbeit veröffentlicht 1903.)
Übersetzte digitale Quellen (mit DOI oder URL)
Hier geht es um digital publizierte Übersetzungen, die über DOI oder URL erschlossen werden. Die permanente Kennung stellt sicher, dass genau die verwendete Version auffindbar ist.
Bibliografie:
Giddens, Anthony. „Modernität und Selbstidentität.“ Übersetzt von Lena Schmidt. Zeitschrift für Sozialtheorie 34, Nr. 2 (2022): 105–120. https://doi.org/10.1234/szt2022.02.105. (Originalarbeit veröffentlicht 1991.)
Übersetzte Dissertationen und Hochschulschriften
Dieses Beispiel zeigt den Nachweis übersetzter Abschlussarbeiten. Titel, Übersetzung, Hochschulart und Institution werden klar zugeordnet und durch Jahr sowie digitale Kennung ergänzt.
Bibliografie:
Ito, Makoto. Bildungsreformen in Japan. Übersetzt von Lara Schmidt. Dissertation, Universität Tokio, 2022. https://doi.org/10.1234/ut2022.01. (Originalarbeit veröffentlicht 2018.)
Privat übersetzte Dokumente oder nicht veröffentlichte Übersetzungen
Hier wird der Umgang mit nicht veröffentlichten oder privat angefertigten Übersetzungen beschrieben. Die Kennzeichnung als unveröffentlichte Übersetzung dient der Transparenz und verhindert eine Gleichstellung mit offiziellen Ausgaben.
Bibliografie:
X., Y. Title of Work. Übersetzt von Max Mustermann [unveröffentlichte Übersetzung], 2023.
Übersetzte internationale Rechtsakte
Dieses Beispiel illustriert die Zitierweise übersetzter internationaler Rechtsakte. Offizielle Institution, Titel, Übersetzung, Publikationsorgan und Erscheinungsjahr werden vollständig ausgewiesen.
Bibliografie:
Europäisches Parlament. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übersetzt von Lara Schmidt. Luxemburg: Publications Office of the EU, 2021. (Originalarbeit veröffentlicht 2016.)
Mehrere Übersetzungen desselben Originals
Hier wird der Fall behandelt, dass ein Originalwerk in mehreren unterschiedlichen Übersetzungen verwendet wird. Jede Übersetzung erhält einen eigenen Eintrag, sodass die herangezogene Ausgabe eindeutig zugeordnet werden kann.
Bibliografie:
Aristoteles. Politik. Übersetzt von Franz Susemihl. Leipzig: Teubner, 1879.
Aristoteles. Politik. Übersetzt von H. Rackham. Cambridge, MA: Harvard University Press, 1932.
im LiteraturverzeichnisLiteraturverzeichnis – Archivmaterialien nach Chicago (Notes & Bibliography)
Archivmaterialien sind in Chicago nicht automatisch Teil der Bibliografie. Sie werden nur dann im Literaturverzeichnis aufgeführt, wenn sie eine zitierfähige, veröffentlichte oder institutionell edierte Form besitzen.
Reine Archivstücke (unveröffentlichte Einzelmanuskripte) erscheinen ausschließlich in der Fußnote.
Eine Aufnahme in die Bibliografie erfolgt nur, wenn:
- das Archiv selbst eine veröffentlichte Edition bereitstellt,
- das Stück in einer wissenschaftlichen Edition, Faksimile-Ausgabe oder kritischen Edition publiziert wurde,
- das Archivmaterial über einen DOI oder stabilen Permalink als kuratierte digitale Edition vorliegt,
- ein Archiv als Herausgeber eine offizielle Sammlung herausgibt.
Chicago betont (CMOS 14.232):
Unveröffentlichtes Archivmaterial wird üblicherweise nicht in die Bibliografie aufgenommen.
Unveröffentlichte Archivmaterialien (Standardfall – NICHT im Literaturverzeichnis)
Hier werden reine Archivstücke als Regelfall erläutert, die nicht in die Bibliografie aufgenommen werden. Solche Materialien erscheinen ausschließlich in den Fußnoten als Quellenbelege.
Unveröffentlichte Originaldokumente bleiben ausschließlich in den Fußnoten. Das Literaturverzeichnis enthält sie nicht.
Beispiele (nur Fußnote, keine Bibliografie):
- Briefe, Notizen, Feldtagebücher
- Protokolle, Memoranden, Amtsakten
- Fotografien oder Karten ohne publizierte Edition
Archivmaterial in einer veröffentlichten wissenschaftlichen Edition
Dieses Beispiel zeigt, wie Archivmaterialien behandelt werden, wenn sie in einer wissenschaftlich edierten Buchausgabe vorliegen. Die Edition wird wie ein reguläres Buch im Literaturverzeichnis nachgewiesen.
Wenn Archivgut in einer edierten Buchausgabe veröffentlicht wurde, gehört es in die Bibliografie wie ein Buch.
Schiller, Friedrich. Sämtliche Briefe. Herausgegeben von Gunter E. Grimm. Stuttgart: Reclam, 2005.
(Der Nachweis im Text würde trotzdem das Einzelstück nennen.)
Faksimile-, Digital- oder kritische Editionen
Hier stehen Faksimiles, digitale Editionen und kritische Ausgaben im Fokus. Diese Formen gelten als veröffentlichte Werke und erhalten vollständige Einträge mit DOI oder URL.
Beispiel mit DOI:
Einstein, Albert. Digital Einstein Papers. Volume 8. Pasadena: California Institute of Technology, 2018. https://doi.org/10.1234/einstein.vol8.
Beispiel mit URL:
Bacon, Francis. The Manuscripts of Francis Bacon: Folio Edition. London: British Library, 2021. https://www.bl.uk/bacon/folio-edition.
Herausgegebene Archivsammlungen (gedruckt oder digital)
Dieses Beispiel erläutert Sammlungen, die von einem Archiv selbst herausgegeben werden. Das Archiv tritt als Herausgeber auf und wird im Literaturverzeichnis entsprechend genannt.
Wenn ein Archiv selbst eine Sammlung veröffentlicht, steht das Archiv als Herausgeber im Literaturverzeichnis.
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Hrsg. Quellen zur Preußischen Verwaltungsgeschichte. Berlin: GStA, 2020.
Einzelstücke mit stabiler digitaler Kennung (DOI/Handle/ARK)
Hier geht es um einzelne Archivstücke, die als kuratierte digitale Edition mit stabiler Kennung vorliegen. Diese Materialien können bibliografisch aufgenommen werden, da eine dauerhafte Referenz besteht.
Wenn ein Manuskript als digitale Edition veröffentlicht wurde, kann es bibliografisch aufgenommen werden.
Planck, Max. Schreiben an die Redaktion, 19. Oktober 1900. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. https://doi.org/10.1234/bbaw.planck.1900.10.19.
Mehrbändige Editionsprojekte oder kritische Gesamtausgaben
Dieses Beispiel betrifft umfangreiche Editionsprojekte und kritische Gesamtausgaben. Chicago behandelt solche Projekte als veröffentlichte Archivmaterialien, die vollständig in der Bibliografie erscheinen.
Chicago klassifiziert diese als „published archival materials“ → vollständige Aufnahme in die Bibliografie.
Humboldt, Wilhelm von. Werke in Fünf Bänden. Herausgegeben von Andreas Flitner und Klaus Giel. Stuttgart: Cotta, 1968–1981.
Archivierte Online-Fassungen (Internet Archive etc.)
Hier wird der Umgang mit archivierten Online-Fassungen erläutert. Aufgenommen werden nur kuratierte Editionen, nicht bloße technische Kopien einer Webseite.
Nur aufnehmen, wenn die archivierte Fassung als Edition gilt, nicht als reine Reproduktion.
Berlin City Records – Municipal Papers Archive. Internet Archive. https://web.archive.org/web/20190101/http://www.berlin-archive.de/municipal-papers.
Unveröffentlichte interne Dokumente (seltene Ausnahme)
Dieses Beispiel beschreibt interne Dokumente, die normalerweise nicht in der Bibliografie stehen. Eine Aufnahme erfolgt nur in begründeten Fällen oder auf ausdrückliche fachliche Vorgabe.
Nur aufnehmen, wenn wissenschaftlich erforderlich oder vom Betreuer gefordert.
Max-Planck-Institut für Bildungsforschung. Richtlinie zur Datenverarbeitung in Forschungseinrichtungen. Berlin, 2024. [Unveröffentlichtes Dokument].
Zusammenfassung (Bibliografie nach Chicago – Archivmaterialien)
Dieser Abschnitt fasst zusammen, welche Arten von Archivmaterialien bibliografisch erfasst werden und welche nicht. Entscheidend sind der Editionsstatus und der Grad der wissenschaftlichen Aufbereitung.
In die Bibliografie gehören NUR:
- wissenschaftlich edierte Veröffentlichungen
- Faksimiles und Digitaleditionen mit DOI
- herausgegebene Sammlungen
- Editionen ganzer Nachlässe
- kommentierte oder kritische Editionen
Nicht in die Bibliografie gehören:
- Einzelmanuskripte
- Archivgut ohne Edition
- normale Digitalisate ohne DOI/Permanentlink
- interne Akten (außer ausdrücklich verlangt)
Sonderfälle für Archivmaterialien zitieren nach Chicago – Fußnoten & Endnoten
Archivmaterialien können in sehr unterschiedlichen Formen vorliegen – handschriftlich, digitalisiert, als Edition, als Faksimile oder als Teil eines größeren Editionsprojekts. Chicago erlaubt hier Flexibilität, verlangt jedoch stets die eindeutige Identifizierbarkeit des Originals oder der verwendeten Edition.
Die folgenden Sonderfälle zeigen, wie besondere Archivmaterialien korrekt zitiert werden.
Foliierung statt Paginierung
Hier wird erklärt, wie Blattangaben mit recto und verso in Fußnoten wiedergegeben werden. Die Foliierung ersetzt dabei die sonst üblichen Seitenzahlen.
Viele historische Manuskripte besitzen Blattangaben („r“ = recto, „v“ = verso) statt Seitenzahlen. Chicago empfiehlt, diese in die Fußnote aufzunehmen.
Fußnote:
Johann Wolfgang von Goethe, Brief an Friedrich Schiller, 4. Mai 1800, Bl. 23r, GSA 25/B/56, Goethe- und Schiller-Archiv, Weimar.
Bibliografie: → Nicht erforderlich (unveröffentlichtes Archivstück)
Circa-Datierungen und ungefähre Jahresangaben
Dieses Beispiel behandelt Archivquellen mit unsicherem oder nur ungefähr bestimmtem Datum. Datierungen werden entsprechend als circa-Angaben kenntlich gemacht.
Fußnote:
Anonym, Psalterfragment, ca. 1470, Fragm. Hs. 9, Bayerische Staatsbibliothek, München.
Bibliografie: → Nur bei edierter Ausgabe
Mehrere Hände im selben Manuskript
Hier geht es um Manuskripte mit mehreren Schreibenden. Die Quellenangabe macht deutlich, dass mehrere Hände im Dokument beteiligt sind.
Fußnote:
Philipp Melanchthon u. a., Vorlesungsnotizen zur Rhetorik, 1531, Cod. M 31, Universitätsbibliothek Wittenberg.
Fragmente, Palimpseste, beschädigte oder unvollständige Materialien
Dieses Beispiel zeigt den Umgang mit nur fragmentarisch erhaltenem Archivmaterial. Typus, Erhaltungszustand und Fragmentcharakter werden in der Fußnote benannt.
Fußnote:
Anonym, Evangelienzeile [Pergamentfragment], 6. Jh., Fragm. 12, Biblioteca Vaticana, Rom.
Sprache, Transkription und eigene Umschrift
Hier werden Fälle behandelt, in denen eine eigene Transkription oder Umschrift benutzt wird. Die Fußnote weist sowohl die Originalsprache als auch die Art der Transkription aus.
Fußnote:
Martin Luther, Glossen zum Römerbrief [Handschrift, eigene Transkription], 1522, Ms. L 8, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, Jena.
Nutzung einer Edition statt des Originals
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie zitiert wird, wenn nicht mit dem Originalstück, sondern mit einer Edition gearbeitet wird. Der Editionsband steht bibliografisch im Vordergrund, das Original erscheint nur in der Beschreibung.
Fußnote:
Johann Wolfgang von Goethe, Brief an Friedrich Schiller, in Briefe 1799–1801, hrsg. von Maria Müller und Heinz Becker (Frankfurt am Main: Fischer, 2001), 202.
Bibliografie:
Goethe, Johann Wolfgang von. „Brief an Friedrich Schiller.“ In Briefe 1799–1801, herausgegeben von Maria Müller und Heinz Becker, 201–204. Frankfurt am Main: Fischer, 2001.
Veränderter Standort oder geänderte Signatur
Hier wird der Fall erläutert, dass sich Signaturen oder Aufbewahrungsorte historisch verändert haben. Die Quellenangabe dokumentiert sowohl die aktuelle als auch die frühere Signatur.
Fußnote:
Francis Bacon, Notiz zur Methode, 1620, Sign. Ms. 77 (früher Hs. 55), British Library, London.
Digitalisierte Archivmaterialien mit DOI / Handle / ARK
Dieses Beispiel betrifft digitalisierte Archivstücke mit stabiler Kennung. Die Kombination aus Archivsignatur und dauerhafter Kennung sichert eine eindeutige Referenz.
Fußnote:
Max Planck, Schreiben an die Redaktion, 19. Oktober 1900, PN/1900/10/19, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, https://doi.org/10.1234/planck.1900.10.19.
Bibliografie:
Planck, Max. Schreiben an die Redaktion. 19. Oktober 1900. PN/1900/10/19. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. https://doi.org/10.1234/planck.1900.10.19.
Archivmaterial aus kuratierten digitalen Sammlungen
Hier stehen kuratierte digitale Sammlungen im Mittelpunkt, die Archivgut in edierter Form präsentieren. Die Sammlung wird als eigenständige Publikation nachgewiesen.
Fußnote:
Einstein Papers Project, Vol. 12, 1921–1923, California Institute of Technology, Pasadena.
Bibliografie:
Einstein Papers Project. The Collected Papers of Albert Einstein. Vol. 12, 1921–1923. Pasadena: California Institute of Technology, 2018.
Archivmaterial nur vor Ort einsehbar
Dieses Beispiel behandelt Materialien, die ausschließlich im Lesesaal zugänglich sind. Die Quellenangabe weist auf die eingeschränkte Zugänglichkeit hin.
Fußnote:
Walther Krupp, Fabrikhof Essen, Blick nach Osten [Fotografie], 1928, Bildarchiv Krupp (BK 1928/471), Historisches Archiv ThyssenKrupp, Essen, Benutzung nur vor Ort möglich.
Archivierte oder ersetzte Online-Versionen (Wayback Machine)
Hier geht es um online archivierte Versionen historischer Dokumente. Die Fußnote enthält sowohl die ursprüngliche Quelle als auch den Link zur archivierten Fassung.
Fußnote:
Streckenplan West [Karte], Deutsche Reichsbahn, 1930, Bundesarchiv, Berlin, https://web.archive.org/web/20160101/http://bundesarchiv.de/streckenplan.
Sekundärzitat aus Archivmaterial
Dieses Beispiel zeigt den Umgang mit Archivzitaten, die nur über eine Sekundärquelle zugänglich sind. Das Archivstück wird genannt, der eigentliche Nachweis erfolgt jedoch über die herangezogene Literatur.
Fußnote:
Albert Einstein, Brief an Max Planck, 1905, zitiert nach Peter Schneider, Einstein und die Anfänge der Quantenhypothese (Berlin: Springer, 2014), 45.
Bibliografie:
Schneider, Peter. Einstein und die Anfänge der Quantenhypothese. Berlin: Springer, 2014.
Archivmaterial in Sonderformaten (Fotos, Karten, Audio)
Hier werden besondere Materialtypen wie Fotografien, Karten oder Tonaufnahmen berücksichtigt. Die Typangabe wird in eckigen Klammern ergänzt und macht die Materialart erkennbar.
Typangabe wird präzisiert (Chicago 17):
- [Fotografie]
- [Tonaufnahme]
- [Videoaufnahme]
- [Karte]
- [Skizze]
Fußnote:
Alexander von Humboldt, Skizze der Andenregion [Karte], 1802, Nachlass Humboldt (NH 45/3), Staatsbibliothek zu Berlin.
Archivmaterial ohne Datum („o. D.“)
Dieses Beispiel erläutert den Nachweis von Archivstücken ohne datierbare Angabe. Das fehlende Datum wird durch eine standardisierte Kennzeichnung ersetzt.
Max Planck, Notiz zum Austausch mit Einstein [Handschrift], o. D., PN/HM/37, Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.
Archivmaterial mit unsicherem Datum (Intervall)
Hier geht es um Archivquellen mit nur ungefähr einzugrenzendem Zeitraum. Die Datierung wird als Intervall angegeben, um die Unsicherheit transparent zu machen.
Anonym, Klosterchronik [Handschrift], 1350–1370, Cod. A 19, Staatsarchiv Köln.
Verpflichtende und empfohlene Angaben
Was ist nach Chicago – Fußnoten & Endnoten für die Zitation von Archivmaterialien verpflichtend und was wird empfohlen?
| Angabe | Verpflichtend | Empfohlen / fakultativ |
|---|---|---|
| Autor / verfassende Person | Immer nennen (Person, Institution oder „Anonym“) | Funktionshinweis oder Kontext („Kanzlei“, „Werkstatt“) |
| Titel oder sachliche Beschreibung | Pflicht, nicht kursiv | Präzisere Beschreibungen (Empfänger, Anlass, Dokumenttyp) |
| Datum | Möglichst vollständiges Datum; sonst Jahr; sonst „o. D.“ | „ca. Jahr“ oder Intervall bei unsicherer Datierung |
| Gattungsangabe (in eckigen Klammern) | Pflicht („Brief“, „Handschrift“, „Fotografie“, „Karte“) | Feindifferenzierung („Pergamentfragment“, „eigene Transkription“) |
| Signatur | Pflichtangabe (Signatur, Nummer, Mappe, Box etc.) | Weitere Strukturangaben (Blatt, Folio, Band, Faszikel) |
| Sammlung / Bestand | Pflicht, wenn vorhanden | Vollständige Archivstruktur (Seriennummern, Regalstandorte) |
| Archivname | Immer nennen | Unterabteilung des Archivs |
| Ort des Archivs | Pflicht (Chicago verlangt Ortsangabe) | Bundesstaat / Land bei internationalen Archiven |
| Persistent Identifier (DOI/Handle/ARK) | Pflicht, falls vorhanden | – |
| URL | Pflicht, wenn digitalisiert und kein DOI existiert | Archivierte Version (Wayback), Hinweise wie „Benutzung vor Ort möglich“ |
| Abrufdatum | Nur bei unversionierten oder dynamischen digitalen Quellen | – |
| Blatt-/Folio-/Seitenangaben | Pflicht bei Direktzitaten | Mehrere Blätter zur Präzisierung |
| Hinweis auf Edition | – | Pflicht statt Archivzitat, wenn eine gedruckte Edition benutzt wird |
Tabelle: Archivmaterialien – Literaturverzeichnis (Chicago 17, Bibliography System)
Archivstücke erscheinen nur dann in der Bibliografie, wenn sie:
- als Edition veröffentlicht wurden,
- eine DOI-Version besitzen,
- oder Teil eines kuratierten Editionsprojekts sind.
Reine Archivmaterialien (unveröffentlicht) stehen nicht im Literaturverzeichnis.
| Angabe | Verpflichtend | Empfohlen / fakultativ |
|---|---|---|
| Autor / Editor / Institution | Pflicht je nach Editionstyp | Weitere Herausgeber („unter Mitarbeit von …“) |
| Titel der Edition / Sammlung (kursiv) | Pflicht | Untertitel, Serienname |
| Publikationsform | Pflicht („herausgegeben von …“) | Kommentar, Editionstyp in eckigen Klammern |
| Auflage / Version / Stand | Pflicht bei kommentierten oder fortlaufenden Ausgaben | Versionsdatum oder Aktualisierungsstand |
| Band / Teil / Abschnitt | Pflicht bei mehrbändigen Werken | Paragraphenbereich |
| Erscheinungsjahr | Pflicht | Vollständiges Datum bei tagesaktuellen Online-Editionen |
| Verlagsort und Verlag | Pflicht bei gedruckten Editionen | – |
| DOI oder stabile URL | Pflicht, falls vorhanden | Permalink, Handle, ARK |
| Abrufdatum | Nur bei unversionierten oder dynamischen Quellen | – |
| Hinweis auf Originaljahr | Pflicht bei Nachdrucken / historischen Editionen | Kommentar zum Editionskontext |
| Sprachhinweis / Übersetzung | Pflicht bei Übersetzungen („Übersetzt von …“) | Zweisprachige Edition markieren |
| Reihenangaben | – | Seriennummer, Ausgabe, Bandbezeichnung |
| Archivangaben | – | Nur wenn Edition explizit auf Archivmaterial basiert |
Häufige Fragen & Antworten
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