Professionelle Zitationskorrektur

Fehlerfreie Quellenangaben und Literaturverzeichnis

Die 1a‑Studi Zitationskorrektur gewährleistet fehlerfreie Quellenangaben sowie ein formgerechtes Literaturverzeichnis + Recherche bei Lücken sowie Abgleich der Quellen.

(Geschätzte Lesezeit: 10 - 20 Minuten)

Chicago Style

Archivmaterialien zitieren nach Chicago – Fußnoten

Archivmaterialien nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Archivmaterialien gehören zu den anspruchsvollsten Quellenarten im Chicago-Fußnotensystem, da sie häufig einzigartige, nicht veröffentlichte Einzelstücke sind – etwa Briefe, Tagebücher, Notizbücher, Urkunden, Manuskripte, Karten, Protokolle, Fotografien oder amtliche Schriftstücke. Sie folgen keinem klassischen Publikationsschema und besitzen in der Regel weder Verlag noch ISBN, sondern werden über Bestand, Signatur, Archiv und Datierung identifizierbar gemacht.

Chicago 17 (Notes & Bibliography) behandelt Archivmaterialien als Primärquellen, die ausschließlich in Fußnoten zitiert werden; ein Eintrag in der Bibliografie ist optional und wird nur dann empfohlen, wenn das Material forschungsrelevant, wiederholt genutzt oder schwer zugänglich ist.

 
Wichtigste Regeln

Archivmaterialien zitieren Chicago – Fußnoten & Endnoten

Archivmaterialien unterscheiden sich grundsätzlich von veröffentlichten Quellen, weil sie meist einzigartige Dokumente sind, die nur über ein Archiv und eine Signatur identifiziert werden können. Daher folgen sie im Chicago-Fußnotensystem eigenen Regeln, die darauf abzielen, jedes Dokument eindeutig auffindbar zu machen.

Chicago 17 fordert für Archivstücke keine einheitliche Standardform – entscheidend ist stets die Vollständigkeit und Eindeutigkeit, angepasst an die jeweilige Archivstruktur. Die grundlegenden Elemente, die in Fußnoten (und optional im Literaturverzeichnis) erscheinen, sind:

Pflichtbestandteile (Chicago 17, 14.232–14.236)

  • Verfasser (Person oder Institution), wenn bekannt
  • Möglichst genaues Datum (Jahr, Monat, Tag; ansonsten „ca.“-Datierung oder „o. D.“)
  • Titel oder sachliche Beschreibung des Stücks (nicht kursiv)
  • Gattungsangabe in eckigen Klammern, z. B. [Brief], [Tagebuch], [Handschrift], [Protokoll], [Fotografie]
  • Signatur und Bestand
  • Archivname

Optionale Angaben (empfohlen bei Bedarf)

  • Zusatzangaben wie Blatt/Folio (Bl. 23r), Box- und Mappenangaben
  • URL oder DOI für Digitalisate
  • Abrufdatum bei instabilen Online-Versionen

Archivmaterialien werden im Chicago-Fußnotensystem primär in Fußnoten zitiert. Ein Eintrag im Literaturverzeichnis ist fakultativ und wird vor allem empfohlen, wenn:

  • ein Archivstück mehrfach im Text erscheint,
  • es sich um ein zentrales Primärdokument handelt,
  • oder seine Auffindbarkeit nicht trivial ist.

Fehlerfreie Zitation nach Chicago Style

Quellen und das Literaturverzeichnis nach Chicago Style (Fußnoten/Autor-Datum). 🔎 Recherche bei Lücken + Abgleich!

Studentin Box
Im Text

Im Text zitieren: Archivmaterialien nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Übersetzte Werke können in unterschiedlichsten Formen erscheinen: mehrsprachig, teilweise übersetzt, historisch, digital, mit mehreren Übersetzern, ohne Autor usw. Der Chicago-Stil erlaubt hier flexible Lösungen – entscheidend bleibt stets:

  • Nachgewiesen wird die tatsächlich verwendete Übersetzung.
  • Die Quelle muss eindeutig identifizierbar sein.

Im Folgenden stehen alle relevanten Sonderfälle systematisch aufgeführt – jeweils mit vollständig formatierten Beispielen.

Mehrere Übersetzer

Dieses Beispiel zeigt den Nachweis eines übersetzten Werkes mit mehreren Übersetzerinnen oder Übersetzern. Alle Übersetzungsbeteiligten werden sowohl in der Fußnote als auch im Literaturverzeichnis vollständig genannt.

Fußnote:

Émile Durkheim, Regeln der soziologischen Methode, übers. von Anna Müller und Hans Becker (Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2004), 17.

Bibliografie:

Durkheim, Émile. Regeln der soziologischen Methode. Übersetzt von Anna Müller und Hans Becker. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2004. (Originalarbeit veröffentlicht 1895.)

Teilweise Übersetzungen oder Auszüge

Hier geht es um Auswahlausgaben und nur teilweise übersetzte Werke. Titel und Übersetzungsangabe machen deutlich, dass keine vollständige Übertragung des Originals vorliegt.

Fußnote:

Alexis de Tocqueville, Über die Demokratie in Amerika: Ausgewählte Kapitel, übers. von Katrin Richter (Berlin: Politik Digital, 2018), 5.

Bibliografie:

Tocqueville, Alexis de. Über die Demokratie in Amerika: Ausgewählte Kapitel. Übersetzt von Katrin Richter. Berlin: Politik Digital, 2018.

Doppeljahr (Originaljahr + Übersetzungsjahr)

Dieses Beispiel verdeutlicht die Verwendung eines Doppeljahres bei übersetzten Klassikern. Das Jahr der Übersetzung steht in der Publikationsangabe, das Originaljahr wird als historisch relevante Zusatzinformation ergänzt.

Fußnote:

Sigmund Freud, Die Traumdeutung, 1900/1953, übers. von L. König (Frankfurt am Main: Fischer, 1953), 44.

Bibliografie:

Freud, Sigmund. Die Traumdeutung. Übersetzt von L. König. Frankfurt am Main: Fischer, 1953. (Originalarbeit veröffentlicht 1900.)

Reprint, Neuausgabe oder historisch gesetzte Neuauflagen

Hier steht der Umgang mit Nachdrucken und Neuauflagen im Fokus. Der Eintrag weist sowohl die verwendete Ausgabe als auch frühere Auflagen und das ursprüngliche Erscheinungsjahr aus.

Bibliografie:

Durkheim, Émile. Regeln der soziologischen Methode. Übersetzt von Anna Müller. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2004. Nachdruck der Ausgabe von 1968. (Originalarbeit veröffentlicht 1895.)

Eigenständiger deutscher Titel / nicht wortgetreue Übersetzung

Dieses Beispiel behandelt Fälle, in denen der deutsche Titel eigenständig gestaltet ist und nicht wörtlich dem Original entspricht. Die bibliografische Form wahrt den Bezug zum Original und macht die Eigenständigkeit der Übersetzung sichtbar.

Bibliografie:

Bourdieu, Pierre. Die feinen Unterschiede. Übersetzt von Bernd Schwibs. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1982. (Originalarbeit veröffentlicht 1979.)

Nicht-lateinische Schrift + Transliteration + Übersetzung

Hier wird die Kombination von Originaltitel in nicht lateinischer Schrift mit Transliteration und deutscher Übersetzung gezeigt. Die dreifache Angabe dient der fachlich präzisen Identifikation des Werkes.

Bibliografie:

王立 (Wáng Lì). 教育中的人工智能 [Jiàoyù zhōng de réngōng zhìnéng] [Künstliche Intelligenz in der Bildung]. Übersetzt von Tobias Haas. Shanghai: University Press, 2021.

Mehrsprachige oder zweisprachige Ausgaben

Dieses Beispiel zeigt mehrsprachige Ausgaben, in denen Original und Übersetzung gemeinsam erscheinen. Beide Titel werden bibliografisch erfasst, ohne die Ausgabe zu verdoppeln.

Bibliografie:

Eco, Umberto. Das offene Kunstwerk / Opera aperta. Übersetzt von Georg Meier. Berlin: Suhrkamp, 2002. (Originalarbeit veröffentlicht 1962.)

Übersetzte Kapitel in Sammelbänden

Hier wird der Nachweis einzelner übersetzter Beiträge in Sammelbänden erläutert. Kapitelautor, Herausgeber, Übersetzer und Seitenbereich werden in einer strukturierten Form kombiniert.

Fußnote:

Max Weber, „Protestantische Ethik“, in Soziologische Grundtexte, hrsg. von Klaus Lichtblau, übers. von Jörg Schmidt (Berlin: Springer VS, 2005), 33.

Bibliografie:

Weber, Max. „Protestantische Ethik.“ In Soziologische Grundtexte, hrsg. von Klaus Lichtblau, übersetzt von Jörg Schmidt, 15–45. Berlin: Springer VS, 2005.

Übersetzte Artikel in Zeitschriften

Dieses Beispiel betrifft übersetzte Aufsätze in Fachzeitschriften. Neben Autor, Zeitschrift und Jahrgang wird die Übersetzung explizit ausgewiesen und gegebenenfalls das ursprüngliche Erscheinungsjahr genannt.

Bibliografie:

Simmel, Georg. „Die Großstädte und das Geistesleben.“ Übersetzt von Heinz Meier. Soziologische Revue 14, Nr. 3 (1992): 201–213. (Originalarbeit veröffentlicht 1903.)

Übersetzte digitale Quellen (mit DOI oder URL)

Hier geht es um digital publizierte Übersetzungen, die über DOI oder URL erschlossen werden. Die permanente Kennung stellt sicher, dass genau die verwendete Version auffindbar ist.

Bibliografie:

Giddens, Anthony. „Modernität und Selbstidentität.“ Übersetzt von Lena Schmidt. Zeitschrift für Sozialtheorie 34, Nr. 2 (2022): 105–120. https://doi.org/10.1234/szt2022.02.105. (Originalarbeit veröffentlicht 1991.)

Übersetzte Dissertationen und Hochschulschriften

Dieses Beispiel zeigt den Nachweis übersetzter Abschlussarbeiten. Titel, Übersetzung, Hochschulart und Institution werden klar zugeordnet und durch Jahr sowie digitale Kennung ergänzt.

Bibliografie:

Ito, Makoto. Bildungsreformen in Japan. Übersetzt von Lara Schmidt. Dissertation, Universität Tokio, 2022. https://doi.org/10.1234/ut2022.01. (Originalarbeit veröffentlicht 2018.)

Privat übersetzte Dokumente oder nicht veröffentlichte Übersetzungen

Hier wird der Umgang mit nicht veröffentlichten oder privat angefertigten Übersetzungen beschrieben. Die Kennzeichnung als unveröffentlichte Übersetzung dient der Transparenz und verhindert eine Gleichstellung mit offiziellen Ausgaben.

Bibliografie:

X., Y. Title of Work. Übersetzt von Max Mustermann [unveröffentlichte Übersetzung], 2023.

Übersetzte internationale Rechtsakte

Dieses Beispiel illustriert die Zitierweise übersetzter internationaler Rechtsakte. Offizielle Institution, Titel, Übersetzung, Publikationsorgan und Erscheinungsjahr werden vollständig ausgewiesen.

Bibliografie:

Europäisches Parlament. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übersetzt von Lara Schmidt. Luxemburg: Publications Office of the EU, 2021. (Originalarbeit veröffentlicht 2016.)

Mehrere Übersetzungen desselben Originals

Hier wird der Fall behandelt, dass ein Originalwerk in mehreren unterschiedlichen Übersetzungen verwendet wird. Jede Übersetzung erhält einen eigenen Eintrag, sodass die herangezogene Ausgabe eindeutig zugeordnet werden kann.

Bibliografie:

Aristoteles. Politik. Übersetzt von Franz Susemihl. Leipzig: Teubner, 1879.

Aristoteles. Politik. Übersetzt von H. Rackham. Cambridge, MA: Harvard University Press, 1932.

im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis – Archivmaterialien nach Chicago (Notes & Bibliography)

Archivmaterialien sind in Chicago nicht automatisch Teil der Bibliografie. Sie werden nur dann im Literaturverzeichnis aufgeführt, wenn sie eine zitierfähige, veröffentlichte oder institutionell edierte Form besitzen.

Reine Archivstücke (unveröffentlichte Einzelmanuskripte) erscheinen ausschließlich in der Fußnote.

Eine Aufnahme in die Bibliografie erfolgt nur, wenn:

  • das Archiv selbst eine veröffentlichte Edition bereitstellt,
  • das Stück in einer wissenschaftlichen Edition, Faksimile-Ausgabe oder kritischen Edition publiziert wurde,
  • das Archivmaterial über einen DOI oder stabilen Permalink als kuratierte digitale Edition vorliegt,
  • ein Archiv als Herausgeber eine offizielle Sammlung herausgibt.

Chicago betont (CMOS 14.232):
Unveröffentlichtes Archivmaterial wird üblicherweise nicht in die Bibliografie aufgenommen.

Unveröffentlichte Archivmaterialien (Standardfall – NICHT im Literaturverzeichnis)

Hier werden reine Archivstücke als Regelfall erläutert, die nicht in die Bibliografie aufgenommen werden. Solche Materialien erscheinen ausschließlich in den Fußnoten als Quellenbelege.

Unveröffentlichte Originaldokumente bleiben ausschließlich in den Fußnoten. Das Literaturverzeichnis enthält sie nicht.

Beispiele (nur Fußnote, keine Bibliografie):

  • Briefe, Notizen, Feldtagebücher
  • Protokolle, Memoranden, Amtsakten
  • Fotografien oder Karten ohne publizierte Edition

Archivmaterial in einer veröffentlichten wissenschaftlichen Edition

Dieses Beispiel zeigt, wie Archivmaterialien behandelt werden, wenn sie in einer wissenschaftlich edierten Buchausgabe vorliegen. Die Edition wird wie ein reguläres Buch im Literaturverzeichnis nachgewiesen.

Wenn Archivgut in einer edierten Buchausgabe veröffentlicht wurde, gehört es in die Bibliografie wie ein Buch.

Schiller, Friedrich. Sämtliche Briefe. Herausgegeben von Gunter E. Grimm. Stuttgart: Reclam, 2005.

(Der Nachweis im Text würde trotzdem das Einzelstück nennen.)

Faksimile-, Digital- oder kritische Editionen

Hier stehen Faksimiles, digitale Editionen und kritische Ausgaben im Fokus. Diese Formen gelten als veröffentlichte Werke und erhalten vollständige Einträge mit DOI oder URL.

Beispiel mit DOI:

Einstein, Albert. Digital Einstein Papers. Volume 8. Pasadena: California Institute of Technology, 2018. https://doi.org/10.1234/einstein.vol8.

Beispiel mit URL:

Bacon, Francis. The Manuscripts of Francis Bacon: Folio Edition. London: British Library, 2021. https://www.bl.uk/bacon/folio-edition.

Herausgegebene Archivsammlungen (gedruckt oder digital)

Dieses Beispiel erläutert Sammlungen, die von einem Archiv selbst herausgegeben werden. Das Archiv tritt als Herausgeber auf und wird im Literaturverzeichnis entsprechend genannt.

Wenn ein Archiv selbst eine Sammlung veröffentlicht, steht das Archiv als Herausgeber im Literaturverzeichnis.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Hrsg. Quellen zur Preußischen Verwaltungsgeschichte. Berlin: GStA, 2020.

Einzelstücke mit stabiler digitaler Kennung (DOI/Handle/ARK)

Hier geht es um einzelne Archivstücke, die als kuratierte digitale Edition mit stabiler Kennung vorliegen. Diese Materialien können bibliografisch aufgenommen werden, da eine dauerhafte Referenz besteht.

Wenn ein Manuskript als digitale Edition veröffentlicht wurde, kann es bibliografisch aufgenommen werden.

Planck, Max. Schreiben an die Redaktion, 19. Oktober 1900. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. https://doi.org/10.1234/bbaw.planck.1900.10.19.

Mehrbändige Editionsprojekte oder kritische Gesamtausgaben

Dieses Beispiel betrifft umfangreiche Editionsprojekte und kritische Gesamtausgaben. Chicago behandelt solche Projekte als veröffentlichte Archivmaterialien, die vollständig in der Bibliografie erscheinen.

Chicago klassifiziert diese als „published archival materials“ → vollständige Aufnahme in die Bibliografie.

Humboldt, Wilhelm von. Werke in Fünf Bänden. Herausgegeben von Andreas Flitner und Klaus Giel. Stuttgart: Cotta, 1968–1981.

Archivierte Online-Fassungen (Internet Archive etc.)

Hier wird der Umgang mit archivierten Online-Fassungen erläutert. Aufgenommen werden nur kuratierte Editionen, nicht bloße technische Kopien einer Webseite.

Nur aufnehmen, wenn die archivierte Fassung als Edition gilt, nicht als reine Reproduktion.

Berlin City Records – Municipal Papers Archive. Internet Archive. https://web.archive.org/web/20190101/http://www.berlin-archive.de/municipal-papers.

Unveröffentlichte interne Dokumente (seltene Ausnahme)

Dieses Beispiel beschreibt interne Dokumente, die normalerweise nicht in der Bibliografie stehen. Eine Aufnahme erfolgt nur in begründeten Fällen oder auf ausdrückliche fachliche Vorgabe.

Nur aufnehmen, wenn wissenschaftlich erforderlich oder vom Betreuer gefordert.

Max-Planck-Institut für Bildungsforschung. Richtlinie zur Datenverarbeitung in Forschungseinrichtungen. Berlin, 2024. [Unveröffentlichtes Dokument].

Zusammenfassung (Bibliografie nach Chicago – Archivmaterialien)

Dieser Abschnitt fasst zusammen, welche Arten von Archivmaterialien bibliografisch erfasst werden und welche nicht. Entscheidend sind der Editionsstatus und der Grad der wissenschaftlichen Aufbereitung.

In die Bibliografie gehören NUR:

  • wissenschaftlich edierte Veröffentlichungen
  • Faksimiles und Digitaleditionen mit DOI
  • herausgegebene Sammlungen
  • Editionen ganzer Nachlässe
  • kommentierte oder kritische Editionen

Nicht in die Bibliografie gehören:

  • Einzelmanuskripte
  • Archivgut ohne Edition
  • normale Digitalisate ohne DOI/Permanentlink
  • interne Akten (außer ausdrücklich verlangt)
Sonderregeln

Sonderfälle für Archivmaterialien zitieren nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Archivmaterialien können in sehr unterschiedlichen Formen vorliegen – handschriftlich, digitalisiert, als Edition, als Faksimile oder als Teil eines größeren Editionsprojekts. Chicago erlaubt hier Flexibilität, verlangt jedoch stets die eindeutige Identifizierbarkeit des Originals oder der verwendeten Edition.

Die folgenden Sonderfälle zeigen, wie besondere Archivmaterialien korrekt zitiert werden.

Foliierung statt Paginierung

Hier wird erklärt, wie Blattangaben mit recto und verso in Fußnoten wiedergegeben werden. Die Foliierung ersetzt dabei die sonst üblichen Seitenzahlen.

Viele historische Manuskripte besitzen Blattangaben („r“ = recto, „v“ = verso) statt Seitenzahlen. Chicago empfiehlt, diese in die Fußnote aufzunehmen.

Fußnote:

Johann Wolfgang von Goethe, Brief an Friedrich Schiller, 4. Mai 1800, Bl. 23r, GSA 25/B/56, Goethe- und Schiller-Archiv, Weimar.

Bibliografie: → Nicht erforderlich (unveröffentlichtes Archivstück)

Circa-Datierungen und ungefähre Jahresangaben

Dieses Beispiel behandelt Archivquellen mit unsicherem oder nur ungefähr bestimmtem Datum. Datierungen werden entsprechend als circa-Angaben kenntlich gemacht.

Fußnote:

Anonym, Psalterfragment, ca. 1470, Fragm. Hs. 9, Bayerische Staatsbibliothek, München.

Bibliografie: → Nur bei edierter Ausgabe

Mehrere Hände im selben Manuskript

Hier geht es um Manuskripte mit mehreren Schreibenden. Die Quellenangabe macht deutlich, dass mehrere Hände im Dokument beteiligt sind.

Fußnote:

Philipp Melanchthon u. a., Vorlesungsnotizen zur Rhetorik, 1531, Cod. M 31, Universitätsbibliothek Wittenberg.

Fragmente, Palimpseste, beschädigte oder unvollständige Materialien

Dieses Beispiel zeigt den Umgang mit nur fragmentarisch erhaltenem Archivmaterial. Typus, Erhaltungszustand und Fragmentcharakter werden in der Fußnote benannt.

Fußnote:

Anonym, Evangelienzeile [Pergamentfragment], 6. Jh., Fragm. 12, Biblioteca Vaticana, Rom.

Sprache, Transkription und eigene Umschrift

Hier werden Fälle behandelt, in denen eine eigene Transkription oder Umschrift benutzt wird. Die Fußnote weist sowohl die Originalsprache als auch die Art der Transkription aus.

Fußnote:

Martin Luther, Glossen zum Römerbrief [Handschrift, eigene Transkription], 1522, Ms. L 8, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, Jena.

Nutzung einer Edition statt des Originals

Dieses Beispiel verdeutlicht, wie zitiert wird, wenn nicht mit dem Originalstück, sondern mit einer Edition gearbeitet wird. Der Editionsband steht bibliografisch im Vordergrund, das Original erscheint nur in der Beschreibung.

Fußnote:

Johann Wolfgang von Goethe, Brief an Friedrich Schiller, in Briefe 1799–1801, hrsg. von Maria Müller und Heinz Becker (Frankfurt am Main: Fischer, 2001), 202.

Bibliografie:

Goethe, Johann Wolfgang von. „Brief an Friedrich Schiller.“ In Briefe 1799–1801, herausgegeben von Maria Müller und Heinz Becker, 201–204. Frankfurt am Main: Fischer, 2001.

Veränderter Standort oder geänderte Signatur

Hier wird der Fall erläutert, dass sich Signaturen oder Aufbewahrungsorte historisch verändert haben. Die Quellenangabe dokumentiert sowohl die aktuelle als auch die frühere Signatur.

Fußnote:

Francis Bacon, Notiz zur Methode, 1620, Sign. Ms. 77 (früher Hs. 55), British Library, London.

Digitalisierte Archivmaterialien mit DOI / Handle / ARK

Dieses Beispiel betrifft digitalisierte Archivstücke mit stabiler Kennung. Die Kombination aus Archivsignatur und dauerhafter Kennung sichert eine eindeutige Referenz.

Fußnote:

Max Planck, Schreiben an die Redaktion, 19. Oktober 1900, PN/1900/10/19, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, https://doi.org/10.1234/planck.1900.10.19.

Bibliografie:

Planck, Max. Schreiben an die Redaktion. 19. Oktober 1900. PN/1900/10/19. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. https://doi.org/10.1234/planck.1900.10.19.

Archivmaterial aus kuratierten digitalen Sammlungen

Hier stehen kuratierte digitale Sammlungen im Mittelpunkt, die Archivgut in edierter Form präsentieren. Die Sammlung wird als eigenständige Publikation nachgewiesen.

Fußnote:

Einstein Papers Project, Vol. 12, 1921–1923, California Institute of Technology, Pasadena.

Bibliografie:

Einstein Papers Project. The Collected Papers of Albert Einstein. Vol. 12, 1921–1923. Pasadena: California Institute of Technology, 2018.

Archivmaterial nur vor Ort einsehbar

Dieses Beispiel behandelt Materialien, die ausschließlich im Lesesaal zugänglich sind. Die Quellenangabe weist auf die eingeschränkte Zugänglichkeit hin.

Fußnote:

Walther Krupp, Fabrikhof Essen, Blick nach Osten [Fotografie], 1928, Bildarchiv Krupp (BK 1928/471), Historisches Archiv ThyssenKrupp, Essen, Benutzung nur vor Ort möglich.

Archivierte oder ersetzte Online-Versionen (Wayback Machine)

Hier geht es um online archivierte Versionen historischer Dokumente. Die Fußnote enthält sowohl die ursprüngliche Quelle als auch den Link zur archivierten Fassung.

Fußnote:

Streckenplan West [Karte], Deutsche Reichsbahn, 1930, Bundesarchiv, Berlin, https://web.archive.org/web/20160101/http://bundesarchiv.de/streckenplan.

Sekundärzitat aus Archivmaterial

Dieses Beispiel zeigt den Umgang mit Archivzitaten, die nur über eine Sekundärquelle zugänglich sind. Das Archivstück wird genannt, der eigentliche Nachweis erfolgt jedoch über die herangezogene Literatur.

Fußnote:

Albert Einstein, Brief an Max Planck, 1905, zitiert nach Peter Schneider, Einstein und die Anfänge der Quantenhypothese (Berlin: Springer, 2014), 45.

Bibliografie:

Schneider, Peter. Einstein und die Anfänge der Quantenhypothese. Berlin: Springer, 2014.

Archivmaterial in Sonderformaten (Fotos, Karten, Audio)

Hier werden besondere Materialtypen wie Fotografien, Karten oder Tonaufnahmen berücksichtigt. Die Typangabe wird in eckigen Klammern ergänzt und macht die Materialart erkennbar.

Typangabe wird präzisiert (Chicago 17):

  • [Fotografie]
  • [Tonaufnahme]
  • [Videoaufnahme]
  • [Karte]
  • [Skizze]

Fußnote:

Alexander von Humboldt, Skizze der Andenregion [Karte], 1802, Nachlass Humboldt (NH 45/3), Staatsbibliothek zu Berlin.

Archivmaterial ohne Datum („o. D.“)

Dieses Beispiel erläutert den Nachweis von Archivstücken ohne datierbare Angabe. Das fehlende Datum wird durch eine standardisierte Kennzeichnung ersetzt.

Max Planck, Notiz zum Austausch mit Einstein [Handschrift], o. D., PN/HM/37, Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.

Archivmaterial mit unsicherem Datum (Intervall)

Hier geht es um Archivquellen mit nur ungefähr einzugrenzendem Zeitraum. Die Datierung wird als Intervall angegeben, um die Unsicherheit transparent zu machen.

Anonym, Klosterchronik [Handschrift], 1350–1370, Cod. A 19, Staatsarchiv Köln.

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach Chicago – Fußnoten & Endnoten für die Zitation von Archivmaterialien verpflichtend und was wird empfohlen?

Angabe Verpflichtend Empfohlen / fakultativ
Autor / verfassende Person Immer nennen (Person, Institution oder „Anonym“) Funktionshinweis oder Kontext („Kanzlei“, „Werkstatt“)
Titel oder sachliche Beschreibung Pflicht, nicht kursiv Präzisere Beschreibungen (Empfänger, Anlass, Dokumenttyp)
Datum Möglichst vollständiges Datum; sonst Jahr; sonst „o. D.“ „ca. Jahr“ oder Intervall bei unsicherer Datierung
Gattungsangabe (in eckigen Klammern) Pflicht („Brief“, „Handschrift“, „Fotografie“, „Karte“) Feindifferenzierung („Pergamentfragment“, „eigene Transkription“)
Signatur Pflichtangabe (Signatur, Nummer, Mappe, Box etc.) Weitere Strukturangaben (Blatt, Folio, Band, Faszikel)
Sammlung / Bestand Pflicht, wenn vorhanden Vollständige Archivstruktur (Seriennummern, Regalstandorte)
Archivname Immer nennen Unterabteilung des Archivs
Ort des Archivs Pflicht (Chicago verlangt Ortsangabe) Bundesstaat / Land bei internationalen Archiven
Persistent Identifier (DOI/Handle/ARK) Pflicht, falls vorhanden
URL Pflicht, wenn digitalisiert und kein DOI existiert Archivierte Version (Wayback), Hinweise wie „Benutzung vor Ort möglich“
Abrufdatum Nur bei unversionierten oder dynamischen digitalen Quellen
Blatt-/Folio-/Seitenangaben Pflicht bei Direktzitaten Mehrere Blätter zur Präzisierung
Hinweis auf Edition Pflicht statt Archivzitat, wenn eine gedruckte Edition benutzt wird

Tabelle: Archivmaterialien – Literaturverzeichnis (Chicago 17, Bibliography System)

Archivstücke erscheinen nur dann in der Bibliografie, wenn sie:

  • als Edition veröffentlicht wurden,
  • eine DOI-Version besitzen,
  • oder Teil eines kuratierten Editionsprojekts sind.

Reine Archivmaterialien (unveröffentlicht) stehen nicht im Literaturverzeichnis.

Angabe Verpflichtend Empfohlen / fakultativ
Autor / Editor / Institution Pflicht je nach Editionstyp Weitere Herausgeber („unter Mitarbeit von …“)
Titel der Edition / Sammlung (kursiv) Pflicht Untertitel, Serienname
Publikationsform Pflicht („herausgegeben von …“) Kommentar, Editionstyp in eckigen Klammern
Auflage / Version / Stand Pflicht bei kommentierten oder fortlaufenden Ausgaben Versionsdatum oder Aktualisierungsstand
Band / Teil / Abschnitt Pflicht bei mehrbändigen Werken Paragraphenbereich
Erscheinungsjahr Pflicht Vollständiges Datum bei tagesaktuellen Online-Editionen
Verlagsort und Verlag Pflicht bei gedruckten Editionen
DOI oder stabile URL Pflicht, falls vorhanden Permalink, Handle, ARK
Abrufdatum Nur bei unversionierten oder dynamischen Quellen
Hinweis auf Originaljahr Pflicht bei Nachdrucken / historischen Editionen Kommentar zum Editionskontext
Sprachhinweis / Übersetzung Pflicht bei Übersetzungen („Übersetzt von …“) Zweisprachige Edition markieren
Reihenangaben Seriennummer, Ausgabe, Bandbezeichnung
Archivangaben Nur wenn Edition explizit auf Archivmaterial basiert

Häufige Fragen & Antworten

Du hast noch weitere Fragen zur Zitation nach Chicago Stil, die du nicht in diesem Artikel beantwortet bekommen hast? Dann recherchiere weiter in der Wissensdatenbank für Chicago Stil Zitation hier bei 1a-Studi.

Archivmaterialien werden im Chicago-Fußnotensystem als unveröffentlichte Primärquellen zitiert. Die Fußnote enthält Verfasser oder Institution (falls bekannt), Datum, eine kurze sachliche Beschreibung mit Gattungsangabe in eckigen Klammern, Signatur und Bestand sowie den vollständigen Archivnamen. Eine typische Form lautet etwa: Johann Wolfgang von Goethe, Brief an Friedrich Schiller, 4. Mai 1800 [Brief], GSA 25/B/56, Goethe- und Schiller-Archiv, Weimar.
Pflichtangaben sind der Verfasser oder eine institutionelle Urheberbezeichnung (auch „Anonym“ möglich), ein möglichst genaues Datum, eine sachliche Beschreibung mit Gattungsangabe in eckigen Klammern, die Signatur mit Bestandsangabe sowie der ausgeschriebene Name des Archivs und der Archivort. Optional können Blatt-, Box- oder Mappenangaben, eine URL für Digitalisate und ein Abrufdatum ergänzt werden, wenn dies für die Auffindbarkeit erforderlich ist.
Unveröffentlichte Einzelstücke wie Briefe, Notizzettel, interne Akten, Tagebücher, Karten oder Fotografien werden nach Chicago ausschließlich in Fußnoten zitiert und normalerweise nicht in das Literaturverzeichnis aufgenommen. Eine Aufnahme in die Bibliografie ist nur vorgesehen, wenn es sich um eine edierte Ausgabe, eine kritisch kommentierte Edition, eine Faksimilepublikation oder ein kuratiertes Digitalprojekt mit eigenem Publikationsstatus handelt. Reines Archivgut ohne Edition bleibt damit im Literaturverzeichnis unberücksichtigt.
Für Briefe und vergleichbare Dokumente enthält die Fußnote Verfasser, Adressat oder Betreff, Datum, Gattungsangabe in eckigen Klammern, Signatur, Bestand und Archiv. Ein Muster lautet: Johann Wolfgang von Goethe, Brief an Friedrich Schiller, 4. Mai 1800 [Brief], Bl. 23r, GSA 25/B/56, Goethe- und Schiller-Archiv, Weimar. Bei unklarem Adressaten kann eine neutrale Beschreibung wie „Brief an unbekannten Empfänger“ verwendet werden, solange die Identifizierbarkeit gewährleistet bleibt.
Bei Manuskripten mit Foliierung wird das Blatt mit „Bl.“ und recto/verso mit „r“ bzw. „v“ angegeben, zum Beispiel „Bl. 23r“. Diese Blattangabe folgt auf Datum und Gattungsbezeichnung und steht unmittelbar vor Signatur und Bestandsangabe. Eine typische Reihenfolge lautet: Dokumentbeschreibung, Datum, Bl. 23r, Signatur, Bestand, Archivname, Archivort. Paginierte Dokumente können stattdessen Seitenangaben verwenden, etwa „S. 5“ oder „S. 5–6“ bei längeren Passagen.
Wenn kein genaues Datum ermittelbar ist, werden nach Chicago „o. D.“ oder approximative Datierungen genutzt. Unsichere Datierungen werden mit „ca.“ oder einem Jahresintervall gekennzeichnet, etwa „ca. 1470“ oder „1350–1370“. Die Datumsangabe folgt direkt auf den Titel oder die Beschreibung, bevor Signatur und Archivangaben notiert werden. Auf diese Weise bleibt die zeitliche Einordnung transparent, auch wenn das Entstehungsdatum nur ungefähre Angaben erlaubt.
Digitalisierte Archivmaterialien mit DOI oder stabiler URL erhalten zusätzlich zur normalen Archivangabe den persistenten Identifikator. Die Fußnote enthält dann Verfasser, Dokumentbeschreibung, Datum, Signatur, Archiv und abschließend DOI oder URL, etwa: Max Planck, Schreiben an die Redaktion, 19. Oktober 1900 [Handschrift], PN/1900/10/19, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, https://doi.org/10.1234/planck.1900.10.19. Im Literaturverzeichnis kann ein eigenständiger Eintrag erfolgen, wenn die digitale Edition als publizierte Ausgabe gilt.
Für besondere Formate werden präzise Gattungsangaben in eckigen Klammern verwendet, etwa [Fotografie], [Karte], [Skizze], [Tonaufnahme] oder [Videoaufnahme]. Eine Fußnote kann zum Beispiel lauten: Alexander von Humboldt, Skizze der Andenregion [Karte], 1802, Nachlass Humboldt (NH 45/3), Staatsbibliothek zu Berlin. Die genaue Materialart erhöht die Transparenz der Quelle und macht deutlich, dass nicht mit einem Textdokument, sondern mit einem visuellen oder auditiven Objekt gearbeitet wurde.
Sobald Archivmaterial in einer wissenschaftlich edierten Ausgabe, einer kommentierten Sammlung, einer Faksimile- oder Digitaledition erscheint, wird diese Edition wie ein normales Buch im Literaturverzeichnis aufgeführt. Beispiele sind kritisch edierte Briefbände, Nachlassausgaben oder Projekte wie die „Digital Einstein Papers“. Die Fußnote kann weiterhin auf das konkrete Dokument verweisen, bibliografisch gilt jedoch die Edition als zitierfähige Veröffentlichung, nicht das unedierte Archivstück selbst.
Ist ein Archivdokument nicht direkt konsultierbar und nur über eine Sekundärquelle bekannt, verlangt Chicago einen „zitiert nach“-Hinweis. Die Fußnote nennt das archivalische Dokument kurz und schließt mit „zitiert nach …“ und der vollständigen Angabe der Sekundärquelle, zum Beispiel: Albert Einstein, Brief an Max Planck, 1905, zitiert nach Peter Schneider, Einstein und die Anfänge der Quantenhypothese (Berlin: Springer, 2014), 45. Im Literaturverzeichnis erscheint ausschließlich die Sekundärquelle, da diese tatsächlich genutzt wurde.
Studiere dich schlau

Artikel zum entdecken

Teile oder zitiere diesen Artikel:

Literaturverzeichnis

Verweis im Text

Quellen:
Im Text:
Finde die passenden Korrekturdienste
für deine Arbeit
Bedarfsanalyse starten