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Chicago Style

Berichte zitieren nach Chicago – Fußnoten

Berichte zitieren nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Berichte gehören im Chicago-Stil (17. Auflage, Notes and Bibliography) zu den zentralen Quellen der wissenschaftlichen und politischen Forschung. Diese werden häufig von Ministerien, Behörden, internationalen Organisationen, Forschungsinstituten oder Unternehmen herausgegeben und gelten als sogenannte graue Literatur, da sie außerhalb des klassischen Verlagswesens erscheinen.

Nach dem Chicago-Fußnotensystem werden Berichte – analog zu Monografien – in der Fußnote vollständig nachgewiesen und zusätzlich im Literaturverzeichnis aufgeführt, sofern eine klar erkennbare Institution als Herausgeberin, ein Erscheinungsjahr und ein Titel angegeben sind.

 
Wichtigste Regeln

Berichte zitieren Chicago – Fußnoten & Endnoten

Berichte werden im Chicago-Fußnotensystem (Notes and Bibliography) wie Monografien oder institutionelle Publikationen behandelt. Sie unterscheiden sich in der Regel dadurch, dass die herausgebende Institution – und nicht eine individuelle Autorin oder ein individueller Autor – im Vordergrund steht.

In der ersten Fußnote wird der Bericht vollständig angegeben, mit Autorin oder Autor beziehungsweise Institution, Titel, Versions- oder Berichtsnummer, Erscheinungsort, Herausgeberin oder Herausgeber und Erscheinungsjahr.

In weiteren Fußnoten genügt eine verkürzte Form mit Autorin oder Autor (oder Institution), Kurztitel und Seitenangabe.
Die Zitation folgt diesen Grundelementen:

  • Autorin oder Autor beziehungsweise herausgebende Institution
  • Titel des Berichts (kursiv)
  • Versions-, Serien- oder Berichtsnummer (falls vorhanden)
  • Erscheinungsort: Verlag oder herausgebende Institution
  • Erscheinungsjahr
  • DOI oder stabile URL bei Online-Berichten

Chicago empfiehlt, bei Online-Versionen nach Möglichkeit den DOI zu verwenden. Liegt kein DOI vor, wird die vollständige URL angegeben. Ein Abrufdatum ist nur erforderlich, wenn der Bericht fortlaufend aktualisiert oder ohne feste Version veröffentlicht wird.

Erste Nennung (Langform)

Bei der ersten Erwähnung in der Fußnote werden alle bibliografischen Angaben aufgeführt, einschließlich Institution, vollständigem Titel, Versionsnummer (sofern vorhanden), Erscheinungsort, Verlag und Jahr.

Form:
1. Institution oder Autorin/Autor, Titel des Berichts (Versions-/Report-Nr.) (Erscheinungsort: Verlag oder Institution, Jahr), Seitenzahl oder Abschnitt (optional).

Beispiel:

1. Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung, Jahresbericht zur digitalen Wettbewerbsfähigkeit 2024 (Berichtsreihe Nr. 17) (Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 2024), 52.

Weitere Nennungen (Kurzform)

Nach der ersten vollständigen Fußnote genügt eine Kurzform, die nur Autorin oder Autor (oder Institution), Kurztitel und Seitenzahl enthält.

Form:
2. Institution, Kurztitel, Seitenzahl.

Beispiel:

2. Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung, Jahresbericht 2024, 58.

Grundprinzip

Diese Zweiteilung folgt der Chicago-Systematik:

  • Die erste Nennung stellt sicher, dass der Bericht vollständig identifizierbar ist.
  • Die verkürzte Form in weiteren Fußnoten dient der Lesbarkeit, ohne Informationsverlust.

Im nächsten Abschnitt werden die Varianten der Fußnotenzitation (z. B. individuelle Autorenschaft vs. Institution, mehrere Autorinnen oder Autoren, Online-Version, Übersetzung, internationale Reports) einzeln erläutert.

Fehlerfreie Zitation nach Chicago Style

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Studentin Box
Im Text

Im Text zitieren: Berichte nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Im Chicago-Fußnotensystem werden Berichte, White Papers, Studien und institutionelle Publikationen direkt in den Fußnoten zitiert. Diese ähneln in der Struktur Monografien, unterscheiden sich jedoch durch die Herausgeberform (meist eine Institution statt einer individuellen Autor oder eines individuellen Autors) sowie durch zusätzliche Angaben wie Reportnummern, Serienbezeichnungen oder DOI/URL.

Die Fußnote steht stets unmittelbar nach der Textstelle, auf die sich das Zitat oder die Paraphrase bezieht.

Chicago unterscheidet zwischen vollständiger Erstnennung (Langform) und verkürzter Folgezitation (Kurzform).

Institution als Autor (Regelfall)

Berichte werden in der Regel von Behörden, Ministerien oder Forschungsinstituten herausgegeben. Die Institution steht daher an erster Stelle.
In der Erstnennung werden alle Angaben vollständig ausgeschrieben.

Erste Nennung (Langform):

1. Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung, Jahresbericht zur digitalen Wettbewerbsfähigkeit 2024 (Berichtsreihe Nr. 17) (Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 2024), 52.

Weitere Nennung (Kurzform):

2. Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung, Jahresbericht 2024, 58.

Bericht mit individueller Autor oder individuellem Autor

Wenn eine individuelle Verfasserin oder ein Verfasser angegeben ist, steht diese Person an erster Stelle, gefolgt von Titel, Institution und Jahr.

Erste Nennung (Langform):

1. Hans Meier, Evaluierung der Bildungsförderprogramme 2023 (Bonn: Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2023), 14.

Weitere Nennung (Kurzform):

2. Meier, Evaluierung der Bildungsförderprogramme 2023, 19.

Bericht mit mehreren Autorinnen oder Autoren bzw. Institutionen

Sind mehrere Verfasserinnen, Verfasser oder Organisationen beteiligt, werden alle bei der ersten Nennung vollständig genannt.
Ab der zweiten Nennung genügt die Kurzform mit dem ersten Namen und et al.

Erste Nennung (Langform):

1. Reinhard Bork, Sabine Keller und Thomas Weber, Digital Economy Outlook 2024 (Berlin: Fraunhofer-Institut für Systemforschung, 2024), 77.

Weitere Nennung (Kurzform):

2. Bork et al., Digital Economy Outlook 2024, 81.

Internationale oder gemeinschaftlich herausgegebene Berichte

Sind mehrere Institutionen beteiligt (z. B. OECD, UNESCO, World Bank), werden diese in der Reihenfolge der Titelseite genannt.

Erste Nennung (Langform):

1. UNESCO und UNICEF, Learning Recovery to Accelerate Progress (Education Monitoring Brief) (Paris: UNESCO, 2022), 23.

Weitere Nennung (Kurzform):

2. UNESCO/UNICEF, Learning Recovery, 27.

Online-Bericht oder DOI-Version

Bei digitalen Ausgaben wird am Ende der Fußnote die URL oder – bevorzugt – der DOI angegeben.
Ein Abrufdatum ist nur erforderlich, wenn keine stabile Identifikation (DOI, Version oder Veröffentlichungsdatum) vorliegt.

Erste Nennung (Langform):

1. OECD, Skills Outlook 2023: Thriving in a Digital World (Paris: OECD Publishing, 2023), 45, https://doi.org/10.1787/abcd1234.

Weitere Nennung (Kurzform):

2. OECD, Skills Outlook 2023, 48.

Übersetzte oder nationale Ausgabe eines internationalen Berichts

Wird eine Übersetzung oder nationale Fassung genutzt, wird die Übersetzerin oder der Übersetzer angegeben.

Erste Nennung (Langform):

1. Weltbank, Armut und geteilten Wohlstand verstehen, Übers. von Heike Meyer (Washington, DC: World Bank, 2019), 31.

Weitere Nennung (Kurzform):

2. Weltbank, Armut und Wohlstand, 35.

Mehrere Berichte in einer Fußnote

Wenn mehrere Berichte inhaltlich gemeinsam belegt werden, werden sie durch Semikolons getrennt.

Beispiel:

1. OECD, Skills Outlook 2023, 45; UNESCO, Global Education Monitoring Report 2022, 88; World Bank, Global Economic Prospects 2024, 56.

Wiederholungszitate / ebd.

Wenn zwei Fußnoten unmittelbar auf dieselbe Quelle verweisen, kann im Deutschen „ebd.“ oder im Englischen ibid. verwendet werden.

Beispiel:

1. OECD, Skills Outlook 2023, 45.

2. Ebd., 47.

Im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis: Chicago – Fußnoten & Endnoten für Berichte

Im Chicago-Fußnotensystem (Notes and Bibliography) werden Berichte, White Papers und institutionelle Publikationen im Literaturverzeichnis grundsätzlich wie Monografien aufgeführt, da sie eigenständige, veröffentlichte Werke mit klarer Urheberschaft und Publikationsort darstellen.

Ein Bericht gehört in die Bibliografie, wenn er einen Titel, eine Institution oder eine Autor bzw. einen Autor, ein Erscheinungsjahr sowie eine nachprüfbare Publikationsquelle (Verlag, DOI oder URL) aufweist.

Die Einträge werden alphabetisch nach dem ersten Substantiv – in der Regel dem Namen der Institution oder dem Nachnamen der Autor – sortiert.
Ein Abrufdatum wird nur ergänzt, wenn der Bericht fortlaufend aktualisiert oder ohne DOI oder Versionsangabe veröffentlicht wird.

Grundstruktur für Berichte im Literaturverzeichnis

Form:
Autor bzw. Institution. Titel des Berichts. Versions-/Berichtsnummer (falls vorhanden). Erscheinungsort: Verlag oder Institution, Jahr. DOI oder URL.

Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung. Jahresbericht zur digitalen Wettbewerbsfähigkeit 2024 (Berichtsreihe Nr. 17). Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 2024.

Institution als Autor (Regelfall)

Wenn der Bericht von einer Institution veröffentlicht wurde, steht deren Name an erster Stelle.

Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bildung und Forschung in Zahlen 2024. Bonn: BMBF, 2024.

Bericht mit individueller Autor oder individuellem Autor

Wenn eine Person als Verfasserin oder Verfasser genannt ist, folgt deren Name an erster Stelle, danach Titel, Institution und Jahr.

Meier, Hans. Evaluierung der Bildungsförderprogramme 2023. Bonn: Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2023.

Bericht mit mehreren Autorinnen oder Autoren

Sind mehrere Verfasserinnen oder Verfasser beteiligt, werden diese in der Reihenfolge der Titelseite angegeben. Bei mehr als drei Namen genügt nach Chicago et al.

Bork, Reinhard, Sabine Keller und Thomas Weber. Digital Economy Outlook 2024. Berlin: Fraunhofer-Institut für Systemforschung, 2024.

Internationale oder gemeinschaftlich herausgegebene Berichte

Internationale Organisationen oder Kooperationsberichte werden nach der Reihenfolge auf der Titelseite zitiert.

UNESCO und UNICEF. Learning Recovery to Accelerate Progress (Education Monitoring Brief). Paris: UNESCO, 2022.

Online-Bericht mit DOI

Wenn der Bericht digital veröffentlicht wurde und eine DOI besitzt, wird diese bevorzugt angegeben.

OECD. Skills Outlook 2023: Thriving in a Digital World. Paris: OECD Publishing, 2023. https://doi.org/10.1787/abcd1234

Online-Bericht ohne DOI (stabile URL)

Liegt kein DOI vor, wird die URL angegeben.

World Bank. Global Economic Prospects 2024: Subdued Growth, Rising Risks. Washington, DC: World Bank, 2024. https://www.worldbank.org/reports/gep2024

Übersetzte oder nationale Ausgabe eines internationalen Berichts

Übersetzte Fassungen erhalten nach Chicago einen Hinweis auf die Übersetzerin oder den Übersetzer.

Weltbank. Armut und geteilten Wohlstand verstehen. Übers. von Heike Meyer. Washington, DC: World Bank, 2019.

Serienberichte oder periodische Veröffentlichungen

Wenn der Bericht Teil einer Serie ist, wird die Reihen- oder Dokumentnummer angegeben.

OECD. Economic Outlook 2024 (OECD Economic Studies No. 113). Paris: OECD Publishing, 2024.

Berichte mit Herausgeberin, Herausgeber oder Redaktion

Wird ein Bericht von einer Herausgebergruppe oder Redaktion verantwortet, erscheint diese nach dem Titel.

European Commission. European Economy Institutional Paper No. 125. Hrsg. von Directorate-General for Economic and Financial Affairs. Luxemburg: Publications Office of the European Union, 2020.

Historische oder ersetzte Berichte

Wenn ältere Berichte zitiert werden, bleibt das ursprüngliche Erscheinungsjahr erhalten.

Bundesamt für Statistik. Erster Bericht zur Beschäftigung in Deutschland. Bonn: Bundesverlag, 1965.

💡 Merksatz:
Berichte werden nach Chicago im Literaturverzeichnis immer wie selbstständige Werke behandelt – unabhängig davon, ob sie von Personen oder Institutionen herausgegeben wurden.
Nur rein amtliche Gesetzestexte oder nicht veröffentlichte Verwaltungsdokumente werden ausschließlich in den Fußnoten nachgewiesen.

Sonderregeln

Sonderfälle für Berichte zitieren nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Berichte erscheinen in zahlreichen Varianten – gedruckt, digital, in Serien, mit Herausgeber oder Herausgebern, Übersetzungen oder fortlaufenden Aktualisierungen.

Das Chicago Manual of Style (17th Hrsg.) erlaubt in solchen Fällen Flexibilität, solange die Quelle vollständig identifizierbar und nachvollziehbar bleibt.

Im Folgenden sind die wichtigsten Sonderfälle für Berichte nach dem Chicago-Fußnotensystem (Notes and Bibliography) dargestellt.

Institution als Autor und Verlag

Wenn eine Organisation sowohl Autor als auch Herausgeber des Berichts ist, wird sie nur einmal genannt; ein Zusatz wie „Autor“ entfällt im Chicago-Stil.

Fußnote:

1. World Health Organization, World Health Statistics 2024 (Geneva: World Health Organization, 2024), 56.

Bibliografie:

World Health Organization. World Health Statistics 2024. Geneva: World Health Organization, 2024.

Bericht mit Serien- oder Dokumentnummer

Bei institutionellen Berichten ist die Angabe einer Seriennummer (z. B. Report No.) verpflichtend, wenn sie Bestandteil der Titelseite ist.

Fußnote:

1. OECD, Economic Outlook 2024 (OECD Economic Studies No. 113) (Paris: OECD Publishing, 2024), 112.

Bibliografie:

OECD. Economic Outlook 2024 (OECD Economic Studies No. 113). Paris: OECD Publishing, 2024.

Digitale oder DOI-basierte Berichte

Bei Online-Veröffentlichungen mit DOI oder stabiler URL wird die elektronische Adresse als persistenter Nachweis am Ende der Zitation angegeben.

Fußnote:

1. World Bank, Global Economic Prospects 2024: Subdued Growth, Rising Risks (Washington, DC: World Bank, 2024), https://doi.org/10.1234/weo.2024.01.

Bibliografie:

World Bank. Global Economic Prospects 2024: Subdued Growth, Rising Risks. Washington, DC: World Bank, 2024. https://doi.org/10.1234/weo.2024.01

Online-Bericht ohne DOI (mit URL und Abrufdatum)

Wenn kein DOI vorliegt und der Bericht regelmäßig aktualisiert wird, ist ein Abrufdatum erforderlich.

Fußnote:

1. UN-Habitat, Urban Indicators Compendium (Nairobi: UN-Habitat, o. D.), abgerufen am 8. Juni 2025, https://unhabitat.org/urban-indicators.

Bibliografie:

UN-Habitat. Urban Indicators Compendium. Nairobi: UN-Habitat, o. D.. Abgerufen am 8. Juni 2025. https://unhabitat.org/urban-indicators

Übersetzte oder nationale Ausgabe eines internationalen Berichts

Übersetzte oder lokal adaptierte Berichte werden mit Übersetzerhinweis oder Landesangabe versehen.

Fußnote:

1. Weltbank, Armut und geteilten Wohlstand verstehen, Übers. von Heike Meyer (Washington, DC: World Bank, 2019), 29.

Bibliografie:

Weltbank. Armut und geteilten Wohlstand verstehen. Übersetzt von Heike Meyer. Washington, DC: World Bank, 2019.

Mehrere Institutionen als gemeinsame Herausgeberinnen

Kooperative Berichte mehrerer Organisationen führen alle Herausgeber in der Reihenfolge der Titelseite auf.

Fußnote:

1. UNESCO und UNICEF, Learning Recovery to Accelerate Progress (Paris: UNESCO, 2022), 23.

Bibliografie:

UNESCO und UNICEF. Learning Recovery to Accelerate Progress. Paris: UNESCO, 2022.

Übersetzte oder bilinguale Berichte

Bei zweisprachigen oder übersetzten Ausgaben kann der Sprachhinweis ergänzt werden.

Fußnote:

1. European Union, Basic Law for the Federal Republic of Germany / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Berlin: Bundeszentrale für politische Bildung, 2021), 45.

Bibliografie:

European Union. Basic Law for the Federal Republic of Germany / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Berlin: Bundeszentrale für politische Bildung, 2021.

Historische oder archivierte Berichte

Wenn ein Bericht nur über Archive oder Nachdrucke verfügbar ist, wird das ursprüngliche Erscheinungsjahr angegeben; bei Reprints ergänzt man die Nachdruckangabe.

Fußnote:

1. Bundesamt für Statistik, Erster Bericht zur Beschäftigung in Deutschland (Bonn: Bundesverlag, 1965).

Bibliografie:

Bundesamt für Statistik. Erster Bericht zur Beschäftigung in Deutschland. Bonn: Bundesverlag, 1965.

Institutionelle Reihen oder fortlaufende Reportserien

Wenn Berichte Teil einer institutionellen Reihe sind, wird die Serienangabe in Klammern nach dem Titel geführt.

Fußnote:

1. OECD, Economic Studies No. 113 (Paris: OECD Publishing, 2024), 77.

Bibliografie:

OECD. Economic Studies No. 113. Paris: OECD Publishing, 2024.

Kombination von Print- und Online-Ausgabe

Wenn eine Print- und eine digitale Version gleichzeitig genutzt werden, können beide kombiniert angegeben werden.

Fußnote:

1. Reinhard Bork et al., Digital Economy Outlook 2024 (Berlin: Fraunhofer-Institut für Systemforschung, 2024), 58; https://fraunhofer.de/de/outlook2024.

Bibliografie:

Bork, Reinhard, Sabine Keller und Thomas Weber. Digital Economy Outlook 2024. Berlin: Fraunhofer-Institut für Systemforschung, 2024. https://fraunhofer.de/de/outlook2024

Merksatz:
Nach Chicago gilt:
„Reports and white papers are treated like books or institutional publications and must include full publication details.“
(Chicago M

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach Chicago – Fußnoten & Endnoten für die Zitation von Berichten verpflichtend und was wird empfohlen?

Die folgende Übersicht zeigt, welche Elemente beim Zitieren von Berichten, White Papers und institutionellen Publikationen im Chicago-Fußnotenstil (Notes and Bibliography) zwingend erforderlich sind und welche fakultativ zur besseren Nachvollziehbarkeit ergänzt werden können.

Da Berichte häufig von Institutionen herausgegeben werden, unterscheidet sich der Aufbau leicht von klassischen Monografien oder Zeitschriftenartikeln.

Zitation in den Fußnoten nach Chicago (Berichte, White Papers, institutionelle Publikationen)

Angabe Verpflichtend Empfohlen / fakultativ
Autor oder Institution Vollständiger Name des Autors oder der Organisation bei der ersten Nennung (z. B. OECD oder Hans Meier) Abkürzung oder Kurztitel bei Folgezitationen (z. B. OECD, Skills Outlook)
Titel des Berichts Vollständiger offizieller Titel (kursiv) Untertitel, Serienangabe oder Dokumentnummer in Klammern
Auflage / Version / Reportnummer Anzugeben, wenn auf dem Titelblatt vorhanden (z. B. „Report No. 113“) Version, Edition oder „Stand: [Datum]“ bei fortlaufend aktualisierten Ausgaben
Erscheinungsort und Verlag / Herausgeberinstitution Ort und Verlag bei Druckausgaben; Institution bei digitalen Publikationen Wenn Institution zugleich Verlag ist, kann der Ort entfallen
Jahr der Veröffentlichung Immer anzugeben (Jahr, ggf. Tag/Monat bei tagesaktuellen Online-Fassungen) Vollständiges Datum bei besonders zeitkritischen Berichten (z. B. Presseberichte)
Seitenzahl / Abschnittsangabe Pflicht bei direkten Zitaten oder spezifischen Verweisen Absatz-, Kapitel- oder Tabellenangaben bei digitalen Berichten
DOI / URL Pflicht bei Online-Berichten ohne Printfassung DOI bevorzugt; sonst stabile URL ohne abschließenden Punkt
Abrufdatum Nur bei Berichten ohne DOI und ohne Versionsangabe Empfohlen bei dynamischen Quellen oder Regierungsportalen
Mehrere Berichte in einer Fußnote Mit Semikolon trennen, alphabetisch oder chronologisch ordnen
Wiederholungszitate Kurztitel oder ebd. (ibid.) bei unmittelbarer Wiederholung Seitenzahl ergänzen (z. B. „ebd., 45“)

Bibliografie nach Chicago (Berichte, White Papers, institutionelle Publikationen)

Angabe Verpflichtend Empfohlen / fakultativ
Autor oder Institution Vollständiger Name (wie im Bericht angegeben) Bei Kooperationsberichten Reihenfolge wie auf Titelseite übernehmen
Titel des Berichts Vollständiger Titel kursiv; Untertitel in Satzanfangsgroßschreibung Serien- oder Dokumentnummer in Klammern direkt nach dem Titel
Herausgeber / Redaktion Nur wenn ausdrücklich genannt Hinweis auf Editorin, Herausgeber oder Übersetzerin („Hrsg. von …“, „Übers. von …“)
Auflage / Version / Edition Pflicht, wenn auf der Titelseite angegeben Versionshinweis oder Standdatum bei fortlaufend gepflegten Publikationen
Verlag / Institution / Herausgeberstelle Immer anzugeben (Ort: Verlag oder Institution) Wenn Organisation zugleich Verlag ist, kann der Ort entfallen
Erscheinungsjahr Pflichtangabe (Jahr, ggf. Tag/Monat bei Online-Berichten) Bei Serien: Jahr der Ausgabe im Titel belassen (z. B. Outlook 2024)
DOI / URL DOI oder stabile URL als permanenter Nachweis DOI bevorzugt; kein Punkt am Ende
Abrufdatum Nur bei Berichten ohne DOI / mit dynamischer Aktualisierung Bei tagesaktuellen, laufend aktualisierten Regierungsberichten
Übersetzerin / Übersetzer / Editorin Bei übersetzten oder adaptierten Ausgaben Hinweis auf Landesfassung oder Sprache (z. B. „Deutsche Ausgabe“)
Serienangabe / Dokumentnummer Pflicht, wenn Bestandteil des offiziellen Titels Serienname zusätzlich im Titel (z. B. OECD Economic Studies)
Historische / archivierte Berichte Jahr der Originalausgabe Reprint- oder Archivhinweis ergänzen (z. B. „Nachdruck 1965“)
Alphabetisierung Nach erstem Substantiv (Institution oder Nachname) Bei mehreren Berichten derselben Institution chronologisch ordnen
Mehrbändige oder fortlaufende Serien Bandnummer oder Jahr der Ausgabe Untertitel oder spezifische Themenangabe (z. B. „Country Notes“)

Häufige Fragen & Antworten

Du hast noch weitere Fragen zur Zitation nach Chicago Stil, die du nicht in diesem Artikel beantwortet bekommen hast? Dann recherchiere weiter in der Wissensdatenbank für Chicago Stil Zitation hier bei 1a-Studi.

In der ersten Fußnote gibst du einen Bericht vollständig an. Zuerst nennst du die Institution oder den Autor, danach den Titel kursiv, gegebenenfalls die Berichts- oder Seriennummer in Klammern, anschließend Erscheinungsort, Verlag oder Institution und das Jahr in Klammern. Am Ende ergänzt du bei Bedarf eine Seitenzahl oder Abschnittsangabe. Ein Beispiel lautet: Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung, Jahresbericht zur digitalen Wettbewerbsfähigkeit 2024 (Berichtsreihe Nr. 17) (Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 2024), 52.
Ein Bericht nach Chicago benötigt in der Fußnote stets eine verantwortliche Institution oder einen Autor, den vollständigen Titel in Kursivschrift, gegebenenfalls eine Versions- oder Reportnummer, den Erscheinungsort, die herausgebende Stelle und das Erscheinungsjahr. Bei direkten Zitaten kommt eine Seiten- oder Abschnittsangabe hinzu. Für Online-Berichte gibst du zusätzlich einen DOI oder eine stabile URL an, um die Quelle dauerhaft auffindbar zu machen. Ein Abrufdatum ist nur dann erforderlich, wenn keine feste Version oder kein Datum vorliegt und der Inhalt laufend aktualisiert werden kann.
Steht eine Institution als Herausgeber im Vordergrund, beginnt die Fußnote mit dem Namen dieser Organisation und der Berichtstitel folgt direkt danach. Beispiel ist: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bildung und Forschung in Zahlen 2024 (Bonn: BMBF, 2024), 12. Wenn eine Person als Verfasser angegeben ist, nennst du zuerst den Namen der Person und im Anschluss Titel, Institution und Jahr. Die Kurzform verwendet in beiden Fällen entweder den Institutionsnamen oder den Nachnamen der Autorin mit einem Kurztitel und der Seitenzahl, zum Beispiel „Meier, Evaluierung der Bildungsförderprogramme 2023, 19“.
Bei mehreren Autorinnen oder Autoren nennst du in der ersten Fußnote alle Namen in der Reihenfolge der Titelseite. Beispiel: Reinhard Bork, Sabine Keller und Thomas Weber, Digital Economy Outlook 2024 (Berlin: Fraunhofer-Institut für Systemforschung, 2024), 77. In späteren Fußnoten reicht der erste Name mit dem Zusatz „et al.“ und einem Kurztitel, etwa „Bork et al., Digital Economy Outlook 2024, 81“. Mehrere Institutionen führst du ebenfalls vollständig auf und kannst in der Kurzform eine kombinierte Bezeichnung wie „UNESCO/UNICEF, Learning Recovery, 27“ verwenden, wenn diese eingeführt wurde.
Ein Online-Bericht wird in der Fußnote zunächst wie ein gedruckter Bericht angegeben. Du nennst Institution oder Autor, Titel kursiv, gegebenenfalls Reportnummer, Erscheinungsort, Verlag oder Institution und Jahr sowie eine Seitenzahl. Am Ende fügst du einen DOI oder eine stabile URL an, zum Beispiel: OECD, Skills Outlook 2023: Thriving in a Digital World (Paris: OECD Publishing, 2023), 45, https://doi.org/10.1787/abcd1234. Ein Abrufdatum ist nur erforderlich, wenn kein DOI existiert und der Bericht ohne klare Versionsangabe online laufend verändert wird.
Übersetzte oder national adaptierte Berichte zitierst du mit dem Titel der verwendeten Sprachversion und einem Hinweis auf die Übersetzung. Nach dem Titel folgt „Übers. von …“ oder „Übersetzt von …“, anschließend Erscheinungsort, Institution oder Verlag und Jahr. Ein Beispiel lautet: Weltbank, Armut und geteilten Wohlstand verstehen, Übers. von Heike Meyer (Washington, DC: World Bank, 2019), 31. In der Kurzform kannst du einen verkürzten Titel verwenden, etwa „Weltbank, Armut und Wohlstand, 35“, solange zuvor klar ist, auf welche Ausgabe du dich beziehst.
Im Literaturverzeichnis steht zuerst der Name der Institution oder der Nachname und Vorname der Autorin. Danach folgt der vollständige Titel kursiv, gegebenenfalls mit Berichts- oder Seriennummer in Klammern, anschließend Erscheinungsort und Verlag oder Institution sowie das Erscheinungsjahr. Für Online-Berichte ergänzt du am Ende einen DOI oder eine stabile URL ohne Punkt. Ein typischer Eintrag lautet: Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung. Jahresbericht zur digitalen Wettbewerbsfähigkeit 2024 (Berichtsreihe Nr. 17). Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 2024.
Serienangaben oder Reportnummern gehören nach Chicago direkt an den Titel des Berichts, häufig in Klammern. In der Fußnote und im Literaturverzeichnis erhöhst du dadurch die Genauigkeit der Zitation, etwa bei umfangreichen Reihen einer Organisation. Ein Beispiel ist: OECD, Economic Outlook 2024 (OECD Economic Studies No. 113) (Paris: OECD Publishing, 2024), 112. Diese Zusatzangaben helfen besonders bei Berichten, die jährlich erscheinen oder thematisch ähnliche Titel tragen, und vermeiden Verwechslungen zwischen verschiedenen Ausgaben einer Serie.
Wenn du mehrere Berichte in einer Fußnote zusammenführst, trennst du die einzelnen Nachweise mit Semikolons. Jeder Bericht folgt dabei der verkürzten oder vollständigen Form, je nach vorheriger Einführung. Eine Fußnote kann zum Beispiel so aussehen: OECD, Skills Outlook 2023, 45; UNESCO, Global Education Monitoring Report 2022, 88; World Bank, Global Economic Prospects 2024, 56. Diese Bündelung eignet sich für vergleichende Aussagen, die auf verschiedene institutionelle Quellen gestützt sind, ohne dass dafür mehrere Fußnoten benötigt werden.
Ein Abrufdatum setzt du ein, wenn ein Online-Bericht ohne DOI, ohne klare Versionsangabe oder ohne eindeutiges Veröffentlichungsdatum erscheint. Typisch sind Portale von Organisationen mit laufend aktualisierten Übersichtsberichten. Dann fügst du hinter den Publikationsangaben „abgerufen am“ mit Datum und danach die URL ein. Liegt dagegen ein DOI oder eine eindeutig datierte Version vor, reicht die Angabe von Jahr und DOI oder URL ohne Abrufdatum, da die Version dauerhaft identifizierbar ist.
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