Historische Manuskripte zitieren nach Chicago Fußnoten & Endnoten

Historische Manuskripte nach Chicago Fußnoten & Endnoten zitieren bedeutet, unveröffentlichte Primärquellen wie Briefe, Codices, Tagebücher, Urkunden, Skizzen, Protokolle oder Autographen in Fußnoten mit Urheber, Datum, Beschreibung, Gattungsangabe, Signatur, Sammlung und Archiv eindeutig nachzuweisen. Ein Literaturverzeichnis-Eintrag erfolgt nur bei edierten, publizierten, faksimilierten oder digital kuratierten Ausgaben mit DOI, Verlag oder stabilem Permalink. Wichtig sind präzise Regeln zu Blatt- und Folioangaben, ca.-Datierungen, Fragmenten, Palimpsesten, eigenen Transkriptionen, Digitalisaten, Sekundärzitaten und der Abgrenzung zwischen Originalarchivstück und veröffentlichter Edition.

Historische Manuskripte zitieren

Wichtigste Regeln

Historische Manuskripte zitieren Chicago – Fußnoten & Endnoten

Historische Manuskripte werden im Chicago-Stil (Notes & Bibliography) als unveröffentlichte Primärquellen behandelt. Ihre Identifikation muss durch präzise Angaben gesichert werden, da sie im Unterschied zu veröffentlichten Büchern oder Artikeln häufig keine standardisierten bibliografischen Daten besitzen.

Die Zitation basiert deshalb vor allem auf Autor oder Urheber, genauer Datierung, Stückbezeichnung, Materialart, Signatur, Bestand und Archivangaben.

Autor / Urheber

Die verfassende Person steht an erster Stelle. Empfänger werden nicht als Autor geführt, können aber in der Beschreibung des Manuskripts erscheinen.

Wenn der Autor unbekannt ist, übernimmt eine sachliche Beschreibung diese Position.

Beispiel:

Johann Keller, „Notiz zur Vorlesungsvorbereitung“ [Handschrift], 1783, Cod. Ms. 12, Bl. 4r, Universitätsbibliothek Leipzig.

Datum

Historische Manuskripte werden mit dem genauesten verfügbaren Datum zitiert. Möglich sind vollständige Datierungen, Jahresangaben, circa-Angaben oder der Hinweis o. D., wenn keine Datierung ermittelbar ist.

  • vollständiges Datum: 14. März 1783
  • Jahresangabe: 1783
  • unsichere Datierung: ca. 1470
  • fehlende Datierung: o. D.

Titel oder Beschreibung des Stücks

Historische Manuskripte tragen häufig keinen offiziellen Titel. In diesem Fall wird eine knappe, sachliche Beschreibung verwendet.

Geeignete Beschreibungen sind zum Beispiel:

  • „Notiz zur Vorlesungsvorbereitung“
  • „Brief an Friedrich Schiller“
  • „Protokoll der Ratsversammlung“
  • „Psalterfragment“

Gattungsangabe in eckigen Klammern

Die Materialart wird in eckigen Klammern angegeben. Dadurch wird deutlich, welche Art von Quelle vorliegt.

  • [Brief]
  • [Handschrift]
  • [Tagebuch]
  • [Urkunde]
  • [Notiz]
  • [Skizze]
  • [Protokoll]

Signatur, Bestand und Archiv

Die eindeutige Lokalisierung des Manuskripts erfolgt über Bestand, Sammlung, Signatur und Archivname. Bei Handschriften sind zusätzlich Blatt- oder Folioangaben üblich.

Typische Angaben sind:

  • Sammlungs- oder Nachlassbezeichnung
  • Signatur, z. B. Cod. 123 oder NL-S 12
  • Blatt- oder Folioangabe, z. B. Bl. 5r oder Bl. 5v
  • Name des Archivs oder der Bibliothek

Beispiel:

Anonym, „Psalterfragment“ [Pergamentfragment], ca. 1470, Fragm. Hs. 9, Bayerische Staatsbibliothek, München.

Digitalisate mit DOI oder URL

Wenn ein Manuskript als Digitalisat genutzt wird, wird ein DOI bevorzugt. Eine stabile URL kann ebenfalls angegeben werden. Ein Abrufdatum ist nur bei instabilen oder dynamischen digitalen Beständen erforderlich.

Beispiel:

Max Planck, „Notiz zum Austausch mit Einstein“ [Handschrift, Digitalisat], o. D., PN/HM/37, Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, https://doi.org/10.1234/planck.hm37.

Literaturverzeichnis

Historische Manuskripte erscheinen normalerweise nicht im Literaturverzeichnis, wenn es sich um unveröffentlichte Archivstücke handelt. Der Nachweis erfolgt dann ausschließlich in der Fußnote.

Ein Eintrag im Literaturverzeichnis ist nur sinnvoll, wenn das Manuskript in einer veröffentlichten oder dauerhaft zugänglichen Form vorliegt.

  • digital kuratierte Edition mit DOI oder stabiler URL
  • gedruckte wissenschaftliche Edition oder Transkription
  • veröffentlichtes Faksimile
Merksatz

Historische Manuskripte werden nach Chicago vor allem über Archivangaben identifiziert: Urheber, Datum, Beschreibung, Materialart, Signatur, Bestand und Archiv. Unveröffentlichte Manuskripte stehen in der Regel nur in der Fußnote, nicht im Literaturverzeichnis.

Im Text

Im Text zitieren: Historische Manuskripte nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Im Chicago-Fußnotensystem werden historische Manuskripte in den Fußnoten nachgewiesen, da sie häufig unveröffentlichte Primärquellen sind. Jede Fußnote muss die genaue Identifikation des Stücks ermöglichen – durch Autor, Datierung, Stückbeschreibung, Gattungsangabe und präzise Archivangabe.

Die folgenden Muster decken zentrale Varianten ab, die bei der Arbeit mit Archivquellen auftreten.

Standardfall: Manuskript mit bekanntem Autor

Dieser Fall gilt für Briefe, Notizen, Tagebucheinträge und andere Autographen, deren Verfasser bekannt ist.

Form (erste Nennung):

Vorname Nachname, „Titel oder Beschreibung“ [Gattung], Signatur, Archivname, Datum.

Beispiel:

Johann Wolfgang von Goethe, „Brief an Friedrich Schiller“ [Brief], GSA 25/B/56, Goethe- und Schiller-Archiv, Weimar, 4. Mai 1800.

Weitere Nennung (Kurzform):

Goethe, „Brief an Friedrich Schiller“, 4. Mai 1800.

Manuskript ohne Titel – Beschreibung als Titel

Wenn kein offizieller Titel existiert, wird eine sachliche Beschreibung in Satzanfangsgroßschreibung verwendet.

Beispiel:

Marie Curie, „Notizen zur Radioaktivität“ [Handschrift], Curie-Papers, Box 4, Fasz. 7, Bibliothèque nationale de France, Paris, 2. November 1903.

Kurzform:

Curie, „Notizen zur Radioaktivität“.

Unbekannter Autor (anonymes Manuskript)

Wenn kein Autor bekannt ist, rückt die Beschreibung an die Autorenposition.

Beispiel:

Protokoll der Werkbesprechung“ [Protokoll], Bestand PA 123, Staatsarchiv Hamburg, 1921.

Kurzform:

Protokoll der Werkbesprechung“, 1921.

Manuskript mit circa-Datierung

Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, wird ca. verwendet.

Beispiel:

Stundenbuchfragment“ [Handschrift], Fragm. Hs. 9, Bayerische Staatsbibliothek, München, ca. 1470.

Kurzform:

Stundenbuchfragment“, ca. 1470.

Manuskript mit vollständiger Foliierung oder Blattangabe

Für genaue Nachweise werden Blattangaben mit recto und verso ergänzt.

Beispiel:

Max Planck, „Schreiben an die Redaktion“ [Brief], PN/1900/10/19, Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, 19. Oktober 1900, Bl. 2r.

Kurzform:

Planck, „Schreiben an die Redaktion“, Bl. 2r.

Tagebuch- oder Journal-Eintrag

Tagebuch- und Journaleinträge werden mit Autor, Eintragsbeschreibung, Materialart, Signatur, Archiv und Datum nachgewiesen.

Beispiel:

Lotte Schmidt, „Eintrag zum Wiederaufbau“ [Tagebuch], NL-S 12, Bd. 3, Stadtarchiv Hamburg, 18. Juli 1946.

Kurzform:

Schmidt, „Eintrag zum Wiederaufbau“.

Amtsprotokoll / institutionelles Dokument

Wenn eine Institution der Urheber ist, wird sie als Autor genannt.

Beispiel:

Preußische Akademie der Wissenschaften, „Protokoll der Sitzung des Plenums“ [Protokoll], Bestand PAW A-15/3, Mappe 9, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, 4. Dezember 1915.

Kurzform:

Preußische Akademie der Wissenschaften, „Protokoll der Sitzung“.

Digitalisate mit URL oder DOI

Wenn ein Digitalisat genutzt wird, steht am Ende der Fußnote eine URL oder vorzugsweise ein DOI.

Beispiel:

Max Planck, „Schreiben an die Redaktion“ [Brief], PN/1900/10/19, Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, 19. Oktober 1900, https://digital.bbaw.de/PN/1900_10_19.

Kurzform:

Planck, „Schreiben an die Redaktion“.

Archivkürzel und Sammlungsangaben

Chicago erlaubt die Nutzung offizieller Archivkürzel, sofern diese gängig sind und die Quelle eindeutig identifizierbar bleibt.

Beispiel:

Albert Einstein, „Skizze zur Strahlungshypothese“ [Handschriftliche Skizze], EP-S 1903/1, Hebrew University Archives, ca. 1903.

Kurzform:

Einstein, „Skizze zur Strahlungshypothese“.

Im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis – Historische Manuskripte nach Chicago (Notes & Bibliography)

Historische Manuskripte gelten im Chicago-Fußnotensystem als unveröffentlichte Primärquellen. Solche Quellen werden in der Regel nur in den Fußnoten zitiert und nicht in die Bibliografie aufgenommen.

Ein Eintrag im Literaturverzeichnis erfolgt ausschließlich in folgenden Ausnahmefällen:

  • wenn das Manuskript in einer edierten Sammlung veröffentlicht wurde,
  • wenn es als Teil einer wissenschaftlichen Edition erscheint,
  • wenn es als Faksimile mit Verlag publiziert wurde,
  • wenn es über eine digitale Edition mit DOI oder Permalink erhältlich ist,
  • wenn ein Archivstück als selbstständiges Werk herausgegeben wurde.

Nur in diesen Fällen wird das Manuskript wie ein Buch, Kapitel oder eine Edition nachgewiesen.

Bestandteile eines Bibliografieeintrags

Wenn ein Archivstück in einer publizierten Ausgabe erscheint, benötigt der Eintrag folgende Angaben:

  • Autor beziehungsweise historische Urheberschaft
  • Jahr der Edition, nicht das historische Originaldatum
  • Titel der Edition oder Werkbezeichnung
  • Herausgeberangabe, z. B. „Hrsg. von …“ oder „edited by …“
  • Band- und Abschnittsangaben, falls vorhanden
  • Verlagsort und Verlag
  • DOI oder stabile URL, falls eine digitale Edition genutzt wurde

Das Originaljahr kann ergänzend am Ende stehen. Es ersetzt jedoch nicht das Publikationsjahr der verwendeten Edition.

Manuskript in einer wissenschaftlichen Edition

Diese Form gilt für Manuskripte, Briefe oder historische Texte, die in einer Herausgeberedition veröffentlicht wurden.

Beispiel:

Goethe, Johann Wolfgang von. Briefe 1800–1805. Hrsg. von Renate Böschenstein-Schäfer. München: C. H. Beck, 1995.

Hinweis: Das Originaldatum, etwa „Brief vom 4. Mai 1800“, erscheint nicht als Hauptdatum im Literaturverzeichnis, sondern in der Fußnote.

Manuskript als Kapitel in einer edierten Sammlung

Historische Notizen, Briefe oder Einzelstücke, die in einem Sammelband ediert wurden, werden wie Kapitel in einem Herausgeberwerk nachgewiesen.

Beispiel:

Curie, Marie. „Notizen zur Radioaktivität.“ In Frühe Dokumente zur Radioaktivitätsforschung, hrsg. von Alain Pire, 33–41. Paris: CNRS Editions, 2018.

Digitalisierte Manuskripte mit DOI

Digitalisierte Manuskripte werden nur dann bibliografisch aufgenommen, wenn sie als kuratierte digitale Edition mit DOI oder stabilem Permalink vorliegen.

Beispiel:

Planck, Max. Scientific Correspondence, Volume 1: 1874–1902. Hrsg. von Dieter Hoffmann. Berlin: Akademie Verlag, 2014. https://doi.org/10.1234/planck.1874-1902

Gedrucktes Faksimile

Wenn ein Manuskript als Faksimile-Ausgabe veröffentlicht wurde, wird diese Ausgabe wie ein eigenständiges Werk behandelt.

Beispiel:

Einstein, Albert. Notebook on Special Relativity (1905). Faksimile-Ausgabe. Berlin: Springer, 2011.

Bilinguale oder kommentierte Editionen

Bei bilingualen oder kommentierten Editionen werden Herausgeber und Übersetzer angegeben, sofern diese für die Ausgabe verantwortlich sind.

Beispiel:

Hildegard von Bingen. Visionary Writings / Visiones. Hrsg. und übers. von Peter Dronke. Oxford: Oxford University Press, 2008.

Herausgegebene Archivsammlung mit mehreren Autoren

Wenn ein Archiv eine Sammlung mit mehreren historischen Dokumenten herausgibt, steht die Institution als Herausgeber an der Autorenposition.

Beispiel:

Stadtarchiv Hamburg, Hrsg. Dokumente zur Stadtgeschichte: Handschriften 1750–1850. Hamburg: HafenCity Press, 2020.

Wann Manuskripte nicht ins Literaturverzeichnis gehören

Manuskripte werden nicht in das Literaturverzeichnis aufgenommen, wenn sie nur als unveröffentlichte Archivstücke vorliegen.

Nicht einzutragen sind insbesondere:

  • Briefe, die nur im Archiv existieren und nicht ediert wurden,
  • Tagebücher, Notizen oder Protokolle, die nur als Archivbestand vorliegen,
  • Transkriptionen oder Scans ohne Verlag, DOI oder editorische Aufbereitung,
  • digitale Archivbestände, die reine Reproduktionen ohne editorische Bearbeitung sind.

Beispiele, die nicht in das Literaturverzeichnis gehören:

  • Goethes Brief vom 4. Mai 1800
  • Planck Archivstück PN/1900/10/19
  • Einstein Skizze EP-S 1903/1

Diese Quellen werden ausschließlich in Fußnoten zitiert, nicht in der Bibliografie.

Sonderregeln

Sonderfälle für Historische Manuskripte zitieren nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Historische Manuskripte treten in der Praxis in vielen unterschiedlichen Formen auf – von unedierten Archivbeständen über digitalisierte Faksimiles bis hin zu kritisch edierten oder kommentierten wissenschaftlichen Ausgaben. Chicago erlaubt hier flexible Lösungen, verlangt jedoch immer, dass die genutzte Version eindeutig identifizierbar bleibt.

Faksimiles, edierte oder transkribierte Versionen

Wird nicht das Originalmanuskript, sondern eine herausgegebene Edition genutzt, wird diese Ausgabe als Buch oder Kapitel zitiert – nicht als Archivmaterial.

Fußnote (edierte Ausgabe):

Hildegard of Bingen: Visions and Letters, Hrsg. Peter Dronke (Oxford: Oxford University Press, 2008), 45.

Bibliografie:

Hildegard of Bingen. Visions and Letters. Edited by Peter Dronke. Oxford: Oxford University Press, 2008.

Bei einer Edition ersetzt der Editor den Archivnachweis. Das Originaljahr gehört nicht an die Jahresposition, sondern kann bei Bedarf in einer Anmerkung, im Nachwort oder als ergänzender Hinweis erscheinen.

Digitalisierte Manuskripte mit DOI oder stabilem Permalink

Wenn ein Archivstück als wissenschaftlich kuratierte digitale Edition publiziert wurde, wird die digitale Edition wie ein Buch oder eine Edition zitiert.

Fußnote:

Max Planck, Scientific Correspondence: Volume 1, 1874–1902, Hrsg. Dieter Hoffmann (Berlin: Akademie Verlag, 2014), https://doi.org/10.1234/planck.1874-1902.

Bibliografie:

Planck, Max. Scientific Correspondence: Volume 1, 1874–1902. Edited by Dieter Hoffmann. Berlin: Akademie Verlag, 2014. https://doi.org/10.1234/planck.1874-1902

Archivstücke mit unklarem Datum

Bei unsicherer Datierung erlaubt Chicago unterschiedliche Formen, sofern diese konsequent verwendet werden.

  • ca. für ungefähre Jahresangaben
  • Jahrhundertangaben, wenn nur eine grobe Datierung möglich ist
  • Jahresintervalle, wenn der Zeitraum belegt ist

Fußnote:

Anonymous, „Illumination Fragment“, ca. 1470, Fragm. 12, Bayerische Staatsbibliothek, Munich.

Bibliografie (nur bei publizierter Edition):

Anonymous. „Illumination Fragment.“ In Medieval Manuscript Fragments, Hrsg. Anna Müller. Berlin: De Gruyter, 2019.

Mehrere Hände oder Schreiber im selben Manuskript

Wenn mehrere Schreiber beteiligt waren, bleibt die inhaltliche Urheberschaft an erster Stelle. Hinweise wie Hand A, Hand B oder mit späteren Händen werden in die Stückbeschreibung aufgenommen.

Fußnote:

Philipp Melanchthon, „Vorlesungsnotizen zur Rhetorik“, 1531, Cod. M 31 (mit späteren Händen), Universitätsbibliothek Wittenberg.

Fragmente, Palimpseste und beschädigte Stücke

Bei fragmentarisch erhaltenen Manuskripten wird die Materialart präzise in eckigen Klammern angegeben.

  • [Pergamentfragment]
  • [Papyrus]
  • [Palimpsest]
  • [Fragment]

Fußnote:

Anonymous, „Evangelienzeile“ [Pergamentfragment], 6th century, Biblioteca Vaticana, Rome.

Archivstücke, die nur vor Ort einsehbar sind

Wenn ein Manuskript oder ein Archivstück ausschließlich im Lesesaal zugänglich ist, kann der Hinweis zur eingeschränkten Benutzung ergänzt werden.

Fußnote:

Walter Krupp, „Fabrikhof Essen, Blick nach Osten“ [Fotografie], 1928, Historisches Archiv ThyssenKrupp, BK 1928/471 (Benutzung nur vor Ort möglich).

Archivierte Online-Fassungen

Wenn das Original nicht mehr verfügbar ist, wird die archivierte Online-Fassung zitiert. Die Archiv-URL ersetzt dann die nicht mehr erreichbare Originaladresse.

Fußnote:

Planck Manuscript PN/1900/10/19 [Brief], Archiv BBAW, Berlin, abgerufen am January 10, 2025, https://web.archive.org/...

Sekundärzitat aus einem Manuskript

Wenn das Manuskript nicht selbst eingesehen wurde, wird die tatsächlich konsultierte Sekundärquelle nachgewiesen. Das Manuskript wird nur als indirekt bekanntes Objekt genannt.

Fußnote:

Johann Wolfgang von Goethe, „Brief an Schiller“, 1800, zitiert nach Peter Schneider, Goethes Briefe (Berlin: Humboldt Verlag, 2014), 55.

Bibliografie:

Schneider, Peter. Goethes Briefe. Berlin: Humboldt Verlag, 2014.

Manuskript in einer mehrbändigen Edition

Wenn ein Manuskript in einer mehrbändigen Edition erscheint, wird die verwendete Edition mit Bandangabe bibliografisch nachgewiesen.

Bibliografie:

Einstein, Albert. Collected Papers of Albert Einstein, Volume 5. Edited by John Stachel. Princeton: Princeton University Press, 1993.

Eigene Transkription eines Archivstücks

Wenn eine eigene Transkription eines Archivstücks verwendet wird, wird dies in der Fußnote kenntlich gemacht. Dadurch bleibt erkennbar, dass nicht eine veröffentlichte Edition, sondern eine eigene Übertragung der Handschrift zugrunde liegt.

Fußnote:

Martin Luther, „Glossen zum Römerbrief“ [Eigene Transkription], 1522, Ms. L8, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, Jena.

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach Chicago – Fußnoten & Endnoten für die Zitation von historischen Manuskripten verpflichtend und was wird empfohlen?

Die folgenden Übersichten unterscheiden zwischen Fußnoten und Literaturverzeichnis. Historische Manuskripte werden im Original in der Regel nur in Fußnoten nachgewiesen. Ein Literaturverzeichnis-Eintrag ist nur erforderlich, wenn eine edierte, kommentierte, übersetzte oder digital kuratierte Ausgabe verwendet wurde.

Fußnoten – Historische Manuskripte nach Chicago (Notes)

Autor / Verfasser


Pflicht

Name der verfassenden Person oder Institution angeben.

Empfehlung

Funktionszusätze oder Kontextangaben wie Schreiber A nur in der Beschreibung ergänzen.

Datum


Pflicht

Genaues Datum angeben, wenn vorhanden; sonst ca., Jahrhundertangabe oder bei fehlender Datierbarkeit o. D. verwenden.

Empfehlung

Zusätze wie frühe Fassung oder Intervalljahre, z. B. 1470–1480, ergänzen.

Titel oder sachliche Beschreibung


Pflicht

Titel oder sachliche Beschreibung angeben; nicht kursiv setzen.

Empfehlung

Präzisere Objektbeschreibung oder Empfängernennung ergänzen, z. B. „Brief an …“.

Gattungsangabe


Pflicht

Material- oder Quellentyp in eckigen Klammern angeben, z. B. [Brief], [Handschrift], [Tagebuch] oder [Pergamentfragment].

Empfehlung

Genauere Materialangaben ergänzen, z. B. [Palimpsest], [Papyrus] oder [Faksimile].

Sammlung / Nachlass


Pflicht

Eindeutige Bestands- oder Nachlassbezeichnung angeben.

Empfehlung

Box, Mappe, Faszikel oder Blattangaben ergänzen.

Signatur


Pflicht

Signatur zur eindeutigen Identifikation angeben.

Empfehlung

Blatt oder Folio zusätzlich vermerken, z. B. Bl. 12r.

Archiv / Institution


Pflicht

Archivname oder Institution angeben.

Empfehlung

Archivabteilung, Fonds oder zusätzliche Signaturstruktur ergänzen, wenn dies die Auffindbarkeit verbessert.

URL / DOI


Pflicht bei digitaler Nutzung

Nur angeben, wenn ein digitales Faksimile oder eine digitale Edition verwendet wurde.

Empfehlung

DOI bevorzugen; URL nur verwenden, wenn diese stabil ist.

Abrufdatum


Pflicht bei instabilen Onlinequellen

Nur bei nicht stabilen oder veränderlichen Online-Quellen angeben.

Zugangshinweis


Empfehlung

Hinweis wie „Benutzung nur vor Ort möglich“ ergänzen, falls dies für die Nachprüfbarkeit relevant ist.

Sekundärzitat


Pflicht bei indirektem Zugriff

Form „zitiert nach …“ verwenden, wenn das Manuskript nur über eine Sekundärquelle bekannt ist.

Empfehlung

Im Text kurz erläutern, weshalb das Original nicht zugänglich war.

Bibliografie – Historische Manuskripte nach Chicago (Bibliography)

Diese Angaben gelten nur für edierte, kommentierte, übersetzte oder digital kuratierte Ausgaben. Sie gelten nicht für das originale Archivmaterial.

Autor / Editor


Pflicht

Autor, Herausgeber oder Bearbeiter der Edition angeben.

Empfehlung

Ergänzende Editorrollen angeben, z. B. transcribed by oder annotated by.

Jahr


Pflicht

Erscheinungsjahr der Edition angeben.

Empfehlung

Exaktes Datum nur bei zeitbasierten oder fortlaufend aktualisierten Online-Editionen ergänzen.

Titel der Edition


Pflicht

Titel der Edition kursiv setzen.

Empfehlung

Zusätze wie Critical Edition oder Faksimile-Ausgabe ergänzen.

Übersetzer / Herausgeber


Pflicht bei übersetzten oder edierten Manuskripten

Übersetzer oder Herausgeber der verwendeten Ausgabe angeben.

Empfehlung

Zusätzliche Mitwirkende mit „unter Mitarbeit von …“ ergänzen.

Bandangaben


Pflicht bei mehrbändigen Editionen

Bandangaben aufnehmen, wenn die Edition mehrbändig ist.

Empfehlung

Paragraphen- oder Seitenbereich der kommentierten Teile ergänzen.

Verlag


Pflicht

Verlag angeben; bei gedruckten Editionen in der Regel mit Erscheinungsort.

Empfehlung

Mehrere Verlage oder Co-Publishing-Angaben aufnehmen, wenn die Edition dies ausweist.

DOI / URL


Pflicht bei digitalen oder DOI-basierten Editionen

DOI oder stabile URL angeben.

Empfehlung

Archiv-Permalink, Handle oder ARK ergänzen, wenn vorhanden.

Editionstyp


Empfehlung

Editionstyp ergänzen, z. B. [Faksimile], [Transkription] oder [Kommentierte Ausgabe].

Originaljahr


Empfehlung

Originaljahr nur im Kommentartext oder als ergänzende Information nennen, nicht in der bibliografischen Jahresposition.

Archiv / Standort


Empfehlung

Nur in Anmerkungen ergänzen, wenn die Edition ausdrücklich auf einen bestimmten Archivbestand verweist.

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Häufige Fragen & Antworten

Du hast noch weitere Fragen zur Zitation nach Chicago Style? Dann recherchiere weiter in der 1a-Studi Wissensdatenbank.

Wie werden historische Manuskripte im Chicago-Fußnotenstil grundsätzlich zitiert?

Historische Manuskripte werden im Chicago-Fußnotensystem als unveröffentlichte Primärquellen behandelt. Die vollständige Fußnote enthält in der Regel Autor oder Urheber, eine Stückbezeichnung bzw. Beschreibung, die Gattungsangabe in eckigen Klammern, Signatur und Bestand, Archivname sowie das möglichst genaue Datum, zum Beispiel: Johann Wolfgang von Goethe, Brief an Friedrich Schiller [Brief], GSA 25/B/56, Goethe- und Schiller-Archiv, Weimar, 4. Mai 1800.

Welche Pflichtangaben verlangt Chicago für historische Manuskripte in Fußnoten?

Pflichtangaben sind der Name der verfassenden Person oder Institution (falls bekannt), das genaueste verfügbare Datum, eine sachliche Stückbezeichnung, die Gattungsangabe in eckigen Klammern, die Signatur mit Bestandskennzeichnung sowie der offizielle Archivname. Optional können Angaben zu Box, Mappe, Faszikel, Blatt oder Folio ergänzt werden, um die Fundstelle innerhalb des Bestandes weiter einzugrenzen.

Wie werden Briefe, Tagebuchblätter und Notizen mit bekanntem Autor nach Chicago zitiert?

Bei bekannten Autographen steht der Name der verfassenden Person am Anfang. Es folgt eine kurze Beschreibung des Stücks, die Gattungsangabe, die Signatur mit Bestandsangabe, der Archivname und das Datum. Ein Beispiel lautet: Marie Curie, Notizen zur Radioaktivität [Handschrift], Curie-Papers, Box 4, Fasz. 7, Bibliothèque nationale de France, Paris, 2. November 1903. In der Kurzform genügt später „Curie, Notizen zur Radioaktivität“ mit gegebenenfalls verkürztem Datum oder Blattangabe.

Wie werden historische Manuskripte ohne Titel oder mit unbekanntem Autor nachgewiesen?

Fehlt ein offizieller Titel, ersetzt eine knappe Inhaltsbeschreibung in Satzanfangsgroßschreibung die Titelposition, zum Beispiel Protokoll der Werkbesprechung. Wenn der Verfasser unbekannt ist, beginnt die Fußnote mit dieser Beschreibung, gefolgt von der Gattungsangabe, Signatur, Archiv und Datum, etwa: Protokoll der Werkbesprechung [Protokoll], Bestand PA 123, Staatsarchiv Hamburg, 1921. Die Kurzform wiederholt die Beschreibung und das Jahr, beispielsweise „Protokoll der Werkbesprechung, 1921“.

Wie geht Chicago mit unsicheren Datierungen historischer Manuskripte um?

Unsichere Datierungen werden mit „ca.“ oder Zeitintervallen notiert. Ein Stundenbuchfragment kann etwa mit „ca. 1470“ datiert werden: Stundenbuchfragment [Handschrift], Fragm. Hs. 9, Bayerische Staatsbibliothek, München, ca. 1470. Für Manuskripte mit größerem Zeitraum sind Angaben wie „1350–1370“ möglich. Bei gänzlich fehlender Datierung verwendet Chicago „o. D.“, um das Fehlen einer belastbaren Datumsangabe kenntlich zu machen.

Wie werden Blatt- und Foliierungsangaben in Fußnoten zu Manuskripten verwendet?

Bei foliierten Manuskripten empfiehlt Chicago die Verwendung von Blattangaben mit „Bl.“ und recto/verso-Kennzeichnung. Eine Fußnote kann dann lauten: Max Planck, Schreiben an die Redaktion [Brief], PN/1900/10/19, Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, 19. Oktober 1900, Bl. 2r. Diese Angabe steht am Ende der Fußnote und ersetzt gewissermaßen eine Seitenzahl, insbesondere bei genauen wörtlichen Nachweisen oder eng abgegrenzten Textstellen.

Wann gehören historische Manuskripte in das Literaturverzeichnis und wann nicht?

Unedierte historische Manuskripte gelten als unveröffentlichte Archivstücke und erscheinen nach Chicago ausschließlich in Fußnoten, nicht jedoch im Literaturverzeichnis. Ein Eintrag in der Bibliografie wird nur dann angelegt, wenn eine wissenschaftliche Edition, eine gedruckte Transkription, ein Faksimileband oder eine kuratierte digitale Edition mit DOI bzw. stabilem Permalink genutzt wurde. In diesen Fällen wird die Edition wie ein normales Buch oder Kapitel bibliografisch geführt, nicht das einzelne Originalstück selbst.

Wie werden digitalisierte Manuskripte mit DOI oder URL nach Chicago zitiert?

Bei der Nutzung eines Digitalisats wird die übliche Archivangabe um DOI oder stabile URL ergänzt. Die Fußnote enthält Autor, Beschreibung, Gattungsangabe, Signatur, Archiv, Datum und abschließend die DOI oder URL, etwa: Max Planck, Schreiben an die Redaktion [Brief], PN/1900/10/19, Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, 19. Oktober 1900, https://digital.bbaw.de/PN/1900_10_19. Ein Abrufdatum ist nur erforderlich, wenn es sich nicht um eine versionierte oder dauerhaft stabile Edition handelt.

Wie unterscheidet Chicago Originalmanuskripte und edierte Ausgaben in der Zitation?

Wird mit dem originalen Archivstück gearbeitet, erfolgt der Nachweis als Manuskript mit Archivsignatur. Wird hingegen eine edierte Ausgabe, ein Faksimileband oder eine kritische Edition konsultiert, wird diese Edition als Buch oder Kapitel zitiert, zum Beispiel: Hildegard of Bingen, Visions and Letters, hrsg. von Peter Dronke (Oxford: Oxford University Press, 2008), 45. Das Archiv tritt in der Fußnote dann nicht mehr auf; maßgeblich ist allein die verwendete Ausgabe als zitierfähige Publikation.

Wie werden historische Manuskripte zitiert, die nur über eine Sekundärquelle zugänglich sind?

Ist ein Manuskript nicht im Original einsehbar und nur über eine Sekundärliteratur bekannt, verlangt Chicago eine „zitiert nach“-Angabe. Die Fußnote nennt das Manuskript kurz und verweist anschließend auf die Sekundärquelle, etwa: Johann Wolfgang von Goethe, Brief an Schiller, 1800, zitiert nach Peter Schneider, Goethes Briefe (Berlin: Humboldt Verlag, 2014), 55. Im Literaturverzeichnis wird ausschließlich die Sekundärquelle aufgeführt, da diese die tatsächlich konsultierte Publikation darstellt.

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