Internationale Berichte zitieren nach Chicago Fußnoten & Endnoten

Internationale Berichte nach Chicago Fußnoten & Endnoten zitieren bedeutet, Berichte von Organisationen wie UN, OECD, World Bank, IMF, UNESCO oder EU-Institutionen in Fußnoten und im Literaturverzeichnis wie institutionelle Publikationen nachzuweisen. Entscheidend sind Organisation, Unterabteilung, Titel, Dokumentnummer, Version, Ort, Verlag, Jahr sowie DOI oder stabile URL. Wichtig sind klare Regeln für Langform, Kurzform, Ko-Publikationen, digitale Ausgaben, revidierte Fassungen, Übersetzungen, mehrteilige Berichte, archivierte Versionen und unveröffentlichte interne Reports.

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Berichte zitieren

Wichtigste Regeln

Internationale Berichte zitieren Chicago – Fußnoten & Endnoten

Internationale Berichte werden im Chicago-Fußnotensystem grundsätzlich wie Bücher oder institutionelle Publikationen behandelt. Da sie häufig von Organisationen herausgegeben werden, steht an der Autorenposition in der Regel die Institution, nicht eine Einzelperson. Die Zitation folgt daher den Prinzipien für Corporate Authors.

Chicago verlangt, dass der Bericht in Fußnote und Literaturverzeichnis vollständig identifizierbar ist. Dazu gehören Angaben zur herausgebenden Institution, zum Titel, Untertitel, zu Reihen- oder Dokumentnummern, zur Ausgabe oder Version, zum Erscheinungsjahr sowie zum Verlag oder zur veröffentlichenden Stelle.

Grundprinzipien nach Chicago

Für internationale Berichte gelten folgende Grundregeln:

  • Internationale Berichte erscheinen im Literaturverzeichnis, anders als viele reine Gesetzesnachweise.
  • Fußnoten unterscheiden zwischen Langform bei der ersten Nennung und Kurzform bei allen weiteren Nennungen.
  • Bei Online-Publikationen wird eine stabile URL oder bevorzugt ein DOI angegeben.
  • Für Berichte mit mehreren Organisationen werden diese in der Reihenfolge des Titelblatts genannt.
  • Dokumentnummern, Reportnummern, Serienangaben und Versionshinweise werden ergänzt, wenn sie im Bericht ausgewiesen sind.

Erste Nennung in der Fußnote (Langform)

Die erste Fußnote enthält alle bibliografischen Angaben, damit der Bericht eindeutig identifizierbar bleibt.

Form:

Organisation, Titel des Berichts: Untertitel (Ort: Verlag oder veröffentlichende Stelle, Jahr), Seite, DOI/URL.

Beispiel:

World Bank, Global Economic Prospects 2024: Subdued Growth, Rising Risks (Washington, DC: World Bank, 2024), 56, https://www.worldbank.org/reports/gep2024.

Weitere Nennungen in der Fußnote (Kurzform)

Nach der vollständigen Erstnennung genügt eine Kurzform aus Institution, Kurztitel und Seitenzahl oder Abschnitt.

Form:

Organisation, Kurztitel, Seite.

Beispiel:

World Bank, Global Economic Prospects 2024, 58.

Grundform im Literaturverzeichnis

Im Literaturverzeichnis wird der internationale Bericht wie ein eigenständiges Werk erfasst.

Form:

Organisation. Titel des Berichts: Untertitel. Ort: Verlag oder veröffentlichende Stelle, Jahr. DOI/URL

Beispiel:

World Bank. Global Economic Prospects 2024: Subdued Growth, Rising Risks. Washington, DC: World Bank, 2024. https://www.worldbank.org/reports/gep2024

Berichte mit mehreren Organisationen

Wenn mehrere Organisationen beteiligt sind, werden diese in der Reihenfolge der Titelseite genannt. In der Kurzform kann ein Kurztitel verwendet werden, sofern die Erstnennung eindeutig war.

Beispiel Fußnote:

UNESCO und UNICEF, Learning Recovery to Accelerate Progress (Paris: UNESCO, 2022), 23.

Beispiel Literaturverzeichnis:

UNESCO und UNICEF. Learning Recovery to Accelerate Progress. Paris: UNESCO, 2022.

Dokumentnummern, Versionen und digitale Fassungen

Reihenangaben, Dokumentnummern, Versionshinweise und digitale Identifikatoren werden ergänzt, wenn sie für die verwendete Fassung relevant sind.

  • Reportnummer, z. B. Report No. 113
  • Serienangabe, z. B. OECD Economic Studies
  • Versionshinweis, z. B. Revised edition
  • DOI oder stabile URL bei Online-Berichten
Merksatz

Internationale Berichte werden nach Chicago wie institutionelle Veröffentlichungen zitiert. Entscheidend sind Organisation, Titel, Fassung, Jahr, veröffentlichende Stelle und ein stabiler Zugriffsnachweis. Die erste Fußnote ist vollständig, spätere Fußnoten arbeiten mit einer eindeutigen Kurzform.

Im Text

Im Text zitieren: Internationale Berichte nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Im Chicago-Fußnotensystem werden internationale Berichte wie institutionelle Veröffentlichungen zitiert. Die erste Nennung erfolgt stets in vollständiger Langform, während alle späteren Nennungen durch eine verkürzte Kurzform ersetzt werden.

Da internationale Berichte meist von Organisationen stammen, steht diese Organisation an der Autorenposition. Reihen- oder Reportnummern dienen der eindeutigen Identifikation und werden direkt nach dem Titel in Klammern ergänzt.

Chicago verlangt für Berichte folgende Angaben in der Fußnote:

  • Autor oder herausgebende Organisation
  • Titel und Untertitel, kursiv gesetzt
  • Reihe oder Dokumentnummer, falls vorhanden
  • Erscheinungsort und Verlag beziehungsweise veröffentlichende Stelle
  • Jahr
  • Seitenzahl, Kapitel oder Abschnitt, wenn relevant
  • DOI oder URL, wenn der Bericht digital genutzt wurde

Nachfolgend werden die praxisrelevanten Varianten dargestellt.

Internationaler Bericht – erste Nennung (Langform)

Bei der ersten Nennung wird der Bericht vollständig zitiert, inklusive Ort, Verlag und Jahr.

Form:

Organisation, Titel des Berichts (Report No. ...). Ort: Verlag, Jahr, Seitenzahl.

Beispiel:

World Bank, Global Economic Prospects 2023 (Report No. 102334). Washington, DC: World Bank, 2023, 45.

Weitere Nennungen (Kurzform)

Ab der zweiten Nennung genügt eine verkürzte Form.

Form:

Organisation, Kurztitel, Seitenzahl.

Beispiel:

World Bank, Global Economic Prospects, 48.

Bericht mit Unterabteilung als Autorin

Wenn der Bericht von einer spezifischen Abteilung stammt, wird die Institution vollständig genannt.

Erste Nennung:

European Commission, Directorate-General for Education and Culture, Education and Training Monitor 2022. Luxembourg: Publications Office of the European Union, 2022, 12.

Weitere Nennung:

European Commission, DG Education and Culture, Education and Training Monitor, 15.

Bericht mit zwei Organisationen als Autor (Ko-Publikation)

Beide Organisationen werden in der Reihenfolge des Titelblatts genannt.

Erste Nennung:

UNESCO and UNICEF, Learning Recovery to Accelerate Progress. Paris: UNESCO, 2022, 5.

Weitere Nennung:

UNESCO and UNICEF, Learning Recovery, 8.

Bericht mit drei oder mehr Organisationen

Chicago erlaubt ab drei Herausgeberorganisationen die Verwendung von et al. in späteren Nennungen.

Erste Nennung:

UNDP, OECD, and World Bank, Global Partnership Report 2021. New York: UNDP, 2021.

Weitere Nennung:

UNDP et al., Global Partnership Report, 33.

Online-Ausgabe eines internationalen Berichts mit DOI

DOIs werden bevorzugt angegeben und ersetzen die URL.

Erste Nennung:

International Monetary Fund, World Economic Outlook 2023: A Rocky Recovery. Washington, DC: IMF, 2023, https://doi.org/10.1234/imf.weo.2023.

Weitere Nennung:

International Monetary Fund, World Economic Outlook, 17.

Digitale Ausgabe ohne DOI (URL zwingend)

Wenn kein DOI vorhanden ist, wird eine stabile URL angegeben.

Erste Nennung:

World Bank, World Development Report 2022: Finance for an Equitable Recovery. Washington, DC: World Bank, 2022, https://www.worldbank.org/wdr2022.

Weitere Nennung:

World Bank, World Development Report 2022, 11.

Bericht mit Auflage oder Version

Wenn eine bestimmte Auflage oder Version verwendet wurde, wird diese Angabe direkt nach dem Titel ergänzt.

Erste Nennung:

OECD, Skills Outlook 2023, 2nd ed. Paris: OECD Publishing, 2023.

Weitere Nennung:

OECD, Skills Outlook, 15.

Mehrere Berichte in einer Fußnote

Mehrere Quellen werden durch Semikolons getrennt.

World Bank, Global Economic Prospects 2023, 27; OECD, Skills Outlook 2022, 44; IMF, Fiscal Monitor 2021, 13.

Wiederholte Verweise unmittelbar hintereinander („ebd.“)

Ebd. ist nur zulässig, wenn exakt derselbe Bericht unmittelbar erneut zitiert wird.

OECD, Skills Outlook 2022, 33.

Ebd., 34.

Im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis – Internationale Berichte nach Chicago (Notes & Bibliography)

Internationale Berichte werden im Chicago-NB-Stil wie institutionelle Publikationen oder Monografien behandelt. Im Unterschied zu Gesetzen, die meist nur in den Fußnoten erscheinen, werden Berichte in der Bibliografie aufgeführt, da sie einen Verlag, eine Herausgeberinstitution, eine Reihe, Dokumentnummer oder DOI besitzen.

Der bibliografische Eintrag verweist stets auf das vollständige Werk – unabhängig davon, welcher Abschnitt in der Fußnote zitiert wurde.

Chicago verlangt für internationale Berichte folgende Angaben:

  • Autor, herausgebende Organisation oder Unterabteilung
  • Titel und Untertitel, kursiv gesetzt
  • Reihe oder Dokumentnummer, sofern vorhanden
  • Auflage oder Version, falls relevant
  • Erscheinungsort und Verlag beziehungsweise veröffentlichende Stelle
  • Erscheinungsjahr
  • DOI oder URL bei digitalen Ausgaben; DOI bevorzugt

Nachfolgend werden die bibliografischen Standardfälle mit Chicago-konformer Formatierung dargestellt.

Internationaler Bericht – gedruckte Ausgabe (Autor = Organisation)

Dies ist der Regelfall bei Organisationen wie WHO, OECD, UN, Weltbank oder IMF.

Form:

Organisation. Titel: Untertitel. Ort: Verlag, Jahr.

Beispiel:

World Health Organization. World Health Statistics 2023. Geneva: World Health Organization, 2023.

Autor ≠ Verlag (Organisation als Autor, Verlag separat)

Wenn herausgebende Organisation und Verlag unterschiedlich sind, wird der Verlag gesondert angegeben.

Organisation for Economic Co-operation and Development. Skills Outlook 2022: Building Resilience. Paris: OECD Publishing, 2022.

Bericht mit Unterabteilung als Autor

Wenn eine Unterabteilung als verantwortliche Stelle ausgewiesen ist, wird diese vollständig übernommen.

European Commission, Directorate-General for Education and Culture. Education and Training Monitor 2022. Luxembourg: Publications Office of the European Union, 2022.

Gemeinsamer Bericht mehrerer Organisationen (Ko-Publikation)

Bei Ko-Publikationen werden alle beteiligten Organisationen in der Reihenfolge des Titelblatts genannt.

UNESCO, and UNICEF. Learning Recovery to Accelerate Progress. Paris: UNESCO, 2022.

Bericht mit Reihe oder Dokumentnummer

Chicago platziert Serien- oder Dokumentnummern direkt nach dem Titel in runden Klammern.

World Bank. Global Economic Prospects 2023 (Report No. 102334). Washington, DC: World Bank, 2023.

Digitale Ausgabe mit DOI

DOI-Angaben werden gegenüber einfachen URLs bevorzugt. Der DOI steht am Ende ohne abschließenden Punkt.

International Monetary Fund. World Economic Outlook 2023: A Rocky Recovery. Washington, DC: International Monetary Fund, 2023. https://doi.org/10.1234/imf.weo.2023

Digitale Ausgabe ohne DOI (mit stabiler URL)

Wenn kein DOI vorhanden ist, wird eine stabile URL angegeben. Session- oder Tracking-Parameter sollten nicht übernommen werden.

World Bank. World Development Report 2022: Finance for an Equitable Recovery. Washington, DC: World Bank, 2022. https://www.worldbank.org/wdr2022

Bericht mit Auflage oder Version

Auflagen- oder Versionshinweise stehen direkt nach dem Titel.

OECD. Skills Outlook 2023. 2nd ed. Paris: OECD Publishing, 2023.

Konsolidierte oder revidierte Ausgaben

Wird eine konsolidierte oder revidierte Fassung zitiert, wird diese Angabe im Titel oder unmittelbar nach dem Titel kenntlich gemacht.

European Union. Treaty on European Union (Consolidated Version). Luxembourg: Publications Office of the European Union, 2021.

Mehrbändige oder mehrteilige Berichte

Band- oder Teilangaben werden in den Titel- beziehungsweise Untertitelbereich integriert.

OECD. Employment Outlook 2019, Vol. 2: Country Notes. Paris: OECD Publishing, 2019.

Übersetzte oder nationale Ausgaben internationaler Berichte

Bei übersetzten Versionen steht der Übersetzer nach dem Titel. Das Originaljahr kann ergänzend am Ende erscheinen, wird aber nicht an die Stelle des Erscheinungsjahres der verwendeten Ausgabe gesetzt.

World Bank. Armut und geteilten Wohlstand verstehen. Übers. von Hanna Meyer. Washington, DC: World Bank, 2019. (Original published 2018.)

Archivierte Fassung internationaler Berichte oder Rechtsdokumente

Wenn ein Bericht nur noch über ein Webarchiv verfügbar ist, wird die archivierte URL angegeben.

European Commission. Digital Education Action Plan 2018. Brussels: European Commission, 2018. https://web.archive.org/web/20180506/https://ec.europa.eu/education/actions

Sonderregeln

Sonderfälle für Internationale Berichte zitieren nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Internationale Berichte erscheinen in vielfältigen Formen: mehrteilige Reihen, institutionelle Publikationen mit Unterabteilungen, Übersetzungen, konsolidierte Versionen oder digitale DOI-Ausgaben. Der Chicago-Stil erlaubt hier flexible Lösungen. Entscheidend ist, dass die verwendete Fassung eindeutig identifizierbar bleibt.

Die folgenden Sonderfälle zeigen, wie komplexe Publikationen korrekt in Fußnoten und Bibliografie nachgewiesen werden.

Unterabteilungen und komplexe Organisationsangaben

Wenn eine Organisation mehrere Ebenen hat, etwa UN, UN-DESA oder Population Division, müssen alle relevanten Angaben aufgenommen werden.

Fußnote:

United Nations, Department of Economic and Social Affairs, Population Division, World Population Prospects 2022 (New York: United Nations, 2022), 45.

Bibliografie:

United Nations, Department of Economic and Social Affairs, Population Division. World Population Prospects 2022. New York: United Nations, 2022.

Entscheidend ist die vollständige Nennung der verantwortlichen Einheit.

Autor = Verlag (selbstverlegte institutionelle Berichte)

Wenn die herausgebende Institution zugleich der Verlag ist, wird der Organisationsname nicht als „Autor“ gekennzeichnet. Chicago verwendet den Organisationsnamen direkt als verantwortliche Stelle.

Fußnote:

World Health Organization, Global Tuberculosis Report 2020 (Geneva: World Health Organization, 2020), 12.

Bibliografie:

World Health Organization. Global Tuberculosis Report 2020. Geneva: World Health Organization, 2020.

Mehrere internationale Organisationen als gemeinsame Autoren

Bei Ko-Publikationen werden alle Organisationen in der Reihenfolge des Titelblatts genannt.

Fußnote:

UNESCO and UNICEF, Learning Recovery to Accelerate Progress (Paris: UNESCO, 2022), 8.

Bibliografie:

UNESCO, and UNICEF. Learning Recovery to Accelerate Progress. Paris: UNESCO, 2022.

Kommas und and werden gemäß Chicago konsistent übernommen.

Berichte mit Serien-, Dokument- oder Nummernangabe

Dokumentnummern werden direkt nach dem Titel in Klammern angegeben.

Fußnote:

World Bank, Global Economic Prospects 2023 (Report No. 102334) (Washington, DC: World Bank, 2023), 112.

Bibliografie:

World Bank. Global Economic Prospects 2023 (Report No. 102334). Washington, DC: World Bank, 2023.

Nummern stehen nach dem Titel, nicht im Verlagsteil.

Revidierte, konsolidierte oder aktualisierte Ausgaben

Wenn der Bericht eine bestimmte Fassung darstellt, etwa eine Revised edition, muss dies im Titel oder unmittelbar nach dem Titel sichtbar werden.

Fußnote:

United Nations, Sustainable Development Goals Report 2024 (Revised edition) (New York: United Nations, 2024), 5.

Bibliografie:

United Nations. Sustainable Development Goals Report 2024 (Revised edition). New York: United Nations, 2024.

Digitale Ausgaben mit DOI

Der DOI wird als Hyperlink angegeben und steht am Ende des Eintrags ohne abschließenden Punkt.

Fußnote:

International Monetary Fund, World Economic Outlook 2023: A Rocky Recovery (Washington, DC: IMF, 2023), 44, https://doi.org/10.1234/imf.weo.2023.

Bibliografie:

International Monetary Fund. World Economic Outlook 2023: A Rocky Recovery. Washington, DC: International Monetary Fund, 2023. https://doi.org/10.1234/imf.weo.2023

Digitale Ausgaben ohne DOI

Wenn kein DOI vorhanden ist, wird eine stabile URL verwendet. Session-Parameter oder Tracking-Parameter sollten nicht übernommen werden.

Fußnote:

European Commission, Digital Strategy Report 2023 (Luxembourg: Publications Office, 2023), https://ec.europa.eu/digital-strategy.

Bibliografie:

European Commission. Digital Strategy Report 2023. Luxembourg: Publications Office of the European Union, 2023. https://ec.europa.eu/digital-strategy

Mehrbändige oder mehrteilige Berichte

Bandangaben werden wie bei Büchern angegeben. Die verwendete Teil- oder Bandfassung muss eindeutig erkennbar sein.

Fußnote:

OECD, Employment Outlook 2019, vol. 2 (Paris: OECD Publishing, 2019), 33.

Bibliografie:

OECD. Employment Outlook 2019. Vol. 2. Paris: OECD Publishing, 2019.

Übersetzte oder nationale Versionen eines internationalen Berichts

Übersetzungen werden wie Bücher mit Übersetzerangabe geführt. Das Originaljahr kann optional ergänzt werden, ist aber nicht zwingend.

Fußnote:

World Bank, Armut und geteilten Wohlstand verstehen, übers. von Hanna Meyer (Washington, DC: World Bank, 2019), 12.

Bibliografie:

World Bank. Armut und geteilten Wohlstand verstehen. Übersetzt von Hanna Meyer. Washington, DC: World Bank, 2019.

Archivierte oder ersetzte Fassungen

Wenn ein Bericht nicht mehr online verfügbar ist, wird die archivierte Fassung angegeben.

Fußnote:

European Commission, Digital Education Action Plan 2018 (Brussels: European Commission, 2018), https://web.archive.org/web/20180506/https://ec.europa.eu/education/actions.

Bibliografie:

European Commission. Digital Education Action Plan 2018. Brussels: European Commission, 2018. https://web.archive.org/web/20180506/https://ec.europa.eu/education/actions

Interne, unveröffentlichte oder nicht frei zugängliche Berichte

Interne oder nicht veröffentlichte Berichte werden als unveröffentlichte Dokumente gekennzeichnet.

Fußnote:

European Central Bank, Internal Stability Assessment Report (Unpublished report, Frankfurt am Main, 2023), 5.

Bibliografie:

European Central Bank. Internal Stability Assessment Report. Unpublished report. Frankfurt am Main, 2023.

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach Chicago – Fußnoten & Endnoten für die Zitation von Internationalen Berichten verpflichtend und was wird empfohlen?

Die folgenden Übersichten unterscheiden zwischen der Zitation in Fußnoten und dem Eintrag im Literaturverzeichnis. Internationale Berichte werden im Chicago-NB-Stil wie institutionelle Publikationen behandelt. Entscheidend ist, dass die verwendete Fassung eindeutig identifizierbar bleibt.

Fußnoten – Internationale Berichte nach Chicago NB

Autor / Organisation


Pflicht

Offizielle verantwortliche Organisation oder Unterabteilung vollständig ausschreiben, z. B. World Bank, UN DESA oder Population Division.

Empfehlung

Abkürzung nach der Erstnennung einführen, z. B. World Health Organization (WHO).

Titel des Berichts


Pflicht

Vollständigen offiziellen Titel kursiv setzen.

Empfehlung

Untertitel vollständig übernehmen.

Serien- / Dokumentnummer


Pflicht, wenn ausgewiesen

Serien- oder Dokumentnummer angeben, z. B. Report No. 102334.

Version / Auflage


Pflicht bei besonderen Fassungen

Version oder Auflage bei revidierten, aktualisierten oder konsolidierten Fassungen angeben.

Empfehlung

Versionshinweis präzisieren, z. B. Revised edition oder Release 2024-12.

Ort der Veröffentlichung


Pflicht

Ort der Veröffentlichung angeben, bei Institutionen häufig den Sitz der Organisation, z. B. Washington, DC.

Verlag / Herausgeberinstitution


Pflicht

Verlag oder herausgebende Institution angeben. Die Angabe entfällt nur, wenn der gewählte Hausstil bei identischem Autor und Verlag eine Kürzung erlaubt.

Empfehlung

Bei EU-Publikationen Publications Office of the European Union angeben, wenn diese Stelle im Bericht ausgewiesen ist.

Jahr


Pflicht

Erscheinungsjahr der verwendeten Fassung angeben.

Empfehlung

Vollständiges Datum mit Tag, Monat und Jahr bei tagesaktuellen Dokumenten ergänzen.

DOI oder URL


Pflicht bei Online-Berichten

DOI oder URL angeben, wenn der Bericht digital genutzt wurde.

Empfehlung

DOI bevorzugt vor URL verwenden; Permalink statt Session-URL angeben.

Abrufdatum


Pflicht bei dynamischen Quellen

Abrufdatum nur bei dynamischen oder veränderlichen Quellen angeben.

Empfehlung

Bei fehlender Versionsangabe oder instabiler URL ergänzen.

Band / Teilangabe


Pflicht bei mehrteiligen Werken

Band oder Teil bei mehrteiligen Werken oder Serien angeben.

Empfehlung

Paragraphen- oder Kapitelbereich ergänzen, wenn dadurch die Fundstelle präziser wird.

Mehrere Organisationen


Pflicht

Alle Organisationen in der Reihenfolge des Titelblatts nennen.

Internationale Rechtssammlungen / Fundstellen


Pflicht bei Verträgen

Fundstelle bei Verträgen oder internationalen Rechtsdokumenten angeben, z. B. OJ C 306/1 oder UNTS Vol. 993.

Bibliografie – Internationale Berichte nach Chicago NB

Autor / Organisation


Pflicht

Offizielle Institution oder Unterabteilung als Autor angeben.

Empfehlung

Abkürzung weglassen; vollständige Form bevorzugen.

Titel des Berichts


Pflicht

Vollständigen Titel kursiv setzen.

Empfehlung

Untertitel vollständig wiedergeben.

Serien- / Dokumentnummer


Pflicht, wenn vorhanden

Serien- oder Dokumentnummer direkt nach dem Titel aufnehmen.

Version / Auflage / Fassung


Pflicht, wenn angegeben

Version, Auflage oder Fassung übernehmen, wenn diese Angabe im Bericht ausgewiesen ist.

Empfehlung

Ergänzende Hinweise wie Consolidated Version oder Revised Edition aufnehmen.

Ort


Pflicht

Stadtname angeben; bei international wenig eindeutigen Orten zusätzlich Land ergänzen.

Verlag / Herausgeberinstitution


Pflicht

Verlag oder herausgebende Institution angeben. Bei Autor = Verlag kann die Institution nach Chicago wiederholt werden.

Erscheinungsjahr


Pflicht

Erscheinungsjahr der verwendeten Fassung angeben.

Empfehlung

Vollständiges Datum bei Tagespublikationen ergänzen.

DOI / URL


Pflicht bei digitalen Editionen

DOI oder URL angeben.

Empfehlung

DOI bevorzugen; URL ohne abschließenden Punkt setzen.

Abrufdatum


Pflicht bei variablen Quellen ohne Version

Abrufdatum nur bei variablen Quellen ohne stabile Version angeben.

Bandangabe / Teile


Pflicht bei mehrteiligen Werken

Band oder Teil angeben, wenn der Bericht mehrteilig oder seriell aufgebaut ist.

Empfehlung

Kapitel- oder Abschnittsnummern ergänzen, wenn dies die Nutzung der Quelle präzisiert.

Übersetzte oder nationale Ausgaben


Pflicht bei Übersetzung

Übersetzer nennen, falls vorhanden.

Empfehlung

Originaljahr fakultativ ergänzen.

Loseblatt / dynamische Werke


Pflicht bei dynamischen Werken

Standdatum oder Versionshinweis angeben.

Archivierte Versionen


Pflicht, wenn Original nicht mehr verfügbar ist

Archiv-URL angeben, wenn das digitale Original nicht mehr erreichbar ist.

Empfehlung

Abrufdatum ergänzen, wenn dies zur Dokumentation der verwendeten Fassung erforderlich ist.

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Häufige Fragen & Antworten

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Wie wird ein internationaler Bericht nach Chicago in der ersten Fußnote zitiert?

In der ersten Fußnote wird die Organisation als Autorin genannt, gefolgt vom vollständigen Titel kursiv, ggf. der Dokument- oder Seriennummer in Klammern, dem Erscheinungsort, dem Verlag bzw. der herausgebenden Institution, dem Erscheinungsjahr sowie einer konkreten Seiten-, Kapitel- oder Abschnittsangabe. Bei digitalen Fassungen wird am Ende ein DOI oder eine stabile URL ergänzt, ohne abschließenden Punkt.

Wie sieht die Kurzform eines internationalen Berichts in späteren Fußnoten nach Chicago aus?

In späteren Fußnoten genügt eine Kurzform, bestehend aus dem Namen der Organisation, einem Kurztitel des Berichts sowie der Seiten-, Kapitel- oder Abschnittsangabe. Serien- oder Dokumentnummern, Erscheinungsort und Verlag entfallen in der Kurzform, solange die Langform zuvor eindeutig eingeführt wurde und keine Verwechslungsgefahr mit anderen Berichten derselben Institution besteht.

Welche Pflichtangaben verlangt Chicago für internationale Berichte in der Fußnote?

Chicago verlangt in der Fußnote mindestens die verantwortliche Organisation als Autorin, den vollständigen Titel und Untertitel kursiv, ggf. die Serien- oder Dokumentnummer, den Erscheinungsort, die herausgebende Stelle oder den Verlag, das Erscheinungsjahr sowie eine spezifische Seiten- oder Abschnittsangabe. Bei online genutzten Berichten ist zusätzlich ein DOI oder eine stabile URL erforderlich, bei dynamischen Inhalten gegebenenfalls mit Abrufdatum.

Wie werden internationale Berichte mit mehreren Organisationen nach Chicago zitiert?

Bei Ko-Publikationen werden alle Organisationen in der Reihenfolge des Titelblattes an der Autorenposition genannt. In der Langform-Fußnote erscheinen alle Namen ausgeschrieben, in späteren Kurzformen kann ab drei Herausgeberinstitutionen „et al.“ verwendet werden, sofern die Berichtsangabe durch Titel, Jahr und Seriennummer eindeutig bleibt. Im Literaturverzeichnis werden alle beteiligten Institutionen erneut vollständig aufgeführt.

Wie werden DOI und URL bei internationalen Berichten nach Chicago eingesetzt?

Liegt ein DOI vor, wird dieser nach Chicago gegenüber einer URL bevorzugt und am Ende von Fußnote und Literaturverzeichnis im Format „https://doi.org/…“ ohne abschließenden Punkt angegeben. Fehlt ein DOI, wird eine stabile, dauerhaft vorgesehene URL genutzt, ebenfalls ohne Punkt am Ende. Ein Abrufdatum ist nur dann erforderlich, wenn der Bericht keine Versionierung aufweist oder erkennbar laufend aktualisiert wird.

Wie werden Serien- oder Dokumentnummern internationaler Berichte nach Chicago angegeben?

Serien- oder Dokumentnummern werden direkt nach dem Titel in runden Klammern platziert, etwa „Global Economic Prospects 2023 (Report No. 102334)“. Diese Form wird sowohl in der ausführlichen Fußnote als auch im Literaturverzeichnis verwendet. Durch die Dokumentnummer lassen sich einzelne Ausgaben innerhalb größerer Reihen eindeutig zuordnen und von anderen Versionen oder Berichtsjahren unterscheiden.

Wie werden internationale Berichte mit Unterabteilungen als Autor nach Chicago zitiert?

Wenn eine Unterabteilung verantwortlich ist, wird die gesamte Hierarchie an der Autorenposition genannt, etwa „European Commission, Directorate-General for Education and Culture“. In der Fußnote folgt der Titel, ggf. die Dokumentnummer, gefolgt von Erscheinungsort, Verlag und Jahr. Im Literaturverzeichnis wird dieselbe Organisationsstruktur wiederholt, um die zuständige Einheit klar erkennbar zu machen und Verwechslungen mit anderen Abteilungen zu vermeiden.

Wie unterscheiden sich gedruckte und rein digitale internationale Berichte im Chicago-Stil?

Gedruckte Berichte erhalten in Fußnote und Literaturverzeichnis Angaben zu Erscheinungsort und Verlag, digitale Berichte werden formal gleich behandelt, aber zusätzlich mit DOI oder URL am Ende ergänzt. Bei rein digitalen Publikationen kann die herausgebende Institution zugleich als „Verlag“ fungieren; in diesem Fall steht der Organisationsname an dieser Stelle. Struktur, Titel und Jahresangabe bleiben in beiden Fällen identisch, sodass die Zitierweise unabhängig vom Medium konsistent bleibt.

Wann ist ein Eintrag internationaler Berichte im Literaturverzeichnis nach Chicago erforderlich?

Internationale Berichte werden im Unterschied zu Gesetzen nach Chicago grundsätzlich immer in die Bibliografie aufgenommen, da es sich um veröffentlichte institutionelle Publikationen mit klaren bibliografischen Daten handelt. Die Fußnote dient der punktuellen Belegstelle, während der Literaturverzeichniseintrag auf das gesamte Werk verweist und damit die verwendete Ausgabe, das Erscheinungsjahr und den Zugriffsweg (Verlag, DOI oder URL) dauerhaft dokumentiert.

Wie werden interne oder unveröffentlichte internationale Berichte nach Chicago gekennzeichnet?

Interne oder nicht frei zugängliche Berichte werden in der Fußnote als „Unpublished report“ oder vergleichbar gekennzeichnet und mit Organisation, Titel, Hinweis auf den internen Status, Ort und Jahr nachgewiesen. Im Literaturverzeichnis kann derselbe Hinweis übernommen werden, etwa „Unpublished report“ oder „Internal document“, damit erkennbar bleibt, dass es sich nicht um eine öffentlich verfügbare, regulär publizierte Ausgabe handelt.

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