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Chicago Style

Patente zitieren nach Chicago – Fußnoten

Patente zitieren nach Chicago (Fußnotenstil) – Einleitung

Patente gehören zu den wichtigsten technischen und wissenschaftlichen Primärquellen. Sie dokumentieren Erfindungen, Schutzrechte, Prioritätsdaten sowie technische Beschreibungen und werden von Patentämtern wie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem European Patent Office (EPO) oder dem United States Patent and Trademark Office (USPTO) veröffentlicht.

Im Chicago Manual of Style (17, Fußnotenstil – Notes & Bibliography) werden Patente wie eigenständige Veröffentlichungen behandelt. Da sie klare Urheber (Erfinder), Veröffentlichungsnummern, Kindcodes (z. B. A1, B1), Amtsangaben sowie Jahresdaten besitzen, folgt ihre Zitation einem eigenen, formalisierten Schema.

Ziel einer korrekten Chicago-Zitation ist, ein Patent eindeutig identifizierbar zu machen — unabhängig davon, ob es sich um eine Erstanmeldung, ein erteiltes Patent, ein Gebrauchsmuster oder eine internationale PCT-Veröffentlichung handelt.

 
Wichtigste Regeln

Patente zitieren Chicago – Fußnoten & Endnoten

Patente werden im Chicago-Fußnotensystem wie eigenständige technische Veröffentlichungen behandelt. Sie besitzen klar definierte Erfinder, Dokumentnummern, Veröffentlichungscodes (z. B. A1, B1), Amtsangaben und Jahresdaten. Die Zitation orientiert sich deshalb an der Logik bibliografischer Einzelwerke, jedoch mit patenttypischen Zusatzfeldern.

Die Fußnote enthält bei der ersten Nennung alle wesentlichen Identifikationsmerkmale des Patents. Bei weiteren Nennungen wird eine kurze, aber eindeutig zuordenbare Form verwendet.

Diese Zweiteilung (Langform → Kurzform) dient der Lesbarkeit und entspricht dem Chicago-Grundprinzip bei technischen Primärquellen.

Erste Nennung (Langform)

Die erste Fußnote muss das Patent so vollständig wiedergeben, dass es ohne zusätzliche Recherche eindeutig auffindbar ist.

Bestandteile der Langform:

  • Erfindername / Organisation (genau wie im Patentdokument)
  • Titel der Erfindung
  • Vollständiger Dokumentcode (inkl. Kindcode, z. B. DE102020000123A1, EP2345678B1, US 8,765,432 B2)
  • Amt, das das Patent veröffentlicht hat (z. B. Deutsches Patent- und Markenamt, European Patent Office, U.S. Patent and Trademark Office)
  • Jahr der veröffentlichten Fassung (Anmeldung oder Erteilung)
  • Optionale Angaben: Seiten-/Abschnittsmarker oder Absatznummern bei direkten Zitaten; DOI oder URL bei Online-Zugriff

Form (Langform):
Vorname Nachname, Titel der Erfindung (Dokumentcode), Amt, Jahr.

Anna Müller, Verfahren zur Energieoptimierung in Gebäuden (DE102020000123A1), Deutsches Patent- und Markenamt, 2021.

Weitere Nennungen (Kurzform)

Ab der zweiten Fußnote genügt ein stark komprimierter Nachweis, sofern das Patent zuvor eindeutig identifiziert wurde.

Form (Kurzform):
Nachname, Kurztitel (Dokumentcode).

Müller, Energieoptimierung (DE102020000123A1).

Chicago erlaubt hier eine geringe Abkürzung des Titels, solange das Patent zweifelsfrei erkennbar bleibt.

Fehlerfreie Zitation nach Chicago Style

Quellen und das Literaturverzeichnis nach Chicago Style (Fußnoten/Autor-Datum). 🔎 Recherche bei Lücken + Abgleich!

Studentin Box
Im Text

Im Text zitieren: Patente nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Patente werden im Chicago-Fußnotensystem ausschließlich in den Fußnoten zitiert. Ein In-Text-Nachweis (wie bei APA) findet nicht statt; stattdessen steht die Fußnote direkt an der Stelle im Text, an der das Patent erwähnt oder technisch erläutert wird.

Da Patentliteratur komplexe Metadaten enthält (Erfinder, Dokumentcode, Veröffentlichungstyp, Amtsbezeichnung, Fassung), muss die erste Fußnote das Dokument vollständig identifizieren. Alle weiteren Fußnoten nutzen eine verkürzte Form, um die Lesbarkeit der Arbeit zu gewährleisten.

Nachfolgend findest du alle relevanten Varianten, die in wissenschaftlichen Arbeiten vorkommen können – sowohl für deutsche, europäische, US-amerikanische als auch internationale Patentfamilien.

Deutsches Patent (Anmeldung A1 oder Erteilung B1)

Bei einem deutschen Patent werden Titel, Veröffentlichungsnummer (z. B. DE…A1/B1), zuständige Behörde und Jahr angegeben, damit die verwendete Fassung eindeutig identifizierbar ist.

Erste Nennung (Langform)

Anna Müller, Verfahren zur Energieoptimierung in Gebäuden (DE102020000123A1), Deutsches Patent- und Markenamt, 2021.

Weitere Nennung (Kurzform)

Müller, Energieoptimierung (DE102020000123A1).

Europäisches Patent (EP…A1 / EP…B1)

Bei einem europäischen Patent wird die EP-Kennung mit Publikationsstufe (A1/B1) zusammen mit Titel, European Patent Office und Jahr genannt, um die konkrete europäische Schutzrechtsfassung präzise zu bestimmen.

Erste Nennung

Tobias Weber und Richard Hoffmann, Additives Fertigungsverfahren (EP3216543B1), European Patent Office, 2020.

Weitere Nennung

Weber/Hoffmann, Additives Fertigungsverfahren (EP3216543B1).

Internationale PCT-Veröffentlichung (WO…A1)

Eine internationale PCT-Veröffentlichung wird mit WO-Nummer, Titel, WIPO als herausgebender Organisation und Jahr zitiert, weil diese Angaben die globale Erstveröffentlichung des Patents markieren.

Erste Nennung

Franz Meier, Data-Driven Heating Control (WO2022/012345A1), World Intellectual Property Organization, 2022.

Kurzform

Meier, Heating Control (WO2022/012345A1).

US-Patente (U.S. Patent / U.S. Patent Application)

US-Patente und -Anmeldungen werden nach dem offiziellen USPTO-Stil mit „U.S. Patent“ oder „U.S. Patent Application“, Nummer, Kennbuchstaben und Jahr übernommen, um Dokumenttyp und Rechtsstatus eindeutig zu kennzeichnen.

Erste Nennung

Paul Johnson, Smart Thermostat Control (U.S. Patent No. 9,876,543 B2), U.S. Patent and Trademark Office, 2017.

Patentanmeldung

Cathy Lee, Energy Usage Forecasting (U.S. Patent Application No. 2016/0123456 A1), U.S. Patent and Trademark Office, 2016.

Kurzform

Johnson, Smart Thermostat (U.S. Patent No. 9,876,543 B2).

Design-Patente und Plant-Patente (USA)

Design- und Plant-Patente in den USA erhalten eigene Nummernformate (z. B. „U.S. Design Patent No. …“, „U.S. Plant Patent No. …“), die vollständig wiedergegeben werden, damit die besondere Schutzrechtskategorie klar erkennbar bleibt.

Design Patent

Marco Garcia, Luminaires Housing (U.S. Design Patent No. D750,321), USPTO, 2015.

Plant Patent

Amy Baker, Rose Plant Named „Sunrise“ (U.S. Plant Patent No. PP25,321), USPTO, 2014.

Organisation als Erfinder / Rechteinhaber

Steht eine Organisation als Erfinderin oder alleinige Rechteinhaberin im Patent, wird der Name der Institution an erster Stelle genannt, weil diese juristische Person die Verantwortung für das Schutzrecht trägt.

Erste Nennung

Siemens AG, Power-Grid Stabilization Circuit (EP4123001A1), European Patent Office, 2023.

Kurzform

Siemens AG, Power-Grid Circuit (EP4123001A1).

Mehrere Erfinder (3+)

Bei drei oder mehr Erfindern wird in der Erstnennung die vollständige Gruppe aufgeführt, während in der Kurzform nur der erste Nachname mit dem Zusatz „et al.“ verwendet wird.

Erste Nennung

Anna Müller, Tobias Schmidt und Lukas Weber, Neuartiges Sensorsystem (DE102019009876A1), DPMA, 2019.

Kurzform

Müller et al., Sensorsystem (DE102019009876A1).

Mehrere Patente in einer Fußnote

Werden mehrere Patente in einer Fußnote nachgewiesen, trennt Chicago die einzelnen Patentangaben mit Semikolon und ordnet sie in der Regel nach Relevanz.

Müller, Energieoptimierung (DE102020000123A1); Johnson, Smart Thermostat (U.S. Patent No. 9,876,543 B2).

Patent mit Fundstellen- oder Absatzangabe (bei direkten Zitaten)

Patenttexte können zusätzlich mit Spalten-, Zeilen- oder Absatznummern zitiert werden, um eine bestimmte Passage innerhalb des Dokuments punktgenau zu lokalisieren.

Beispiele

Müller, Energieoptimierung (DE102020000123A1), Abs. [0032].

Johnson, Smart Thermostat (U.S. Patent No. 9,876,543 B2), col. 5, ll. 12–18.

Zitieren einer bestimmten Fassung oder Revision

Bei Patenten mit mehreren Veröffentlichungsphasen (etwa A1-Anmeldung und B1-Erteilung) muss die verwendete Fassung ausdrücklich genannt werden, damit eindeutig ist, auf welche Version sich der Nachweis bezieht.

Beispiel

Weber/Hoffmann, Additives Fertigungsverfahren (EP3216543B1), 2020.

Parallelpublikationen („Patentfamilien“)

Bei Patentfamilien verlangt Chicago die Angabe einer konkreten Veröffentlichung, sodass eine einzelne Publikationsnummer zitiert und nicht die gesamte Familie paralleler Schutzrechte aufgeführt wird.

Beispiel

Chen Yong, Thermal Management System (WO2020/045678A1), WIPO, 2020.

Unveröffentlichte oder nicht zugängliche Patentanmeldung

Solche Dokumente gelten als „persönliche Kommunikation“.

Beispiel

Ralf Wagner, persönliche Mitteilung, 12. Februar 2024.

im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis – Patente nach Chicago (Notes & Bibliography)

Im Chicago-Fußnotensystem (Notes & Bibliography) werden Patente anders behandelt als Gesetze: Während Gesetze meist nicht in die Bibliografie aufgenommen werden, gelten Patente als veröffentlichte technische Dokumente und erscheinen daher immer im Literaturverzeichnis, sofern sie in einer wissenschaftlichen Arbeit verwendet werden.

Chicago behandelt Patente bibliografisch wie selbstständige Veröffentlichungen mit eindeutigem Dokumentcode, Urheber (Erfinder oder Organisation) und publizierender Behörde (Patentamt).

Der Eintrag bildet das gesamte Patentdokument ab, unabhängig davon, wie viele Absätze oder Spalten in den Fußnoten zitiert wurden.

Grundprinzipien nach Chicago 17 (Literaturverzeichnis)

Ein Patenteintrag im Literaturverzeichnis enthält:

  • Verpflichtend:
  • Name des Erfinders oder Organisation (Nachname, Vorname)
  • Jahr der Veröffentlichung der zitierten Fassung (z. B. A1, B1, A, B2)
  • Vollständiger Patenttitel (Satzanfangsgroßschreibung)
  • Offizieller Dokumentcode inkl. Ländercode und Kindcode (z. B. DE…, EP…, WO…, US…)
  • Publizierende Behörde (z. B. Deutsches Patent- und Markenamt, European Patent Office, USPTO)
  • Empfohlen / fakultativ:
  • DOI (falls vorhanden; selten bei Patenten)
  • Stabile URL (nur wenn zuverlässig verfügbar)
  • Abrufdatum ausschließlich für instabile Quellen (optional bei Online-Recherchen)

Chicago setzt keinen Punkt nach einen DOI oder eine URL.

Format:
Erfinder Nachname, Vorname. Titel des Patents. Dokumentcode. Behörde, Jahr.

Beispiel:

Müller, Anna. Verfahren zur Energieoptimierung in Gebäuden. DE102020000123A1. Deutsches Patent- und Markenamt, 2021.

Europäisches Patent (EP…A1 / EP…B1)

Bei europäischen Patenten werden Titel, EP-Kennung mit Publikationsstufe und das European Patent Office angegeben, damit die konkrete Fassung im europäischen Schutzrechtsrahmen eindeutig bestimmbar bleibt.

Beispiel:

Weber, Tobias, und Richard Hoffmann. Additives Fertigungsverfahren. EP3216543B1. European Patent Office, 2020.

PCT-Patent (WO…)

Bei PCT-Patenten wird die internationale WO-Nummer zusammen mit Titel, WIPO und Jahr nachgewiesen, weil diese Kombination die weltweit maßgebliche Offenlegungsschrift kennzeichnet.

Beispiel:

Meier, Franz. Data-Driven Heating Control. WO2022/012345A1. World Intellectual Property Organization, 2022.

US Patente (U.S. Patent / U.S. Patent Application)

US-Patente und -Anmeldungen werden mit der offiziellen Bezeichnung „U.S. Patent“ oder „U.S. Patent Application“, der vollständigen Nummer sowie der USPTO-Angabe zitiert, damit Dokumenttyp und Rechtsstatus eindeutig erkennbar sind.

Erteiltes US-Patent

Johnson, Paul. Smart Thermostat Control. U.S. Patent No. 9,876,543 B2. U.S. Patent and Trademark Office, 2017.

US-Patentanmeldung

Lee, Cathy. Energy Usage Forecasting. U.S. Patent Application No. 2016/0123456 A1. U.S. Patent and Trademark Office, 2016.

US Design Patents & Plant Patents

Design- und Plant-Patente in den USA erhalten eigene Nummernformate und Benennungen, die im Literaturverzeichnis wörtlich übernommen werden, um die spezielle Schutzrechtskategorie präzise auszuweisen.

Design Patent

Garcia, Marco. Luminaires Housing. U.S. Design Patent No. D750,321. U.S. Patent and Trademark Office, 2015.

Plant Patent

Baker, Amy. Rose Plant Named „Sunrise”. U.S. Plant Patent No. PP25,321. U.S. Patent and Trademark Office, 2014.

Organisation als Erfinder / Rechteinhaber

Wenn eine Organisation als Erfinderin oder alleinige Rechteinhaberin geführt wird, steht der Name dieser Institution an erster Stelle, weil die juristische Person rechtlich für das Schutzrecht verantwortlich ist.

Siemens AG. Power-Grid Stabilization Circuit. EP4123001A1. European Patent Office, 2023.

Mehrere Erfinder (3+)

Bei drei oder mehr Erfindern verlangt Chicago im Literaturverzeichnis die vollständige Nennung aller Beteiligten, damit die individuelle Zuordnung der Erfindungsanteile transparent bleibt.

Chicago erlaubt im Literaturverzeichnis keine Kürzung mit et al.
→ Alle Erfinder werden ausgeschrieben.

Beispiel:

Müller, Anna, Tobias Schmidt und Lukas Weber. Neuartiges Sensorsystem. DE102019009876A1. Deutsches Patent- und Markenamt, 2019.

Patente mit URL oder DOI

URLs oder DOIs können ergänzend aufgenommen werden, um den digitalen Zugriff auf das Patent zu erleichtern, gehören jedoch im Chicago-Stil nicht zu den zwingend erforderlichen Pflichtangaben.

Mit URL (stabiler Zugang)

Hahn, Karl. Verfahren zur Spitzenlastreduktion. EP4123456A1. European Patent Office, 2023. https://worldwide.espacenet.com/…

Mit DOI (selten, aber möglich)

OpenTech Research Group. Optical Interference System. WO2020/098765A1. WIPO, 2020. https://doi.org/10.1234/optech.2020.9876

Patentfamilien / Parallelpublikationen

Bei Patentfamilien wird eine einzelne, konkret gewählte Veröffentlichung zitiert, weil Chicago eine eindeutige Referenz verlangt und parallele Publikationen nicht kumulativ aufgeführt werden.

Richtig:

Chen, Yong. Thermal Management System. WO2020/045678A1. WIPO, 2020.

Falsch:

Chen, Yong. Thermal Management System. WO2020/045678A1; EP1234567A1; US2020/123456A1.

Alte / historische Patente

Historische Patente werden nach denselben bibliografischen Prinzipien wie aktuelle Patente behandelt, sodass Titel, Nummer, Behörde und Jahr in vergleichbarer Form im Literaturverzeichnis erscheinen.

Hertz, Heinrich. Improvements Relating to Wireless Telegraphy. British Patent No. 12,039. British Patent Office, 1890.

Unveröffentlichte Patentanmeldungen

Nicht veröffentlichte oder nicht zugängliche Patentanmeldungen gelten als unveröffentlichte Dokumente oder persönliche Mitteilungen, weshalb diese im Literaturverzeichnis nicht wie reguläre Patente, sondern als Sonderfall ausgewiesen werden.

Beispiel im Literaturverzeichnis:

Wagner, Ralf. Unterlagen zur Patentanmeldung „Grid Control“ [Unveröffentlichtes Dokument]. München, 2024.

Sonderregeln

Sonderfälle für Patente zitieren nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Sonderfälle entstehen vor allem dann, wenn Patente mehrere Fassungen besitzen, aus verschiedenen Rechtsräumen stammen, besondere Identifikatoren enthalten oder wenn Digital- bzw. Archive-Versionen genutzt werden. Chicago 17 erlaubt hier Flexibilität – entscheidend bleibt, dass das zitierte Dokument eindeutig identifizierbar ist.

Unterschiedliche Fassungen eines Patents (A1 / B1 / C2 usw.)

Patentdokumente existieren oft in verschiedenen „Kindcodes“ (A1 = Anmeldung, B1 = Erteilung usw.). Chicago verlangt, dass genau die genutzte Fassung im Literaturverzeichnis erscheint.

Fußnote:
Müller, Verfahren zur Energieoptimierung, DE102020000123A1.

Bibliografie:
Müller, Anna. Verfahren zur Energieoptimierung in Gebäuden. DE102020000123A1. Deutsches Patent- und Markenamt, 2021.

Mehrere Erfinder (keine „et al.“ im Literaturverzeichnis)

Bei mehreren Erfindern verlangt Chicago im Literaturverzeichnis die vollständige Nennung aller beteiligten Personen, während in der Fußnote eine gekürzte Form mit Nachnamen und Patentnummer ausreicht.

Richtig (Bibliografie):
Müller, Anna, Tobias Schmidt und Lara König. Sensorsystem zur Qualitätsanalyse. DE102019009876A1. DPMA, 2019.

Fußnote:
Müller, Schmidt und König, Sensorsystem, DE102019009876A1.

Organisation als Erfinder oder Rechteinhaber

Wenn eine Organisation als Erfinderin oder Rechteinhaberin auftritt, wird diese im Literaturverzeichnis und in der Fußnote wie eine Körperschaft als verantwortliche Urheberin des Patents behandelt.

Fußnote:
Siemens AG, Power-Grid Stabilization Circuit, EP4123001A1.

Bibliografie:
Siemens AG. Power-Grid Stabilization Circuit. EP4123001A1. European Patent Office, 2023.

Parallelpublikationen (Patentfamilien)

Bei Parallelpublikationen innerhalb einer Patentfamilie ist eine einzige Fassung auszuwählen, damit die Referenz eindeutig bleibt und keine konkurrierenden Dokumentcodes nebeneinanderstehen.

Fußnote:
Chen, Thermal Management System, WO2020/045678A1.

Historische oder frühe Patentschriften

Historische Patente werden bibliografisch nach denselben Grundsätzen wie aktuelle Patente erfasst, sodass Titel, Nummer, Behörde und Jahr trotz alten Datums in moderner Form angegeben werden.

Bibliografie:
Hertz, Heinrich. Improvements Relating to Wireless Telegraphy. British Patent No. 12,039. British Patent Office, 1890.

Fußnote:
Hertz, Improvements Relating to Wireless Telegraphy, British Patent No. 12,039.

Patent mit DOI (selten, aber zulässig)

Wenn ein Patent zusätzlich einen DOI besitzt, kann dieser als stabiler digitaler Identifikator aufgenommen werden, steht aber ergänzend zu den klassischen Patentangaben.

Fußnote:
OpenTech Research Group, Optical Interference System, WO2020/098765A1, https://doi.org/10.1234/optech.2020.9876.

Bibliografie:
OpenTech Research Group. Optical Interference System. WO2020/098765A1. WIPO, 2020. https://doi.org/10.1234/optech.2020.9876

Archive- oder Web-Archiv-Version eines Patents

Wird auf eine archivierte Webversion eines Patents verwiesen, müssen Archivquelle und archivierte URL kenntlich gemacht werden, um die nachträgliche Nachprüfbarkeit der Fassung zu sichern.

Fußnote:
BImSchG-Patent, DE20170098765A1, Internet Archive, https://web.archive.org/web/20170101/….

Bibliografie:
Bundesimmissionsschutzgesetz-Patent. DE20170098765A1. Archivversion. Internet Archive. https://web.archive.org/web/20170101/…

Nicht veröffentlichte Patentanmeldungen (keine offiziellen Dokumentcodes)

Nicht veröffentlichte Patentanmeldungen ohne offizielle Dokumentcodes gelten als unveröffentlichte Dokumente und werden mit Ortsangabe und Jahr, nicht jedoch als reguläre Patentschrift nachgewiesen.

Fußnote:
Wagner, „Unterlagen zur Patentanmeldung ‚Grid Control‘“, unveröffentlichtes Dokument, München, 2024.

Bibliografie:
Wagner, Ralf. Unterlagen zur Patentanmeldung „Grid Control“. Unveröffentlichtes Dokument. München, 2024.

Patente mit zusätzlicher Beschreibung, Spezifikation oder Claims-Version

Enthält der Verweis eine spezifische Beschreibung oder eine bestimmte Spezifikations- beziehungsweise Claims-Version, wird diese Zusatzinformation als Teil des Lokators angegeben, um die zitierte Textgrundlage genau zu bestimmen.

Fußnote:
Lee, Energy Usage Forecasting, U.S. Patent Application No. 2016/0123456 A1, Specification, 12.

Bibliografie:
Lee, Cathy. Energy Usage Forecasting. U.S. Patent Application No. 2016/0123456 A1. U.S. Patent and Trademark Office, 2016.

Übersetzte Patente / offizielle Sprachversionen

Bei übersetzten oder mehrsprachigen Patenten muss die verwendete Sprachversion explizit genannt werden, damit ersichtlich bleibt, auf welche Fassung sich die Auswertung stützt.

Fußnote:
Weber und Hoffmann, Additives Fertigungsverfahren, EP3216543B1 (deutsche Fassung).

Bibliografie:
Weber, Tobias, und Richard Hoffmann. Additives Fertigungsverfahren. EP3216543B1 (deutsche Fassung). European Patent Office, 2020.

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach Chicago – Fußnoten & Endnoten für die Zitation von Patenten verpflichtend und was wird empfohlen?

Chicago 17 verlangt je nach Kontext unterschiedliche Pflichtangaben. Beide Tabellen folgen exakt diesem Standard.

Fußnoten nach Chicago 17 – Patente

Angabe Verpflichtend Empfohlen / fakultativ
Erfindername oder Organisation Immer notwendig; genau wie im Patentdokument angegeben Vollständiger Vorname statt Initialen für bessere Identifikation
Titel des Patents Pflicht; kursiv oder roman, aber konsistent Alternativ Kurztitel bei späteren Nennungen
Dokumentcode / Nummer Pflicht (z. B. DE102020000123A1, EP3216543B1, US 9,876,543 B2) Zusätzliche nationale Aktenzeichen, wenn hilfreich
Art der Veröffentlichung (Patent, Application, Design Patent …) Pflicht, wenn Bestandteil des offiziellen Titels
Jahr der patentierten oder veröffentlichten Fassung Pflicht (Jahr muss der tatsächlich verwendeten Version entsprechen) Exaktes Datum (Tag / Monat), wenn verfügbar
Amt / Behörde Pflicht (z. B. DPMA, EPO, USPTO, WIPO) Ergänzende Ortsangabe, falls Verwechslung möglich
URL oder DOI (falls online verwendet) Pflicht, wenn das Dokument online abgerufen wurde Archiv-URL (Internet Archive) bei instabilen Quellen
Kurzform bei erneuter Nennung Kurztitel + Dokumentcode (z. B. „Müller, Verfahren zur Energieoptimierung, DE102020000123A1“)
Mehrere Patente in einer Fußnote Mit Semikolon strukturieren
Spezifische Teile / Claims Claims-, Spalten-/Zeilenangaben oder Abschnittsnachweise (z. B. „Specification, 12“)

Literaturverzeichnis nach Chicago 17 – Patente

Angabe Verpflichtend Empfohlen / fakultativ
Erfindername(n) oder Organisation Pflicht; alle Erfinder ohne „et al.“ Reihenfolge wie im Patentdokument
Titel des Patents Pflicht (Roman, Satzanfangsgroßschreibung) Übersetzung des Titels in Klammern, falls fremdsprachig
Dokumentcode / Nummer Pflicht (EP…, DE…, US…, WO…) Innerhalb einer Patentfamilie zusätzliche Parallelnummern (falls relevant)
Behörde / Herausgeber Pflicht (USPTO, DPMA, EPO, WIPO …) Abteilungsangabe (z. B. „European Patent Office, Examining Division“)
Jahr Pflicht (Jahr der genutzten Fassung) Genaues Datum (z. B. 10. Mai 2021)
DOI oder stabile URL Pflicht bei Online-Nutzung DOI bevorzugen; bei Archivversionen Internet Archive-URL
Ort Bei US-Patenten optional; bei deutschen Patenten üblich Ortsangaben weglassen, wenn eindeutig
Mehrere Erfinder Alle nennen
Ungewöhnliche Fassungen (Reissue, Continuation, CIP …) Pflicht („Reissue“, „Continuation-in-Part“ etc.) Zusatzhinweise in Klammern zur Klarstellung
Patentfamilien Ein Eintrag pro verwendeter Fassung Hinweis „Parallelpublikationen verfügbar“ optional
Nicht veröffentlichte Anmeldungen Als Unveröffentlichtes Dokument kenntlich machen Verantwortliche Institution ergänzen

Häufige Fragen & Antworten

Du hast noch weitere Fragen zur Zitation nach Chicago Stil, die du nicht in diesem Artikel beantwortet bekommen hast? Dann recherchiere weiter in der Wissensdatenbank für Chicago Stil Zitation hier bei 1a-Studi.

Im Chicago Manual of Style (17th, Notes & Bibliography) werden Patente wie eigenständige technische Veröffentlichungen behandelt. In der ersten Fußnote (Langform) enthält der Nachweis alle Identifikationsmerkmale des Patents: Erfindername oder Organisation, Titel der Erfindung, vollständiger Dokumentcode (z. B. DE102020000123A1, EP3216543B1, US Patent No. 9,876,543 B2), publizierende Behörde (z. B. DPMA, EPO, USPTO) und das Jahr der verwendeten Fassung. Alle weiteren Fußnoten verwenden eine verkürzte, aber eindeutig zuordenbare Kurzform mit Nachname, Kurztitel und Dokumentcode.
Die erste Nennung eines Patents muss es eindeutig identifizierbar machen. Die Langform enthält:
  • Erfinder oder Organisation (wie im Patentdokument angegeben),
  • vollständiger Patenttitel,
  • Dokumentcode inkl. Länder- und Kindcode (z. B. DE…A1/B1, EP…B1, WO…A1, U.S. Patent No. …),
  • Patentamt oder Behörde (DPMA, European Patent Office, U.S. Patent and Trademark Office, WIPO),
  • Jahr der veröffentlichten Fassung (Anmeldung oder Erteilung).
Optional können zusätzlich Absatzangaben (z. B. Abs. [0032], col. 5, ll. 12–18) und bei Onlinezugriff DOI oder URL ergänzt werden.
Ab der zweiten Nennung genügt eine komprimierte Kurzform, sofern das Patent zuvor vollständig nachgewiesen wurde. Chicago empfiehlt:

Nachname, Kurztitel (Dokumentcode).

Beispiel: Müller, Energieoptimierung (DE102020000123A1).
Bei mehreren Erfindern kann in der Fußnote eine verkürzte Nennung mit „et al.“ verwendet werden, etwa Müller et al., Sensorsystem (DE102019009876A1), während im Literaturverzeichnis alle Erfinder vollständig ausgeschrieben werden.
Chicago unterscheidet Patente primär anhand Dokumentcode und Amt:
  • Deutsche Patente (DE…A1/B1): Titel, DE-Nummer, Deutsches Patent- und Markenamt, Jahr.
  • Europäische Patente (EP…A1/B1): Titel, EP-Nummer mit Kennbuchstaben, European Patent Office, Jahr.
  • PCT-Patente (WO…A1): Titel, WO-Nummer, World Intellectual Property Organization (WIPO), Jahr.
  • US-Patente: „U.S. Patent No. …“ oder „U.S. Patent Application No. …“, Nummer, U.S. Patent and Trademark Office, Jahr.
Design- und Plant-Patente werden mit ihrer spezifischen Bezeichnung („U.S. Design Patent No. …“, „U.S. Plant Patent No. …“) vollständig wiedergegeben, um die Schutzrechtskategorie klar zu kennzeichnen.
Im Literaturverzeichnis gelten Patente als veröffentlichte technische Dokumente und werden immer vollständig bibliografisch erfasst. Die Grundform lautet:

Nachname, Vorname. Titel des Patents. Dokumentcode. Behörde, Jahr.

Beispiel: Müller, Anna. Verfahren zur Energieoptimierung in Gebäuden. DE102020000123A1. Deutsches Patent- und Markenamt, 2021.

Für EP-, WO- und US-Patente werden entsprechend die EP-/WO-/U.S.-Nummer und das zuständige Amt (EPO, WIPO, USPTO) angegeben. DOI oder stabile URL können ergänzt werden, sind aber keine Pflichtangaben im Chicago-Stil.
In der Fußnote kann bei drei oder mehr Erfindern eine Kurzform mit „et al.“ verwendet werden, etwa Müller et al., Sensorsystem (DE102019009876A1).

Im Literaturverzeichnis verlangt Chicago jedoch die vollständige Nennung aller Erfinder, ohne „et al.“. Bei institutioneller Autorenschaft (z. B. Siemens AG, UNESCO) steht der Organisationsname an der Autorenposition und wird in Fußnote und Bibliografie identisch verwendet, etwa Siemens AG. Power-Grid Stabilization Circuit. EP4123001A1. European Patent Office, 2023.
Für online recherchierte Patente können DOI oder stabile URLs ergänzend angegeben werden. Chicago bevorzugt:
  • DOI, wenn verfügbar, ohne abschließenden Punkt,
  • stabile URL (z. B. Espacenet, WIPO, USPTO) bei fehlendem DOI,
  • Abrufdatum nur bei instabilen oder archivierten Quellen sinnvoll.
Archive-Versionen (z. B. Internet Archive) werden als solche gekennzeichnet, damit die verwendete Fassung langfristig nachprüfbar bleibt.
Zu den wichtigsten Sonderfällen zählen:
  • unterschiedliche Fassungen (A1-Anmeldung, B1-Erteilung) – die verwendete Fassung muss eindeutig genannt werden,
  • Patentfamilien – es wird immer nur eine konkrete Publikation zitiert, nicht alle parallelen Nummern,
  • historische Patente – Titel, Nummer, Behörde und Jahr werden wie bei aktuellen Patenten angegeben,
  • unveröffentlichte Patentanmeldungen – als unveröffentlichte Dokumente oder persönliche Mitteilung gekennzeichnet,
  • Übersetzte oder mehrsprachige Patente – die verwendete Sprachversion wird ausdrücklich genannt.
Grundsatz: Die Zitation muss das Patent eindeutig identifizierbar machen und die tatsächlich ausgewertete Fassung klar benennen.
Chicago 17 unterscheidet zwischen Pflichtangaben und empfohlenen Ergänzungen:

In Fußnoten sind verpflichtend:
  • Erfinder oder Organisation,
  • Patentstitel,
  • Dokumentcode (DE…, EP…, WO…, U.S. Patent No. …),
  • Behörde (DPMA, EPO, USPTO, WIPO),
  • Jahr der verwendeten Fassung.
Empfohlen sind genaue Daten, URL/DOI bei Onlinezugriff sowie Lokatoren (Absätze, Spalten, Claims).

Im Literaturverzeichnis sind verpflichtend:
  • vollständiger Name aller Erfinder oder die Organisation,
  • Jahr,
  • vollständiger Titel,
  • Dokumentcode,
  • Behörde.
Ergänzend können DOI/URL, exakte Daten, Hinweise auf besondere Fassungen (Reissue, Continuation-in-Part) oder Originaljahre bei Übersetzungen angegeben werden.
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