Patente zitieren nach Chicago Fußnoten & Endnoten

Patente nach Chicago Fußnoten & Endnoten zitieren bedeutet, Patentdokumente in Fußnoten mit Erfinder, Patenttitel, Dokumentcode, Patentamt, Jahr und ggf. URL oder DOI eindeutig nachzuweisen. In der ersten Fußnote steht die vollständige Langform, spätere Nachweise nutzen Kurztitel und Dokumentnummer. Im Literaturverzeichnis erscheinen Patente als eigenständige technische Veröffentlichungen. Wichtig sind klare Angaben zu A1-/B1-Fassungen, US-, EP-, DE- und WO-Patenten, Patentfamilien, Claims, Absätzen, historischen Patenten, Organisationen als Rechteinhaber und unveröffentlichten Anmeldungen.

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Patente zitieren

Wichtigste Regeln

Patente zitieren Chicago – Fußnoten & Endnoten

Patente werden im Chicago-Fußnotensystem wie eigenständige technische Veröffentlichungen behandelt. Sie besitzen klar definierte Erfinder, Dokumentnummern, Veröffentlichungscodes, Amtsangaben und Jahresdaten. Die Zitation orientiert sich deshalb an der Logik bibliografischer Einzelwerke, jedoch mit patenttypischen Zusatzfeldern.

Die Fußnote enthält bei der ersten Nennung alle wesentlichen Identifikationsmerkmale des Patents. Bei weiteren Nennungen wird eine kurze, aber eindeutig zuordenbare Form verwendet.

Diese Zweiteilung aus Langform und Kurzform dient der Lesbarkeit und entspricht dem Chicago-Grundprinzip bei technischen Primärquellen.

Erste Nennung (Langform)

Die erste Fußnote muss das Patent so vollständig wiedergeben, dass es ohne zusätzliche Recherche eindeutig auffindbar ist.

Bestandteile der Langform:

  • Erfindername oder Organisation, genau wie im Patentdokument
  • Titel der Erfindung
  • vollständiger Dokumentcode inklusive Kindcode, z. B. DE102020000123A1, EP2345678B1 oder US 8,765,432 B2
  • Amt, das das Patent veröffentlicht hat, z. B. Deutsches Patent- und Markenamt, European Patent Office oder U.S. Patent and Trademark Office
  • Jahr der veröffentlichten Fassung, also Anmeldung oder Erteilung
  • optionale Angaben wie Seiten-, Abschnittsmarker oder Absatznummern bei direkten Zitaten sowie DOI oder URL bei Online-Zugriff

Form (Langform):

Vorname Nachname, Titel der Erfindung (Dokumentcode), Amt, Jahr.

Beispiel:

Anna Müller, Verfahren zur Energieoptimierung in Gebäuden (DE102020000123A1), Deutsches Patent- und Markenamt, 2021.

Weitere Nennungen (Kurzform)

Ab der zweiten Fußnote genügt ein stark komprimierter Nachweis, sofern das Patent zuvor eindeutig identifiziert wurde.

Form (Kurzform):

Nachname, Kurztitel (Dokumentcode).

Beispiel:

Müller, Energieoptimierung (DE102020000123A1).

Chicago erlaubt eine geringe Abkürzung des Titels, solange das Patent zweifelsfrei erkennbar bleibt.

Im Text

Im Text zitieren: Patente nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Patente werden im Chicago-Fußnotensystem direkt in den Fußnoten zitiert. Ein In-Text-Nachweis wie bei APA findet nicht statt; stattdessen steht die Fußnote direkt an der Stelle im Text, an der das Patent erwähnt oder technisch erläutert wird.

Da Patentliteratur komplexe Metadaten enthält, etwa Erfinder, Dokumentcode, Veröffentlichungstyp, Amtsbezeichnung und Fassung, muss die erste Fußnote das Dokument vollständig identifizieren. Alle weiteren Fußnoten nutzen eine verkürzte Form, um die Lesbarkeit der Arbeit zu gewährleisten.

Nachfolgend werden zentrale Varianten dargestellt, die in wissenschaftlichen Arbeiten vorkommen können – sowohl für deutsche, europäische, US-amerikanische als auch internationale Patentfamilien.

Deutsches Patent (Anmeldung A1 oder Erteilung B1)

Bei einem deutschen Patent werden Titel, Veröffentlichungsnummer, zuständige Behörde und Jahr angegeben, damit die verwendete Fassung eindeutig identifizierbar ist.

Erste Nennung (Langform)

Anna Müller, Verfahren zur Energieoptimierung in Gebäuden (DE102020000123A1), Deutsches Patent- und Markenamt, 2021.

Weitere Nennung (Kurzform)

Müller, Energieoptimierung (DE102020000123A1).

Europäisches Patent (EP…A1 / EP…B1)

Bei einem europäischen Patent wird die EP-Kennung mit Publikationsstufe, Titel, European Patent Office und Jahr genannt, um die konkrete europäische Schutzrechtsfassung präzise zu bestimmen.

Erste Nennung

Tobias Weber und Richard Hoffmann, Additives Fertigungsverfahren (EP3216543B1), European Patent Office, 2020.

Weitere Nennung

Weber/Hoffmann, Additives Fertigungsverfahren (EP3216543B1).

Internationale PCT-Veröffentlichung (WO…A1)

Eine internationale PCT-Veröffentlichung wird mit WO-Nummer, Titel, WIPO als herausgebender Organisation und Jahr zitiert, weil diese Angaben die globale Erstveröffentlichung des Patents markieren.

Erste Nennung

Franz Meier, Data-Driven Heating Control (WO2022/012345A1), World Intellectual Property Organization, 2022.

Kurzform

Meier, Heating Control (WO2022/012345A1).

US-amerikanische Patente (U.S. Patent / U.S. Patent Application)

US-Patente und US-Patentanmeldungen werden mit „U.S. Patent“ oder „U.S. Patent Application“, Nummer, Kennbuchstaben und Jahr übernommen, um Dokumenttyp und Rechtsstatus eindeutig zu kennzeichnen.

Erste Nennung

Paul Johnson, Smart Thermostat Control (U.S. Patent No. 9,876,543 B2), U.S. Patent and Trademark Office, 2017.

Patentanmeldung

Cathy Lee, Energy Usage Forecasting (U.S. Patent Application No. 2016/0123456 A1), U.S. Patent and Trademark Office, 2016.

Kurzform

Johnson, Smart Thermostat (U.S. Patent No. 9,876,543 B2).

Design-Patente und Plant-Patente (USA)

Design- und Plant-Patente in den USA erhalten eigene Nummernformate, die vollständig wiedergegeben werden, damit die besondere Schutzrechtskategorie klar erkennbar bleibt.

Design Patent

Marco Garcia, Luminaires Housing (U.S. Design Patent No. D750,321), USPTO, 2015.

Plant Patent

Amy Baker, Rose Plant Named „Sunrise“ (U.S. Plant Patent No. PP25,321), USPTO, 2014.

Organisation als Erfinder / Rechteinhaber

Steht eine Organisation als Erfinder oder alleiniger Rechteinhaber im Patent, wird der Name der Institution an erster Stelle genannt, weil diese juristische Person die Verantwortung für das Schutzrecht trägt.

Erste Nennung

Siemens AG, Power-Grid Stabilization Circuit (EP4123001A1), European Patent Office, 2023.

Kurzform

Siemens AG, Power-Grid Circuit (EP4123001A1).

Mehrere Erfinder (3+)

Bei drei oder mehr Erfindern wird in der Erstnennung die vollständige Gruppe aufgeführt, während in der Kurzform nur der erste Nachname mit dem Zusatz „et al.“ verwendet wird.

Erste Nennung

Anna Müller, Tobias Schmidt und Lukas Weber, Neuartiges Sensorsystem (DE102019009876A1), DPMA, 2019.

Kurzform

Müller et al., Sensorsystem (DE102019009876A1).

Mehrere Patente in einer Fußnote

Werden mehrere Patente in einer Fußnote nachgewiesen, trennt Chicago die einzelnen Patentangaben mit Semikolon. Die Reihenfolge kann sich nach Relevanz oder Argumentationslogik richten.

Müller, Energieoptimierung (DE102020000123A1); Johnson, Smart Thermostat (U.S. Patent No. 9,876,543 B2).

Patent mit Fundstellen- oder Absatzangabe (bei direkten Zitaten)

Patenttexte können zusätzlich mit Spalten-, Zeilen- oder Absatznummern zitiert werden, um eine bestimmte Passage innerhalb des Dokuments punktgenau zu lokalisieren.

Beispiele

Müller, Energieoptimierung (DE102020000123A1), Abs. [0032].

Johnson, Smart Thermostat (U.S. Patent No. 9,876,543 B2), col. 5, ll. 12–18.

Zitieren einer bestimmten Fassung oder Revision

Bei Patenten mit mehreren Veröffentlichungsphasen, etwa A1-Anmeldung und B1-Erteilung, muss die verwendete Fassung ausdrücklich genannt werden, damit eindeutig ist, auf welche Version sich der Nachweis bezieht.

Beispiel

Weber/Hoffmann, Additives Fertigungsverfahren (EP3216543B1), 2020.

Parallelpublikationen („Patentfamilien“)

Bei Patentfamilien verlangt Chicago die Angabe einer konkreten Veröffentlichung. Deshalb wird eine einzelne Publikationsnummer zitiert und nicht die gesamte Familie paralleler Schutzrechte aufgeführt.

Beispiel

Chen Yong, Thermal Management System (WO2020/045678A1), WIPO, 2020.

Unveröffentlichte oder nicht zugängliche Patentanmeldung

Nicht veröffentlichte oder nicht zugängliche Patentanmeldungen gelten nicht als regulär nachprüfbare Patentquelle. Sie werden daher wie persönliche Kommunikation behandelt.

Beispiel

Ralf Wagner, persönliche Mitteilung, 12. Februar 2024.

Im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis – Patente nach Chicago (Notes & Bibliography)

Im Chicago-Fußnotensystem (Notes & Bibliography) werden Patente anders behandelt als Gesetze: Während Gesetze meist nicht in die Bibliografie aufgenommen werden, gelten Patente als veröffentlichte technische Dokumente und erscheinen daher im Literaturverzeichnis, sofern sie in einer wissenschaftlichen Arbeit verwendet werden.

Chicago behandelt Patente bibliografisch wie selbstständige Veröffentlichungen mit eindeutigem Dokumentcode, Urheber beziehungsweise Erfinder und publizierender Behörde.

Der Eintrag bildet das gesamte Patentdokument ab, unabhängig davon, wie viele Absätze, Spalten oder Zeilen in den Fußnoten zitiert wurden.

Grundprinzipien nach Chicago 17 (Literaturverzeichnis)

Ein Patenteintrag im Literaturverzeichnis enthält folgende Pflichtangaben:

  • Name des Erfinders oder der Organisation, in der Form Nachname, Vorname
  • Jahr der Veröffentlichung der zitierten Fassung, z. B. A1, B1, A oder B2
  • vollständiger Patenttitel in Satzanfangsgroßschreibung
  • offizieller Dokumentcode inklusive Ländercode und Kindcode, z. B. DE, EP, WO oder US
  • publizierende Behörde, z. B. Deutsches Patent- und Markenamt, European Patent Office oder USPTO

Ergänzend können folgende Angaben sinnvoll sein:

  • DOI, falls vorhanden; dies ist bei Patenten selten
  • stabile URL, wenn ein zuverlässiger Onlinezugang verfügbar ist
  • Abrufdatum ausschließlich bei instabilen Onlinequellen oder dynamischen Datenbankansichten

Chicago setzt keinen Punkt nach einem DOI oder einer URL.

Format:

Erfinder Nachname, Vorname. Titel des Patents. Dokumentcode. Behörde, Jahr.

Beispiel:

Müller, Anna. Verfahren zur Energieoptimierung in Gebäuden. DE102020000123A1. Deutsches Patent- und Markenamt, 2021.

Europäisches Patent (EP…A1 / EP…B1)

Bei europäischen Patenten werden Titel, EP-Kennung mit Publikationsstufe und das European Patent Office angegeben, damit die konkrete Fassung im europäischen Schutzrechtsrahmen eindeutig bestimmbar bleibt.

Beispiel:

Weber, Tobias, und Richard Hoffmann. Additives Fertigungsverfahren. EP3216543B1. European Patent Office, 2020.

PCT-Patent (WO…)

Bei PCT-Patenten wird die internationale WO-Nummer zusammen mit Titel, WIPO und Jahr nachgewiesen, weil diese Kombination die weltweit maßgebliche Offenlegungsschrift kennzeichnet.

Beispiel:

Meier, Franz. Data-Driven Heating Control. WO2022/012345A1. World Intellectual Property Organization, 2022.

US-Patente (U.S. Patent / U.S. Patent Application)

US-Patente und US-Patentanmeldungen werden mit der offiziellen Bezeichnung „U.S. Patent“ oder „U.S. Patent Application“, der vollständigen Nummer sowie der USPTO-Angabe zitiert, damit Dokumenttyp und Rechtsstatus eindeutig erkennbar sind.

Erteiltes US-Patent:

Johnson, Paul. Smart Thermostat Control. U.S. Patent No. 9,876,543 B2. U.S. Patent and Trademark Office, 2017.

US-Patentanmeldung:

Lee, Cathy. Energy Usage Forecasting. U.S. Patent Application No. 2016/0123456 A1. U.S. Patent and Trademark Office, 2016.

US Design Patents & Plant Patents

Design- und Plant-Patente in den USA erhalten eigene Nummernformate und Benennungen, die im Literaturverzeichnis wörtlich übernommen werden, um die spezielle Schutzrechtskategorie präzise auszuweisen.

Design Patent:

Garcia, Marco. Luminaires Housing. U.S. Design Patent No. D750,321. U.S. Patent and Trademark Office, 2015.

Plant Patent:

Baker, Amy. Rose Plant Named „Sunrise”. U.S. Plant Patent No. PP25,321. U.S. Patent and Trademark Office, 2014.

Organisation als Erfinder / Rechteinhaber

Wenn eine Organisation als Erfinder oder alleiniger Rechteinhaber geführt wird, steht der Name dieser Institution an erster Stelle, weil die juristische Person rechtlich für das Schutzrecht verantwortlich ist.

Siemens AG. Power-Grid Stabilization Circuit. EP4123001A1. European Patent Office, 2023.

Mehrere Erfinder (3+)

Bei drei oder mehr Erfindern verlangt Chicago im Literaturverzeichnis die vollständige Nennung aller Beteiligten, damit die individuelle Zuordnung der Erfindungsanteile transparent bleibt.

Im Literaturverzeichnis wird nicht mit et al. gekürzt. Alle Erfinder werden ausgeschrieben.

Beispiel:

Müller, Anna, Tobias Schmidt und Lukas Weber. Neuartiges Sensorsystem. DE102019009876A1. Deutsches Patent- und Markenamt, 2019.

Patente mit URL oder DOI

URLs oder DOIs können ergänzend aufgenommen werden, um den digitalen Zugriff auf das Patent zu erleichtern. Sie gehören im Chicago-Stil nicht zu den zwingend erforderlichen Pflichtangaben, sofern das Patent bereits über Dokumentcode und Patentamt eindeutig identifiziert ist.

Mit URL (stabiler Zugang):

Hahn, Karl. Verfahren zur Spitzenlastreduktion. EP4123456A1. European Patent Office, 2023. https://worldwide.espacenet.com/…

Mit DOI:

OpenTech Research Group. Optical Interference System. WO2020/098765A1. WIPO, 2020. https://doi.org/10.1234/optech.2020.9876

Patentfamilien / Parallelpublikationen

Bei Patentfamilien wird eine einzelne, konkret gewählte Veröffentlichung zitiert, weil Chicago eine eindeutige Referenz verlangt und parallele Publikationen nicht kumulativ aufgeführt werden.

Richtig:

Chen, Yong. Thermal Management System. WO2020/045678A1. WIPO, 2020.

Falsch:

Chen, Yong. Thermal Management System. WO2020/045678A1; EP1234567A1; US2020/123456A1.

Alte / historische Patente

Historische Patente werden nach denselben bibliografischen Prinzipien wie aktuelle Patente behandelt, sodass Titel, Nummer, Behörde und Jahr in vergleichbarer Form im Literaturverzeichnis erscheinen.

Hertz, Heinrich. Improvements Relating to Wireless Telegraphy. British Patent No. 12,039. British Patent Office, 1890.

Unveröffentlichte Patentanmeldungen

Nicht veröffentlichte oder nicht zugängliche Patentanmeldungen gelten als unveröffentlichte Dokumente oder persönliche Mitteilungen. Sie werden im Literaturverzeichnis nicht wie reguläre Patente behandelt, sondern als Sonderfall ausgewiesen.

Beispiel im Literaturverzeichnis:

Wagner, Ralf. Unterlagen zur Patentanmeldung „Grid Control“ [Unveröffentlichtes Dokument]. München, 2024.

Sonderregeln

Sonderfälle für Patente zitieren nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Sonderfälle entstehen vor allem dann, wenn Patente mehrere Fassungen besitzen, aus verschiedenen Rechtsräumen stammen, besondere Identifikatoren enthalten oder wenn digitale beziehungsweise archivierte Versionen genutzt werden. Chicago 17 erlaubt hier Flexibilität. Entscheidend bleibt, dass das zitierte Dokument eindeutig identifizierbar ist.

Unterschiedliche Fassungen eines Patents (A1 / B1 / C2 usw.)

Patentdokumente existieren oft in verschiedenen Kindcodes. A1 bezeichnet häufig eine Offenlegungsschrift, B1 eine erteilte Fassung. Chicago verlangt, dass genau die genutzte Fassung im Literaturverzeichnis erscheint.

Fußnote:

Müller, Verfahren zur Energieoptimierung, DE102020000123A1.

Bibliografie:

Müller, Anna. Verfahren zur Energieoptimierung in Gebäuden. DE102020000123A1. Deutsches Patent- und Markenamt, 2021.

Mehrere Erfinder (keine „et al.“ im Literaturverzeichnis)

Bei mehreren Erfindern verlangt Chicago im Literaturverzeichnis die vollständige Nennung aller beteiligten Personen, während in der Fußnote eine gekürzte Form mit Nachnamen und Patentnummer ausreicht.

Richtig (Bibliografie):

Müller, Anna, Tobias Schmidt und Lara König. Sensorsystem zur Qualitätsanalyse. DE102019009876A1. DPMA, 2019.

Fußnote:

Müller, Schmidt und König, Sensorsystem, DE102019009876A1.

Organisation als Erfinder oder Rechteinhaber

Wenn eine Organisation als Erfinderin oder Rechteinhaberin auftritt, wird diese im Literaturverzeichnis und in der Fußnote wie eine Körperschaft als verantwortliche Urheberin des Patents behandelt.

Fußnote:

Siemens AG, Power-Grid Stabilization Circuit, EP4123001A1.

Bibliografie:

Siemens AG. Power-Grid Stabilization Circuit. EP4123001A1. European Patent Office, 2023.

Parallelpublikationen (Patentfamilien)

Bei Parallelpublikationen innerhalb einer Patentfamilie ist eine einzige Fassung auszuwählen, damit die Referenz eindeutig bleibt und keine konkurrierenden Dokumentcodes nebeneinanderstehen.

Fußnote:

Chen, Thermal Management System, WO2020/045678A1.

Historische oder frühe Patentschriften

Historische Patente werden bibliografisch nach denselben Grundsätzen wie aktuelle Patente erfasst, sodass Titel, Nummer, Behörde und Jahr trotz alten Datums in moderner Form angegeben werden.

Bibliografie:

Hertz, Heinrich. Improvements Relating to Wireless Telegraphy. British Patent No. 12,039. British Patent Office, 1890.

Fußnote:

Hertz, Improvements Relating to Wireless Telegraphy, British Patent No. 12,039.

Patent mit DOI

Wenn ein Patent zusätzlich einen DOI besitzt, kann dieser als stabiler digitaler Identifikator aufgenommen werden. Der DOI steht ergänzend zu den klassischen Patentangaben.

Fußnote:

OpenTech Research Group, Optical Interference System, WO2020/098765A1, https://doi.org/10.1234/optech.2020.9876.

Bibliografie:

OpenTech Research Group. Optical Interference System. WO2020/098765A1. WIPO, 2020. https://doi.org/10.1234/optech.2020.9876

Archive- oder Web-Archiv-Version eines Patents

Wird auf eine archivierte Webversion eines Patents verwiesen, müssen Archivquelle und archivierte URL kenntlich gemacht werden, um die nachträgliche Nachprüfbarkeit der Fassung zu sichern.

Fußnote:

BImSchG-Patent, DE20170098765A1, Internet Archive, https://web.archive.org/web/20170101/….

Bibliografie:

Bundesimmissionsschutzgesetz-Patent. DE20170098765A1. Archivversion. Internet Archive. https://web.archive.org/web/20170101/…

Nicht veröffentlichte Patentanmeldungen (keine offiziellen Dokumentcodes)

Nicht veröffentlichte Patentanmeldungen ohne offizielle Dokumentcodes gelten als unveröffentlichte Dokumente und werden mit Ortsangabe und Jahr, nicht jedoch als reguläre Patentschrift nachgewiesen.

Fußnote:

Wagner, „Unterlagen zur Patentanmeldung „Grid Control““, unveröffentlichtes Dokument, München, 2024.

Bibliografie:

Wagner, Ralf. Unterlagen zur Patentanmeldung „Grid Control“. Unveröffentlichtes Dokument. München, 2024.

Patente mit zusätzlicher Beschreibung, Spezifikation oder Claims-Version

Enthält der Verweis eine spezifische Beschreibung oder eine bestimmte Spezifikations- beziehungsweise Claims-Version, wird diese Zusatzinformation als Teil des Lokators angegeben, um die zitierte Textgrundlage genau zu bestimmen.

Fußnote:

Lee, Energy Usage Forecasting, U.S. Patent Application No. 2016/0123456 A1, Specification, 12.

Bibliografie:

Lee, Cathy. Energy Usage Forecasting. U.S. Patent Application No. 2016/0123456 A1. U.S. Patent and Trademark Office, 2016.

Übersetzte Patente / offizielle Sprachversionen

Bei übersetzten oder mehrsprachigen Patenten muss die verwendete Sprachversion explizit genannt werden, damit ersichtlich bleibt, auf welche Fassung sich die Auswertung stützt.

Fußnote:

Weber und Hoffmann, Additives Fertigungsverfahren, EP3216543B1 (deutsche Fassung).

Bibliografie:

Weber, Tobias, und Richard Hoffmann. Additives Fertigungsverfahren. EP3216543B1 (deutsche Fassung). European Patent Office, 2020.

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach Chicago – Fußnoten & Endnoten für die Zitation von Patenten verpflichtend und was wird empfohlen?

Chicago 17 verlangt je nach Kontext unterschiedliche Pflichtangaben. Die folgenden Übersichten unterscheiden zwischen der Zitation in Fußnoten und dem Eintrag im Literaturverzeichnis.

Fußnoten nach Chicago 17 – Patente

Erfindername oder Organisation


Pflicht

Immer notwendig; genau wie im Patentdokument angegeben.

Empfehlung

Vollständiger Vorname statt Initialen zur besseren Identifikation.

Titel des Patents


Pflicht

Titel des Patents angeben; kursiv oder recte, aber innerhalb der Arbeit konsistent.

Empfehlung

Kurztitel bei späteren Nennungen verwenden.

Dokumentcode / Nummer


Pflicht

Vollständigen Dokumentcode angeben, z. B. DE102020000123A1, EP3216543B1 oder US 9,876,543 B2.

Empfehlung

Zusätzliche nationale Aktenzeichen ergänzen, wenn diese die Identifikation erleichtern.

Art der Veröffentlichung


Pflicht, wenn Bestandteil des Titels

Veröffentlichungstyp angeben, z. B. Patent, Application oder Design Patent.

Jahr der patentierten oder veröffentlichten Fassung


Pflicht

Jahr muss der tatsächlich verwendeten Version entsprechen.

Empfehlung

Exaktes Datum mit Tag und Monat ergänzen, wenn verfügbar.

Amt / Behörde


Pflicht

Patentamt oder Behörde angeben, z. B. DPMA, EPO, USPTO oder WIPO.

Empfehlung

Ergänzende Ortsangabe verwenden, falls Verwechslungsgefahr besteht.

URL oder DOI


Pflicht bei Online-Nutzung

URL oder DOI angeben, wenn das Dokument online abgerufen wurde.

Empfehlung

Archiv-URL, etwa Internet Archive, bei instabilen Quellen ergänzen.

Kurzform bei erneuter Nennung


Empfehlung

Kurztitel und Dokumentcode verwenden, z. B. Müller, Verfahren zur Energieoptimierung, DE102020000123A1.

Mehrere Patente in einer Fußnote


Empfehlung

Mit Semikolon strukturieren.

Spezifische Teile / Claims


Empfehlung

Claims-, Spalten-/Zeilenangaben oder Abschnittsnachweise ergänzen, z. B. Specification, 12.

Literaturverzeichnis nach Chicago 17 – Patente

Erfindername(n) oder Organisation


Pflicht

Alle Erfinder ohne et al. nennen.

Empfehlung

Reihenfolge wie im Patentdokument übernehmen.

Titel des Patents


Pflicht

Titel recte oder kursiv, aber einheitlich; Satzanfangsgroßschreibung verwenden.

Empfehlung

Übersetzung des Titels in Klammern ergänzen, falls der Titel fremdsprachig ist.

Dokumentcode / Nummer


Pflicht

Offiziellen Dokumentcode angeben, z. B. EP…, DE…, US… oder WO….

Empfehlung

Innerhalb einer Patentfamilie zusätzliche Parallelnummern nur ergänzen, wenn dies sachlich relevant ist.

Behörde / Herausgeber


Pflicht

Patentbehörde oder Herausgeber nennen, z. B. USPTO, DPMA, EPO oder WIPO.

Empfehlung

Abteilungsangabe ergänzen, z. B. European Patent Office, Examining Division.

Jahr


Pflicht

Jahr der genutzten Fassung angeben.

Empfehlung

Genaues Datum ergänzen, z. B. 10. Mai 2021.

DOI oder stabile URL


Pflicht bei Online-Nutzung

DOI oder stabile URL angeben.

Empfehlung

DOI bevorzugen; bei Archivversionen Internet-Archive-URL ergänzen.

Ort


Kontextabhängig

Bei US-Patenten optional; bei deutschen Patenten häufig üblich.

Empfehlung

Ortsangaben weglassen, wenn die Behörde eindeutig identifizierbar ist.

Mehrere Erfinder


Pflicht

Alle Erfinder nennen.

Ungewöhnliche Fassungen


Pflicht

Fassungsart angeben, z. B. Reissue oder Continuation-in-Part.

Empfehlung

Zusatzhinweise in Klammern zur Klarstellung ergänzen.

Patentfamilien


Pflicht

Ein Eintrag pro verwendeter Fassung.

Empfehlung

Hinweis „Parallelpublikationen verfügbar“ optional ergänzen.

Nicht veröffentlichte Anmeldungen


Pflicht

Als unveröffentlichtes Dokument kenntlich machen.

Empfehlung

Verantwortliche Institution ergänzen.

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Häufige Fragen & Antworten

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Wie werden Patente im Chicago-Fußnotenstil grundsätzlich zitiert?

Im Chicago Manual of Style (17th, Notes & Bibliography) werden Patente wie eigenständige technische Veröffentlichungen behandelt. In der ersten Fußnote (Langform) enthält der Nachweis alle Identifikationsmerkmale des Patents: Erfindername oder Organisation, Titel der Erfindung, vollständiger Dokumentcode (z. B. DE102020000123A1, EP3216543B1, US Patent No. 9,876,543 B2), publizierende Behörde (z. B. DPMA, EPO, USPTO) und das Jahr der verwendeten Fassung. Alle weiteren Fußnoten verwenden eine verkürzte, aber eindeutig zuordenbare Kurzform mit Nachname, Kurztitel und Dokumentcode.

Welche Angaben gehören in die erste Fußnote (Langform) eines Patents nach Chicago?

Die erste Nennung eines Patents muss es eindeutig identifizierbar machen. Die Langform enthält: Erfinder oder Organisation (wie im Patentdokument angegeben), vollständiger Patenttitel, Dokumentcode inkl. Länder- und Kindcode (z. B. DE…A1/B1, EP…B1, WO…A1, U.S. Patent No. …), Patentamt oder Behörde (DPMA, European Patent Office, U.S. Patent and Trademark Office, WIPO) sowie Jahr der veröffentlichten Fassung (Anmeldung oder Erteilung). Optional können zusätzlich Absatzangaben (z. B. Abs. [0032], col. 5, ll. 12–18) und bei Onlinezugriff DOI oder URL ergänzt werden.

Wie sieht die Kurzform eines Patents bei weiteren Nennungen aus?

Ab der zweiten Nennung genügt eine komprimierte Kurzform, sofern das Patent zuvor vollständig nachgewiesen wurde. Chicago empfiehlt: Nachname, Kurztitel (Dokumentcode). Beispiel: Müller, Energieoptimierung (DE102020000123A1). Bei mehreren Erfindern kann in der Fußnote eine verkürzte Nennung mit „et al.“ verwendet werden, etwa Müller et al., Sensorsystem (DE102019009876A1), während im Literaturverzeichnis alle Erfinder vollständig ausgeschrieben werden.

Wie werden verschiedene Patentarten (DE, EP, WO, US) in der Fußnote zitiert?

Chicago unterscheidet Patente primär anhand Dokumentcode und Amt: Deutsche Patente (DE…A1/B1) enthalten Titel, DE-Nummer, Deutsches Patent- und Markenamt und Jahr; europäische Patente (EP…A1/B1) enthalten Titel, EP-Nummer mit Kennbuchstaben, European Patent Office und Jahr; PCT-Patente (WO…A1) enthalten Titel, WO-Nummer, World Intellectual Property Organization (WIPO) und Jahr; US-Patente enthalten „U.S. Patent No. …“ oder „U.S. Patent Application No. …“, Nummer, U.S. Patent and Trademark Office und Jahr. Design- und Plant-Patente werden mit ihrer spezifischen Bezeichnung („U.S. Design Patent No. …“, „U.S. Plant Patent No. …“) vollständig wiedergegeben, um die Schutzrechtskategorie klar zu kennzeichnen.

Wie werden Patente im Literaturverzeichnis nach Chicago aufgeführt?

Im Literaturverzeichnis gelten Patente als veröffentlichte technische Dokumente und werden immer vollständig bibliografisch erfasst. Die Grundform lautet: Nachname, Vorname. Titel des Patents. Dokumentcode. Behörde, Jahr. Beispiel: Müller, Anna. Verfahren zur Energieoptimierung in Gebäuden. DE102020000123A1. Deutsches Patent- und Markenamt, 2021. Für EP-, WO- und US-Patente werden entsprechend die EP-/WO-/U.S.-Nummer und das zuständige Amt (EPO, WIPO, USPTO) angegeben. DOI oder stabile URL können ergänzt werden, sind aber keine Pflichtangaben im Chicago-Stil.

Was ist bei mehreren Erfindern oder Organisationen als Erfinder zu beachten?

In der Fußnote kann bei drei oder mehr Erfindern eine Kurzform mit „et al.“ verwendet werden, etwa Müller et al., Sensorsystem (DE102019009876A1). Im Literaturverzeichnis verlangt Chicago jedoch die vollständige Nennung aller Erfinder, ohne „et al.“. Bei institutioneller Autorenschaft (z. B. Siemens AG, UNESCO) steht der Organisationsname an der Autorenposition und wird in Fußnote und Bibliografie identisch verwendet, etwa Siemens AG. Power-Grid Stabilization Circuit. EP4123001A1. European Patent Office, 2023.

Wie geht Chicago mit Online-Patenten, DOIs und URLs um?

Für online recherchierte Patente können DOI oder stabile URLs ergänzend angegeben werden. Chicago bevorzugt DOI, wenn verfügbar, ohne abschließenden Punkt; stabile URL (z. B. Espacenet, WIPO, USPTO) bei fehlendem DOI; Abrufdatum nur bei instabilen oder archivierten Quellen sinnvoll. Archiv-Versionen (z. B. Internet Archive) werden als solche gekennzeichnet, damit die verwendete Fassung langfristig nachprüfbar bleibt.

Was sind typische Sonderfälle bei der Zitation von Patenten nach Chicago?

Zu den wichtigsten Sonderfällen zählen unterschiedliche Fassungen (A1-Anmeldung, B1-Erteilung), wobei die verwendete Fassung eindeutig genannt werden muss; Patentfamilien, bei denen immer nur eine konkrete Publikation zitiert wird, nicht alle parallelen Nummern; historische Patente, bei denen Titel, Nummer, Behörde und Jahr wie bei aktuellen Patenten angegeben werden; unveröffentlichte Patentanmeldungen, die als unveröffentlichte Dokumente oder persönliche Mitteilung gekennzeichnet werden; sowie übersetzte oder mehrsprachige Patente, bei denen die verwendete Sprachversion ausdrücklich genannt wird. Grundsatz: Die Zitation muss das Patent eindeutig identifizierbar machen und die tatsächlich ausgewertete Fassung klar benennen.

Welche Pflichtangaben unterscheidet Chicago in Fußnoten und Literaturverzeichnis bei Patenten?

Chicago 17 unterscheidet zwischen Pflichtangaben und empfohlenen Ergänzungen. In Fußnoten sind verpflichtend: Erfinder oder Organisation, Patentstitel, Dokumentcode (DE…, EP…, WO…, U.S. Patent No. …), Behörde (DPMA, EPO, USPTO, WIPO) sowie Jahr der verwendeten Fassung. Empfohlen sind genaue Daten, URL/DOI bei Onlinezugriff sowie Lokatoren (Absätze, Spalten, Claims). Im Literaturverzeichnis sind verpflichtend: vollständiger Name aller Erfinder oder die Organisation, Jahr, vollständiger Titel, Dokumentcode und Behörde. Ergänzend können DOI/URL, exakte Daten, Hinweise auf besondere Fassungen (Reissue, Continuation-in-Part) oder Originaljahre bei Übersetzungen angegeben werden.

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