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Chicago Style

Rechtskommentare zitieren nach Chicago – Autor-Datum

Rechtskommentare zitieren nach Chicago – Autor-Datum

Rechtskommentare zählen im juristischen und rechtsnahen wissenschaftlichen Arbeiten zu den wichtigsten Sekundärquellen, weil Auslegung, Systematik und Rechtsfolgen einzelner Normen dort in verdichteter Form dokumentiert sind. Im Chicago Style Autor-Datum-System erfolgt der Nachweis im Text über Kurzbelege mit Autor und Jahr, ergänzt um präzise Lokatoren wie Paragraph, Artikel und Randnummer.

Die vollständigen Angaben stehen im Literaturverzeichnis. Für juristische Materialien wird in Chicago-Kontexten häufig zusätzlich auf rechtsspezifische Zitiersysteme verwiesen. Eine Umsetzung im Autor-Datum-System bleibt jedoch möglich, sofern Autorposition, Fassungsjahr und Lokatoren konsequent standardisiert werden.

 
Wichtigste Regeln

Rechtskommentare zitieren Chicago – Autor-Datum

Rechtskommentare sind Werke, die Normtexte fortlaufend erläutern. Diese erscheinen als Einzelband, als mehrbändiger Kommentar, als Loseblattwerk oder als Online-Kommentar. Wissenschaftliche Nachprüfbarkeit hängt davon ab, dass die verwendete Auflage oder der verwendete Aktualisierungsstand eindeutig erkennbar ist.

Zitierentscheidung: Gesamtkommentar oder Kommentierungsstelle

Die Zitationspraxis unterscheidet zwei grundlegende Bezugsebenen.

  1. Bezug auf eine konkrete Auslegung einer Normstelle
    Schwerpunkt liegt auf Bearbeiter, Norm und Randnummer.
  2. Bezug auf die Gesamtdarstellung eines Kommentars
    Schwerpunkt liegt auf dem Werk als Ganzes, gegebenenfalls auf Kapitel oder allgemeinen Abschnitt.

Für Zitationen im Chicago Autor-Datum-System ist der erste Fall regelmäßig maßgeblich, da die argumentative Bezugnahme typischerweise an eine konkrete Kommentierungsstelle gebunden ist.

Autor, Jahr und Lokator

Das Chicago Autor-Datum-System verlangt im Text Kurzbelege mit Autor und Jahr, die im Literaturverzeichnis eindeutig auflösbar sind. Für Rechtskommentare ergibt sich daraus folgende systematische Zuordnung:

  • Autor: Bearbeiter der konkreten Kommentierungsstelle, ersatzweise Herausgeber oder verantwortliche Institution
  • Jahr: Auflagenjahr des Kommentars oder Jahr des Versions- bzw. Aktualisierungsstands
  • Lokator: Paragraph oder Artikel in Verbindung mit Randnummer, gegebenenfalls ergänzt um Absatz, Satz, Nummer oder Buchstabe

Fehlerfreie Zitation nach Chicago Style

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Studentin Box
Im Text

Im Text zitieren: Rechtskommentare nach Chicago – Autor-Datum

Die Textzitation bildet das Autor-Datum-Muster ab und ergänzt die juristischen Lokatoren.

  • Klammerbeleg: (Nachname Jahr, § X Rn. Y)
  • Autor im Satz: Nachname (Jahr, § X Rn. Y)

Kommentierungsstelle mit namentlichem Bearbeiter

Bei namentlich ausgewiesenen Bearbeitern wird diese Person als Autorposition verwendet. Diese Lösung erhöht die Präzision, weil Kommentierungsstellen innerhalb eines Werks häufig von unterschiedlichen Bearbeitern stammen.

Beispiele

(Keller 2024, § 823 Rn. 12)
Keller (2024, § 823 Rn. 12)

Kommentar ohne ausgewiesenen Bearbeiter

Bei Kommentaren, die keine Bearbeiter je Normstelle ausweisen, wird die Herausgeberperson als Autorposition genutzt. Wenn auch diese nicht stabil ist, wird die Institution geführt.

Beispiele

(Meyer 2023, § 433 Rn. 5)
(Bundesministerium der Justiz 2025, § 1 Rn. 3)

Zwei Bearbeiter einer Kommentierungsstelle

Bei gemeinsamer Bearbeitung werden beide Nachnamen genannt. Die Reihenfolge orientiert sich an der Kommentierungsangabe im Werk.

Beispiele

(Keller und Scholz 2022, § 242 Rn. 18)
Keller und Scholz (2022, § 242 Rn. 18)

Drei oder mehr Bearbeiter

Bei drei oder mehr Bearbeitern wird im Text die Kurzform mit „et al.“ genutzt.

Beispiele

(Keller et al. 2021, § 280 Rn. 9)
Keller et al. (2021, § 280 Rn. 9)

Mehrbändiger Kommentar

Mehrbändige Kommentare benötigen im Text zusätzlich eine Bandangabe, wenn diese für die Auffindbarkeit erforderlich ist. Randnummern können bandabhängig sein.

Beispiele

(Keller 2024, Bd. 2, § 823 Rn. 12)
Keller (2024, Bd. 2, § 823 Rn. 12)

Loseblattkommentar

Loseblattwerke werden häufig über Stand oder Nachlieferung identifiziert. Im Text bleibt die Jahresangabe erhalten, ergänzt um Standhinweis, sofern dieser für die Nachvollziehbarkeit benötigt wird.

Beispiele

(Keller 2025, § 823 Rn. 12, Stand 05.2025)
Keller (2025, § 823 Rn. 12, Stand 05.2025)

Online-Kommentar

Online-Kommentare sind häufig dynamisch. Für Textzitate ist neben Autor und Jahr ein Versionsstand oder Zugriffdatum als Zusatzlokator zweckmäßig.

Beispiele

(Keller 2025, § 823 Rn. 12, Zugriff 16.12.2025)
Keller (2025, § 823 Rn. 12, Zugriff 16.12.2025)

Mehrere Randnummern derselben Normstelle

Mehrere Randnummern werden in einem Kurzbeleg durch Kommata getrennt, Randnummernbereiche werden mit „bis“ geführt.

Beispiele

(Keller 2024, § 823 Rn. 12, 15, 18)
(Keller 2024, § 823 Rn. 12 bis 18)

Mehrere Kommentierungsstellen im selben Werk

Mehrere Nachweise derselben Quelle werden als getrennte Kurzbelege gesetzt, um Lokatoren eindeutig zu halten.

Beispiele

(Keller 2024, § 823 Rn. 12) (Keller 2024, § 826 Rn. 3)

Mehrere unterschiedliche Kommentare an derselben Textstelle

Mehrere Kommentare werden ebenfalls als getrennte Kurzbelege geführt.

Beispiele

(Keller 2024, § 823 Rn. 12) (Meyer 2023, § 823 Rn. 9)

Namensgleichheit bei Bearbeitern

Bei gleichnamigen Bearbeitern werden Initialen ergänzt.

Beispiele

(H. Keller 2024, § 823 Rn. 12)
(T. Keller 2024, § 823 Rn. 12)

Mehrere Werke derselben Person im selben Jahr

Mehrere Werke derselben Person im selben Jahr werden durch a, b, c unterschieden.

Beispiele

(Keller 2024a, § 823 Rn. 12)
(Keller 2024b, § 823 Rn. 12)

Fehlendes Jahr

Wenn kein Jahr oder kein belastbarer Stand ermittelbar ist, wird „o.D.“ genutzt.

Beispiele

(Keller o.D., § 823 Rn. 12)

Im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis: Chicago – Autor-Datum Rechtskommentare

Das Literaturverzeichnis muss jeden Kurzbeleg auflösen. Chicago Autor-Datum setzt dafür eine eindeutige Autor-Jahr-Struktur voraus.

Für Rechtskommentare sind zwei Referenztypen zweckmäßig:

  1. Eintrag zur einzelnen Kommentierungsstelle als Beitrag innerhalb eines Kommentars
  2. Eintrag zum Kommentar als Gesamtwerk, wenn dieser als Ganzes herangezogen wird

Gedruckter Kommentar mit namentlichem Bearbeiter

Bei namentlichem Bearbeiter wird diese Person als Autor geführt. Die Kommentierungsstelle wird als Beitrag innerhalb des Kommentars behandelt.

Beispiel

Keller, Max. 2024. „§ 823 BGB.“ In Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 83. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer und Rainer Scholz, Band 2. München: Beispielverlag.

Gedruckter Kommentar ohne ausgewiesenen Bearbeiter

Ohne Bearbeiter wird die Herausgeberperson als Autorposition geführt. Die Normstelle wird im Titelteil präzisiert.

Beispiel

Meyer, Julia, Hrsg. 2023. „§ 433 BGB.“ In Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 12. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer. Köln: Beispielverlag.

Mehrbändiger Kommentar

Mehrbändige Kommentare benötigen Bandangabe im Literaturverzeichnis, damit Bandverweise im Text anschließbar sind.

Beispiel

Keller, Max. 2024. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum Deliktsrecht, 5. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer und Rainer Scholz, Band 2. Berlin: Beispielverlag.

Loseblattwerk

Loseblattwerke werden mit Formatkennzeichnung und Standangabe geführt. Stand und Zugriffdatum werden bei dynamischer Aktualisierung ergänzt.

Beispiel

Keller, Max. 2025. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum Deliktsrecht. Loseblattsammlung, herausgegeben von Julia Meyer. Stand 05.2025. München: Beispielverlag.

Online-Kommentar

Online-Kommentare benötigen URL und Zugriffdatum. Wenn ein Versionsstand ausgewiesen ist, wird dieser ergänzt.

Beispiel

Keller, Max. 2025. „§ 823 BGB.“ In Online-Kommentar zum Deliktsrecht, herausgegeben von Julia Meyer. Zugriff am 16.12.2025. https://beispiel.de/ok-delikt/823

Kommentar als Gesamtwerk

Bei Bezug auf die Gesamtdarstellung wird das Werk als Buch geführt. Konkrete Normstellen werden dann im Text über Lokatoren abgebildet.

Beispiel

Meyer, Julia, und Rainer Scholz, Hrsg. 2024. Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar. 83. Aufl. München: Beispielverlag.

Fremdsprachige Kommentare und Übersetzungen

Fremdsprachige Titel bleiben in Originalsprache, ergänzende Übersetzungen erscheinen in eckigen Klammern, sofern eine einheitliche Praxis vorgesehen ist.

Beispiel

Smith, John. 2023. „Section 1983.“ In Commentary on Constitutional Remedies [Kommentar zu verfassungsrechtlichen Rechtsbehelfen], edited by Anna Weber, 2nd ed. London: Example Press.

Nicht-lateinische Schrift, Transliteration, Übersetzung

Bei nicht-lateinischer Schrift wird Originaltitel ergänzt durch Transliteration und Übersetzung in eckigen Klammern.

Beispiel

Zhang, Wei. 2022. 「第八百二十三条」 [Di bābǎi èrshísān tiáo] [§ 823]. In 民法评注 [Minfǎ píngzhù] [Kommentar zum Zivilrecht], herausgegeben von Li Ming. Peking: Example Press.

Fehlendes Jahr und dynamische Inhalte

Ohne belastbare Datierung wird „o.D.“ geführt, bei Onlinezugriff wird das Zugriffdatum ergänzt.

Beispiel

Keller, Max. o.D.§ 823 BGB.“ In Online-Kommentar zum Deliktsrecht, herausgegeben von Julia Meyer. Zugriff am 16.12.2025. URL.

Sonderregeln

Sonderregeln für Rechtskommentare zitieren nach Chicago – Autor-Datum

Randnummernverschiebungen zwischen Auflagen

Randnummern ändern sich zwischen Auflagen. Textzitation sollte Auflage oder Stand im Literaturverzeichnis eindeutig machen.

Im Text

(Keller 2022, § 823 Rn. 12)
(Keller 2024, § 823 Rn. 12)

Literaturverzeichnis

Keller, Max. 2022. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum BGB, 82. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer, Band 2. München: Beispielverlag.
Keller, Max. 2024. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum BGB, 83. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer, Band 2. München: Beispielverlag.

Loseblattkommentar mit Standangabe

Loseblattwerke erfordern Standangaben, weil Nachlieferungen Inhalte und Randnummern verändern.

Im Text

(Keller 2025, § 823 Rn. 12, Stand 05.2025)

Literaturverzeichnis

Keller, Max. 2025. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum Deliktsrecht. Loseblattsammlung, herausgegeben von Julia Meyer. Stand 05.2025. München: Beispielverlag.

Online-Kommentar mit Versionsstand und Zugriffdatum

Online-Kommentare sind dynamisch. Versionsstand und Zugriffdatum sind bei fehlender stabiler Version besonders wichtig.

Im Text

(Keller 2025, § 823 Rn. 12, Zugriff 16.12.2025)

Literaturverzeichnis

Keller, Max. 2025. „§ 823 BGB.“ In Online-Kommentar zum Deliktsrecht, herausgegeben von Julia Meyer. Zugriff am 16.12.2025. URL.


Kommentarstelle ohne Bearbeiterangabe

Fehlt eine Bearbeiterzuordnung, trägt die Herausgeberschaft die Autorposition. Lokator bleibt § oder Art. plus Randnummer.

Im Text

(Meyer 2023, § 433 Rn. 5)

Literaturverzeichnis

Meyer, Julia, Hrsg. 2023. Kommentar zum BGB. 12. Aufl. Köln: Beispielverlag.

Mehrbändiger Kommentar und Bandverweis

Mehrbändige Kommentare benötigen Bandangaben, wenn Bandstruktur im Textlokator vorkommt.

Im Text

(Keller 2024, Bd. 2, § 823 Rn. 12)

Literaturverzeichnis

Keller, Max. 2024. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum Deliktsrecht, 5. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer und Rainer Scholz, Band 2. Berlin: Beispielverlag.

Parallelzitation Print und Online

Print und Online können unterschiedliche Stände enthalten. Getrennte Einträge verhindern Verwechslungen.

Im Text

(Keller 2024, § 823 Rn. 12)
(Keller 2025, § 823 Rn. 12, Zugriff 16.12.2025)

Literaturverzeichnis

Keller, Max. 2024. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum BGB, 83. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer, Band 2. München: Beispielverlag.
Keller, Max. 2025. „§ 823 BGB.“ In Online-Kommentar zum BGB, herausgegeben von Julia Meyer. Zugriff am 16.12.2025. URL.

Sekundärzitat über Kommentarstelle

Kommentarstellen referieren Rechtsprechung und Literatur. Wenn Originalquelle nicht konsultiert wurde, steht im Literaturverzeichnis nur der Kommentar. Indirekter Bezug wird im Text markiert.

Im Text

(Entscheidung, zitiert nach Keller 2024, § 823 Rn. 12)

Literaturverzeichnis

Keller, Max. 2024. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum BGB, 83. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer, Band 2. München: Beispielverlag.

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach Chicago – Autor-Datum für die Zitation von Rechtskommentaren verpflichtend und was wird empfohlen?

Zitation im Text

Angabe Verpflichtend Empfohlen
Autor Bearbeiter, ersatzweise Herausgeber, Institution Initialen bei Namensgleichheit
Jahr Auflagenjahr, Versionsjahr, Standjahr a, b, c bei gleichem Jahr
Normlokator § oder Art. Abs., Satz, Nr., Buchst.
Randnummer Rn. Rn.-Bereich mit „bis“
Bandangabe bei Mehrbändigkeit Bandangabe durchgängig
Onlinezusatz Zugriffdatum bei dynamischem Inhalt Versionsstand
Fehlendes Jahr o.D. Zugriffdatum im Verzeichnis

Literaturverzeichnis

Angabe Verpflichtend Empfohlen
Autor Bearbeiter oder Herausgeber, Institution Herausgeber vollständig
Jahr Jahr oder o.D. Standangabe bei Loseblatt, Online
Titel Kommentarname, Normstelle als Beitragstitel Übersetzung in eckigen Klammern
Auflage Auflagenangabe Bandangabe, Reihe
Publikationsform Print, Loseblatt, Online Formatkennzeichnung Loseblatt
Ort, Verlag bei Printwerken konsistente Ortsformen
URL bei Online stabile URL ohne Zusatzparameter
Zugriffdatum bei Online, dynamisch einheitliche Zugriffpraxis
Schriftvarianten Originalschrift möglich Transliteration, Übersetzung

Häufige Fragen & Antworten

Du hast noch weitere Fragen zur Zitation nach Chicago Stil, die du nicht in diesem Artikel beantwortet bekommen hast? Dann recherchiere weiter in der Wissensdatenbank für Chicago Stil Zitation hier bei 1a-Studi.

Ein Kurzbeleg für ein Gesetz besteht aus Normgeber (als Autor), Jahr der verwendeten Fassung und der konkreten Normstelle als Lokator, zum Beispiel (Bundesrepublik Deutschland 2025, § 823 Abs. 1 BGB) oder (Bundesrepublik Deutschland 2025, Art. 1 Abs. 1 GG). Im Fließtext folgt der Lokator hinter Jahr und Komma, wenn der Normgeber im Satz genannt ist, etwa: Bundesrepublik Deutschland (2025, § 823 Abs. 1 BGB).
Als „Autor“ eines Gesetzes gilt die Jurisdiktion bzw. der Normgeber, zum Beispiel Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Bayern, Europäische Union, United States oder State of California. Bei behördlichen Normtexten kann alternativ eine Behörde an die Autorenposition treten, etwa Bundesministerium der Justiz (BMJ), wenn die juristische Zuordnung eindeutig bleibt und die Arbeit konsequent mit dieser Benennung arbeitet.
Im Kurzbeleg steht das Jahr der verwendeten Fassung, nicht zwingend das Ursprungsjahr des Gesetzes. Bei konsolidierten Fassungen kann das Jahr des Konsolidierungsstands genutzt werden, zum Beispiel 2025 für eine aktuelle BGB-Fassung. Wird der historische Ursprung ebenfalls thematisiert, lässt sich ein Doppeljahr verwenden, etwa (Bundesrepublik Deutschland [1896] 2025, § 823 BGB). Fehlt eine belastbare Datierung, wird „o.D.“ eingesetzt: (Bundesrepublik Deutschland o.D., § 1).
Bei Gesetzen ersetzen Lokatoren die Seitenzahlen. In deutschen Normen werden typischerweise §, Abs., Satz, Nr., Buchstabe oder Art. verwendet, etwa § 823 Abs. 1 BGB oder Art. 1 Abs. 1 GG. Im Unionsrecht dienen Art., Abs., Buchst. und Erwägungsgrund als Lokatoren, etwa Art. 6 Abs. 1 Buchst. a. In US-Normen werden title, section, subsection und paragraph genutzt, zum Beispiel 42 U.S.C. § 1983. Diese Angaben stehen nach Jahr und Komma im Kurzbeleg.
Deutsche Bundesgesetze werden mit „Bundesrepublik Deutschland“ als Autor, Jahr der verwendeten Fassung und der Normstelle zitiert. Beispiele sind (Bundesrepublik Deutschland 2025, § 823 Abs. 1 BGB) oder (Bundesrepublik Deutschland 2025, Art. 1 Abs. 1 GG). Bei Landesrecht steht das Bundesland an der Autorenposition, etwa (Freistaat Bayern 2023, Art. 12 Abs. 1) oder (Land Nordrhein-Westfalen 2022, § 5 Abs. 1). Die Zitierweise bleibt innerhalb der Arbeit einheitlich.
Im Text erscheint die Europäische Union als Autor, gefolgt von Jahr und Normstelle, zum Beispiel (Europäische Union 2016, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) oder (Europäische Union 2016, Erwägungsgrund 39). Im Literaturverzeichnis wird der Rechtsakt mit offizieller Bezeichnung, Jahr und amtlicher Quelle erfasst, etwa: Europäische Union. 2016. Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates. Amtsblatt der Europäischen Union L 119: 1 bis 88. Für konsolidierte Fassungen wird zusätzlich EUR-Lex mit Zugriffdatum genannt.
Für deutsche Normen über das amtliche Portal wird im Literaturverzeichnis die Jurisdiktion als Autor, das Jahr, der offizielle Titel, das Portal und die URL mit Zugriffdatum genannt. Ein Beispiel ist: Bundesrepublik Deutschland. 2025. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gesetze im Internet. Zugriff am 16.12.2025. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/. Dieselbe Logik gilt für das Grundgesetz oder andere Bundesgesetze mit entsprechender URL und Zugriffangabe.
Für US-Normen dient „United States“ als Autor, das Jahr der verwendeten Ausgabe und die Kodestelle als Lokator. Beispiele im Text sind (United States 2018, 42 U.S.C. § 1983) für den United States Code und (United States 2023, 45 C.F.R. § 46.111) für den Code of Federal Regulations. Im Literaturverzeichnis werden Titel, Codebezeichnung und gegebenenfalls URL genannt, etwa: United States. 2018. Title 42, United States Code, Section 1983. United States Code. URL.

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Literaturverzeichnis

Verweis im Text

Quellen:
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