Rechtskommentare zitieren nach Chicago – Autor-Datum

Rechtskommentare nach Chicago Autor-Datum zitieren bedeutet, juristische Auslegungswerke mit Bearbeiter, Jahr, Kommentarwerk, Auflage, Verlag und ggf. URL oder Zugriffdatum nachzuweisen. Im Text stehen Bearbeiter, Jahr sowie präzise Lokatoren wie §, Art. und Randnummer. Wichtig ist der eindeutige Stand der Kommentierung, besonders bei Loseblattwerken, Online-Kommentaren und mehrbändigen Kommentaren.

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Rechtskommentare zitieren

Wichtigste Regeln

Rechtskommentare zitieren Chicago – Autor-Datum

Rechtskommentare sind Werke, die Normtexte fortlaufend erläutern. Diese erscheinen als Einzelband, als mehrbändiger Kommentar, als Loseblattwerk oder als Online-Kommentar. Wissenschaftliche Nachprüfbarkeit hängt davon ab, dass die verwendete Auflage oder der verwendete Aktualisierungsstand eindeutig erkennbar ist.

Zitierentscheidung: Gesamtkommentar oder Kommentierungsstelle

Die Zitationspraxis unterscheidet zwei grundlegende Bezugsebenen.

  • Bezug auf eine konkrete Auslegung einer Normstelle
  • Schwerpunkt liegt auf Bearbeiter, Norm und Randnummer.
  • Bezug auf die Gesamtdarstellung eines Kommentars
  • Schwerpunkt liegt auf dem Werk als Ganzes, gegebenenfalls auf Kapitel oder allgemeinen Abschnitt.

Für Zitationen im Chicago Autor-Datum-System ist der erste Fall regelmäßig maßgeblich, da die argumentative Bezugnahme typischerweise an eine konkrete Kommentierungsstelle gebunden ist.

Autor, Jahr und Lokator

Das Chicago Autor-Datum-System verlangt im Text Kurzbelege mit Autor und Jahr, die im Literaturverzeichnis eindeutig auflösbar sind. Für Rechtskommentare ergibt sich daraus folgende systematische Zuordnung:

  • Autor: Bearbeiter der konkreten Kommentierungsstelle, ersatzweise Herausgeber oder verantwortliche Institution
  • Jahr: Auflagenjahr des Kommentars oder Jahr des Versions- bzw. Aktualisierungsstands
  • Lokator: Paragraph oder Artikel in Verbindung mit Randnummer, gegebenenfalls ergänzt um Absatz, Satz, Nummer oder Buchstabe

Im Text

Im Text zitieren: Rechtskommentare nach Chicago – Autor-Datum

Die Textzitation bildet das Autor-Datum-Muster ab und ergänzt die juristischen Lokatoren.

Klammerbeleg: (Nachname Jahr, § X Rn. Y)

Autor im Satz: Nachname (Jahr, § X Rn. Y)

Kommentierungsstelle mit namentlichem Bearbeiter

Bei namentlich ausgewiesenen Bearbeitern wird diese Person als Autorposition verwendet. Diese Lösung erhöht die Präzision, weil Kommentierungsstellen innerhalb eines Werks häufig von unterschiedlichen Bearbeitern stammen.

Beispiele

(Keller 2024, § 823 Rn. 12)

Keller (2024, § 823 Rn. 12)

Kommentar ohne ausgewiesenen Bearbeiter

Bei Kommentaren, die keine Bearbeiter je Normstelle ausweisen, wird die Herausgeberperson als Autorposition genutzt. Wenn auch diese nicht stabil ist, wird die Institution geführt.

Beispiele

(Meyer 2023, § 433 Rn. 5)

(Bundesministerium der Justiz 2025, § 1 Rn. 3)

Zwei Bearbeiter einer Kommentierungsstelle

Bei gemeinsamer Bearbeitung werden beide Nachnamen genannt. Die Reihenfolge orientiert sich an der Kommentierungsangabe im Werk.

Beispiele

(Keller und Scholz 2022, § 242 Rn. 18)

Keller und Scholz (2022, § 242 Rn. 18)

Drei oder mehr Bearbeiter

Bei drei oder mehr Bearbeitern wird im Text die Kurzform mit „et al.“ genutzt.

Beispiele

(Keller et al. 2021, § 280 Rn. 9)

Keller et al. (2021, § 280 Rn. 9)

Mehrbändiger Kommentar

Mehrbändige Kommentare benötigen im Text zusätzlich eine Bandangabe, wenn diese für die Auffindbarkeit erforderlich ist. Randnummern können bandabhängig sein.

Beispiele

(Keller 2024, Bd. 2, § 823 Rn. 12)

Keller (2024, Bd. 2, § 823 Rn. 12)

Loseblattkommentar

Loseblattwerke werden häufig über Stand oder Nachlieferung identifiziert. Im Text bleibt die Jahresangabe erhalten, ergänzt um Standhinweis, sofern dieser für die Nachvollziehbarkeit benötigt wird.

Beispiele

(Keller 2025, § 823 Rn. 12, Stand 05.2025)

Keller (2025, § 823 Rn. 12, Stand 05.2025)

Online-Kommentar

Online-Kommentare sind häufig dynamisch. Für Textzitate ist neben Autor und Jahr ein Versionsstand oder Zugriffsdatum als Zusatzlokator zweckmäßig.

Beispiele

(Keller 2025, § 823 Rn. 12, Zugriff 16.12.2025)

Keller (2025, § 823 Rn. 12, Zugriff 16.12.2025)

Mehrere Randnummern derselben Normstelle

Mehrere Randnummern werden in einem Kurzbeleg durch Kommata getrennt, Randnummernbereiche werden mit „bis“ geführt.

Beispiele

(Keller 2024, § 823 Rn. 12, 15, 18)

(Keller 2024, § 823 Rn. 12 bis 18)

Mehrere Kommentierungsstellen im selben Werk

Mehrere Nachweise derselben Quelle werden als getrennte Kurzbelege gesetzt, um Lokatoren eindeutig zu halten.

Beispiele

(Keller 2024, § 823 Rn. 12) (Keller 2024, § 826 Rn. 3)

Mehrere unterschiedliche Kommentare an derselben Textstelle

Mehrere Kommentare werden ebenfalls als getrennte Kurzbelege geführt.

Beispiele

(Keller 2024, § 823 Rn. 12) (Meyer 2023, § 823 Rn. 9)

Namensgleichheit bei Bearbeitern

Bei gleichnamigen Bearbeitern werden Initialen ergänzt.

Beispiele

(H. Keller 2024, § 823 Rn. 12)

(T. Keller 2024, § 823 Rn. 12)

Mehrere Werke derselben Person im selben Jahr

Mehrere Werke derselben Person im selben Jahr werden durch a, b, c unterschieden.

Beispiele

(Keller 2024a, § 823 Rn. 12)

(Keller 2024b, § 823 Rn. 12)

Fehlendes Jahr

Wenn kein Jahr oder kein belastbarer Stand ermittelbar ist, wird „o. D.“ genutzt.

Beispiele

(Keller o. D., § 823 Rn. 12)

Im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis: Chicago – Autor-Datum Rechtskommentare

Das Literaturverzeichnis muss jeden Kurzbeleg auflösen. Chicago Autor-Datum setzt dafür eine eindeutige Autor-Jahr-Struktur voraus.

Für Rechtskommentare sind zwei Referenztypen zweckmäßig:

  • Eintrag zur einzelnen Kommentierungsstelle als Beitrag innerhalb eines Kommentars
  • Eintrag zum Kommentar als Gesamtwerk, wenn dieser als Ganzes herangezogen wird

Gedruckter Kommentar mit namentlichem Bearbeiter

Bei namentlichem Bearbeiter wird diese Person als Autor geführt. Die Kommentierungsstelle wird als Beitrag innerhalb des Kommentars behandelt.

Beispiel

Keller, Max. 2024. „§ 823 BGB.“ In Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 83. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer und Rainer Scholz, Band 2. München: Beispielverlag.

Gedruckter Kommentar ohne ausgewiesenen Bearbeiter

Ohne Bearbeiter wird die Herausgeberperson als Autorposition geführt. Die Normstelle wird im Titelteil präzisiert.

Beispiel

Meyer, Julia, Hrsg. 2023. „§ 433 BGB.“ In Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 12. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer. Köln: Beispielverlag.

Mehrbändiger Kommentar

Mehrbändige Kommentare benötigen Bandangabe im Literaturverzeichnis, damit Bandverweise im Text anschließbar sind.

Beispiel

Keller, Max. 2024. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum Deliktsrecht, 5. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer und Rainer Scholz, Band 2. Berlin: Beispielverlag.

Loseblattwerk

Loseblattwerke werden mit Formatkennzeichnung und Standangabe geführt. Stand und Zugriffsdatum werden bei dynamischer Aktualisierung ergänzt.

Beispiel

Keller, Max. 2025. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum Deliktsrecht. Loseblattsammlung, herausgegeben von Julia Meyer. Stand 05.2025. München: Beispielverlag.

Online-Kommentar

Online-Kommentare benötigen URL und Zugriffsdatum. Wenn ein Versionsstand ausgewiesen ist, wird dieser ergänzt.

Beispiel

Keller, Max. 2025. „§ 823 BGB.“ In Online-Kommentar zum Deliktsrecht, herausgegeben von Julia Meyer. Zugriff am 16.12.2025. https://beispiel.de/ok-delikt/823

Kommentar als Gesamtwerk

Bei Bezug auf die Gesamtdarstellung wird das Werk als Buch geführt. Konkrete Normstellen werden dann im Text über Lokatoren abgebildet.

Beispiel

Meyer, Julia, und Rainer Scholz, Hrsg. 2024. Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar. 83. Aufl. München: Beispielverlag.

Fremdsprachige Kommentare und Übersetzungen

Fremdsprachige Titel bleiben in Originalsprache, ergänzende Übersetzungen erscheinen in eckigen Klammern, sofern eine einheitliche Praxis vorgesehen ist.

Beispiel

Smith, John. 2023. „Section 1983.“ In Commentary on Constitutional Remedies [Kommentar zu verfassungsrechtlichen Rechtsbehelfen], edited by Anna Weber, 2nd ed. London: Example Press.

Nicht-lateinische Schrift, Transliteration, Übersetzung

Bei nicht-lateinischer Schrift wird Originaltitel ergänzt durch Transliteration und Übersetzung in eckigen Klammern.

Beispiel

Zhang, Wei. 2022. „第八百二十三条[Di bābǎi èrshísān tiáo] [§ 823]. In 民法评注 [Minfǎ píngzhù] [Kommentar zum Zivilrecht], herausgegeben von Li Ming. Peking: Example Press.

Fehlendes Jahr und dynamische Inhalte

Ohne belastbare Datierung wird „o. D.“ geführt, bei Onlinezugriff wird das Zugriffsdatum ergänzt.

Beispiel

Keller, Max. o. D.§ 823 BGB.“ In Online-Kommentar zum Deliktsrecht, herausgegeben von Julia Meyer. Zugriff am 16.12.2025. URL.

Sonderregeln

Sonderregeln für Rechtskommentare zitieren nach Chicago – Autor-Datum

Randnummernverschiebungen zwischen Auflagen

Randnummern ändern sich zwischen Auflagen. Die Textzitation sollte Auflage oder Stand im Literaturverzeichnis eindeutig machen.

Im Text

(Keller 2022, § 823 Rn. 12)

(Keller 2024, § 823 Rn. 12)

Literaturverzeichnis

Keller, Max. 2022. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum BGB, 82. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer, Band 2. München: Beispielverlag.

Keller, Max. 2024. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum BGB, 83. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer, Band 2. München: Beispielverlag.

Loseblattkommentar mit Standangabe

Loseblattwerke erfordern Standangaben, weil Nachlieferungen Inhalte und Randnummern verändern.

Im Text

(Keller 2025, § 823 Rn. 12, Stand 05.2025)

Literaturverzeichnis

Keller, Max. 2025. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum Deliktsrecht. Loseblattsammlung, herausgegeben von Julia Meyer. Stand 05.2025. München: Beispielverlag.

Online-Kommentar mit Versionsstand und Zugriffsdatum

Online-Kommentare sind dynamisch. Versionsstand und Zugriffsdatum sind bei fehlender stabiler Version besonders wichtig.

Im Text

(Keller 2025, § 823 Rn. 12, Zugriff 16.12.2025)

Literaturverzeichnis

Keller, Max. 2025. „§ 823 BGB.“ In Online-Kommentar zum Deliktsrecht, herausgegeben von Julia Meyer. Zugriff am 16.12.2025. URL.

Kommentarstelle ohne Bearbeiterangabe

Fehlt eine Bearbeiterzuordnung, trägt die Herausgeberschaft die Autorposition. Lokator bleibt § oder Art. plus Randnummer.

Im Text

(Meyer 2023, § 433 Rn. 5)

Literaturverzeichnis

Meyer, Julia, Hrsg. 2023. Kommentar zum BGB. 12. Aufl. Köln: Beispielverlag.

Mehrbändiger Kommentar und Bandverweis

Mehrbändige Kommentare benötigen Bandangaben, wenn Bandstruktur im Textlokator vorkommt.

Im Text

(Keller 2024, Bd. 2, § 823 Rn. 12)

Literaturverzeichnis

Keller, Max. 2024. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum Deliktsrecht, 5. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer und Rainer Scholz, Band 2. Berlin: Beispielverlag.

Parallelzitation Print und Online

Print und Online können unterschiedliche Stände enthalten. Getrennte Einträge verhindern Verwechslungen.

Im Text

(Keller 2024, § 823 Rn. 12)

(Keller 2025, § 823 Rn. 12, Zugriff 16.12.2025)

Literaturverzeichnis

Keller, Max. 2024. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum BGB, 83. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer, Band 2. München: Beispielverlag.

Keller, Max. 2025. „§ 823 BGB.“ In Online-Kommentar zum BGB, herausgegeben von Julia Meyer. Zugriff am 16.12.2025. URL.

Sekundärzitat über Kommentarstelle

Kommentarstellen referieren Rechtsprechung und Literatur. Wenn die Originalquelle nicht konsultiert wurde, steht im Literaturverzeichnis nur der Kommentar. Indirekter Bezug wird im Text markiert.

Im Text

(Entscheidung, zitiert nach Keller 2024, § 823 Rn. 12)

Literaturverzeichnis

Keller, Max. 2024. „§ 823 BGB.“ In Kommentar zum BGB, 83. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer, Band 2. München: Beispielverlag.

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach Chicago – Autor-Datum für die Zitation von Rechtskommentaren verpflichtend und was wird empfohlen?

Zitation im Text

Autor


Pflicht

Bearbeiter, ersatzweise Herausgeber, Institution.

Empfehlung

Initialen bei Namensgleichheit.

Jahr


Pflicht

Auflagenjahr, Versionsjahr, Standjahr.

Empfehlung

a, b, c bei gleichem Jahr.

Normlokator


Pflicht

§ oder Art.

Empfehlung

Abs., Satz, Nr., Buchst.

Randnummer


Pflicht

Rn.

Empfehlung

Rn.-Bereich mit „bis“.

Bandangabe


Pflicht

Bei Mehrbändigkeit.

Empfehlung

Bandangabe durchgängig.

Onlinezusatz


Pflicht

Zugriffsdatum bei dynamischem Inhalt.

Empfehlung

Versionsstand.

Fehlendes Jahr


Pflicht

o. D.

Empfehlung

Zugriffsdatum im Verzeichnis.

Literaturverzeichnis

Autor


Pflicht

Bearbeiter oder Herausgeber, Institution.

Empfehlung

Herausgeber vollständig.

Jahr


Pflicht

Jahr oder o. D.

Empfehlung

Standangabe bei Loseblatt, Online.

Titel


Pflicht

Kommentarname, Normstelle als Beitragstitel.

Empfehlung

Übersetzung in eckigen Klammern.

Auflage


Pflicht

Auflagenangabe.

Empfehlung

Bandangabe, Reihe.

Publikationsform


Pflicht

Print, Loseblatt, Online.

Empfehlung

Formatkennzeichnung Loseblatt.

Ort, Verlag


Pflicht

Bei Printwerken.

Empfehlung

Konsistente Ortsformen.

URL


Pflicht

Bei Online.

Empfehlung

Stabile URL ohne Zusatzparameter.

Zugriffsdatum


Pflicht

Bei Online, dynamisch.

Empfehlung

Einheitliche Zugriffspraxis.

Schriftvarianten


Pflicht

Originalschrift möglich.

Empfehlung

Transliteration, Übersetzung.

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Häufige Fragen & Antworten

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Wie zitiere ich Rechtskommentare nach Chicago Autor-Datum im Text?

Rechtskommentare werden im Chicago Autor-Datum-System mit Autor, Jahr und genauer Fundstelle zitiert. Bei einer konkreten Kommentierungsstelle steht der Bearbeiter im Kurzbeleg, ergänzt um Paragraph oder Artikel sowie Randnummer. Die Grundform lautet: (Nachname Jahr, § X Rn. Y). Beispiel: (Keller 2024, § 823 Rn. 12). Wird der Bearbeiter im Satz genannt, steht nur Jahr und Lokator in Klammern: Keller (2024, § 823 Rn. 12).

Wer gilt bei einem Rechtskommentar als Autor?

Als Autor gilt vorrangig der Bearbeiter der konkreten Kommentierungsstelle. Diese Zuordnung ist wichtig, weil größere Kommentare häufig von mehreren Bearbeitern verfasst werden. Fehlt eine Bearbeiterangabe, wird die Herausgeberschaft als Autorposition verwendet. Wenn auch diese Angabe nicht belastbar ist, kann eine Institution an die Autorstelle treten. Entscheidend ist, dass der Kurzbeleg im Text eindeutig zum Eintrag im Literaturverzeichnis führt.

Wie wird eine Kommentierungsstelle im Literaturverzeichnis angegeben?

Eine Kommentierungsstelle wird im Literaturverzeichnis wie ein Beitrag innerhalb eines größeren Werks behandelt. Deshalb stehen Bearbeiter, Jahr, Normstelle, Kommentarname, Auflage, Herausgeber, gegebenenfalls Band, Ort und Verlag im Eintrag. Beispiel: Keller, Max. 2024. „§ 823 BGB.“ In Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 83. Aufl., herausgegeben von Julia Meyer und Rainer Scholz, Band 2. München: Beispielverlag. Dadurch bleibt nachvollziehbar, welche konkrete Kommentierung verwendet wurde.

Wann wird der gesamte Kommentar statt einer einzelnen Kommentierungsstelle zitiert?

Der gesamte Kommentar wird zitiert, wenn sich die Aussage auf das Werk als Ganzes bezieht, etwa auf dessen Aufbau, Methodik oder Gesamtcharakter. Wird dagegen eine juristische Auslegung zu einer bestimmten Norm übernommen, ist die konkrete Kommentierungsstelle maßgeblich. Für wissenschaftliche Arbeiten ist diese Unterscheidung zentral, weil juristische Argumente meist an Paragraphen, Artikel und Randnummern gebunden sind. Der Gesamtkommentar allein reicht dann regelmäßig nicht aus.

Welche Rolle spielen Paragraph, Artikel und Randnummer?

Paragraph, Artikel und Randnummer bilden den juristischen Lokator. Sie ersetzen nicht Autor und Jahr, sondern ergänzen den Kurzbeleg um die genaue Fundstelle. Bei Rechtskommentaren ist diese Präzision besonders wichtig, weil einzelne Auflagen, Bände und Bearbeiter unterschiedliche Randnummern enthalten können. Eine vollständige Textzitation lautet daher nicht nur (Keller 2024), sondern beispielsweise (Keller 2024, § 823 Rn. 12). Nur so bleibt die Aussage überprüfbar.

Wie zitiere ich Online-Kommentare nach Chicago Autor-Datum?

Online-Kommentare werden mit Autor, Jahr, Normstelle und Randnummer zitiert. Zusätzlich sollte ein Versionsstand oder Zugriffdatum angegeben werden, wenn der Inhalt dynamisch aktualisiert wird. Im Text kann die Form lauten: (Keller 2025, § 823 Rn. 12, Zugriff 16.12.2025). Im Literaturverzeichnis folgen Bearbeiter, Titel der Kommentierungsstelle, Kommentarname, Herausgeber, Versions- oder Zugriffangabe sowie URL. Eine stabile Version ist einem bloßen Zugriffdatum vorzuziehen.

Wie werden Loseblattkommentare richtig nachgewiesen?

Loseblattkommentare benötigen eine Standangabe, weil Nachlieferungen Text, Gliederung und Randnummern verändern können. Im Text wird daher neben Autor, Jahr und Normstelle der Stand ergänzt, zum Beispiel (Keller 2025, § 823 Rn. 12, Stand 05.2025). Im Literaturverzeichnis sollte die Publikationsform als Loseblattsammlung kenntlich sein. Dadurch wird erkennbar, welche Aktualisierung der Kommentierung verwendet wurde und auf welchen Bearbeitungsstand sich die Argumentation stützt.

Was ist bei mehreren Auflagen desselben Kommentars zu beachten?

Mehrere Auflagen desselben Kommentars müssen getrennt nachgewiesen werden, weil Randnummern und Inhalte zwischen den Auflagen abweichen können. Wird eine ältere und eine neuere Auflage genutzt, erhalten beide eigene Einträge im Literaturverzeichnis. Im Text unterscheidet das Jahr die jeweilige Fassung, etwa (Keller 2022, § 823 Rn. 12) und (Keller 2024, § 823 Rn. 12). Bei gleichem Jahr helfen Zusätze wie 2024a und 2024b.

Was gilt, wenn kein Bearbeiter oder kein Jahr angegeben ist?

Fehlt der Bearbeiter, wird ersatzweise der Herausgeber oder die verantwortliche Institution verwendet. Fehlt das Jahr oder ein belastbarer Stand, wird im Chicago Autor-Datum-System o. D. genutzt. Beispiel: (Keller o. D., § 823 Rn. 12). Bei Online-Kommentaren sollte dann besonders sorgfältig ein Zugriffdatum ergänzt werden. Wichtig ist, dass der Kurzbeleg im Text trotzdem eindeutig mit dem Literaturverzeichnis verbunden werden kann.

Was sind typische Fehler beim Zitieren von Rechtskommentaren nach Chicago Autor-Datum?

Typische Fehler entstehen durch ungenaue Kurzbelege, fehlende Randnummern, falsche Autorzuordnung oder unklare Auflagenangaben. Besonders problematisch ist es, nur den Kommentar als Gesamtwerk zu nennen, obwohl eine konkrete Normauslegung verwendet wurde. Auch fehlende Standangaben bei Online- und Loseblattkommentaren schwächen die Nachprüfbarkeit. Eine korrekte Zitation verbindet daher Bearbeiter, Jahr, Normstelle, Randnummer, Auflage beziehungsweise Stand und einen eindeutigen Eintrag im Literaturverzeichnis.

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