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Chicago Style

Webseiten zitieren nach Chicago

Webseiten zitieren nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Webseiten zählen im Chicago Manual of Style (17th Hrsg., Notes & Bibliography) zu den am häufigsten verwendeten elektronischen Quellen. Diese umfassen digitale Texte, Projektseiten, Pressemitteilungen, Blogs, institutionelle Auftritte, Profile und Online-Artikel, die außerhalb klassischer Verlagsstrukturen veröffentlicht werden.

Im Gegensatz zu Büchern oder Zeitschriftenbeiträgen besitzen Webseiten keine standardisierte Veröffentlichungshierarchie (Autor – Titel – Verlag – Jahr), weshalb Chicago beim Zitieren auf Flexibilität und Vollständigkeit der identifizierenden Angaben setzt.

Nach Chicago werden Webseiten grundsätzlich in der Fußnote nachgewiesen; ein Eintrag im Literaturverzeichnis ist nur erforderlich, wenn die Seite für die Argumentation zentral ist oder dauerhafte Relevanz besitzt.

Ziel ist es, die Quelle so zu dokumentieren, dass diese auch nach Änderungen oder Archivierungen eindeutig auffindbar bleibt.

 
Wichtigste Regeln

Webseiten zitieren Chicago – Fußnoten & Endnoten

Webseiten werden im Chicago Manual of Style (17th Hrsg., Notes & Bibliography) als digitale Quellen ohne klassische Verlagsstruktur behandelt.

Das bedeutet: Die Zitationsform muss genügend Informationen liefern, um die Seite unabhängig von Druckausgaben oder Datenbanken eindeutig auffindbar zu machen.

Chicago unterscheidet dabei zwischen vollständig nachweisbaren Online-Veröffentlichungen (z. B. Artikel mit Erscheinungsdatum, Autor und Website-Namen) und informellen Internetseiten (z. B. Startseiten, Blogeinträge, FAQ- oder Profilseiten). Beide werden gleich behandelt, aber unterschiedlich vollständig dokumentiert.

Grundstruktur in Fußnoten

Der Nachweis erfolgt direkt in der Fußnote und enthält:

  • Den Autor oder die verantwortliche Institution (wenn bekannt),
  • den Titel der Seite in Anführungszeichen,
  • den Namen der Website in Kursivschrift,
  • das Veröffentlichungsdatum oder „o. D.“ (ohne Datum),
  • die URL (oder DOI, falls vorhanden).

Wenn das Veröffentlichungsdatum fehlt oder die Seite fortlaufend aktualisiert wird, ist das Abrufdatum erforderlich.

Beispiel (Grundform – Fußnote):

Max Müller, „Digitale Bildung im Wandel“, Bildung Online, 12. März 2024, https://www.bildung-online.de/artikel/digitale-bildung-im-wandel.

Grundstruktur im Literaturverzeichnis

Im Literaturverzeichnis erscheinen Webseiten nur,

  • wenn sie einen identifizierbaren Autor oder Herausgeber besitzen,
  • oder wenn sie wesentlicher Bestandteil der Forschung oder Argumentation sind.

Bibliografie-Grundform:
Nachname, Vorname. „Seitentitel.“ Websitename. Veröffentlichungsdatum. URL.

Beispiel:

Müller, Max. „Digitale Bildung im Wandel.“ Bildung Online. 12. März 2024. https://www.bildung-online.de/artikel/digitale-bildung-im-wandel

Wichtige Chicago-Regeln

  • Abrufdatum („accessed“) hinzufügen, wenn kein Publikationsdatum erkennbar oder Inhalt häufig geändert wird.
  • Kein Punkt nach der URL oder dem DOI.
  • Webseitenname kursiv, Seitentitel in Anführungszeichen.
  • Institutionelle Autorenschaft (z. B. Bundesministerium für Bildung und Forschung) ersetzt Personennamen, wenn kein individueller Autor genannt ist.
  • Unveränderte Hauptseiten (z. B. Wikipedia, Unternehmensseiten) können ohne Datumsangabe zitiert werden, aber das Abrufdatum ist empfehlenswert.

Fehlerfreie Zitation nach Chicago Style

Quellen und das Literaturverzeichnis nach Chicago Style (Fußnoten/Autor-Datum). 🔎 Recherche bei Lücken + Abgleich!

Studentin Box
Im Text

Im Text zitieren: Webseiten nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Im Chicago-Fußnotensystem erfolgt der Nachweis von Webseiten ausschließlich in der Fußnote an der Stelle der Bezugnahme im Text.

Die Fußnote enthält die vollständige Quellenangabe beim ersten Verweis und eine verkürzte Form bei allen weiteren Nennungen derselben Seite.

Die Struktur lautet:
Vorname Nachname, „Titel der Seite“, Name der Website, Datum der Veröffentlichung oder des letzten Updates, URL.
Fehlt das Datum, wird stattdessen das Abrufdatum verwendet.

Standardwebseite mit Autor (Einzelnennung)

Verwendet, wenn ein einzelner Autor oder Redakteur angegeben ist.

Erste Nennung (Langform):

Max Müller, „Digitale Bildung im Wandel“, Bildung Online, 12. März 2024, https://www.bildung-online.de/artikel/digitale-bildung-im-wandel

Weitere Nennung (Kurzform):

Müller, „Digitale Bildung im Wandel“.

Webseite einer Institution oder Behörde (ohne individuelle Autorenangabe)

Wenn keine Einzelautoren genannt sind, steht die Institution als Autor.

Beispiel:

Bundesministerium für Bildung und Forschung, „Strategie Digitale Bildung“, BMBF, 15. März 2024, https://www.bmbf.de/digitale-bildung

BMBF, „Strategie Digitale Bildung“.

Blogeintrag oder redaktioneller Beitrag

Blogbeiträge werden wie Artikel behandelt, mit Zusatz [Blog] oder dem Namen der Blogplattform.

Beispiel:

Lisa Keller, „Warum offene Bildungsressourcen die Zukunft sind“, Lehrpraxis Blog, 8. April 2023, https://www.lehrpraxis.de/blog/oer-zukunft

Keller, „Warum offene Bildungsressourcen die Zukunft sind“.

Pressemitteilungen oder Projektseiten

Diese werden analog zu institutionellen Webseiten zitiert, mit dem Hinweis auf den Dokumenttyp.

Beispiel:

Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung, „Digitalindex 2024 veröffentlicht“, Pressemitteilung, 30. Januar 2024, https://www.bifw.de/presse/digitalindex-2024

BIFW, „Digitalindex 2024 veröffentlicht“.

Anonyme Webseiten (kein Autor angegeben)

Wenn kein Autor oder keine Institution erkennbar ist, steht der Titel an der Autorenposition.

Beispiel:

Digitale Bildung im Überblick“, Bildung Online, 20. Juli 2022, https://www.bildung-online.de/digitale-bildung

Digitale Bildung im Überblick“.

Dynamische Webseiten (häufig aktualisiert, kein Veröffentlichungsdatum)

In solchen Fällen wird das Abrufdatum angegeben, um die Version der zitierten Seite zu fixieren.

Beispiel:

Statistisches Bundesamt, „Indikatoren der digitalen Wirtschaft“, Destatis, o. D., abgerufen am 8. Juni 2025, https://www.destatis.de/digital-wirtschaft

Archivierte Versionen (z. B. über Internet Archive)

Wenn eine Seite nicht mehr verfügbar ist, kann eine archivierte Fassung zitiert werden.

Beispiel:

E-Learning-Initiativen 2016“, Bildung Online, 10. Mai 2016, Internet Archive, https://web.archive.org/web/20160610123456/http://www.bildung-online.de/elearning-2016

Mehrere Webseiten in einer Fußnote

Bei mehreren Webseiten in derselben Fußnote werden die Quellen mit Semikolons getrennt.

Beispiel:

Müller, „Digitale Bildung im Wandel“; Bundesministerium für Bildung und Forschung, „Strategie Digitale Bildung“.

Wiederholte Zitation derselben Seite

Bei aufeinanderfolgenden Zitaten derselben Quelle kann die verkürzte Form ebd. („ebenda“) verwendet werden.

Beispiel:

Müller, „Digitale Bildung im Wandel“.

Ebd..

Im Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis: Chicago – Fußnoten & Endnoten für Webseiten

Im Chicago-Fußnotensystem erscheinen Webseiten nur dann im Literaturverzeichnis, wenn sie für die Argumentation relevant sind oder als dauerhafte Quelle zitiert werden.

Die Einträge folgen im Aufbau weitgehend den Regeln für Artikel, jedoch ohne Verlagsangabe und mit vollständiger URL.

Grundstruktur im Literaturverzeichnis

Nachname, Vorname. „Seitentitel.“ Websitename. Veröffentlichungsdatum oder „o. D.“. URL.
Wenn kein Autor genannt ist, rückt der Titel der Seite an die erste Stelle.
Das Datum wird im Format „Tag. Monat Jahr“ angegeben, das Abrufdatum nur bei dynamischen Quellen.

Beispiel (Standard):

Müller, Max. „Digitale Bildung im Wandel.“ Bildung Online. 12. März 2024. https://www.bildung-online.de/artikel/digitale-bildung-im-wandel

Institution als Autor

Wenn die Seite von einer Institution, Behörde oder Organisation stammt, steht diese an der Autorenposition.

Beispiel:

Bundesministerium für Bildung und Forschung. „Strategie Digitale Bildung.“ BMBF. 15. März 2024. https://www.bmbf.de/digitale-bildung

Blogeintrag oder redaktioneller Beitrag

Blogbeiträge werden analog zu Online-Artikeln behandelt, der Blogname steht in Kursivschrift.

Keller, Lisa. „Warum offene Bildungsressourcen die Zukunft sind.“ Lehrpraxis Blog. 8. April 2023. https://www.lehrpraxis.de/blog/oer-zukunft

Pressemitteilungen oder Projektseiten

Diese Quellen enthalten häufig kein individuelles Veröffentlichungsdatum; in diesem Fall wird das Abrufdatum angegeben.

Bundesinstitut für Wirtschaftsforschung. „Digitalindex 2024 veröffentlicht.“ BIFW. Abgerufen am 8. Juni 2025. https://www.bifw.de/presse/digitalindex-2024

Anonyme Webseiten (kein Autor)

Wenn keine Autorenangabe vorhanden ist, beginnt der Eintrag mit dem Titel.

Digitale Bildung im Überblick.“ Bildung Online. 20. Juli 2022. https://www.bildung-online.de/digitale-bildung

Dynamische Inhalte mit Abrufdatum

Wenn kein Veröffentlichungsdatum vorhanden oder die Seite regelmäßig aktualisiert wird, ist das Abrufdatum verpflichtend.

Statistisches Bundesamt. „Indikatoren der digitalen Wirtschaft.“ Destatis. Abgerufen am 8. Juni 2025. https://www.destatis.de/digital-wirtschaft

Archivierte oder nicht mehr verfügbare Seiten

Bei archivierten Versionen wird der Anbieter des Archivs (z. B. Internet Archive) genannt.

E-Learning-Initiativen 2016.“ Bildung Online. 10. Mai 2016. Internet Archive. https://web.archive.org/web/20160610123456/http://www.bildung-online.de/elearning-2016

Übersetzte oder fremdsprachige Webseiten

Wenn die Quelle nicht auf Englisch oder Deutsch ist, kann eine Übersetzung des Titels in eckigen Klammern ergänzt werden.

王, 立. „高等教育质量框架 [Qualitätsrahmen Hochschulbildung].“ Universität Shanghai. 10. Mai 2023. https://www.uni-shanghai.cn/qualitaetsrahmen

Gesamtwebsites (kein spezifischer Artikel)

Wird eine ganze Website zitiert, entfällt der Titel und es wird nur der Name der Website in Kursivschrift angegeben.

Real Academia Española. Real Academia Española. Abgerufen am 8. Juni 2025. https://www.rae.es

Sonderregeln

Sonderfälle für Webseiten zitieren nach Chicago – Fußnoten & Endnoten

Webseiten sind dynamische Quellen, die häufig aktualisiert, verschoben oder archiviert werden.

Das Chicago Manual of Style (17th Hrsg.) erlaubt daher eine flexible, aber klare Handhabung besonderer Fälle.

Ziel ist stets: Eindeutige Identifizierbarkeit der Quelle, stabile URL und nachvollziehbares Datum.

Fehlendes Veröffentlichungsdatum („o. D.“)

Fehlt ein Publikationsdatum, wird „o. D.“ (ohne Datum) angegeben. Bei häufig veränderten Seiten ist zusätzlich das Abrufdatum notwendig.

Beispiel Fußnote:

Open Education Lab, „OER-Werkzeuge im Überblick“, Open Education Lab, o. D., abgerufen am 8. Juni 2025, https://www.oelab.org/oer-werkzeuge

Beispiel Bibliografie:

Open Education Lab. „OER-Werkzeuge im Überblick.“ Open Education Lab. o. D.. Abgerufen am 8. Juni 2025. https://www.oelab.org/oer-werkzeuge

Nur Jahr oder Monat bekannt

Wenn nur ein Teil des Datums verfügbar ist, wird dieser angegeben – Chicago verlangt keine Schätzung.

Beispiel:

Deutsches Institut für Schulentwicklung, „Leitlinien Schulentwicklung“, DISE, 2022, https://www.dise.de/leitlinien

Regelmäßig aktualisierte oder „lebende“ Webseiten

Bei fortlaufend gepflegten Inhalten (z. B. Statistiken, Wikis) ist das Abrufdatum zwingend, da der Inhalt variabel ist.

Beispiel:

Statistisches Bundesamt, „Aktuelle Indikatoren Bildung“, Destatis, 2. Februar 2025, abgerufen am 8. Juni 2025, https://www.destatis.de/indikatoren-bildung

„Zuletzt aktualisiert“-Hinweis

Wenn ein klares Aktualisierungsdatum angegeben ist, soll dieses in der Fußnote verwendet werden.

Beispiel:

Wikipedia, „Digitale Bildung“, Wikipedia, zuletzt aktualisiert am 12. Mai 2024, abgerufen am 8. Juni 2025, https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Bildung

Hierarchische Organisationsautoren

Bei Unterabteilungen oder Ämtern werden alle Ebenen in der Fußnote angegeben. Im Literaturverzeichnis genügt die Nennung der Hauptinstitution.

Beispiel (Fußnote):

Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Nordrhein, „Erste-Hilfe-Schulungen“, DRK Nordrhein, 11. August 2023, https://www.drk-nrw.de/eh-schulungen

Autor und Webseitenname identisch

Wenn Autor und Webseitenname gleich sind, wird der Webseitenname nicht wiederholt.

Beispiel:

Bundesministerium für Bildung und Forschung, „Digitale Grundbildung: Kompetenzrahmen“, 15. März 2024, https://www.bmbf.de/digitale-grundbildung

Anonyme Seiten (ohne Autor)

Fehlt eine Angabe zum Autor, beginnt die Fußnote mit dem Titel.

Beispiel:

Digitale Bildung im Überblick“, Bildung Online, 20. Juli 2022, https://www.bildung-online.de/digitale-bildung

Nicht-lateinische Schrift oder Übersetzungen

Originaltitel beibehalten, anschließend Transliteration und ggf. Übersetzung in eckigen Klammern ergänzen.

Beispiel:

王, 立, „高等教育质量框架 [Gāoděng jiàoyù zhìliàng kuàngjià] [Qualitätsrahmen Hochschulbildung]“, Universität Shanghai, 10. Mai 2023, https://www.uni-shanghai.cn/qualitaetsrahmen

Archivierte Seiten (Internet Archive oder WebCite)

Wenn eine Quelle nicht mehr erreichbar ist, wird die archivierte Version zitiert.

Beispiel:

Bildung Online, „E-Learning-Initiativen 2016“, 10. Mai 2016, Internet Archive, https://web.archive.org/web/20160610123456/http://www.bildung-online.de/elearning-2016

PDF-Dateien oder angehängte Dokumente

Werden über eine Website zugängliche PDF-Dokumente zitiert, gilt die Regel für den Dateityp (z. B. Bericht, Studie, Policy Paper). Die Website dient dann als Zugriffsquelle, nicht als Primärautor.

Beispiel:

Hans Meier, Digitale Kompetenzen im Schulalltag 2024 (Berlin: Bildungscampus, 2024), PDF, https://bildungscampus.de/dokumente/kompetenzen-schulalltag2024.pdf

Zugriffs- oder Lizenzbeschränkung

Bei eingeschränktem Zugang (z. B. Login oder Lizenz) darf ein Hinweis ergänzt werden.

Beispiel:

Statista, „E-Commerce Revenue by Segment“, Statista, 3. März 2024, https://www.statista.com/ecommerce-revenue (Zugang mit Lizenz)

Verpflichtende und empfohlene Angaben

Was ist nach Chicago – Fußnoten & Endnoten für die Zitation von Webseiten verpflichtend und was wird empfohlen?

Die folgenden Tabellen unterscheiden zwischen den Anforderungen an die Fußnotenzitation (Notes) und an die Bibliografie (Bibliography).

Fußnotenangaben für Webseiten

Angabe Verpflichtend Empfohlen / fakultativ
Autor / Institution Immer erforderlich – entweder namentlich genannter Autor oder verantwortliche Organisation. Abkürzung der Institution bei Wiederholungsnennungen (z. B. BMBF).
Titel der Seite Pflicht – in Anführungszeichen. Kurztitel für spätere Nennungen.
Name der Website Pflicht – kursiv gesetzt. Entfällt, wenn Autor und Website identisch sind.
Datum der Veröffentlichung / Aktualisierung Pflicht, sofern vorhanden. Bei variablen Inhalten zusätzlich Abrufdatum.
Abrufdatum Nur, wenn kein Veröffentlichungsdatum oder häufige Aktualisierung. Ergänzend zur Dokumentation des Versionsstands.
URL Immer erforderlich – vollständiger Hyperlink ohne Punkt am Ende. Archiv-URL (z. B. Internet Archive) bei nicht mehr verfügbaren Seiten.
Sprachangabe / Übersetzung Bei fremdsprachigen Titeln Transliteration und deutsche Übersetzung in eckigen Klammern.
Mehrere Quellen in einer Fußnote Mit Semikolons trennen.
Wiederholungszitate Verkürzte Form oder „Ebd.“ bei unmittelbar vorangehender Quelle.

Bibliografieangaben für Webseiten

Angabe Verpflichtend Empfohlen / fakultativ
Autor / Institution Immer erforderlich; bei Fehlen Titel an Autorenposition. Vollständige Hierarchie bei Unterabteilungen.
Titel der Seite Pflicht – Satzanfangsgroßschreibung, keine Anführungszeichen. Übersetzung oder Untertitel bei fremdsprachigen Quellen.
Name der Website Pflicht – kursiv gesetzt. Weglassen, wenn identisch mit Autor.
Datum der Veröffentlichung / Aktualisierung Pflicht, falls bekannt. Bei regelmäßig gepflegten Seiten → Abrufdatum zusätzlich angeben.
Abrufdatum Pflicht, wenn kein Datum vorhanden oder Inhalt variabel. Ergänzend, um Version der Quelle zu fixieren.
URL Immer erforderlich. Stabile oder archivierte URL bevorzugt; DOI, falls vorhanden.
Ort und Verlag Nicht erforderlich.
Anmerkungen / Formatangaben Bei PDF, Bericht oder Blog → [Bericht], [Blog], [PDF-Dokument].
Sprachhinweise Transliteration und Übersetzung bei nicht-lateinischen Titeln.
Zitierlogik Titel alphabetisch, nicht nach Domain. Einheitliche Formatierung von Datumsangaben (z. B. 12. März 2024).

Häufige Fragen & Antworten

Du hast noch weitere Fragen zur Zitation nach Chicago Stil, die du nicht in diesem Artikel beantwortet bekommen hast? Dann recherchiere weiter in der Wissensdatenbank für Chicago Stil Zitation hier bei 1a-Studi.

In der ersten Fußnote werden Vorname und Nachname des Autors, der Titel der Seite in Anführungszeichen, der Name der Website in Kursivschrift, das Veröffentlichungsdatum und die URL angegeben. Ein Beispiel lautet: Max Müller, „Digitale Bildung im Wandel“, Bildung Online, 12. März 2024, https://www.bildung-online.de/artikel/digitale-bildung-im-wandel. Liegt kein individuelles Veröffentlichungsdatum vor, ersetzt ein Abrufdatum diese Angabe.
Verpflichtend sind ein Autor oder eine Institution, der Seitentitel in Anführungszeichen, der Name der Website kursiv, ein Datum der Veröffentlichung oder Aktualisierung, die vollständige URL und bei fehlendem Datum ein Abrufdatum. Wenn keine Person genannt ist, übernimmt die verantwortliche Organisation die Autorenposition. Fehlt auch diese, beginnt die Fußnote mit dem Titel der Seite, damit die Quelle dennoch eindeutig identifizierbar bleibt.
Wenn kein individueller Autor genannt ist, steht die Institution an erster Stelle. Danach folgen der Titel der Seite in Anführungszeichen, der Websitename kursiv, das Datum und die URL. Ein Beispiel lautet: Bundesministerium für Bildung und Forschung, „Strategie Digitale Bildung“, BMBF, 15. März 2024, https://www.bmbf.de/digitale-bildung. In Folgezitaten reicht eine Kurzform wie „BMBF, ‚Strategie Digitale Bildung‘“ aus, sofern die Langform zuvor eingeführt wurde.
Fehlt ein Veröffentlichungsdatum, wird in der Fußnote „o. D.“ eingesetzt und zusätzlich ein Abrufdatum ergänzt. Die Struktur lautet dann zum Beispiel: Statistisches Bundesamt, „Indikatoren der digitalen Wirtschaft“, Destatis, o. D., abgerufen am 8. Juni 2025, https://www.destatis.de/digital-wirtschaft. Das Abrufdatum dokumentiert die genutzte Version der Seite und ist bei dynamischen Inhalten zwingend erforderlich. Im Literaturverzeichnis erscheint dieselbe Kombination aus „o. D.“ und Abrufdatum.
Blogbeiträge und Online-Artikel folgen der Standardform für Webseiten. Zuerst stehen Autorname und Seitentitel in Anführungszeichen. Danach folgen der Blog- oder Plattformname kursiv, das Veröffentlichungsdatum und die URL. Ein Beispiel lautet: Lisa Keller, „Warum offene Bildungsressourcen die Zukunft sind“, Lehrpraxis Blog, 8. April 2023, https://www.lehrpraxis.de/blog/oer-zukunft. Im Literaturverzeichnis wird dieselbe Struktur mit invertiertem Namen und ohne Punkt nach der URL verwendet.
Webseiten werden dann in die Bibliografie aufgenommen, wenn diese für die Argumentation tragend sind oder wiederholt zitiert werden. In allen anderen Fällen genügt der vollständige Nachweis in der Fußnote. Ein Eintrag im Literaturverzeichnis folgt dem Muster „Nachname, Vorname. ‚Seitentitel.‘ Websitename. Datum. URL.“. Seiten mit nur gelegentlicher Erwähnung oder rein illustrativem Charakter verbleiben im Chicago-Stil üblicherweise ausschließlich in den Fußnoten und belasten die Bibliografie nicht zusätzlich.
Für nicht mehr verfügbare Inhalte wird die archivierte Version zitiert, zum Beispiel über das Internet Archive. Die Fußnote enthält dann Titel, Websitename, ursprüngliches Datum, den Hinweis auf den Archivdienst und die Archiv-URL. Ein Beispiel lautet: „E-Learning-Initiativen 2016“, Bildung Online, 10. Mai 2016, Internet Archive, https://web.archive.org/web/20160610123456/http://www.bildung-online.de/elearning-2016. Auf diese Weise bleibt nachvollziehbar, welche Version der Seite für die Auswertung herangezogen wurde.
Bei vollständig anonymen Seiten beginnt die Fußnote mit dem Seitentitel in Anführungszeichen. Darauf folgen der Websitename in Kursivschrift, das Datum der Veröffentlichung oder „o. D.“ und die URL. Eine Fußnote kann etwa so aussehen: „Digitale Bildung im Überblick“, Bildung Online, 20. Juli 2022, https://www.bildung-online.de/digitale-bildung. In Folgezitaten genügt der Titel mit Kurzzitat. Im Literaturverzeichnis rückt der Titel ebenfalls an die Autorenposition und bildet den Ausgangspunkt für die alphabetische Sortierung.
Fremdsprachige Webseiten behalten den Originaltitel. Bei nicht lateinischer Schrift ergänzt Chicago eine Transliteration und optional eine Übersetzung in eckigen Klammern. Eine Fußnote kann zum Beispiel lauten: 王, 立, „高等教育质量框架 [Gāoděng jiàoyù zhìliàng kuàngjià] [Qualitätsrahmen Hochschulbildung]“, Universität Shanghai, 10. Mai 2023, https://www.uni-shanghai.cn/qualitaetsrahmen. Im Literaturverzeichnis erscheint dieselbe Kombination aus Originaltitel, Umschrift und Übersetzung, damit die Seite in Katalogen klar identifizierbar bleibt.
Wenn eine gesamte Website zitiert wird, entfällt ein konkreter Seitentitel und der Websitename wird als Hauptangabe verwendet. In der Fußnote steht dann zum Beispiel: Real Academia Española, Real Academia Española, abgerufen am 8. Juni 2025, https://www.rae.es. Im Literaturverzeichnis kann derselbe Eintrag ohne Autorennamen erscheinen, wenn Website und Institution identisch sind. Ein Abrufdatum ist hier empfehlenswert, da Startseiten inhaltlich häufig angepasst werden.
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Literaturverzeichnis

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Quellen:
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