Patente zitieren nach IEEE

Patente werden im IEEE-Stil im Text mit einer fortlaufenden Nummer in eckigen Klammern belegt, z. B. [1]. Die Nummer bezieht sich auf genau ein Patentdokument und bleibt im gesamten Text gleich. Bei direkten Zitaten oder technischen Kernaussagen wird ein präziser Lokator ergänzt, z. B. [1, Anspruch 1], [1, Abs. 12] oder [1, Fig. 2]. Im Literaturverzeichnis stehen Erfinder, Patenttitel, Land oder Organisation, Patentnummer, Veröffentlichungsdatum sowie ggf. URL und Zugriffdatum bei Online-Nutzung. Sonderfälle betreffen Patentanmeldungen, erteilte Patente, Kind-Codes wie A1/B1, Patentfamilien, fehlende Kerndaten und übersetzte Patentschriften.

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Patente zitieren

Wichtigste Regeln

Patente zitieren IEEE

Für Patente gilt im IEEE-Zitierstil ein nummerisches Nachweissystem. Im Text stehen Quellen nicht mit Autor und Jahr, sondern mit fortlaufenden Nummern in eckigen Klammern.

Für Patente nach IEEE gelten folgende Grundregeln:

  • Im Text stehen Zitationsnummern in eckigen Klammern.
  • Die Nummer wird bei der ersten Nennung eines Patents vergeben.
  • Die Nummer bleibt für dasselbe Patent in der gesamten Arbeit konstant.
  • Direkte Zitate benötigen zwingend einen Anspruch, Absatz oder eine Abbildungsangabe.
  • Bei Paraphrasen genügt meist die Zitationsnummer.
  • Mehrfachbelege werden aufsteigend sortiert; Spannen sind möglich.
  • Die Literaturliste wird nummeriert und nicht alphabetisch sortiert.
  • Der Eintrag enthält Land, Patentnummer und Datum.

Im Fließtext erfolgt der Nachweis durch die Zitationsnummer in eckigen Klammern. Diese Nummer verweist auf genau einen Patent-Eintrag in der nummerierten Literaturliste. Bei Patenten ist die Identifikation über Patentnummer und Veröffentlichungsdatum zentral, weil Titel ähnlich sein können und Patentfamilien mehrere Publikationen enthalten.

Für punktgenaue Belege sind Ansprüche, Absätze oder Abbildungen die verlässlichsten Lokatoren.

Zitation im Text bei allgemeinen Paraphrasen

Die Zitation im Text lautet:

[1]

Diese Form wird eingesetzt, wenn eine Aussage auf das Patent insgesamt gestützt wird, ohne dass eine konkrete Fundstelle zwingend genannt werden muss.

Zitation im Text bei punktgenauen Fundstellen

Bei punktgenauen Fundstellen wird zusätzlich zur Zitationsnummer ein Lokator ergänzt.

Beispiele:

[1, Anspruch 1]

[1, Abs. 12]

[1, Fig. 2]

Patent als direktes Zitat zitieren

Ein direktes Zitat übernimmt eine Formulierung wortwörtlich aus dem Patenttext. Dafür steht das Zitat in Anführungszeichen und erhält direkt im Anschluss die Zitationsnummer plus Lokator. Ohne Lokator ist ein wörtliches Zitat aus einem Patent nicht ausreichend prüfbar, weil Patente umfangreich sind und Aussagen stark vom Kontext abhängen.

Ein Beispiel für ein direktes Zitat lautet:

Die Vorrichtung umfasst ein Sensormodul und eine Steuereinheit.“ [1, Anspruch 1]

Patent als indirektes Zitat zitieren

Eine Paraphrase gibt den Inhalt sinngemäß wieder. In IEEE genügt dafür in der Regel die Zitationsnummer. Ein Lokator ist nicht verpflichtend, erhöht aber die Nachvollziehbarkeit, wenn eine konkrete technische Aussage aus einem bestimmten Anspruch oder Absatz abgeleitet wird.

Beispiele:

Das Patent beschreibt eine zweistufige Signalverarbeitung [1].

Die Lösung wird im ersten Anspruch technisch abgegrenzt [1, Anspruch 1].

Mehrere Quellen in einem Beleg

Wenn mehrere Patente oder zusätzliche Fachquellen dieselbe Aussage stützen, werden mehrere Zitationsnummern gemeinsam genannt. Die Nummern werden aufsteigend sortiert; zusammenhängende Nummern können als Spanne erscheinen.

Beispiele:

[2], [4], [7]

[4]–[7]

Sekundärzitate nach IEEE

Sekundärzitate liegen vor, wenn das Patent nicht direkt eingesehen wurde und eine Aussage nur über eine andere Quelle bekannt ist, zum Beispiel über einen Bericht, Aufsatz oder Datenbankauszug. In IEEE wird im Literaturverzeichnis ausschließlich die tatsächlich gelesene Quelle geführt. Im Text sollte der indirekte Zugriff erkennbar bleiben.

Das Patent erscheint nicht in der Literaturliste, solange keine Einsicht in das Patentdokument vorliegt.

Beispiel im Text:

Das Patent wird bei Schneider zusammengefasst [2, S. 45].

Literaturverzeichnis:

Nur Schneider erscheint als [2].

Hinweis

Bei Patenten sind Patentnummer, Land und Veröffentlichungsdatum besonders wichtig. Für direkte Zitate und technische Detailaussagen sollten Ansprüche, Absätze oder Abbildungen als Lokatoren ergänzt werden.

Im Text

Im Text zitieren: Patente nach IEEE

Im Text arbeitet IEEE mit fortlaufenden Zitationsnummern in eckigen Klammern. Eine Nummer wird bei der ersten Nennung eines Patents vergeben und bleibt für dieses Patent im gesamten Text gleich. Bei Patenten ersetzen Ansprüche, Absätze und Abbildungen die Seitenlogik als primäre Lokatoren. Bei wörtlichen Zitaten ist ein Lokator zwingend.

Bei Paraphrasen genügt meist die Nummer; ein Lokator erhöht die Prüfbarkeit bei technischen Kernaussagen. Mehrere Quellen werden in einem Beleg zusammengeführt und nach Nummern aufsteigend geordnet; zusammenhängende Nummern können als Spanne dargestellt werden.

Grundform im Fließtext

Belegform:

[1]

Diese Grundform wird genutzt, wenn eine Aussage auf das Patent insgesamt gestützt wird, ohne eine bestimmte Stelle zu fokussieren.

Beispiel:

Das Patent beschreibt eine kompakte Schaltungsarchitektur [1].

Direktes Zitat (wörtlich)

Bei wörtlichen Zitaten wird eine Passage exakt übernommen. Direkt danach folgt die Zitationsnummer plus Lokator. Für Patente sind Ansprüche und Absätze besonders geeignet, weil sie in Patentdokumenten strukturstabil sind.

Beispiel:

Die Vorrichtung ist für einen Niedrigenergie-Modus ausgelegt.“ [1, Abs. 12]

Indirektes Zitat (Paraphrase)

Bei Paraphrasen wird der Inhalt sinngemäß wiedergegeben. In IEEE genügt dafür in der Regel die Zitationsnummer. Ein Lokator ist empfehlenswert, wenn eine konkrete technische Abgrenzung oder ein definierendes Merkmal argumentativ entscheidend ist.

Beispiele:

Die Erfindung reduziert Störsignale durch Filterung [1].

Die Abgrenzung erfolgt über Anspruch 1 [1, Anspruch 1].

Lokatoren statt Seitenzahlen

Patente werden am zuverlässigsten über strukturbezogene Lokatoren belegt: Anspruch, Absatz, Abbildung oder Tabelle. Wenn ein Patent als PDF mit stabiler Seitenzählung genutzt wird, kann zusätzlich S. verwendet werden, sofern die Fundstelle dadurch eindeutig bleibt.

Beispiele:

[1, Anspruch 1]

[1, Abs. 12]

[1, Fig. 2]

[1, S. 3]

Praxis-Tipp

Bei Patenten sollten Ansprüche, Absätze und Abbildungen bevorzugt als Lokatoren genutzt werden. Diese Angaben sind meist präziser als Seitenzahlen, weil sie direkt auf die technische Struktur des Patentdokuments verweisen.

Mehrere Quellen in einem Beleg

Beispiele:

… [2], [4], [7].

… [4]–[7].

Die Reihenfolge folgt der Nummernlogik, also aufsteigend, und nicht dem Alphabet.

Erfindername im Satz (optional)

IEEE verlangt keinen Autor-Jahr-Kurzbeleg. Wenn der Erfindername im Satz stehen soll, folgt direkt die Zitationsnummer. Bei drei oder mehr Erfindern kann „u. a.“ genutzt werden, wenn eine Namensnennung erforderlich ist.

Beispiele:

Schneider zeigt die Abgrenzung der Lösung [1].

Schneider u. a. [3] definieren das Merkmal über Anspruch 1.

Sekundärzitate (nur über eine andere Quelle bekannt)

Wenn das Patent nicht direkt genutzt wurde, führt das Literaturverzeichnis nur die tatsächlich gelesene Quelle. Im Text bleibt der indirekte Zugriff sprachlich erkennbar.

Beispiel im Text:

Das Patent wird bei Schneider zusammengefasst [2, S. 45].

Literaturverzeichnis:

Nur Schneider erscheint als [2].

Im Literaturverzeichnis

Im Literaturverzeichnis: IEEE Patente zitieren

Im Literaturverzeichnis werden Patente als einzelne, nummerierte Einträge geführt. Die Nummerierung folgt der Reihenfolge, in der ein Patent erstmals im Text zitiert wird. Jeder Eintrag steht für genau ein Patentdokument und enthält die Kerndaten so, dass das Patent eindeutig auffindbar ist.

Dazu gehören Erfinder, Patentschrift-Titel, Land oder Organisation und Patentnummer sowie Veröffentlichungsdatum. Wenn das Patent online genutzt wurde, wird die Online-Verfügbarkeit ergänzt.

Grundschema (Patent, veröffentlicht)

Schema:

[Nummer] Initiale. Nachname, „Titel des Patents“, Land/Organisation Patentnummer, TT.MM.JJJJ.

Beispiel:

[1] J. P. Schneider, „Nichtlineare resonante Schaltkreisvorrichtungen“, Deutsches Patent DE 3624125, 16.07.1990.

1 Erfinder

Bei einem Erfinder steht dieser mit Initiale und Nachname am Anfang des Eintrags.

[1] T. Müller, „Titel des Patents“, Deutsches Patent DE XXXXXXX, 12.03.2019.

2 Erfinder

Bei zwei Erfindern werden beide Namen genannt.

[2] T. Müller und P. Schneider, „Titel des Patents“, Europäisches Patent EP XXXXXXX, 10.05.2020.

3 bis 6 Erfinder

Bei drei bis sechs Erfindern werden alle Erfinder vollständig genannt.

[3] T. Müller, P. Schneider und H. Weber, „Titel des Patents“, Internationales Patent WO XXXXXXX, 21.11.2021.

7 oder mehr Erfinder

Bei sieben oder mehr Erfindern wird der erste Erfinder genannt. Danach folgt „u. a.“.

[4] T. Müller u. a., „Titel des Patents“, US-Patent US X,XXX,XXX, 08.02.2022.

Organisation als Anmelder vs. Erfinder

Im Patentkontext steht für IEEE typischerweise der Erfinder in der Autorenposition. Der Anmelder, also eine Firma oder Institution, ist keine zwingende Autorenangabe im IEEE-Eintrag.

Wenn die Identifikation ohne Anmelder schwierig ist, kann der Anmelder als Zusatz ergänzt werden. Er sollte das Grundschema jedoch nicht ersetzen.

Beispiel:

[5] T. Müller, „Titel des Patents“, Deutsches Patent DE XXXXXXX, 12.03.2019, Anmelder: Beispiel GmbH.

Online-Patente

Wenn das Patent online genutzt wurde, wird die Online-Verfügbarkeit ergänzt. Das Zugriffsdatum ist wichtig, weil Plattformdarstellungen variieren können.

[6] J. P. Schneider, „Nichtlineare resonante Schaltkreisvorrichtungen“, Deutsches Patent DE 3624125, 16.07.1990. [Online]. Verfügbar unter: URL. Zugriff am: 08.02.2026

Hinweis

Einheitlichkeit ist entscheidend. Wenn „Verfügbar unter“ und „Zugriff am“ genutzt werden, sollte diese Form bei allen Online-Einträgen gleich aussehen. Bei Patenten müssen Patentnummer, Land oder Organisation und Veröffentlichungsdatum besonders sorgfältig übernommen werden.

Sonderfälle

Sonderfälle Patente zitieren nach IEEE

Sonderfälle betreffen Patente, deren Publikationsstatus, Kennungen oder Fassungen zusätzliche Angaben für die eindeutige Identifikation benötigen. Ziel bleibt ein Nachweis, der später reproduzierbar ist.

Besonders wichtig sind Status, Patentnummer, Veröffentlichungsdatum, Kind-Code und die konkret genutzte Fassung. Patentfamilien, Übersetzungen und Datenbankfassungen sollten nicht vermischt werden, wenn sich Text, Ansprüche oder Metadaten unterscheiden.

Patentanmeldung vs. erteiltes Patent

Wenn eine Patentanmeldung genutzt wird, sollte der Status kenntlich bleiben, damit die Quelle nicht als erteiltes Schutzrecht missverstanden wird. Patentnummer und Veröffentlichungsdatum bleiben zentral.

Beispiel:

[7] T. Müller, „Titel der Erfindung“, Deutsche Patentanmeldung DE XXXXXXX A1, 12.03.2019.

Kind-Codes und Varianten

Wenn ein Dokument mehrere Veröffentlichungsstufen hat, kann der Kind-Code ergänzt werden, um die exakte Fassung zu identifizieren. Das ist besonders relevant, wenn Text oder Ansprüche zwischen Fassungen abweichen.

Beispiel:

[8] T. Müller, „Titel des Patents“, Europäisches Patent EP XXXXXXX B1, 10.05.2020.

Patentfamilien

Wenn dieselbe Erfindung in mehreren Ländern publiziert ist, sollte genau die genutzte Patentschrift zitiert werden. Mehrere Familienmitglieder sollten nur dann separat aufgeführt werden, wenn mehrere Fassungen tatsächlich genutzt wurden.

Beispiel:

[9] T. Müller, „Titel des Patents“, Internationales Patent WO XXXXXXX A1, 21.11.2021.

[10] T. Müller, „Titel des Patents“, US-Patent US X,XXX,XXX B2, 08.02.2022.

Fehlende Kerndaten

Wenn Patentnummer oder Veröffentlichungsdatum unklar sind, sollte eine Nachrecherche erfolgen. Geeignete Prüfstellen sind Patentdokument, amtliche Register oder Datenbankeintrag.

Wenn Angaben nicht sicher bestimmbar sind, ist ein Weglassen besser als eine erfundene Ersatzangabe. In solchen Fällen gewinnen URL und Zugriffsdatum an Bedeutung.

Beispiel:

[11] T. Müller, „Titel des Patents“, Patentdatenbank. [Online]. Verfügbar unter: URL. Zugriff am: 08.02.2026

Übersetzungen von Patentschriften

Wenn eine Übersetzung genutzt wird, sollte die tatsächlich verwendete Fassung zitiert werden. Ein Hinweis auf die Originalsprache oder Originalfassung kann ergänzt werden, wenn dies für die Einordnung wesentlich ist.

Beispiel:

[12] T. Müller, „Titel des Patents“, Europäisches Patent EP XXXXXXX B1, deutsche Übersetzung, 10.05.2020.

Praxis-Tipp

Bei Patenten sollte immer die konkret genutzte Fassung zitiert werden. Anmeldung, erteiltes Patent, Kind-Code, Länderfassung, Datenbankfassung und Übersetzung können inhaltlich voneinander abweichen.

Verpflichtend vs. empfohlen

Was ist nach IEEE für die Zitation eines Patents verpflichtend und was wird empfohlen?

Die folgenden Übersichten trennen Mindestanforderungen von sinnvollen Präzisierungen. Verpflichtend sind Angaben, ohne die eine IEEE-Zitation formal unvollständig oder nicht eindeutig zuordenbar ist.

Zitation im Text nach IEEE (Patent)

Zitationsnummer


Pflicht

Nummer in eckigen Klammern angeben, z. B. [1].

Empfehlung

Nummer vor das Satzzeichen setzen und diese Position im gesamten Text einheitlich beibehalten.

Wiederholte Nennung


Pflicht

Dieselbe Nummer für dasselbe Patent verwenden.

Empfehlung

Lokator ergänzen, wenn sich die Aussage auf eine Kernpassage des Patents bezieht.

Direktes Zitat


Pflicht

Nummer und Anspruch, Absatz oder Abbildung angeben, z. B. [1, Anspruch 1], [1, Abs. 12] oder [1, Fig. 2].

Empfehlung

Bereich angeben, wenn sich das Zitat oder die technische Aussage über mehrere Ansprüche, Absätze oder Abbildungen erstreckt.

Paraphrase


Pflicht

Zitationsnummer angeben, z. B. [1].

Empfehlung

Anspruch oder Absatz ergänzen, wenn eine präzise technische Aussage belegt wird.

Lokator


Optional

Bei Überblicksaussagen ist ein Lokator nicht zwingend erforderlich.

Empfehlung

Passende Lokatoren verwenden, z. B. Anspruch, Abs., Fig. oder S..

Mehrere Quellen


Pflicht

Mehrere Nummern getrennt angeben, z. B. [2], [4].

Empfehlung

Zusammenhängende Nummern als Spanne darstellen, z. B. [4]–[7].

Sekundärzitat


Pflicht

Nur die tatsächlich gelesene Quelle belegen, wenn das Patent nicht direkt eingesehen wurde.

Empfehlung

Indirekten Zugriff klar benennen, z. B. mit „zitiert nach“ oder „zusammengefasst bei“.

Literaturverzeichnis nach IEEE (Patent)

Nummerierung


Pflicht

Nummerierung nach Reihenfolge der Erstnennung im Text führen.

Empfehlung

Eine Quelle pro Nummer verwenden, damit jedes Patent eindeutig zugeordnet bleibt.

Erfinder


Pflicht

Erfinder mit Initialen und Nachname angeben.

Empfehlung

Schreibweise exakt aus dem Patentdokument oder aus dem amtlichen Register übernehmen.

Titel


Pflicht

Patentschrift-Titel angeben.

Empfehlung

Einheitliche Anführungszeichen im gesamten Literaturverzeichnis verwenden.

Land/Organisation


Pflicht

Land oder Organisation nennen, z. B. DE, EP, WO oder US.

Empfehlung

Kind-Code ergänzen, wenn diese Angabe für die konkrete Fassung relevant ist, z. B. A1, B1 oder B2.

Patentnummer


Pflicht

Patentnummer zwingend nennen.

Empfehlung

Status ergänzen, wenn eine Patentanmeldung statt eines erteilten Patents zitiert wird.

Datum


Pflicht

Veröffentlichungsdatum des Patentdokuments angeben.

Empfehlung

Weitere Datumsangaben nur ergänzen, wenn sie für die Einordnung der Fassung relevant sind.

Online-Angabe


Pflicht bei Online-Nutzung

URL und Zugriffsdatum angeben, z. B. „Verfügbar unter: URL. Zugriff am: TT.MM.JJJJ“.

Empfehlung

Dauerhafte URL oder stabile Patentdatenbank-URL bevorzugen.

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Häufige Fragen & Antworten

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Wie werden Patente im Text nach IEEE grundsätzlich zitiert?

Im IEEE-Stil werden Patente im Text mit fortlaufenden Zitationsnummern in eckigen Klammern zitiert. Bei der ersten Nennung eines Patents erhält es eine Nummer, zum Beispiel [1], die im gesamten Text für genau dieses Patent konstant bleibt. Ein allgemeiner Verweis kann lauten: Das Patent beschreibt eine kompakte Schaltungsarchitektur [1]. Die Nummer verweist auf den passenden Eintrag in der nummerierten Literaturliste am Ende.

Welche Lokatoren nutze ich bei Patenten nach IEEE statt Seitenzahlen?

Bei Patenten sind Ansprüche, Absätze und Abbildungen die verlässlichsten Lokatoren, weil sie im Patentdokument strukturstabil sind. Typische Formen sind [1, Anspruch 1], [1, Abs. 12] und [1, Fig. 2]. Seitenangaben (S.) sind nur dann sinnvoll, wenn eine PDF-Version mit stabiler Seitenzählung genutzt wird; dann kann ergänzend [1, S. 3] angegeben werden, sofern die Fundstelle dadurch eindeutig bleibt.

Wie zitiere ich ein direktes (wörtliches) Zitat aus einem Patent nach IEEE?

Ein direktes Zitat wird wortwörtlich in Anführungszeichen wiedergegeben. Direkt danach folgt die Zitationsnummer plus Lokator, der die Stelle im Patent eindeutig lokalisiert. Ein Beispiel lautet: „Die Vorrichtung umfasst ein Sensormodul und eine Steuereinheit.“ [1, Anspruch 1]. Ohne Lokator ist ein wörtliches Patent-Zitat nicht ausreichend prüfbar, weil Patente umfangreich sind und Aussagen stark vom Kontext (Anspruch/Absatz) abhängen.

Wie zitiere ich Patentinhalte als Paraphrase nach IEEE, und wann ist ein Lokator sinnvoll?

Bei Paraphrasen wird der Patentinhalt sinngemäß wiedergegeben. Formal genügt in IEEE meist die Zitationsnummer, etwa: Das Patent beschreibt eine zweistufige Signalverarbeitung [1]. Ein Lokator ist empfehlenswert, sobald eine konkrete technische Abgrenzung oder ein definierendes Merkmal argumentativ zentral ist, zum Beispiel [1, Anspruch 1] oder [1, Abs. 12]. Dadurch bleibt nachvollziehbar, welche Stelle die technische Aussage trägt.

Wie zitiere ich mehrere Patente in einem IEEE-Beleg?

Wenn mehrere Patente dieselbe Aussage stützen, werden mehrere Zitationsnummern gemeinsam genannt und aufsteigend sortiert, zum Beispiel [2], [4], [7]. Bei zusammenhängenden Nummern kann eine Spanne genutzt werden, etwa [4]–[7]. Lokatoren können pro Patent ergänzt werden, wenn die Fundstellen unterschiedlich sind, zum Beispiel [2, Anspruch 1], [4, Abs. 12], sofern die Arbeit die Lokatoren konsequent führt.

Wie sieht ein Standard-Eintrag für ein Patent im IEEE-Literaturverzeichnis aus?

Patente werden als eigene, nummerierte Einträge geführt und müssen Patentnummer, Rechtsraum/Land oder Organisation sowie Datum eindeutig ausweisen. Das Grundschema lautet:
[Nr.] Initiale. Nachname, „Titel des Patents“, Land/Organisation Patentnummer, TT.MM.JJJJ.
Ein Beispiel ist:
[1] J. P. Schneider, „Nichtlineare resonante Schaltkreisvorrichtungen“, Deutsches Patent DE 3624125, 16.07.1990.
Damit ist der Kurzbeleg [1] im Text eindeutig auflösbar.

Wie werden Patente mit mehreren Erfindern nach IEEE im Literaturverzeichnis angegeben?

Bei zwei Erfindern werden beide genannt und mit „und“ verbunden, zum Beispiel [2] T. Müller und P. Schneider, „Titel des Patents“, EP XXXXXXX, 10.05.2020. Bei drei bis sechs Erfindern werden alle vollständig aufgeführt. Ab sieben Erfindern wird auf den ersten Erfinder verkürzt und „u. a.“ ergänzt, zum Beispiel [4] T. Müller u. a., „Titel des Patents“, US X,XXX,XXX, 08.02.2022. Die genaue Schreibweise sollte innerhalb der gesamten Literaturliste konsistent bleiben.

Wie zitiere ich Online-Patente nach IEEE korrekt?

Wenn ein Patent online genutzt wurde, wird im Literaturverzeichnis die Online-Kennzeichnung ergänzt. Ein typischer Eintrag lautet:
[5] J. P. Schneider, „Nichtlineare resonante Schaltkreisvorrichtungen“, Deutsches Patent DE 3624125, 16.07.1990. [Online]. Verfügbar unter: URL. Zugriff am: 08.02.2026
Das Zugriffsdatum ist wichtig, weil Plattformdarstellungen variieren können. Für Konsistenz sollten „Verfügbar unter“ und „Zugriff am“ in allen Online-Einträgen identisch verwendet werden.

Was ist bei Patentanmeldung vs. erteiltem Patent im IEEE-Nachweis zu beachten?

Patentanmeldung und erteiltes Patent sind unterschiedliche Dokumentfassungen und dürfen nicht verwechselt werden. Im Literaturverzeichnis sollte der Status erkennbar bleiben, etwa als „Patentanmeldung“ versus „Patent“. Zusätzlich kann ein Kind-Code (z. B. A1, B1) ergänzt werden, wenn mehrere Veröffentlichungsstufen existieren und sich Text oder Ansprüche unterscheiden. Im Text bleibt die Nummer gleich, die genaue Fundstelle wird über Anspruch/Absatz/Abbildung geführt, zum Beispiel [1, Anspruch 1] oder [1, Abs. 12].

Welche Angaben sind bei Patenten nach IEEE verpflichtend, und welche sind nur empfohlen?

Verpflichtend sind im Text die Zitationsnummer und bei direkten Zitaten ein strukturstabiler Lokator (Anspruch/Absatz/Abbildung). Im Literaturverzeichnis sind mindestens Erfinder (oder Organisation, falls keine Erfinderangabe verfügbar ist), Patentschrift-Titel, Rechtsraum/Land bzw. Organisation, Patentnummer und Datum erforderlich. Empfohlen sind Kind-Code, Statushinweis (Anmeldung/erteilt), Plattformangabe bei Datenbankzugriff sowie URL und Zugriffsdatum bei Online-Nutzung. Diese Zusätze erhöhen die Eindeutigkeit, besonders bei Patentfamilien und mehreren Fassungen.

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