Ausgangslagen im Studium
Kosten für Korrekturdienste und wissenschaftliche Beratung können je nach Ausbildungs- oder Studiensituation steuerlich relevant sein. Entscheidend ist, ob es sich um Erststudium, Zweitstudium, Master, Promotion, duales Studium oder berufliche Weiterbildung handelt.
Erststudium direkt nach dem Abitur
Im Erststudium kannst du Studienkosten in der Regel bis zu 6.000 € pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Werbungskosten greifen hier meist noch nicht.
Bachelor nach Ausbildung oder Master nach Bachelor
Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung oder im Master lassen sich Studienkosten als Werbungskosten ansetzen. Der Abzug ist unbegrenzt. Zusätzlich kann ein Verlustvortrag möglich sein.
Promotion, duales Studium oder Weiterbildung
Im dualen Studium im Ausbildungsdienstverhältnis sowie bei beruflich veranlasster Promotion oder Weiterbildung gelten die Kosten als Werbungskosten. Der Abzug ist unbegrenzt. Zusätzlich kann ein Verlustvortrag möglich sein.