0 € Kosten für Bachelor- und Masterstudenten

Kosten für deine Korrektur bei 1a-Studi erstattet bekommen

Die Kosten im Studium (Korrekturen & Coaching) kannst du entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten angeben.

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Kosten
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Grundlagen der Erstattung

1a-Studi GmbH

Die 1a-Studi GmbH ist ein eingetragenes Bildungsunternehmen. Daher ist für die bearbeitenden Personen beim Finanzamt eindeutig einsehbar, dass es sich um ein Bildungsangebot für wissenschaftliche Dienstleistungen und Erwachsenenbildung handelt.

Grundlagen für die Erstattung

Die Kosten kannst du entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten angeben. Das bedeutet, dass es individuelle Besonderheiten gibt, die zu Beginn von dir bekannt sein müssen. Ein Steuerberater oder Jurist kann dich hierzu zu aktuellen Regelungen beraten.

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Datenschutz DSGVO

Sonderausgaben

Maximal 6000 €. Versteuertes Einkommen nötig.

Datenschutz 256-Bit

Werbungskosten

Alle Kosten (unbegrenzt). Kein versteuertes Einkommen nötig.

Bachelorstudenten ohne Vorausbildung

Du beginnst dein Studium direkt nach dem Abitur oder der Hochschulreife. Für dich gilt daher im Bachelor die Regelung Sonderausgaben. In der Anleitung erfährst du mehr darüber.

Bachelorstudenten mit Vorausbildung

Mit Vorausbildung sind alle Ausbildungen gemeint, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Dazu zählen schulische Ausbildungen und das Erststudium (BA). Du beginnst dein Studium (BA oder MA) nach der ersten Ausbildung. Für dich gilt daher die Regelung Werbungskosten. In der Anleitung erfährst du mehr darüber.

Masterstudenten

Masterstudenten haben bereits ein abgeschlossenes Erststudium (Bachelor). Diese setzen somit ihr Studium mit dem Master fort. Daher gilt für dich die Regelung Werbungskosten. Genauere Informationen hierzu findest du in der Anleitung.

Promotionsstudenten (Dissertation)

Als Promotionsstudenten erstellst du eine wissenschaftliche Dissertation nach abgeschlossenem Masterstudium oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss. Für dich gelten die Regelungen zur steuerlichen Anerkennung als Werbungskosten. Weitere Einzelheiten hierzu erläutert die Anleitung ausführlich.

Studenten in Weiterbildung oder dualem Studium

Studenten in Weiterbildungen oder dualen Studiengängen verbinden ihre akademische Ausbildung unmittelbar mit beruflicher Tätigkeit oder Weiterbildung. Aufgrund des direkten Bezugs zum Beruf greift hier die Regelung Werbungskosten. Näheres hierzu ist in der Anleitung detailliert beschrieben.

Noch mehr Kosten steuerlich ansetzen

Hole dir zusätzlich den Experten-Ratgeber von 1a-Studi (Klicke auf das Cover).

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