Patente zitieren nach MLA
Patente zitieren nach MLA bedeutet, Patentinhaber, Patenttitel oder Beschreibung, Patentnummer, ausstellende Behörde und Ausgabedatum nach dem MLA-Template zu dokumentieren. Wurde das Patent online konsultiert, wird zusätzlich die verwendete Website oder Plattform als zweiter Container mit URL angegeben. Im Text verweist MLA auf das erste Element des Literaturverzeichnis-Eintrags, meist den Patentinhaber. Beispiel im Text: (Neustel, claim 1). Beispiel im Literaturverzeichnis: Neustel, Michael S. Patent analyzing system. US 20140200880 A1, United States Patent and Trademark Office, 17 July 2014.
Wichtigste Fakten
Patente zitieren nach MLA
Patente werden im MLA-Stil als juristisch-technische Quellen zitiert. Entscheidend sind Patentinhaber, Patenttitel oder Beschreibung, Patentnummer, ausstellende Behörde, Ausgabedatum und bei Onlinezugriffen die verwendete Website mit URL.
- Bei Patenten steht in MLA meist der Patentinhaber am Anfang des Eintrags.
- Der Patenttitel kann durch eine sachliche Beschreibung ersetzt werden.
- Patentnummer, ausstellende Behörde und Ausgabedatum identifizieren das Patent eindeutig.
- Bei Onlinepatenten wird die Website als zusätzlicher Container angegeben.
- Für konkrete Stellen können Anspruch, Abbildung, Absatz, Spalte oder Zeile genutzt werden.
- Bei mehreren Patenten desselben Patentinhabers wird im Text ein Kurztitel ergänzt.
Patent als Quellentyp
Ein Patent ist keine klassische Buch- oder Aufsatzquelle, sondern eine rechtlich-technische Einzelquelle. Der MLA-Eintrag orientiert sich deshalb an den Angaben, die das Patent eindeutig auffindbar machen.
- Patentinhaber als erstes Element
- Patenttitel oder Beschreibung
- Patentnummer
- ausstellende Patentbehörde
- Ausgabedatum
- bei Onlinezugriff: Website und URL
Patentinhaber, Titel und Identifikationsdaten
Bei Patenten ist besonders wichtig, wer als Patentinhaber genannt wird. Das kann eine Person, ein Unternehmen oder eine Institution sein. Titel, Nummer und Behörde sichern die eindeutige Zuordnung.
- Person als Patentinhaber: Name steht am Anfang.
- Organisation als Patentinhaber: Organisationsname steht am Anfang.
- Offizieller Patenttitel: wird übernommen, wenn vorhanden.
- Fehlender oder unklarer Titel: Beschreibung wird verwendet.
- Patentnummer: zentrale technische und rechtliche Kennzeichnung.
- Patentbehörde: dokumentiert die ausstellende Stelle.
Onlinepatente und Lokatoren
Wurde ein Patent online konsultiert, wird die verwendete Plattform oder Website ergänzt. Für konkrete Nachweise eignen sich werkinterne Lokatoren besser als Seitenzahlen.
- Onlinezugriff: Website als Container ergänzen.
- URL: digitale Fundstelle angeben.
- Anspruch: geeigneter Lokator bei Patentansprüchen.
- Abbildung: geeigneter Lokator bei Zeichnungen oder technischen Darstellungen.
- Absatz: geeigneter Lokator bei gegliederten Patenttexten.
- Spalte und Zeile: geeignete Lokatoren bei älteren Patentfassungen.
Unterschiede zwischen MLA 8 und MLA 9
MLA 9 verändert die Grundlogik für Patente nicht. Die Core-Elements-Struktur aus MLA 8 bleibt bestehen. Unterschiede liegen vor allem in zusätzlichen Beispielen und genaueren Erläuterungen zur Anwendung des Templates.
| Aspekt | MLA 8 | MLA 9 | Bedeutung für Patente |
|---|---|---|---|
| Grundprinzip | Arbeit mit den Core Elements | Fortführung der Core Elements | Patente werden weiterhin nach der konkret verwendeten Fassung erfasst. |
| Erstes Element | Patentinhaber steht meist am Anfang. | Diese Struktur bleibt bestehen. | Der Patentinhaber bildet häufig das Signalwort im Text. |
| Identifikationsdaten | Patentnummer, Behörde und Ausgabedatum sind zentral. | Diese Angaben bleiben maßgeblich. | Das Patent muss eindeutig auffindbar sein. |
| Onlinezugriff | Website und URL können als zusätzlicher Container erscheinen. | Digitale Quellen werden ausführlicher erläutert. | Onlinepatente werden präziser über Plattform und Fundstelle dokumentiert. |
| Praktische Relevanz | Keine starre Sonderformel | Weiterhin keine starre Sonderformel | Entscheidend bleibt die klare Angabe von Patentinhaber, Patentnummer, Behörde und benutzter Version. |
Im Text
Zitieren im Text: Patente MLA
Grundform
Für Patente gilt im Text dieselbe MLA-Grundregel wie für andere Quellen: Der Klammerbeleg verweist auf das erste Element des Literaturverzeichnis-Eintrags. Bei Patenten ist das nach der offiziellen MLA-Hilfe typischerweise der Patentinhaber. Wenn die benutzte Fassung einen stabilen internen Lokator aufweist, kann dieser ergänzt werden. Da Patente häufig über Ansprüche, Figuren, Absätze oder Spalten strukturiert sind, eignen sich diese Angaben als werkinterne Lokatoren.
(Neustel)
(Neustel, claim 1)
(Neustel, fig. 2)
Neustel beschreibt die Analysearchitektur bereits im ersten Anspruch.
Patent mit individuellem Patentinhaber
Wenn der Patentinhaber eine Person ist, bildet deren Nachname das Signalwort im Text. Für allgemeine Bezüge auf das Patent genügt dieses Signalwort. Für eine konkrete technische Stelle ist ein interner Lokator sinnvoll.
(Neustel)
(Neustel, claim 1)
(Neustel, para. 34)
Patent mit Unternehmens- oder Organisationsinhaber
Wenn der Inhaber keine Person, sondern eine Körperschaft ist, übernimmt diese im Klammerbeleg die Signalrolle. Genau diese Logik folgt aus der offiziellen Vorgabe, den Patentinhaber im Autor-Slot zu führen.
(Example Corporation)
(Example Corporation, claim 7)
(Example Corporation, fig. 3)
Patenttitel oder Beschreibung als Signalwort
Wenn ein Patent ohne klaren Inhabernamen dokumentiert wird oder wenn der Literaturverzeichnis-Eintrag ausnahmsweise mit der Beschreibung beginnt, übernimmt der Titel oder eine Kurzbeschreibung die Signalrolle im Text. Das entspricht der allgemeinen MLA-Regel für Einträge, die nicht mit einem Autorennamen beginnen.
(„Patent analyzing system“)
(„Polymer composition for recycling“, claim 1)
Mehrere Patente desselben Inhabers
Wenn mehrere Patente desselben Inhabers im Literaturverzeichnis stehen, reicht der Inhabername im Text nicht mehr aus. MLA verlangt dann einen Kurztitel zur Unterscheidung. Diese Regel gilt allgemein für mehrere Werke desselben Autors und lässt sich direkt auf Patente übertragen.
(Neustel, „Patent analyzing system“)
(Neustel, „Signal processing architecture“, claim 3)
Patente desselben Inhabers mit identischem Titel
Wenn zwei Einträge nicht nur denselben Inhaber, sondern auch denselben oder nahezu identischen Titel haben, verlangt MLA zusätzliche Unterscheidungsmerkmale. Bei Patenten bietet sich dafür besonders die Patentnummer oder die Jurisdiktion an. Das folgt aus der allgemeinen MLA-Regel, bei nicht hinreichend unterscheidbaren Signalwörtern weitere identifizierende Elemente hinzuzufügen.
(Neustel, US 20140200880 A1)
(Neustel, EP 2456789 B1)
Patentinhaber bereits im Satz
Wenn der Patentinhaber bereits im Fließtext genannt wird, entfällt das Signalwort in der Klammer. Dann bleibt nur der Lokator oder – bei allgemeinem Bezug – gar kein Klammerbeleg mehr. Diese Form folgt direkt aus dem allgemeinen MLA-System für In-Text-Zitate.
Neustel beschreibt die Auswertung im ersten Anspruch.
Neustel verweist in Fig. 2 auf die mehrstufige Architektur.
Mehrere Patente an derselben Textstelle
Wenn mehrere Patente dieselbe Aussage stützen, werden die Klammerbelege – wie in MLA üblich – mit Semikolon getrennt.
(Neustel, claim 1; Example Corporation, claim 7)
(Neustel; „Polymer composition for recycling“)
Im Literaturverzeichnis
Im Literaturverzeichnis: MLA Patente zitieren
Grundform
Die öffentlich zugängliche MLA-Hilfe formuliert für Patente ein klares Grundschema: Patentinhaber. Titel oder Beschreibung. Patentnummer, ausstellende Behörde, Ausgabedatum. Wurde das Patent online konsultiert, folgt danach die Website als zweiter Container und anschließend die URL.
Patentinhaber. Patenttitel oder Beschreibung. Patentnummer, ausstellende Behörde, Ausgabedatum. Website, URL.
Patent in amtlicher oder stabiler Fassung
Wenn das Patent in einer amtlichen Fassung oder in einer stabilen Datenbankversion verwendet wurde, genügt der Basisnachweis mit Patentnummer, Behörde und Datum. Das offizielle MLA-Beispiel nutzt genau diese Form.
Neustel, Michael S. Patent analyzing system. US 20140200880 A1, United States Patent and Trademark Office, 17 July 2014.
Online konsultiertes Patent
Wenn das Patent online gefunden wurde, ergänzt MLA nach dem eigentlichen Patentnachweis die Website als zweiten Container und die URL als Location. Das ist die offizielle MLA-Lösung für online konsultierte Patente.
Neustel, Michael S. Patent analyzing system. US 20140200880 A1, United States Patent and Trademark Office, 17 July 2014. USPTO Patent Full-Text and Image Database, patft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO2&Sect2=HITOFF&p=1&u=%2Fnetahtml%2FPTO%2Fsearch-bool.html&r=1&f=G&l=50&co1=AND&d=PTXT&s1=neustel.INNM.&OS=IN/neustel&RS=IN/neustel.
Patent mit Unternehmensinhaber
Wenn eine Organisation oder ein Unternehmen Inhaber des Patents ist, steht diese Organisation an erster Stelle. Das folgt direkt aus der offiziellen Vorgabe, den Eigentümer des Patents im Autor-Slot zu führen.
Example Corporation. Polymer composition for recycling. US 11,234,567 B2, United States Patent and Trademark Office, 8 Feb. 2022.
Patent ohne klaren Titel
Wenn ein Patent keinen praktikablen Titel hat oder wenn eine Beschreibung hilfreicher ist, erlaubt die offizielle MLA-Hilfe ausdrücklich eine Beschreibung anstelle des Titels.
Example Corporation. Patent for a recyclable elastomer composition. US 11,234,567 B2, United States Patent and Trademark Office, 8 Feb. 2022.
Patent aus einer Datenbank oder Plattform
Wenn das Patent über eine bestimmte Plattform konsultiert wurde, kann diese Plattform als zweiter Container erscheinen. Das entspricht der offiziellen Online-Patentform der MLA.
Example Corporation. Polymer composition for recycling. US 11,234,567 B2, United States Patent and Trademark Office, 8 Feb. 2022. Google Patents, URL.
Sonderfälle
Sonderfälle für Patente nach MLA
Derselbe Patentinhaber, mehrere Patente
Wenn mehrere Patente desselben Inhabers verwendet werden, fordert MLA im Text einen Kurztitel. Im Literaturverzeichnis bleiben die Einträge vollständig getrennt; der Kurzbeleg öffnet dann über den Inhaber plus Kurztitel genau den passenden Eintrag.
Im Text
(Neustel, „Patent analyzing system“)
(Neustel, „Signal processing architecture“)
Literaturverzeichnis
Neustel, Michael S. Patent analyzing system. US 20140200880 A1, United States Patent and Trademark Office, 17 July 2014.
Neustel, Michael S. Signal processing architecture. US 20150234567 A1, United States Patent and Trademark Office, 20 Aug. 2015.
Derselbe Patentinhaber, gleicher Patenttitel
Wenn derselbe Inhaber mehrere Patente mit identischem oder nahezu identischem Titel hält, genügt ein Kurztitel im Text nicht mehr. Dann ist ein zusätzlicher Identifikator erforderlich, etwa die Patentnummer oder die Jurisdiktion. Diese Lösung folgt aus der allgemeinen MLA-Regel, gleichlautende Einträge durch weitere identifizierende Merkmale zu unterscheiden.
Im Text
(Neustel, US 20140200880 A1)
(Neustel, EP 2456789 B1)
Literaturverzeichnis
Neustel, Michael S. Patent analyzing system. US 20140200880 A1, United States Patent and Trademark Office, 17 July 2014.
Neustel, Michael S. Patent analyzing system. EP 2456789 B1, European Patent Office, 15 Sept. 2016.
Patent nur online mit instabiler Oberfläche
Die offizielle MLA-Hilfe verlangt für online konsultierte Patente einen zweiten Container plus URL. Wenn die Datenbankoberfläche instabil wirkt oder kein klares Publikationsdatum jenseits des Ausgabedatums erkennbar ist, kann zusätzlich ein Abrufdatum nützlich sein. MLA verlangt ein Zugriffsdatum nicht generell, erlaubt es aber als hilfreiches optionales Element für Onlinequellen.
Im Text
(Neustel, claim 1)
Literaturverzeichnis
Neustel, Michael S. Patent analyzing system. US 20140200880 A1, United States Patent and Trademark Office, 17 July 2014. USPTO Patent Full-Text and Image Database, URL. Abgerufen 16 Dez. 2025.
Patentnummer statt Seitenzahl im Text
Die öffentlich zugängliche MLA-Hilfe zu Patenten regelt den Literaturverzeichnis-Eintrag, nicht die interne Zitierstelle. Für den Text greift deshalb die allgemeine MLA-Regel, dass sich der Beleg am ersten Element des Eintrags orientiert und – wenn relevant – um einen werkinternen Lokator ergänzt wird. Bei Patenten eignet sich dafür typischerweise Anspruch, Abb., Abs. oder Spalte. Diese Form ist besonders zweckmäßig, wenn keine Seitenzählung benutzt wird.
Im Text
(Neustel, claim 1)
(Neustel, fig. 2)
(Neustel, Spalte 2, Zeilen 10-20)
Literaturverzeichnis
Neustel, Michael S. Patent analyzing system. US 20140200880 A1, United States Patent and Trademark Office, 17 July 2014.
Sekundärzitat eines Patents
Wenn ein Patent nicht direkt, sondern nur über eine andere Quelle bekannt ist, steht im Literaturverzeichnis nur die tatsächlich konsultierte Quelle. Im Text wird der indirekte Bezug markiert. Diese Lösung folgt dem allgemeinen MLA-Prinzip für indirekte Nachweise.
Im Text
(zit. in Meyer 55)
Literaturverzeichnis
Meyer, Claudia. Patentanalysen im Technologierecht. Beispielverlag, 2023.
Die folgende Übersicht verdichtet die offiziellen MLA-Hinweise zu Patenten sowie die allgemeine MLA-Logik für In-Text-Zitate und Literaturverzeichnis-Einträge. Die öffentlich zugängliche Patent-Hilfe regelt dabei vor allem den Aufbau des Literaturverzeichnisses; die In-Text-Form folgt dem allgemeinen Prinzip „erstes Element des Eintrags plus relevanter Lokator“.
Verpflichtende und empfohlene Angaben
Was ist nach MLA für Patente verpflichtend und was wird empfohlen?
Zitation im Text nach MLA
Signal im Kurzbeleg
Im Kurzbeleg steht das erste Element des Literaturverzeichnis-Eintrags, meist der Patentinhaber.
Das Signal sollte möglichst kurz und eindeutig sein. Bei Organisationen sollte die offizielle Kurz- oder Langform konsistent verwendet werden.
Lokator
Ein Lokator wird ergänzt, wenn eine konkrete Stelle im Patent belegt wird, etwa Anspruch, Abbildung, Absatz, Spalte oder Zeile.
Besonders geeignet sind stabile Angaben wie claim 1, fig. 2, para. 34 oder Spalte/Zeile.
Form des Kurzbelegs
Die Form lautet (Signal) oder (Signal, Lokator). Bei Patentquellen ist eine Signalphrase im Fließtext oft lesbarer als eine lange Klammer.
Mehrere Patente desselben Inhabers
Wenn mehrere Patente desselben Inhabers zitiert werden, wird im Kurzbeleg ein Kurztitel ergänzt.
Die Titelkürzung sollte kurz, klar und im gesamten Text einheitlich verwendet werden.
Identische Titel
Wenn Titel und Patentinhaber nicht ausreichen, wird ein zusätzlicher Identifikator ergänzt.
Bei Patenten eignen sich Patentnummer oder Jurisdiktion besonders gut, z. B. US 20140200880 A1.
Onlinezugriff
Der Onlinezugriff erzeugt keinen eigenen Zusatz im Klammerbeleg. Entscheidend bleibt das erste Element des Literaturverzeichnis-Eintrags.
Ein Abrufdatum steht, falls nötig, im Literaturverzeichnis und nicht im Textbeleg.
Literaturverzeichnis nach MLA
Autor
Als Autor wird der Patentinhaber geführt. Das kann eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation sein.
Bei Körperschaften sollte die vollständige offizielle Form aus dem Patentdokument übernommen werden.
Titel der Quelle
Der Patenttitel oder eine Beschreibung steht an der Titelposition des Eintrags.
Eine Beschreibung sollte nur verwendet werden, wenn ein Titel fehlt, unpraktikabel ist oder die benutzte Darstellung keinen klaren Titel ausweist.
Patentnummer
Die Patentnummer ist ein zentrales Identifikationselement des Eintrags.
Die Jurisdiktion sollte durch die Nummer klar erkennbar bleiben, etwa US, EP oder vergleichbare Kennungen.
Publisher
Als Publisher erscheint die ausstellende Behörde, etwa das United States Patent and Trademark Office oder das European Patent Office.
Die offizielle Behördenbezeichnung sollte vollständig übernommen werden.
Erscheinungsdatum
Das Ausgabedatum des Patents wird angegeben.
Das Datum sollte möglichst in vollständiger MLA-Datumsform übernommen werden.
Zweiter Container
Bei online konsultierten Patenten wird die Website oder Plattform als zweiter Container ergänzt.
Die Plattform sollte nur genannt werden, wenn sie tatsächlich für den Zugriff auf die benutzte Fassung verwendet wurde.
URL
Bei Onlinezugriff wird eine URL, ein Permalink oder eine stabile Objektadresse angegeben.
Eine stabile URL oder ein Permalink ist einer temporären Such- oder Sitzungsadresse vorzuziehen.
Abrufdatum
Ein Abrufdatum ist bei Patenten nicht grundsätzlich erforderlich.
Es ist sinnvoll, wenn die Datenbankoberfläche instabil ist, die URL wechseln kann oder die Onlineansicht keinen klaren Versionsstand signalisiert.
Häufige Fragen & Antworten
Du hast noch weitere Fragen zur Zitation nach MLA? Dann recherchiere weiter in der 1a-Studi Wissensdatenbank.
Wer steht bei Patenten nach MLA im ersten Element: Erfinder oder Patentinhaber?
Im MLA-Template steht bei Patenten typischerweise der Patentinhaber im ersten Element. Dieses erste Element steuert später auch das Signalwort im Kurzbeleg im Text. Der Erfindername ist nicht automatisch das führende Element, außer die benutzte Patentdarstellung weist die Urheberschaft genau so aus und der Eintrag wird entsprechend aufgebaut.
Welche Angaben machen ein Patent im MLA-Literaturverzeichnis eindeutig identifizierbar?
Entscheidend sind Patentnummer, ausstellende Behörde und Ausgabedatum. Titel oder Beschreibung dienen der Orientierung, können aber allein nicht tragen, weil Titel mehrfach vorkommen können.
Wie wird ein Patent im MLA-Literaturverzeichnis grundsätzlich aufgebaut?
Die Grundlogik lautet: Patentinhaber. Titel oder Beschreibung. Patentnummer, ausstellende Behörde, Ausgabedatum. Bei Onlinezugriff folgt ein zweiter Container, also Website oder Plattform, und danach die URL. Der Eintrag folgt damit dem MLA-Template aus Autor beziehungsweise Urheber, Titel, Nummer, Publisher und Datum.
Wie sieht der MLA-Kurzbeleg im Text bei Patenten aus?
Der Kurzbeleg verweist auf das erste Element des Literaturverzeichnis-Eintrags, also meist den Patentinhaber. Da Patente selten über klassische Seiten zitiert werden, wird bei Bedarf ein werkinternes Lokationsmerkmal ergänzt, etwa claim, fig., para. oder bei älteren Patenten Spalte und Zeile.
Welche Lokatoren sind bei Patenten im MLA-Textbeleg sinnvoll?
Sinnvoll sind Lokatoren, die das Patent selbst strukturell stabil anbietet: claim 1, claim 7, fig. 2, para. 34 oder bei älteren Schriften Spalte und Zeile. Diese Lokatoren ersetzen funktional die Seitenzahl.
Wie wird ein online konsultiertes Patent in MLA erfasst?
Nach dem Patentnachweis wird die Website oder Plattform als zweiter Container ergänzt und anschließend die URL angegeben. Das bildet ab, welche konkrete Onlineversion genutzt wurde, zum Beispiel USPTO-Ansicht, Espacenet oder Google Patents.
Wann darf im MLA-Eintrag statt des Patenttitels eine Beschreibung verwendet werden?
Eine Beschreibung ist sinnvoll, wenn der offizielle Titel fehlt, unpraktikabel lang ist oder die Quelle in der benutzten Darstellung keinen klaren Titel ausweist. Die Beschreibung ersetzt dann den Titel, während Patentnummer, Behörde und Datum die eigentliche Identifikation sichern.
Wie wird im Text unterschieden, wenn mehrere Patente desselben Patentinhabers zitiert werden?
Dann reicht das Signalwort, also der Patentinhaber, allein nicht mehr aus. MLA ergänzt im Text einen Kurztitel, der auf den passenden Literaturverzeichnis-Eintrag verweist, etwa (Neustel, „Patent analyzing system”). Jahresbuchstaben wie 2024a oder 2024b werden in MLA nicht verwendet.
Wie wird unterschieden, wenn derselbe Patentinhaber mehrere Patente mit identischem Titel hat?
In dieser Konstellation wird im Text zusätzlich ein eindeutiger Identifikator ergänzt, meist die Patentnummer oder Jurisdiktion, etwa (Neustel, US 20140200880 A1) versus (Neustel, EP 2456789 B1). Diese Ergänzung verhindert Mehrdeutigkeiten bei gleichlautenden Titeln.
Was gilt im MLA-Textbeleg, wenn der Patentinhaber bereits im Satz genannt wird?
Dann entfällt das Signalwort in der Klammer. Es bleibt nur der Lokator, zum Beispiel (claim 1) oder (fig. 2). Bei allgemeinem Bezug kann der Klammerbeleg ganz entfallen, wenn keine zusätzliche Fundstellenpräzisierung erforderlich ist.
Wann ist ein Abrufdatum bei online konsultierten Patenten in MLA sinnvoll?
Ein Abrufdatum ist zweckmäßig, wenn die Plattformansicht instabil wirkt, URLs wechseln, die Darstellung dynamisch ist oder die Seite keinen klaren Versionsstand signalisiert. Das Abrufdatum steht dann im Literaturverzeichnis am Ende, nicht im Textbeleg.
Wie wird ein Patent zitiert, wenn die Information nur indirekt über eine Sekundärquelle bekannt ist?
Dann erscheint im Literaturverzeichnis nur die tatsächlich konsultierte Sekundärquelle. Im Text wird der indirekte Bezug markiert, zum Beispiel mit „zit. in“. Sobald das Patent selbst vorliegt, ist ein Umstieg auf den Primärnachweis empfehlenswert.
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Prüfung und Korrektur der Zitation im Text nach MLA-Stil sowie nach ergänzenden Hochschulrichtlinien
Zitationskorrektur ansehenKorrektur und Vereinheitlichung der Quellen im Literaturverzeichnis nach MLA-Stil und Hochschulvorgaben
Literaturverzeichnis ansehenAbgleich der In-Text-Zitationen mit dem Literaturverzeichnis, damit alle Quellen vollständig, korrekt und einheitlich sind
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