Richtlinien der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg
Die Richtlinie der HAW Hamburg für das Department Fahrzeugtechnik und Flugzeugbau beschreibt, wie Abschlussarbeiten und Entwurfsarbeiten vorbereitet, aufgebaut, dokumentiert, abgegeben und archiviert werden. Sie gilt vor allem für Bachelor- und Masterarbeiten, viele Vorgaben lassen sich aber auch auf Projekt- und Seminararbeiten übertragen.
Hinweis: Diese Übersicht ist keine offizielle Webseite der HAW Hamburg. Die Inhalte dienen der verständlichen Orientierung und ersetzen keine Prüfung des jeweils gültigen Leitfadens, der Modulbeschreibung oder der Vorgaben der Betreuungsperson.
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Orientierung
Was regeln die HAW-Richtlinien?
Die HAW-Richtlinie des Departments Fahrzeugtechnik und Flugzeugbau enthält formale und organisatorische Vorgaben für wissenschaftliche Arbeiten. Sie erklärt, wie eine Abschlussarbeit vorbereitet wird, welche Bestandteile sie enthalten muss, wie Quellen gekennzeichnet werden, welche Rolle Geheimhaltung spielt und welche Unterlagen bei der Abgabe erforderlich sind.
Für Studierende ist besonders wichtig, die Richtlinie nicht nur als Formatvorlage zu verstehen. Die Arbeit muss fachlich nachvollziehbar dokumentieren, wie die Aufgabenstellung bearbeitet wurde. Dazu gehören ein klarer technischer Stand, eine begründete Vorgehensweise, eine verständliche Ergebnisdarstellung, eine kritische Diskussion und eine saubere Quellenkennzeichnung.
Organisation
Themenabstimmung, Erstprüfer, StISys, Helios, externe Zweitprüfer, Terminplan und Aufgabenbeschreibung.
Dokumentation
Deckblatt, Seite 1, Seite 2, Inhaltsverzeichnis, Haupttext, Literaturverzeichnis, Anhang und Selbständigkeitserklärung.
Abgabe
Prüfungsexemplare, digitale Kopien, Kurzreferat, Posterpräsentation, Veröffentlichungshinweise und Archivierung.
Die hochgeladene Richtlinie stammt aus dem Department Fahrzeugtechnik und Flugzeugbau. Prüfe daher vor der Abgabe, ob dein Studiengang, dein Department oder dein Prüfungsbüro aktuellere Vorgaben, digitale Upload-Regeln oder ergänzende Formulare verlangt.
Ablauf
Aufgabenstellung und Durchführung
Die Abschlussarbeit beginnt nicht mit dem Schreiben, sondern mit einer sauber abgestimmten Aufgabenstellung. Die jeweilige Aufgabenstellung wird durch den Erstprüfer allein oder gemeinsam mit Studierenden und gegebenenfalls einer unterstützenden Organisation oder Firma festgelegt.
Themenwahl und Abstimmung
Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich eigenständig. Besonders umfangreiche Aufgaben können als Partnerarbeit von zwei Studierenden bearbeitet werden. In diesem Fall müssen die Teilaufgaben gleichwertig sein und vorab mit dem Erstprüfer abgestimmt werden. Ebenfalls zu klären ist, ob die Ergebnisse gemeinsam oder getrennt dokumentiert werden.
Unklare Aufgabenverteilung bei Partnerarbeiten kann später zu Bewertungsproblemen führen. Die Teilaufgaben, Zuständigkeiten und Dokumentationsform sollten schriftlich festgehalten werden.
Aufgabenbeschreibung und Terminplan
Das Thema und die Aufgabenbeschreibung werden auf einem Formblatt dokumentiert. Die Richtlinie empfiehlt, dieses Formblatt durch zusätzliche Erläuterungen und einen Terminplan zu ergänzen. Dadurch wird die Aufgabenstellung konkreter und der Arbeitsfortschritt besser steuerbar.
- Formblatt für Thema und Aufgabenbeschreibung ausfüllen.
- Einführung und Hintergrund der Aufgabe knapp beschreiben.
- Arbeitsschritte und Arbeitspakete konkret formulieren.
- Terminplan mit Meilensteinen ergänzen.
- Ressourcen, Daten, Materialien, Geräte und Ansprechpartner früh klären.
- Bei externer Durchführung Geheimhaltung und Zweitprüfer rechtzeitig abstimmen.
Anmeldung über StISys oder Helios
Vor Beginn der Abschlussarbeit ist Kontakt mit dem Erstprüfer aufzunehmen. Danach wird das onlinebasierte Formular in StISys ausgefüllt. Soll ein Zweitprüfer aus einer externen Organisation oder Firma eingesetzt werden, muss dies mit dem Erstprüfer abgestimmt und spätestens zwei Wochen vor Anmeldung über StISys beantragt werden. Projekt- und Seminararbeiten werden über Helios angemeldet.
| Schritt | Was zu tun ist | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| 1 | Erstprüfer kontaktieren | Thema, Umfang, Vorgehen und besondere Rahmenbedingungen werden abgestimmt. |
| 2 | Aufgabenstellung dokumentieren | Die Aufgabe wird verbindlich, nachvollziehbar und bewertbar. |
| 3 | Terminplan erstellen | Meilensteine und Abgabefrist werden realistisch geplant. |
| 4 | StISys-Anmeldung ausfüllen | Die Abschlussarbeit wird formal angemeldet. |
| 5 | Externen Zweitprüfer rechtzeitig beantragen | Der Antrag muss vor der Anmeldung abgestimmt und eingereicht werden. |
| 6 | Projekt- oder Seminararbeit über Helios anmelden | Andere Prüfungsformen folgen einem anderen Anmeldesystem. |
Aufbau
Aufbau der Abschlussarbeit
Für Abschlussarbeiten ist der in der Richtlinie beschriebene Aufbau zu verwenden. Abweichungen im Text können sinnvoll sein, wenn sie Lesbarkeit und Konsistenz verbessern. Solche Abweichungen müssen jedoch mit dem Erstprüfer abgestimmt werden. Deckblatt, Seite 1, Seite 2 und Selbständigkeitserklärung bleiben davon unberührt.
| Reihenfolge | Bestandteil | Funktion | Fehler vermeiden |
|---|---|---|---|
| 1 | Deckblatt | Offizielles fakultätseinheitliches Deckblatt mit Titel, Name, Abgabedatum und ggf. Geheimhaltungshinweis. | Kein eigenes Deckblatt gestalten und keinen undurchsichtigen Einband verwenden. |
| 2 | Seite 1 | Titelblatt mit Hochschulangaben, ggf. Firmenangaben, Name, Abgabedatum, Prüfern und industrieller Betreuung. | Keine Firmenlogos, Markenzeichen oder unvollständige Prüferangaben einsetzen. |
| 3 | Seite 2 | Maximal einseitige Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache. | Abstract nicht zu lang schreiben und Geheimhaltung nicht gefährden. |
| 4 | Weitere Vorspannseiten | Optional: Danksagung oder Vorwort bei besonderem Hintergrund. | Danksagung nicht ausufernd oder übertrieben formulieren. |
| 5 | Inhaltsverzeichnis | Zeigt den logischen Aufbau und den roten Faden der Arbeit. | Gliederung nicht zu tief und nicht mit Ein-Punkt-Untergliederungen erstellen. |
| 6 | Haupttext | Dokumentiert Fachgebiet, Stand der Technik, Aufgabenstellung, Vorgehen, Ergebnisse und Ausblick. | Ergebnisse nicht unkritisch darstellen und Quellen nicht vergessen. |
| 7 | Literaturverzeichnis | Listet alle verwendeten Quellen eindeutig und auffindbar auf. | Keine Quellen aufnehmen, die im Text oder Anhang nicht erwähnt werden. |
| 8 | Anhang | Enthält umfangreiche Bildsammlungen, Tabellen, Quellcode, Zeichnungen oder technische Anlagen. | Keine zentralen Ergebnisse ausschließlich im Anhang verstecken. |
| 9 | Letzte Seite | Selbständigkeitserklärung zur eigenständigen Bearbeitung. | Vorlage nicht vergessen und Erklärung am Ende einfügen. |
Deckblatt
Für das Deckblatt ist ausschließlich das fakultätseinheitliche Deckblatt zu verwenden. Dieses wird über das Fakultätsservicebüro bzw. als Download bereitgestellt. Es enthält Titel, Vor- und Nachname, Abgabedatum und bei Bedarf den Geheimhaltungshinweis.
- Schriftart: Arial.
- Schriftgrößen, Farben und Ausrichtungen nach Vorlage einhalten.
- Freiräume für Archivierungszwecke nicht verändern.
- Deckblatt muss von außen sichtbar sein.
- Undurchsichtiger vorderer Deckel ist nicht gestattet.
- Transparente farblose Folie wird empfohlen.
Seite 1: Titelblatt
Direkt hinter dem Deckblatt folgt das Titelblatt als Seite 1. Es enthält die vollständigen Angaben zur Hochschule, zur ggf. beteiligten Organisation oder Firma, zur Verfasserperson, zum Abgabedatum, zu beiden Prüfern und gegebenenfalls zur industriellen Betreuung.
Seite 2: Zusammenfassung
Auf Seite 2 steht eine maximal einseitige Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache. Wenn die Arbeit einer Geheimhaltungsvereinbarung unterliegt, muss die Zusammenfassung so formuliert werden, dass keine vertraulichen Inhalte offengelegt werden.
Haupttext
Haupttext und wissenschaftliche Dokumentation
Im Haupttext steht der wissenschaftliche Inhalt im Vordergrund. Die Arbeit muss so aufgebaut sein, dass auch fachlich interessierte Leser ohne direkte Beteiligung am Projekt die Aufgabenstellung, Vorgehensweise und Ergebnisse nachvollziehen können.
Inhaltliche Grundstruktur
| Abschnitt | Inhalt | Leitfrage |
|---|---|---|
| Einführung | Einführung in das Fachgebiet und Darlegung des Stands der Technik. | Welcher technische und wissenschaftliche Hintergrund ist für die Aufgabe relevant? |
| Aufgabenstellung | Beschreibung und Begründung der resultierenden Aufgabenstellung. | Welche konkrete Aufgabe wird bearbeitet und warum? |
| Vorgehensweise | Beschreibung und Begründung der Bearbeitungsmethode. | Wie wird die Aufgabe methodisch gelöst? |
| Ergebnisse | Erläuterung und Bewertung der erreichten Ergebnisse oder Erkenntnisse. | Welche Ergebnisse wurden erzielt und wie sind sie fachlich einzuordnen? |
| Zusammenfassung und Ausblick | Abschließende Zusammenfassung und mögliche Folgearbeiten oder Verbesserungsansätze. | Was wurde erreicht und welche Weiterentwicklung ist sinnvoll? |
Verständlichkeit und sprachliche Korrektheit
Die Richtlinie betont, dass Verständlichkeit ein wichtiges Bewertungskriterium ist. Der Text muss logisch, nachvollziehbar und sprachlich korrekt sein. Rechtschreib- und Grammatikfehler können als Zeichen mangelnder Sorgfalt gewertet werden.
- Kapitel mit einer kurzen Übersicht beginnen.
- Kapitel mit einer Überleitung zum nächsten Abschnitt abschließen.
- Technische Begriffe präzise verwenden.
- Abkürzungen beim ersten Auftreten ausschreiben oder erklären.
- Symbole eindeutig verwenden und nicht mehrfach unterschiedlich belegen.
- Nachteile des gewählten Lösungsansatzes kritisch darstellen.
- Rechtschreibung, Grammatik und Verständlichkeit sorgfältig prüfen.
Jedes Hauptkapitel sollte eine klare Funktion haben: einführen, begründen, beschreiben, auswerten oder zusammenfassen. Dadurch bleibt der technische rote Faden auch bei komplexen Konstruktionen, Berechnungen oder experimentellen Arbeiten erkennbar.
Zitation
Zitation und Quellenangaben
Alle Textpassagen, Bilder, Tabellen, Diagramme, Daten oder Gedanken aus fremden Quellen müssen gekennzeichnet werden. Textabschnitte ohne Quellenangabe gelten als eigene Gedanken. Dadurch ist eine genaue und konsequente Quellenarbeit besonders wichtig.
Quellenkennzeichnung im Text
- Fremde Texte, Bilder und Erkenntnisse benötigen eine Quellenangabe.
- Eigene Gedanken benötigen keine Quellenangabe.
- Mehrere zusammenhängende Textstellen aus derselben Quelle benötigen nur eine einmalige Quellenangabe.
- Wörtliche Zitate sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll.
- Wörtliche Zitate stehen in Anführungszeichen und erhalten eine eindeutige Quellenangabe.
- Quellenangaben können fortlaufend in eckigen Klammern nummeriert werden.
- Alternativ ist eine Kennzeichnung über Autorname und Erscheinungsjahr möglich.
Numerischer Stil:
Die dargestellte Methode wurde bereits in früheren Untersuchungen beschrieben [1].
Autor-Jahr-Stil:
Die dargestellte Methode wurde bereits bei Rechenberg 2003 beschrieben.
Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis enthält alle Quellen, die bei der Ermittlung des Stands der Technik und bei der Bearbeitung der Aufgabenstellung verwendet wurden. Sämtliche Quellen im Literaturverzeichnis müssen im Text oder im Anhang erwähnt werden.
| Quellenart | Erforderliche Angaben | Besonderheit |
|---|---|---|
| Buch | Autor, Titel, Ort, Verlag, Jahr. | Quelle muss eindeutig auffindbar sein. |
| Herausgeberwerk | Autor oder Herausgeber, Titel, Verlag, Jahr. | Bei mehreren Autoren kann im Text „et al.“ erscheinen. |
| Internetquelle | Autor oder Institution, Titel, URL, Abrufdatum. | URL und Abrufdatum sind zusätzlich zu gedruckten Quellenangaben erforderlich. |
| Bild, Diagramm oder Tabelle | Quelle direkt an der Darstellung oder eindeutig im Quellenbezug. | Auch Bilder gelten als fremde Inhalte und müssen belegt werden. |
| Technische Dokumente | Institution, Titel, Dokumentart, Version oder Datum. | Besonders wichtig bei Normen, Datenblättern, CAD-Unterlagen oder Unternehmensmaterial. |
Bilder, CAD-Darstellungen, Diagramme und technische Tabellen werden häufig als „nur visuelle Elemente“ behandelt. Nach der Richtlinie müssen jedoch auch Bilder und fremde grafische Inhalte mit Quellenangaben gekennzeichnet werden.
Darstellungen
Abbildungen, Tabellen, Abkürzungen und Symbole
Abbildungen und Tabellen sollen das Verständnis fördern und umständliche Beschreibungen ersetzen. Sie dürfen nicht dekorativ eingesetzt werden, sondern müssen einen erkennbaren Beitrag zur fachlichen Argumentation leisten.
Abbildungen
- Abbildungen erhalten eine passende Bildunterschrift.
- Die Nummerierung erfolgt fortlaufend, zum Beispiel kapitelbezogen.
- Falls erforderlich, wird eine Quellenangabe ergänzt.
- Abbildungen sollen möglichst nach dem Absatz erscheinen, in dem erstmals auf sie verwiesen wird.
- Jede Abbildung muss mindestens einmal im Text erwähnt werden.
- Layout und Seitenumbrüche sollen harmonisch bleiben.
Tabellen
- Tabellen dienen der übersichtlichen Darstellung von Vergleichen oder Zuordnungen.
- Tabellen werden wie Abbildungen nummeriert und im Text erwähnt.
- Anstelle einer Bildunterschrift wird eine Tabellenüberschrift verwendet.
- Tabellen müssen verständlich und lesbar formatiert sein.
Abkürzungen, Fachbegriffe und Symbole
Abkürzungen und spezielle Fachbegriffe, die nicht zum allgemeinen technischen Wissen gehören, müssen beim ersten Auftreten erklärt werden. Abkürzungen sollen im Inhaltsverzeichnis vermieden werden. Symbole sollten eindeutig verwendet werden und nicht für mehrere unterschiedliche physikalische Größen stehen.
Beispiel:
Das Symbol σ kann für eine Normalspannung verwendet werden, während τ für eine Schubspannung steht. Wichtig ist, dass dasselbe Symbol nicht später eine andere Bedeutung erhält.
Geheimhaltung
Geheimhaltung der Abschlussarbeit
Wenn eine Abschlussarbeit vertrauliche Inhalte enthält, muss die Geheimhaltung vor Anmeldung der Arbeit schriftlich vereinbart und unterschrieben sein. Dies kann über eine Geheimhaltungsvereinbarung der HAW Hamburg oder über eine externe Vereinbarung erfolgen.
Externe Geheimhaltungsvereinbarung
Wenn eine externe Geheimhaltungsvereinbarung einer Firma genutzt werden soll, muss diese vorab von der Stabsstelle Innenrevision und Recht der HAW Hamburg geprüft werden. Erst danach sollte die Arbeit auf dieser Grundlage angemeldet werden.
Kennzeichnung vertraulicher Arbeiten
- Das Deckblatt ist mit dem roten Schriftzug „STRENG VERTRAULICH“ zu kennzeichnen.
- Die Kennzeichnung betrifft vertrauliche Abschlussarbeiten.
- Die genauen Positionierungen ergeben sich aus der Deckblattvorlage.
- Der schriftliche Bericht und zugehörige Arbeitsergebnisse können vertraulich behandelt werden.
- Kurzreferat und Präsentation bleiben grundsätzlich öffentlich.
Was bleibt öffentlich?
Das separate Kurzreferat ist grundsätzlich öffentlich. Es soll nachfolgenden Studierenden und Professoren zur Information dienen und die Archivierung verbessern. Auch die Präsentation der Abschlussarbeit ist hochschulöffentlich. Bei vertraulichen Themen sind daher nur nicht vertrauliche Inhalte zu präsentieren oder die Ergebnisse sind verallgemeinert bzw. relativiert darzustellen.
Das Abstract darf keine vertraulichen technischen Details offenlegen. Es sollte allgemein genug formuliert sein, um öffentlich zugänglich zu bleiben, aber trotzdem Thema, Vorgehen und Ergebnisrichtung verständlich machen.
Kurzreferat
Separates Kurzreferat und Abstract
Zur Dokumentation der Abschlussarbeit gehört ein separates Kurzreferat nach DIN 1426. Dieses Kurzreferat wird ausgedruckt und zusätzlich als MS-Word-Datei zusammen mit der Posterpräsentation auf einem separaten Datenträger abgegeben.
Funktion des Kurzreferats
Das Kurzreferat soll Professoren, nachfolgenden Studierenden und Industriepartnern eine Übersicht über Art und Umfang der Abschlussarbeiten geben. Bei Archivierung dient es außerdem als Suchtext für die Stichwortsuche und kann als Einladungsvorlage für die Präsentation verwendet werden.
Inhalte des Kurzreferats
- Name und Anschrift der Hochschule in der Kopfzeile links.
- Name und Anschrift der Firma oder Institution in der Kopfzeile rechts.
- Art der Arbeit, zum Beispiel Bachelorarbeit oder Masterarbeit.
- Titel der Abschlussarbeit.
- Abgabedatum.
- Verfasser.
- Erstprüfer und Zweitprüfer.
- Industrieller Betreuer, falls vorhanden.
- Hinweis auf Geheimhaltung der Arbeitsergebnisse, falls erforderlich.
- Kurzer, klarer Abstract ohne Interpretation und Wertung.
Kernregel nach DIN 1426:
Das Kurzreferat soll den Inhalt kurz und klar wiedergeben, ohne Interpretation und Wertung verständlich sein und auch ohne die Originalarbeit nachvollziehbar bleiben.
Masterarbeit
Posterpräsentation zur Masterarbeit
Für Masterarbeiten ist eine Posterpräsentation vorgesehen. Das Poster stellt die Inhalte der Abschlussarbeit optisch ansprechend dar. Es besteht überwiegend aus Fotos, Grafiken oder Diagrammen und wird durch kurze, aussagekräftige Texte ergänzt.
Pflichtfelder des Posters
| Feld | Vorgabe | Hinweis |
|---|---|---|
| Header | max. 76 cm breit, max. 17 cm hoch; Arial 150 pt; zentriert | Der Header enthält keine Autorenangaben. |
| Bild 1 | max. 76 cm breit, max. 38 cm hoch | Eine vertikale Teilung in zwei Bilder ist zulässig. |
| Bilder 2 und 3 | jeweils max. 28 cm breit und 25 cm hoch | Position links unterhalb von Bild 1. |
| Textfelder | 45 cm breit, max. 25 cm hoch; Arial 48 pt; Blocksatz | Maximal 13 Zeilen mit jeweils maximal 60 Zeichen. |
| Autoren- und Betreuerfeld | max. 45 cm breit; rechtsbündig; Arial 48 pt | Position unterhalb des zweiten Textfeldes. |
| Gesamtposter | 224 cm hoch und 84 cm breit | Beschnittenes Poster: 220 cm x 80 cm. |
| Bilder | JPEG oder TIFF, mindestens 150 dpi | Außenmaße müssen den Vorgaben entsprechen. |
Was nicht auf das Poster gehört
- Keine Danksagungen.
- Keine Werbung.
- Keine unnötig langen Textblöcke.
- Keine unlesbaren Grafiken oder Bilder mit zu geringer Auflösung.
DIN-Normen
DIN-Normen für HAW-Abschlussarbeiten
Die Richtlinie verweist auf mehrere DIN-Normen, die für wissenschaftliche und technische Dokumentation relevant sind. Besonders wichtig sind Normen zur Textverarbeitung, Gliederung, Gestaltung von Forschungsberichten, Formelsatz und grafischen Darstellungen.
| DIN-Norm | Thema | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| DIN 5008 | Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung | Grundlage für formale Textgestaltung. |
| DIN 1421 | Gliederung und Benummerung in Texten | Orientierung für Kapitelstruktur und Nummerierung. |
| DIN 1422 Teil 4 | Gestaltung von Forschungsberichten | Relevant für technisch-wissenschaftliche Berichte. |
| DIN 1426 | Inhaltsangaben von Dokumenten | Wichtig für Kurzreferat und Abstract. |
| DIN 1505 Teil 2 | Titelangaben von Dokumenten: Zitierregeln | Relevant für Quellenangaben. |
| DIN 1505 Teil 3 | Titelangaben von Dokumenten: Literaturverzeichnis | Relevant für Literaturverzeichnis und Quellenstruktur. |
| DIN 1338 | Formelschreibweise und Formelsatz | Wichtig bei mathematischen und technischen Formeln. |
| DIN 461 | Graphische Darstellung in Koordinatensystemen | Relevant für Diagramme und technische Grafiken. |
Die Richtlinie empfiehlt besonders DIN 5008, DIN 1421, DIN 1422 Teil 4, DIN 1338 und DIN 461 bereits vor Beginn der Schreibtätigkeit zu beachten. Die übrigen Normen eignen sich bei Bedarf als Nachschlagewerke.
Abgabe
Abgabe und zentrale Archivierung
Spätestens zum offiziellen Abgabetermin müssen die geforderten Dokumente und Datenträger im Fakultätsservicebüro TI abgegeben werden. Die Richtlinie nennt gedruckte Prüfungsexemplare, digitale Kopien, Veröffentlichungshinweise, Abgabebogen, Kurzreferat und bei Masterarbeiten die Posterpräsentation.
Die hochgeladene Richtlinie nennt CD-ROMs als Datenträger. Vor der Abgabe sollte geprüft werden, ob das Fakultätsservicebüro inzwischen digitale Uploads, andere Datenträger oder zusätzliche Online-Formulare verlangt.
Abgabeunterlagen nach Richtlinie
| Unterlage | Anforderung | Hinweis |
|---|---|---|
| Gedruckte Prüfungsexemplare | zwei gedruckte, geleimte Exemplare | Fester Einband, keine Spiralbindung und kein Ordner. |
| Digitale Kopien | drei digitale Kopien der Abschlussarbeit | PDF und weiteres mit Prüfern abgestimmtes Format; inklusive CAD-Modelle, Programme und Anhänge, sofern zutreffend. |
| Veröffentlichungshinweise | zwei ausgefüllte Exemplare | Formular gemäß Veröffentlichungshinweisen verwenden. |
| Abgabebogen | ausgefüllt und vollständig | Formale Abgabeunterlage des Fakultätsservicebüros. |
| Kurzreferat | ein gedrucktes Exemplar | Zusätzlich als MS-Word-Datei auf separatem Datenträger nach Richtlinie. |
| Posterpräsentation | bei Masterarbeiten zusätzlich abgeben | Auf demselben Datenträger wie das Kurzreferat speichern. |
Sonderfall externer Zweitprüfer
Wenn der Zweitprüfer extern ist, kann ein schriftliches Exemplar sowie ein Datenträger direkt an diese Person übergeben werden. Dafür ist eine formlose schriftliche Empfangsbestätigung erforderlich. Im Fakultätsservicebüro TI muss dann nur noch ein Exemplar abgegeben werden.
Archivierung und Veröffentlichung
Der Erstprüfer entscheidet, ob die Abschlussarbeit zur zentralen Archivierung an die Bibliothek übergeben wird. In der Regel werden nur Arbeiten mit der Note „gut“ oder besser archiviert. Arbeiten mit Geheimhaltungsvermerk werden erst nach Ablauf der Geheimhaltungsfrist veröffentlicht.
- Archivierte Arbeiten erscheinen im Bibliotheksregister.
- Freigegebene Arbeiten können allgemein zugänglich sein.
- Gedruckte Exemplare können im Lesesaal ausgelegt und ausgeliehen werden.
- Kurzreferate werden in jedem Fall durch das Department archiviert.
- Das Kurzreferat kann gegebenenfalls über die Internetseiten des Departments veröffentlicht werden.
KI
KI-Nutzung und aktuelle Prüfpflicht
Die hochgeladene HAW-Richtlinie stammt aus dem Jahr 2013 und enthält keine spezifischen Vorgaben zur Nutzung von KI-Werkzeugen. Deshalb darf aus dieser Richtlinie keine konkrete HAW-KI-Regel abgeleitet werden.
Für aktuelle Arbeiten sollte zusätzlich geprüft werden, ob die HAW Hamburg, das Department, die Prüfungsordnung, die Modulbeschreibung oder der betreuende Prüfer Vorgaben zur Nutzung und Kennzeichnung von KI macht. Unabhängig davon gilt: Übernommene fremde Inhalte, nicht eigenständig entwickelte Gedanken und automatisch erzeugte Textpassagen müssen transparent behandelt werden.
- Vor Einsatz von KI Rücksprache mit Erstprüfer halten.
- Erlaubte und nicht erlaubte KI-Nutzung schriftlich festhalten.
- KI-generierte Inhalte nicht ungeprüft übernehmen.
- Fachliche Aussagen immer mit belastbaren Quellen absichern.
- Bei Unsicherheit eine transparente Hilfsmitteldokumentation anlegen.
Checkliste
Checkliste für eine richtlinienkonforme HAW-Arbeit
Die folgende Checkliste bündelt die wichtigsten Punkte der Richtlinie. Sie eignet sich für die Endkontrolle vor der Abgabe.
- Erstprüfer vor Beginn kontaktiert.
- Aufgabenstellung schriftlich dokumentiert.
- Terminplan mit Meilensteinen erstellt.
- Externer Zweitprüfer rechtzeitig beantragt, falls erforderlich.
- Geheimhaltung vor Anmeldung schriftlich geklärt, falls erforderlich.
- Offizielles Deckblatt verwendet.
- Deckblatt von außen sichtbar.
- Seite 1 nach Vorlage erstellt.
- Seite 2 mit deutscher und englischer Zusammenfassung erstellt.
- Inhaltsverzeichnis mit korrekten Seitenzahlen aktualisiert.
- Gliederung enthält keine Ein-Punkt-Untergliederungen.
- Haupttext zeigt Fachgebiet, Stand der Technik, Aufgabe, Vorgehen, Ergebnisse und Ausblick.
- Alle Abbildungen und Tabellen sind nummeriert, beschriftet und im Text erwähnt.
- Fremde Texte, Bilder, Diagramme und Gedanken sind mit Quellenangaben versehen.
- Literaturverzeichnis enthält nur Quellen, die im Text oder Anhang erwähnt wurden.
- Internetquellen enthalten URL und Abrufdatum.
- Anhang enthält umfangreiche Materialien, Zeichnungen, Quellcode oder Daten.
- Selbständigkeitserklärung ist als letzte Seite eingefügt.
- Kurzreferat ist separat erstellt und öffentlich formulierbar.
- Posterpräsentation ist bei Masterarbeiten vorbereitet.
- Abgabeunterlagen und Datenträger sind vollständig.
Die HAW-Richtlinie ist weniger eine reine Formatvorschrift als ein Ablauf- und Dokumentationssystem für technische Abschlussarbeiten. Entscheidend sind eine sauber abgestimmte Aufgabenstellung, ein klarer technischer Haupttext, eine nachvollziehbare Quellenkennzeichnung, korrekte Vorlagen für Deckblatt und Abstract, eine kontrollierte Geheimhaltung und eine vollständige Abgabe. Wer diese Punkte früh plant, reduziert formale Risiken deutlich.
Häufige Fragen & Antworten
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Für welche Arbeiten gelten die HAW-Richtlinien?
Die Richtlinie richtet sich vor allem an Abschlussarbeiten im Department Fahrzeugtechnik und Flugzeugbau. Viele Anforderungen lassen sich auch auf Projekt- und Seminararbeiten übertragen. Spezielle Fragen sollten vor Beginn mit dem Erstprüfer geklärt werden.
Was muss auf Seite 2 der HAW-Abschlussarbeit stehen?
Auf Seite 2 steht eine maximal einseitige Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache. Bei vertraulichen Arbeiten muss die Zusammenfassung so formuliert sein, dass keine geheimen Inhalte offengelegt werden.
Wie werden Quellen nach der HAW-Richtlinie angegeben?
Fremde Texte, Bilder, Daten, Diagramme und Gedanken müssen mit Quellenangaben gekennzeichnet werden. Die Richtlinie nennt fortlaufende Nummern in eckigen Klammern oder eine Kennzeichnung über Autorname und Erscheinungsjahr. Die vollständige Quelle steht im Literaturverzeichnis.
Was ist bei vertraulichen HAW-Arbeiten zu beachten?
Eine Geheimhaltung muss vor Anmeldung schriftlich vereinbart sein. Externe Geheimhaltungsvereinbarungen müssen vorab durch die zuständige Rechtsstelle der HAW geprüft werden. Das Deckblatt wird mit „STRENG VERTRAULICH“ gekennzeichnet. Kurzreferat und Präsentation bleiben grundsätzlich öffentlich.
Gibt es in der hochgeladenen HAW-Richtlinie KI-Regeln?
Die hochgeladene Richtlinie stammt aus dem Jahr 2013 und enthält keine spezifischen KI-Regeln. Für aktuelle Arbeiten sollten Studierende prüfen, ob Hochschule, Department, Prüfungsordnung, Modulbeschreibung oder Erstprüfer zusätzliche Vorgaben zur KI-Nutzung machen.
Was muss bei der Abgabe einer HAW-Abschlussarbeit eingereicht werden?
Die Richtlinie nennt gedruckte, geleimte Prüfungsexemplare, digitale Kopien, Veröffentlichungshinweise, Abgabebogen, ein gedrucktes Kurzreferat und einen Datenträger mit Kurzreferat sowie bei Masterarbeiten die Posterpräsentation. Da die Richtlinie CD-ROMs nennt, sollten aktuelle Abgabeformen vor der Einreichung beim Fakultätsservicebüro geprüft werden.
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