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Begrüßungsgeld für Studenten im Studium
In zahlreichen deutschen Städten erhalten Studenten ein Begrüßungsgeld, wenn sie ihren Hauptwohnsitz erstmals am Studienort anmelden. Die Höhe und Art der Unterstützung variieren je nach Kommune und können Geldbeträge, Gutscheine oder Sachleistungen umfassen.
Beispielsweise gewährt die Stadt Cottbus 200 Euro pro Studienjahr, während in Bremen ein einmaliger Betrag von 150 Euro ausgezahlt wird. Andere Städte, wie Greifswald, bieten Gutscheinhefte im Wert von bis zu 200 Euro an.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, Studenten zur Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes in der jeweiligen Stadt zu motivieren, was sich positiv auf den kommunalen Finanzausgleich auswirkt.
Die Voraussetzungen für den Erhalt des Begrüßungsgeldes unterscheiden sich je nach Stadt. In der Regel sind eine erstmalige Anmeldung des Hauptwohnsitzes und eine gültige Immatrikulationsbescheinigung erforderlich.
Eine Übersicht der Städte, die aktuell ein Begrüßungsgeld anbieten, sowie detaillierte Informationen zu den jeweiligen Bedingungen, finden sich auf di diesem Arktikel:
Inhaltsverzeichnis
Studenten-Begrüßungsgeld
In zahlreichen deutschen Städten können Studenten ein Begrüßungsgeld erhalten, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Stadt anmelden.
Ein Zweitwohnsitz genügt hierfür nicht. Die Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes erfolgt direkt im Bürgerbüro – schnell und unbürokratisch.
Das ändert sich dadurch für dich:
- Neue Anschrift im Personalausweis
- Aktualisierte Rechnungsanschrift bei bestehenden Verträgen
- Neuanmeldungen wie z. B. beim Kfz laufen über den neuen Hauptwohnsitz
Die Bonuszahlung sollte nicht für die nächste Mensaparty verwendet werden. Investitionen in die eigene akademische Entwicklung sind langfristig wertvoller:
- Anschaffung von Fachliteratur
- Teilnahme an Seminaren
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VoraussetzungenStudenten-Begrüßungsgeld – Voraussetzungen
In Deutschland zahlen derzeit rund 50 Städte ein Begrüßungsgeld an Studenten. Die Kommunen profitieren von der Anmeldung, da ein Zuwachs an Hauptwohnsitzen zu höheren Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs führt.
Die Stadt handelt dabei nicht ausschließlich altruistisch. Die Voraussetzungen für den Erhalt des Begrüßungsgeldes im Studium sind in der Regel:
- Erstmalige Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in der betreffenden Stadt
- Gültige Immatrikulation an einer anerkannten Hochschule oder Universität
Einige Universitätsstädte erheben zusätzlich eine sogenannte Zweitwohnsitzsteuer. Diese betrifft auch Studenten und wird auf Grundlage der ortsüblichen Miete berechnet.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, langfristig Aufenthaltsberechtigte – wie Studenten während des gesamten Studiums – zur Anmeldung eines Hauptwohnsitzes zu bewegen.
UmfangBegrüßungsgeld beim Umzug zum Studienort
Die Höhe des Begrüßungsgeldes variiert je nach Stadt. Beispielsweise werden folgende Leistungen gewährt:
- Einmalzahlungen von bis zu 300 Euro
- Gutscheine oder Sachleistungen im Wert von bis zu 200 Euro
- Übernahme der Kosten für ein Nahverkehrsticket (bis zu 500 Euro)
- Kleinbeträge ab 50 Euro als Willkommensbonus
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Aktuelle Liste der Städte mit Begrüßungsgeld für Studenten (Stand: Mai 2025)
In zahlreichen deutschen Städten wird Studenten ein Begrüßungsgeld gewährt, wenn sie ihren Hauptwohnsitz am Studienort anmelden. Diese Leistung soll zur Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs beitragen und die langfristige Bindung fördern.
Baden-Württemberg
- Furtwangen: 100 € als Gutschein
- Heilbronn: Semesterticket oder 80 € Gutschein
- Ludwigsburg: 200 € Bonuskarte
- Mannheim: Gutschein-/Rabattheft
- Pforzheim: 100 € Begrüßungsgutschein
- Sigmaringen: 75 € Gutscheine + Schlossführung
Bayern
- Ansbach: 104 € einmalig
- Deggendorf: 5×10 € Gutscheine
- Eichstätt: 50 € Gutschein
- Würzburg: Erstattung des Semestertickets
Brandenburg
- Brandenburg an der Havel: 100 € pro Jahr (THB & MHB)
- Cottbus: 200 € pro Studienjahr, max. 3 Jahre
- Eberswalde: 100 € einmalig + 70 € pro Semester
- Senftenberg: 100 € Gutscheine pro Studienjahr
Bremen
- Bremen: 150 € einmalig (nach 12 Monaten Hauptwohnsitz)
Hessen
- Fulda: 100 € ("Studenteneuro")
- Geisenheim: 250 €
- Rüsselsheim: 100 €
Mecklenburg-Vorpommern
- Greifswald: 200 € Umzugsbeihilfe
- Neubrandenburg: 150 €
- Rostock: 150 €
- Stralsund: 150 € Gutschein
Niedersachsen
- Hannover: Gutschein-/Rabattheft
- Göttingen: Gutschein-/Rabattheft
- Oldenburg: 50 €
- Wolfsburg: 250 € (bei 2 Jahren Hauptwohnsitz)
Nordrhein-Westfalen
- Detmold: 100 € Stadtgutschein
- Gummersbach: 100 €
- Lemgo: 100 €
- Paderborn: 100 €
- Siegen: Semesterticket
- Soest: 100 € (nach 1 Jahr Hauptwohnsitz)
Rheinland-Pfalz
- Kaiserslautern: 150 €
Sachsen
- Cottbus: 200 € pro Studienjahr (BTU)
- Dresden: 150 €
- Görlitz: Gutschein-/Rabattheft
- Senftenberg: 100 € Gutscheine pro Studienjahr
Sachsen-Anhalt
- Halberstadt: 150 €
- Magdeburg: 3-stufiges Modell (70 €, 50 €, 40 €)
- Merseburg: 75 € pro Studienjahr
- Stendal: 2×50 €
Schleswig-Holstein
- Kiel: 100 €
- Lübeck: 100 € einmalig
Thüringen
- Ilmenau: 80–100 € pro Semester
- Jena: 60 € für zwei Semester
- Weimar: Prämie bei Hauptwohnsitz über 2 Jahre
- Wernigerode: 200 €
Hinweis zu abgeschafften Programmen
Die Begrüßungsgelder wurden unter anderem in folgenden Städten eingestellt: Bamberg, Braunschweig, Calw, Chemnitz, Emden, Flensburg, Göttingen, Halle (Saale), Holzminden, Leipzig, Lübeck (tlw.), Ulm, Wiesbaden.
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